Ich sage einmal: Es würde mir ja viel Spaß machen, an dieser Stelle viele solcher Papiere hochzuhalten. Die Überschriften lauten: „Jetzt fließt Konjunkturgeld“, „Konjunkturpaket II ist in Möckern angekommen“ - unverdächtig, kein Genosse, der dort diese Gemeinde führt.
Nun stellen Sie sich einmal vor, wir diskutieren hier und Sie sagen mir, im nächsten Januar soll es eine neue Ausrichtung geben, obwohl wir jetzt eigentlich darum
Ich mische mich jetzt nicht in das Thema Bildung ein. Der Kollege Olbertz ist gerade hinausgegangen. Sie können das mit ihm nachher noch einmal - -
- Nein, vorhin. Ich sage einmal: Sie hat ihre Ansprechpartner gesucht im MK. Wahrscheinlich hat sie mit allen schon einzeln per Internet kommuniziert.
Da gab es ein paar Nachfragen. Aber ich glaube, so wie ich Sie kenne, werden Sie es innerhalb von fünf Minuten aufklären können.
Dass jetzt vielleicht einer für 120 Millionen € zuständig ist und drei für 10 Millionen €, das ist doch jetzt keine qualitative Bewertung. Dahinter stehen ja Entscheidungen.
Wo stehen wir jetzt? - Das Kabinett hat sich abschließend mit dem Thema Konjunkturpaket in der Aufteilung befasst. Sie haben es durch Ihre Zustimmung beim Nachtragshaushalt bestätigt, nicht Sie als Fraktion DIE LINKE, sondern der Landtag mit Mehrheit.
Wir haben am Montag auf Bitten von Bayern eine Umfrage mit gestartet, ob es irgendwo ein Land gibt, in dem schon Geld aus dem Konjunkturpaket II abgeflossen ist, weil ja immer darauf hingewiesen wurde - dieser Vorwurf hat vorhin noch gefehlt -, dass wir hier in SachsenAnhalt besonders bedeppert sind.
Es gibt kein einziges Land in Deutschland - es geht auch gar nicht -, in dem schon Mittel geflossen sind; denn: Was ist die Voraussetzung, anders als bei anderen Pauschalen? - Erst Rechnung, dann Geld.
Aber das habe ich hier schon fünfmal erzählt und Ihnen im Ausschuss habe ich es auch schon mindestens fünfmal gesagt. Ich bin bei den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern herumgetourt. Ich hatte schon den Eindruck, dass gerade die Spitzenverbände, die es besser wissen müssten, immer wieder Diskussionen geschürt und Stimmung gemacht haben, und zwar - das sage ich hier ganz offen - wider besseres Wissen.
Denn sie wissen auch, dass wir mit den 65 % für die Bildung hier nicht irgendetwas im Land besonders entwickeln. Das ist eine bundesweite Vorgabe, und zwar genau 65 %, auf Heller und Pfennig. Das heißt nämlich: Wenn wir darüber oder darunter liegen, müssen wir das mit Landesgeld selbst bezahlen.
Ich habe Ihnen im Ausschuss auch aufgezeigt, dass wir mindestens 70 % - wir sind jetzt bei 74 % - an die Kommunen weiterreichen. Die restlichen Mittel, die über die Förderprogramme laufen, sind auch für Projekte der Daseinsvorsorge vor Ort, ob im Sport oder für Sonstiges, vorgesehen.
Ich könnte den Vorwurf noch verstehen, wenn es sich um lauter Ministerien handelte oder um irgendwelche anderen Maßnahmen; aber es sind Universitätsklinika, es sind Schulen usw. bis hin zur Feuerwehrschule in Heyrothsberge. Es sind also Institutionen, die doch den Leuten vor Ort helfen sollen. Ich kann nichts dafür, dass der Bund irgendwann festgestellt hat, dass er das Grundgesetz ändern muss.
Eines muss ich jetzt noch klarstellen, Herr Tullner: Es lag nicht an Herrn Steinbrück - dieser Satz wird jetzt von mir erwartet. Es lag an Frau Schavan, könnte ich jetzt sagen. Nein, es lag an der Bundesregierung insgesamt, dass sie sich bis zum Schluss nicht dazu geeinigt hat, ob sie das Grundgesetz etwas weiter oder etwas stringenter auslegen will.
- Jetzt lag es am Vizekanzler, gut. Dann lag es eben an Frau Merkel, sie hat die Gesamtverantwortung.
Und weil das noch nicht geklärt war, gab es noch Ausdeutungen der einzelnen Ressorts mit ihren jeweiligen Ressortkolleginnen und -kollegen in den Ländern. Die Finanzminister haben sich in der Regel sehr stark am Grundgesetz orientiert, weil die Rechnungshöfe, die Freunde im Parlament haben,
- natürlich, überall, auch in den Regierungen -, schon darauf geschaut haben: Wie ist das, wenn ihr bei der Verwendungsnachweisprüfung nicht nachweisen könnt, dass das genau dem Grundgesetz und dem Auftrag des Gesetzes entspricht?
Dann kam man - das stammt nicht von mir, sondern vom Kollegen Gatzer in Berlin; der so genannte Gatzer-Brief wird noch einmal in die Annalen eingehen, wahrscheinlich haben Juristen lange daran gefeilt - zu der Auffassung: Wer sich nicht ganz sicher ist, inwieweit energetische Sanierung dann doch die Grundlage des Projektes bildet, der soll doch bitte mit der Rechnungslegung - nicht mit dem Beginn - bis nach dem 15. Juli 2009 warten, dann - davon geht man aus - ist das Grundgesetz geändert worden.
- Frau Dr. Klein, ich gehe nicht davon aus, dass es nicht geändert wird. Wenn es nicht geändert werden würde, hätten wir ein ganz anderes Problem. Das wissen, glaube ich, viele Fraktionen in Berlin. Und sie werden im Bundestag und im Bundesrat dafür sorgen, dass es diese Änderung gibt. Alle Fraktionen im Bundestag und auch im Landtag sollten alles dafür tun, dass diese Grundgesetzänderung zustande kommt.
Denn wir haben später ein Problem bei der Auslegung, nicht nur beim Konjunkturpaket, sondern auch bei nachfolgenden Maßnahmen, die der Bund gemeinsam mit den Ländern, insbesondere im Bildungsbereich, noch ergreifen will. Das dient nämlich nicht nur der Klarstellung im Bereich dieses Konjunkturpakets, sondern auch in Bezug auf andere Überlegungen. Insofern haben wir all dies eingehalten.
Ich will überhaupt nicht verhehlen, dass es noch manche Abstimmungsschwierigkeit gab. Aber eines muss klar
sein: Wir haben jetzt ein einheitliches Formular; wir haben ein zweiseitiges Formular, das mit der IB abgestimmt ist, aber - das sage ich manchmal spaßeshalber - ausfüllen müsst ihr es allein.
Die Gemeinden kannten durch den Orientierungsdatenerlass des Innenministers sowie durch den des Kultusministers schon seit Wochen die ihnen zugesagten Mittel, ihre Margen, die sie dann ausnutzen können.
Man kann nun natürlich böswillig fragen: Wann kriege ich das Geld überwiesen? Man kann aber auch ein bisschen mitdenken und sagen: Welche Rechnungslegung muss ich jetzt in diesem Rahmen gegenüber dem Land wann anmelden? - Man kann sicherlich auch wie so mancher Bürgermeister, manche Bürgermeisterin oder auch manche Oberbürgermeisterin bis zum Schluss kämpfen und zwei Tage nach dem Beschluss im Landtag, wie es eine große Stadt getan hat, die hier nicht genannt werden soll - ich fand das sehr gut -, ein Konjunkturprogramm im Umfang von 33 Millionen € vorlegen und den Nachweis erbringen. Man hat in der Zwischenzeit, in der man gekämpft hat, natürlich nachgedacht und hat die Projekte vorbereitet. Und seitdem hört man auch kaum noch etwas davon.
Das ist, finde ich, der richtige Weg. Den sollten wir alle beschreiten. Unser Leitfaden, der sicherlich auch nicht frei von Fehlern ist, sollte eine Handreichung sein; diese ist sehr dick geworden. Der eigentliche Leitfaden, nämlich das, was die Darstellung der Ansprechpartner betrifft, umfasst 70 Seiten; die restlichen Seiten enthalten Listen.
Ich will die Kolleginnen und Kollegen im Kabinett in diesem Zusammenhang in Schutz nehmen. Die Forderung, dass bei der Diskussion um den Haushalt doch bitte die Projekte auf dem Tisch liegen, und die dann erhobene Beschwerde darüber, dass diese Mittel ausgereicht wurden, passen - auch bei einem Parlament - nicht zusammen.
Entweder hätte man sagen sollen: Wir als Parlament nehmen die Mittel pauschal zur Kenntnis, beginnen Sie mit der Vergabe bitte erst nach der Beschlussfassung im Parlament - das hätte man sagen können und dabei in Kauf nehmen müssen, dass wertvolle Wochen verstreichen -, oder man hätte damit rechnen müssen, dass projektbezogene Mittel bei Frau Wernicke, bei Professor Olbertz und anderen, die projektbezogene Mittel ausreichen, irgendwann alle sind. Beim Kollegen Daehre ist es auch so, dass bestimmte Förderprogramme ausgeschöpft wurden.
Da gilt das nämlich: Das sind zusätzliche Mittel, über die vor einem halben Jahr noch niemand geredet hat. Manche tun so, als hätten sie ein Recht auf das Doppelte der Summe, die jetzt in Rede steht.
Das - da haben Sie Recht, Frau Dr. Klein - erzähle ich Abend für Abend in größeren und kleineren Runden. Wenn ich dort sitze, habe ich den Eindruck, dass man mir wohlwollend zuhört; wenn ich hinausgehe, gibt es schon Zweifel; bin ich weg, geht die Diskussion von vorn los. Das ist aber wahrscheinlich auch nicht anders zu machen. Manche Diskussionen führen wir auch hier im Parlament fünfmal, obwohl wir uns des Öfteren sehen.
Ich glaube schon, dass das eine oder andere in der Umsetzung an Dramatik verlieren wird. Ich gehe fest davon
aus, dass wir im Sommer, spätestens im Herbst noch erkleckliche Summen gegenüber dem Bund abrechnen können und dass wir dem Anspruch gerecht werden, spätestens im Jahr 2011 alles vernünftig umgesetzt zu haben. Wir werden uns im Doppelhaushalt mit diesem Thema hoffentlich nicht mehr so intensiv beschäftigen müssen, wie Sie es in Ihrem Antrag wollen. - Schönen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister Bullerjahn. - Jetzt hören wir die Beiträge der Fraktionen. Zuerst erteil ich Herrn Tullner von der CDU-Fraktion das Wort.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Dr. Klein, auch ich habe den Antrag mit Interesse und mit menschlichem Verständnis gelesen. Ich konnte Ihren Ausführungen auch ein Stück weit folgen. Ich muss aber sagen, ich habe mich an Folgendes erinnert: Es gibt da eine alte Weisheit aus der Zeit, als einige Katholiken in unser Land gewandert sind. Aus dieser Zeit ist ein Spruch überliefert, der lautet: Wenn es Hirse regnet, muss man die Schüssel aufhalten.
Wir können uns jetzt natürlich über viele Problemchen austauschen und sehen dabei den Wald vor lauter Bäumen nicht. Wir sollten uns zunächst die Tatsache vergegenwärtigen, dass wir eine globale Finanz- und Wirtschaftskrise haben, auf die die Bundesregierung pragmatisch und zügig reagiert hat, indem sie ein Konjunkturprogramm beschlossen hat, infolge dessen wir 475 Millionen € zusätzlich im Land investieren können.
Das sollte uns alle doch ein Stück weit positiv stimmen. Wir sollten uns nicht in den Kleinteiligkeiten der Probleme, die von Ihnen zum Teil zu Recht benannt, zum Teil auch arrangiert worden sind, verlieren. Ich denke, das sollten wir als Prämisse in den Kontext unserer Überlegungen stellen. Man kann immer sagen: Jawohl, es hätte pauschaler sein können; wir hätten den Kommunen das Geld stärker überantworten können. Der Weg ist aufgrund der Diskussionen, die wir alle geführt haben, ein anderer gewesen. Ich muss das sicherlich nicht wiederholen.
Ich möchte an dieser Stelle auf einen Punkt hinweisen. Man kann das alles fordern. Ich war in der letzten Woche auf einer Tagung aller Finanzpolitiker der Union in Erfurt; dort haben wir uns über das Thema intensiv ausgetauscht. Die Kollegen aus Sachsen, Thüringen, dem Saarland und anderen Ländern - die Korrelation zu gewissen Wahlterminen ist bei den meisten Dingen augenscheinlich - haben natürlich gesagt: Jawohl, wir haben das gemacht, aber wir wissen genau, welches Risiko wir eingegangen sind und welche Probleme wir im Folgenden noch kriegen können.