Protocol of the Session on March 20, 2009

Insbesondere hat er mit dem Dreistufentest ein bürokratisches Verfahren installiert, über dessen finanzielle Auswirkungen wir noch keine konkrete Klarheit haben. Auch Sie - darin werden Sie mir sicherlich zustimmen - können heute noch nicht sagen, ob diese Mehrbelastung nicht auch zu einer Mehrbelastung für den Gebührenzahler führen könnte.

(Zustimmung von Herrn Gebhardt, DIE LINKE - Herr Borgwardt, CDU: Warten wir einmal die Praxis ab!)

Aber auf jeden Fall, Herr Kollege Borgwardt, wird es in dieser Gebührenperiode dazu kommen, dass finanzielle Mittel aus den Rundfunkanstalten, die eigentlich für das Programm vorgesehen waren, für ein bürokratisches Monster wie den Dreistufentest verwendet werden.

(Herr Gebhardt, DIE LINKE: Sehr richtig!)

Das, meine sehr geehrten Damen und Herrn, finden wir als FDP nicht in Ordnung.

(Herr Scharf, CDU: Wo ist die liberale Alternati- ve? - Herr Borgwardt, CDU: Wo ist die Alternati- ve? - Herr Tullner, CDU: Was schlagen Sie vor?)

Das Nächste, das ich Ihnen sagen möchte, ist, dass der Rundfunkänderungsstaatsvertrag Regelungen trifft, die es ermöglichen, die Internetinhalte der Öffentlich-Rechtlichen auf das zu begrenzen, wofür der öffentlich-rechtliche Rundfunk da ist, nämlich auf Information, Kultur und Bildung. Er ist aber eben nicht dafür da, Versicherungsrechner und Routenplaner anzubieten oder irgendwelche Singlebörsen zu veranstalten. Deshalb sage ich Ihnen: Dafür gibt es Private; dafür gibt es einen Markt. Das muss der Gebührenzahler nicht mit seinen Rundfunkgebühren bezahlen.

(Beifall bei der FDP)

Deshalb ist es an diesem Punkt richtig gewesen, meine sehr geehrten Damen und Herren, diese Regelungen in den Rundfunkänderungsstaatsvertrag aufzunehmen. Deshalb kommen wir zu der Entscheidung, dass wir ihn nicht ablehnen können, weil er auch positive Regelungen hat, dass wir ihm aber auch nicht zustimmen können. Das hat finanzielle Beweggründe und das hat damit zu tun, dass er dem Programm in gewisser Weise Mittel wegnehmen wird, die wir eigentlich gern für das Pro

gramm hätten. Deshalb werden wir uns der Stimme enthalten.

Lassen Sie mich am Ende meiner Rede noch zwei Bemerkungen machen.

(Herr Tullner, CDU: Aber kurz!)

Zum einen zum Verfahren. Ja, es ist richtig - ich möchte das ausdrücklich sagen und die Kolleginnen und Kollegen im Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten ermutigen, dass wir damit weitermachen -, die Medienpolitik so intensiv und auch frühzeitig zu begleiten. Herr Staatsminister, an Sie den herzlichen Dank, dass Sie uns darüber auch immer bereits in den Entwurfsstadien informiert haben, sodass wir darauf schon die ersten Anhörungen stützen konnten. Das ist richtig und wichtig.

(Herr Tullner, CDU: Sehr schön!)

Zum anderem gilt mein Dank insbesondere dem Kollegen Graner, weil auch er sich mit Sachverstand in die Debatte eingebracht hat, obwohl ich den Eindruck hatte - Herr Kollege, verzeihen Sie mir das -, dass das nicht alle in Ihrer Fraktion und auch nicht alle Kollegen im Ausschuss so gern gesehen haben, dass Sie noch einmal die gesamte Diskussion aufmachen.

Gerade der Hinweis auf die Fußballübertragungsrechte - der Kollege Gebhardt hat das angesprochen - macht einiges deutlich. Damit sind wir noch gar nicht bei den 2 € mehr für den Fußball. Wir sind bei der Frage, was ich mit Fußballübertragungsrechten mache, die ich für einen längeren Nutzungszeitraum teuer erkaufe, wenn ich die Übertragung im Internet nur 24 Stunden lang anbieten kann.

Wird das dazu führen, Herr Kollege Gebhardt - dabei bin ich bei Ihnen -, dass man künftig nicht mehr mitbietet? Oder wird das dazu führen, dass es geteilt werden muss, dass man sich bei den Rechten auf kürzere Übertragungszeiten beschränken muss? - Darauf hat der öffentlich-rechtliche Rundfunk aber keinen Einfluss. Oder wird das dazu führen, dass sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk aus diesem Wettbewerb um die Übertragungsrechte zurückzieht? - Die Fragen werden offen bleiben. Wir werden das begleiten. Die FDP-Fraktion wird sich der Stimme enthalten.

(Beifall bei der FDP)

Vielen Dank für Ihren Beitrag, Herr Kosmehl. - Jetzt kommen wir zu dem Beitrag der SPD-Fraktion. Der Abgeordnete Herr Bischoff erhält jetzt das Wort. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn es die rasante Entwicklung in den letzten Jahren in der digitalen Welt und im Internet nicht gegeben hätte, dann hätten wir diesen Rundfunkänderungsstaatsvertrag gar nicht auf dem Tisch. Diese Entwicklung wird weitergehen. Es wird auch nicht der letzte Rundfunkänderungsstaatsvertrag sein, über den wir hier reden werden. Und er wird auch diese Komponenten vorrangig im Blickpunkt haben. Daher betrachte ich den vorliegenden Staatsvertrag als eine Regelung zur Sicherstellung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in der digitalen Weg.

Mit diesem Rundfunkänderungsstaatsvertrag sichern wir die Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, indem

er seine Angebote im digitalen Zeitalter platzieren kann, und zwar in einem fairen Wettbewerb mit allen anderen Anbietern. Das ist Sinn und Zweck des Staatsvertrages.

Daher glaube ich, dass der vorliegende Staatsvertrag ein wichtiger Meilenstein, aber mit Sicherheit nicht der letzte Schritt ist und dass wir das Thema auch in Zukunft werden begleiten können.

Durch das Internet haben die Bürgerinnen und Bürger enorme Möglichkeiten, sich zu informieren. Dieses Medium nutzt auch der öffentlich-rechtliche Rundfunk. Bei der Frage, welcher Mehrwert jeweils dahinter steht, halte ich es für wichtig, dass das Machtwissen eingegrenzt wird und dass alle Bürgerinnen und Bürger Anteil daran haben.

Wir werden uns auch in Zukunft über die Fragen unterhalten müssen - die Diskussionen in den letzten Tagen haben das gezeigt -, was Sponsoring ist, was Werbung ist und ob der öffentlich-rechtliche Rundfunk darauf verzichten kann und, wenn ja, inwiefern. Darüber werden wir noch eine Weile ausgiebig diskutieren können.

Zu der Frage - das höre ich auch oft von meinen Kolleginnen und Kollegen -, ob wir eigentlich mit dem zufrieden sind, was der öffentlich-rechtliche Rundfunk anbietet, gibt es immer unterschiedliche Meinungen. Damit ist es fast wie mit der Kunst und mit der Frage, was Kunst ist.

Ich habe in den letzten Tagen mitbekommen, wie viele von uns und von meinen Mitarbeitern in der Fraktion auf irgendeine Arztserie am Dienstagabend warten, die sie sich unbedingt ansehen wollen. Für manch einen ist der Krimi das Allerhöchste und Allerheiligste - nicht nur der „Tatort“ am Sonntagabend.

(Herr Kosmehl, FDP: Ohne Krimi geht die Mimi nie ins Bett!)

Für manche kann es nicht genug Wiederholungen geben, weil man die immer wieder gern sieht. Wieder andere sagen: Mensch, schon wieder eine Wiederholung; das ist mir zu viel.

Der Sport ist ganz wichtig. Ich selbst sehr gern Kabarett.

(Zustimmung von Frau Weiß, CDU)

Das kommt leider immer erst spät am Abend.

Ich will damit nur sagen: Die Interessen sind so unterschiedlich, dass wir uns davor hüten sollten - damit hat Herr Gebhardt Recht -, unsere persönlichen Ansichten zum Maßstab dafür zu machen, welche Programme gut und welche schlecht sind. Das sollten wir uns nicht zumuten und dafür gibt es übrigens Gremien. Diese Gremien sind in dem Staatsvertrag gestärkt worden und sollen in den Dreistufentest einbezogen werden.

Herr Kosmehl und Herr Gebhardt, ich bin nicht Ihrer Meinung. Natürlich kostet der Dreistufentest Geld, wobei ich allerdings nicht weiß, ob er immer wieder Geld kosten wird. Wenn wir ihn aber nicht machen würden, dann, bin ich der Überzeugung, würden Sie mit dem Vorwurf kommen: Wenn man schon solche Beurteilungen macht, dann müssen es doch Unabhängige sein, die feststellen, ob die neuen Programme einen Mehrwert bieten oder nicht und welche Auswirkungen das auf den Wettbewerb hat.

(Herr Borgwardt, CDU: So ist es! Sie haben doch keine Alternative!)

Natürlich kosten Unabhängige Geld. Eine Alternative haben Sie nicht aufgezeigt.

(Herr Borgwardt, CDU: Genau so ist das!)

Ich möchte zum Schluss noch ein anderes Thema ansprechen, das indirekt damit zu tun hat. Von den Gebühren, die wir zahlen, kommt ein Anteil von 2 % den Landesmedienanstalten zugute. Damit werden vorrangig auch Bürgermedien und offene Kanäle unterstützt, die Sie alle kennen. Das sind Einrichtungen, in denen sich die Leute basisdemokratisch engagieren und mitmachen, die bürgerschaftliches Engagement stärken.

An dieser Stelle will ich den Staatsminister ausdrücklich loben - ich mache das sehr selten. Ich war vor Kurzem bei einer Veranstaltung in Halle, bei der es um die Community Media in Europa ging, also um die Vernetzung dieses bürgerschaftlichen Engagements bei den Medien, beim Hörfunk, beim Fernsehen, und darum, wie die das sozusagen miteinander machen, wie sie auch Europa darstellen und wie das von unten wächst, indem sich junge Leute, aber auch Menschen quer über alle Bevölkerungsschichten engagieren und beteiligen.

Ich finde es absolut bemerkenswert, wie Sie sich dafür einsetzen, mit welchem Engagement und mit welcher Kenntnis Sie sich dafür einsetzen. Manchmal sagen mir die Leute, sie könnten sich vorstellen, dass sich der Staatsminister - jetzt von den Worten her - mehr engagierte. Sie sind aber so engagiert dabei, dass ich sagen muss: Von dieser Seite kannte ich Sie noch nicht. Ich finde es gut, dass Sie sich hierbei so stark engagieren. Das will ich hier einmal ausdrücklich sagen.

(Zustimmung bei der CDU - Frau Weiß, CDU: Überraschung!)

Wenn wir in Zukunft auch erreichen könnten, dass die offenen Kanäle und Bürgermedien vielleicht auch in das DVB-T-Netz eingespeist werden, was eine gute Zielsetzung wäre, dann wären wir zufrieden.

(Zustimmung von Herrn Kosmehl, FDP)

Wir stimmen dem Gesetzentwurf eines Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrages zu; denn ich glaube, er ist ein guter Kompromiss. Wir werden in Zukunft noch weiter zu diskutieren haben.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Bischoff. - Nun hat, wie verabredet, der Herr Staatsminister das Wort. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nach so viel Lob ist es mir fast ein bisschen peinlich, hier mit dem Anspruch aufzutreten, das letzte Wort haben zu wollen. Ich weiß, dass ich die Debatte nach der Geschäftsordnung rein theoretisch wieder eröffne. Das ist aber nicht mein Ziel und nicht mein Anliegen.

Wir erreichen mit dem heutigen Beschluss - mit dem absehbaren Beschluss - über den Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrag eine wichtige medienpolitische Zwischenetappe. Ich will auch meinerseits ganz ausdrücklich dem Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien unter dem Vorsitz von Nico Schulz

herzlich dafür danken, dass wir diesen Weg über viele Zwischenschritte gemeinsam gehen konnten. Das Ergebnis kann sich sehen lassen.

Es ist uns im Verfahren gelungen, die schwierige Suche nach dem Kompromiss auf der Ebene des Staatsvertrages unter den 16 Bundesländern mit der Meinungsbildung im Landesparlament als dem am Ende entscheidenden Gesetzgeber so zu verzahnen, dass wir bei allem Kompromisscharakter, den das Ergebnis hat, mit großer Breite diesen Rundfunkänderungsstaatsvertrag mittragen können.

ARD und ZDF - das zeigt auch die letzte Ausgabe von epd Medien, dem Organ für die öffentlich-rechtlichen Medien schlechthin - sind und bleiben die Nachrichtenkanäle schlechthin - und das nunmehr auch und gerade im Internet. Ich denke, das ist die wichtigste Botschaft im Zusammenhang mit dem Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrag.