- Na ja, gut. Es gab ein Konzert. Das hat wie der Jäger 90 in den 90er-Jahren als große Gegenfinanzierungsmaßnahme herhalten müssen. Ich weiß nicht einmal mehr, welches Konzert es war im Überschwang der ganzen Konzerte. Aber auch solche Sparanstrengungen gab es. Ich glaube, es ging um einige Zehntausend Euro.
- Ich wollte das jetzt hier nicht sagen, Herr Tullner, aber wenn Sie es selbst ansprechen: Selbst dieser Antrag ist nachher nicht umgesetzt worden.
Lassen Sie mich die Schwerpunkte des Konjunkturpakets im Nachtragshaushalt, so wie es jetzt beschlossen ist, noch einmal skizzieren. Ich glaube, dass das auch für die Kommunalpolitiker wichtig ist, die draußen darauf warten. Wir haben Ihnen heute den aktuellen Leitfaden in das Postfach gelegt, falls Sie zu Ostern bei gutem Wetter wirklich nicht wissen, was Sie machen wollen und sollen. Der Leitfaden liest sich gut, ist informativ und kann so manche Zeit vertreiben.
Nach dem derzeitigen Stand werden die Bildungsausgaben fast 66 % des Gesamtvolumens des K II ausmachen. Aufgrund der Bundesvorgaben, 65 % dafür zu verwenden, ergibt sich Anpassungsbedarf. Ich habe gemerkt, dass es auch da einen Irrtum gibt: Es geht nicht darum, mindestens 65 %, sondern genau 65 % dafür zu verwenden.
Der Fonds des Bundes teilt sich auf in Ausgaben für Bildung und Infrastruktur. Die Träger - das Land, das das zulässt - müssen das auch zurückzahlen. Der Bund wird das nicht erstatten, trotz aller guten Absicht. Übrigens ist das auch eine wichtige Vorgabe im Hinblick auf die Frage, warum nicht mehr pauschaliert ausgereicht wird. Wir haben viele Gemeinden, die können sich anstrengen, wie sie wollen, haben aber gar keine Bildungseinrichtung.
Bei dem Thema „Kommunalanteil“ liegen wir mit annährend 74 % um 4 % über dem, was gefordert ist. Es gibt natürlich Mehrforderungen, aber ich sage: Im Moment geht es darum, diese 475 Millionen € umzusetzen.
Ich sage immer wieder: Wir haben Investitionsmittel in Höhe von 1,9 Milliarden € im Nachtragshaushalt. Ich bitte Sie, nicht nur immer wie das Kaninchen auf die
Schlange auf das Konjunkturpaket schauen. Die Kollegen, deren Haushalte vor allem investiv geprägt sind, werden dafür werben, dass die Mittel auch abfließen und die Projekte, wenn es geht, mit höherer Priorität umgesetzt werden als Einzelprojekte in den jeweiligen Kommunen. Das wäre sonst eine etwas skurrile Prioritätensetzung. Ich denke aber, dass sich das mit Stand von heute verändern wird, weil die Grundsatzdiskussionen abgeschlossen sind.
Wir haben seit den ersten Gesprächen mit dem Bund über das Konjunkturpaket um eine möglichst breite Verwendung der Mittel gerungen. Sie wissen, dass das gar nicht so einfach war. Es gab in den Landesregierungen und vor allem beim Bund unterschiedliche Auffassungen.
Die Einschränkung des Grundgesetzes, die es dem Bund verbietet, für ausschließliche Aufgaben der Länder oder der Kommunen Mittel bereitzustellen, soll mit dem Föderalismusreform II im Sommer dieses Jahres fallen. Das heißt aber auch - das ist meine persönliche Meinung -, dass manche Länder in Zukunft mehr aufpassen sollten, wenn sie solche Beschlüsse fassen, dass Bildung dezentral in den Ländern verwaltet werden solle. Dann hat man eben Schwierigkeiten, dem Bund Kompetenzen zuzugestehen. Es wäre alles kein Problem, wenn der Bund die Zuständigkeit für die Bildung hätte.
Wie gesagt, das ist meine Sicht auf die Dinge, nicht die Sicht der Landesregierung. Ich will aber darauf hinweisen, dass es zum Teil dieselben Leute waren, die das bei der Föderalismusreform gefordert haben, die sich jetzt aber beim Bund beschwerten, dass der sich so anstellen.
Übrigens gab es zwischen Bundestag und Bundesregierung auch Unterschiede; denn es waren nachher die Kollegen des Bundestages, die sagten, das liege jetzt nur noch an den Ländern. Es ging wochenlang hin und her. Manche hatten kein Verständnis mehr dafür, dass das so weiter geht.
Auf Drängen der Länder, der Länderfinanzminister, hat der Bund vor einigen Tagen in einem Schreiben klargestellt, dass es im Juli eine Grundgesetzänderung geben soll, auf deren Grundlage dann Projekte begleitet werden, die mit Investitionen zur energetischen Sanierung vielleicht nur noch mittelbar etwas zu tun haben. Das heißt ganz praktisch: Diejenigen, die jetzt Aufträge auslösen, sollten geschickterweise, wenn sie nicht die komplette Verwendung der Mittel für die energetischen Sanierung absichern können, mit der Rechnungslegung bis nach dem Juli warten. Dann sind sie auf der ganzen sicheren Seite. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Konjunkturprogramm am Ende etwas für Verfassungsrechtler wird. Das würde dann doch etwas zu weit gehen.
Wir haben aus dem pauschalen Programm 18,20 € pro Einwohnerin und Einwohner. Das ist der kommunale Anteil. Das sind 20,80 € mit dem Anteil der Kommunen, also der Träger. Wir haben als Land 12,5 % zu tragen und das auch im Ausschuss bestätigt. Das möchte ich immer mal wieder ansprechen, auch wenn das in der Öffentlichkeit überhaupt nicht mehr wahrgenommen wird.
Für die anderen 12,5 % gibt es bei der Investitionsbank ein zinsgünstiges Kreditprogramm. Ich kann allen, die sich nicht sicher sind, ob sie das selbst aus eigener Ta
sche aufbringen können, nur empfehlen, sehr schnell auf die IB zuzugehen, um die Kofinanzierung zu sichern.
Wer sich den Leitfaden wirklich einmal über Ostern anschaut, der wird sehen, dass mittlerweile sogar Vordrucke drinstehen. Der Vordruck zur Erreichung der Mittel aus dem Konjunkturpaket ist zwei Seiten lang. Der Vordruck für die Kommunalaufsicht ist zwei Seiten lang. Darin steht auch, wie man die jeweilige Kofinanzierung absichern könnte. Ich glaube, dass insofern auch für das Verwaltungshandeln sehr einfache Wege gefunden worden sind.
Neben den Schulen und Kindertageseinrichtungen werden die Hochschulen und Weiterbildungseinrichtungen am stärksten vom Konjunkturpaket profitieren. Das war auch so gewollt. Das Kultusministerium hat mit ursprünglich 230 Millionen € den weitaus größten Anteil am Kuchen erhalten. Jetzt kommen noch einmal die beschlossenen Mittel in Höhe von 5 Millionen € obendrauf. Das macht deutlich: Bundespolitisch und landespolitisch ist Bildung als Schwerpunkt fest verankert.
Ich sage aber auch als Finanzpolitiker: Es geht immer auch um Inhalte. Insofern fand ich es schon gut, dass der Kultusminister bei manchen Punkten darauf hinwies, dass Lernkonzepte von Schulen mindestes genauso wichtig sind wie ihr baulicher Zustand.
Was nützt uns die schönste Schule, wenn das Konzept vielleicht nicht tragfähig ist? - Umgekehrt ist es aber genauso schwierig.
Es gab dann im Finanzausschuss ziemlich spät den Antrag der Koalitionsfraktionen, beim Thema „Breitband“ die Diskussion - sage ich einmal - noch einmal zu öffnen. Das war genau der Punkt, der auch andiskutiert worden war. Dann gab es Umschichtungsvorschläge, einmal den, 8 Millionen € für Landkreise, die fusioniert haben, zur Verfügung zu stellen, um deren IT-Ausstattung auch jetzt noch nach vorn gerichtet zu unterstützen.
Klar ist - das sage ich eindeutig -: Es geht nicht um das Begleichen von vorhandenen Rechnungen. Es geht darum, dass denjenigen, die es vielleicht bis heute noch nicht geschafft haben, eine IT-Ausstattung hinzubekommen, unter die Arme gegriffen wird. Ich weiß, dass das ein Projekt ist. Es gab von Herrn Theel in der Anhörung geschickterweise noch einmal die klare Fokussierung auf diesen Punkt. Kaum jemand konnte sich dem entziehen.
- Fragen Sie mich bitte nicht. Vom Ausschuss ist das so entschieden worden und wir setzen das auch um.
Außerdem gab es noch die Bitte bzw. den klaren Antrag, die Mittel für die Schulinfrastruktur um 5 Millionen € zu erhöhen. Insofern wird in diesem Jahr ein Betrag in Höhe von 60 Millionen € und ein Betrag in Höhe von mindestens 45 Millionen € für die zweite Tranche - wie auch immer diese strukturiert wird - zur Verfügung gestellt. Dabei ist das Volumen der Mittel, die für die Schulen bereitgestellt werden, insgesamt größer; denn wir haben neben dem Anteil für die kommunalen Schulen, der pauschaliert ausgereicht wird, auch den Anteil für Schulen in
freier Trägerschaft. Wir haben außerdem die Zuschüsse für die Volkshochschulen. Insgesamt ergibt sich in diesem Jahr ein Zuschuss pro Schüler in Höhe von 210 €.
Für die Universitäten und Hochschulen des Landes stehen Mittel in Höhe von 48,6 Millionen € zur Verfügung. Ich möchte in diesem Zusammenhang einen Punkt ansprechen, der mich bei dieser ganzen Diskussion schon ein wenig irritiert hat. Es wird von Spitzenverbänden, von manchen Landespolitikern und auch von vielen Kommunalpolitikern so getan, als ob der Landesanteil an den Investitionen in Ministerien, Parkplätze oder in irgendwelche Verwaltungsbauten gesteckt wird.
Diese Mittel werden jedoch in Universitätsklinika, in Schulen in freier Trägerschaft und somit in die öffentliche Daseinsvorsorge für die Bürgerinnen und Bürger investiert. Das Land ist den Fällen lediglich der Träger der Einrichtungen. Was ist dagegen zu sagen, wenn auch für diese Maßnahmen Mittel aus dem Konjunkturpaket bereitgestellt werden? - Ich halte das für vernünftig.
Für den kommunalen Städte- und Straßenbau werden 41 Millionen € aufgewendet, für die ländliche Infrastruktur 27 Millionen €. Für die Modernisierung der Kindertageseinrichtungen stehen 31 Millionen € zur Verfügung. Hierfür gibt es bereits eine Liste. Frau Dr. Kuppe hat wiederholt gesagt, dass sie die noch vorhandenen Mittel in Höhe von 31 Millionen € oder 33 Millionen € aus dem Krippenprogramm demnächst auch pauschaliert an die Träger weiterreichen wird.
Auch für die Musikschulen gibt es eine Projektliste. Auch das wird umzusetzen sein. Darüber gab es, wie ich weiß, in den Fachausschüssen auch intensive Diskussionen.
Das mit den Landkreisen habe ich bereits angesprochen. Wie gesagt, es betrifft lediglich die fusionierten Landkreise. Gegenfinanziert wurden die Mehrausgaben durch die abgesenkten Zuweisungen für die Breitbandversorung.
Der Finanzausschuss hat einen weiteren wichtigen Beschluss gefasst, und zwar zum Thema „Hochbaumaßnahmen“. Auch das hat uns lange umgetrieben.
- Schweren Herzens. - Aber am Ende steht für das Jahr 2009 trotzdem die Ausnahme von 1 Million €. Wir werden das umsetzen; der Grenzwert wird angepasst. Ich bin mir aber nicht sicher, ob nicht am Ende des Weges, in zwei Jahren, die eine oder andere Diskussion zur Vereinfachung des Verfahrens trotzdem einmal geführt werden könnte. Das sage ich, auch wenn ich weiß, dass das wieder einige auf den Plan ruft, die sagen: Siehst du, wir wissen es doch; die wollen daran arbeiten.
Diejenigen, die die Diskussion an diesem Abend maßgeblich geprägt haben, haben im Landtag bei den Beratungen zum Verkehrswegebeschleunigungsgesetz immer darauf gedrungen, dass Mitwirkungsrechte eingeschränkt werden könnten und dass Planungsabläufe schneller werden. Damals waren es noch nicht ihre Mitwirkungsrechte, sondern die der Bürgerinnen und Bürger. Damit hat man kein Problem gehabt.
Nun ist es, wie es ist. Ich bin ausdrücklich dankbar dafür, dass der Finanzausschuss und der Landesrechnungshof uns das jetzt machen lassen und dass es keine weiteren Diskussionen gibt. Aber irgendwann wird das Thema noch einmal aufkommen. Darin bin ich mir sicher.
Nun zum weiteren Verfahren. Ich gehe davon aus, dass die Anhörung des Landesrechnungshofes - der Präsident hat das zugesagt - bald abgeschlossen werden kann, sodass mit dem Inkrafttreten des gemeinsamen Erlasses der Landesregierung zur Umsetzung des Konjunkturpakets die Bewilligung und die Ausreichung der Mittel beginnen können. Jene Ressorts, die noch zusätzliche Regelungen treffen müssen, werden das alle bis Ende April in einzelnen Kabinettvorlagen darstellen.
Im Mai muss der erste Bericht nach Berlin abgesandt werden, in dem aufgeführt ist, was Sachsen-Anhalt mit dem Konjunkturprogramm konkret umsetzen will. Der Leitfaden hierzu, der im Entwurf vorliegt, wird innerhalb der Landesregierung in der nächsten Woche abschließend redaktionell diskutiert, geht sodann in den Druck, wird an alle, die Verantwortung tragen, verteilt und wird hiernach in das Internet eingestellt. Dadurch können die Informationen weit gestreut werden.
Ich glaube, dass dann auch so manche Diskussion abebbt und der Schwerpunkt auf die Umsetzung gelegt wird. Klammer auf - ich habe von vielen Kommunalpolitikern gehört, dass es schon Beschlüsse zur Mittelverwendung und zur Kofinanzierung gibt, weil die Zahlen bekannt sind - Klammer zu. Man hat natürlich bis zuletzt darum gekämpft, dass es für das Dorf, für die Stadt oder für den Landkreis noch mehr Geld gibt. Das ist auch legitim.