ARD und ZDF - das zeigt auch die letzte Ausgabe von epd Medien, dem Organ für die öffentlich-rechtlichen Medien schlechthin - sind und bleiben die Nachrichtenkanäle schlechthin - und das nunmehr auch und gerade im Internet. Ich denke, das ist die wichtigste Botschaft im Zusammenhang mit dem Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrag.
Auch ich bin nicht mit jedem Punkt uneingeschränkt zufrieden, das bringt der Kompromisscharakter des Staatsvertrages mit sich. Beim Dreistufentest - das ist von allen Beteiligten angesprochen worden - ist noch viel Arbeit zu leisten. Aber, verehrter Herr Kosmehl, die Vertreter der FDP in den Gremien, sowohl in den Gremien der Rundfunkanstalten der Ländern als auch den Gremien des ZDF, beteiligen sich sehr konstruktiv an der Ausgestaltung des Dreistufentests. Das kann ich für das ZDF jedenfalls für Ihren Generalsekretär Niebel bestätigen. Ich bin insofern optimistisch, dass wir alle Probleme, die damit verbunden sind, lösen werden.
Wir werden in der Medienpolitik auch weiterhin im Gespräch bleiben. Ich würde mir wünschen, dass es uns bei der uns jetzt bevorstehenden, mindestens genauso schwierigen Debatte um die Struktur der Rundfunkgebühren ebenfalls gelingt, die Entwicklung des Staatsvertrages und die Meinungsbildung hier im Landtag wiederum so miteinander zu verzahnen, dass wir am Ende mit großer Mehrheit das Ergebnis tragen können. - In diesem Sinne herzlichen Dank, auch für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Staatsminister. - Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Wir kommen zum Abstimmungsverfahren zur Drs. 5/1829. Ich schlage Ihnen vor, gemäß § 32 der Geschäftsordnung des Landtages über die vorliegende Beschlussempfehlung in ihrer Gesamtheit abzustimmen. Wünscht jemand eine Abstimmung über die einzelnen Bestimmungen? - Das sehe ich nicht.
Wir stimmen nun über den Gesetzentwurf in seiner Gesamtheit ab. Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung einschließlich der Überschrift „Gesetz zum Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrag“ und der gesetzlichen Bestimmungen in ihrer Gesamtheit zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Zustimmung bei den Koalitionsfraktionen. Wer lehnt dies ab? - Niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Enthaltungen bei der LINKEN und bei der FDP. Damit ist der Gesetzentwurf beschlossen worden und wir können den Tagesordnungspunkt 4 verlassen.
Bevor ich den letzten Tagesordnungspunkt aufrufe, begrüße ich eine Gruppe von Seniorinnen und Senioren
der Sudetendeutschen Landsmannschaft des Bundes der Vertriebenen aus dem Burgenlandkreis auf der Nordtribüne. Herzlich willkommen!
b) Stellungnahme zu dem Verfahren vor dem Landesverfassungsgericht betreffend Individualverfassungsbeschwerde gegen Regelungen des Gemeindeneugliederungs-Grundsätzegesetzes - LVG 06/09
Ich erteile zunächst Herrn Reichert als Berichterstatter zum Tagesordnungspunkt 12 a das Wort. Danach erhält Frau Reinecke als Berichterstatterin zum Tagesordnungspunkt 12 b das Wort. Es ist vereinbart worden, keine Debatte zu führen. Herr Reichert, bitte.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bei der Berichterstattung geht es um den Verzicht auf die mündliche Verhandlung im Landesverfassungsgerichtsverfahren zum Nichtraucherschutzgesetz. Der Landtag ist in der 43. Sitzung am 11. September 2008 der Empfehlung des Ausschusses für Recht und Verfassung gefolgt und hat beschlossen, zu dem Landesverfassungsgerichtsverfahren 131/08, welches eine Klage gegen das Nichtraucherschutzgesetz betrifft, keine Stellungnahme abzugeben. Der entsprechende Beschluss ist in der Drs. 5/43/1497 B nachzulesen.
Nunmehr hat das Landesverfassungsgericht mitgeteilt, es halte nach einer Vorberatung eine Entscheidung ohne mündliche Verhandlung für angemessen. Gemäß § 26 Abs. 2 des Landesverfassungsgerichtsgesetzes kann von einer mündlichen Verhandlung abgesehen werden, wenn von ihr keine weitere Förderung des Verfahrens zu erwarten ist und die am Verfahren Beteiligten und Beitrittsberechtigten auf eine mündliche Verhandlung verzichten.
Gemäß § 40 Abs. 2 des genannten Gesetzes können der Landtag und die Landesregierung in jeder Lage dem Verfahren beitreten. Der Landtag hat, wie eingangs dargestellt, mit seinem Beschluss auf die Abgabe einer Stellungnahme verzichtet und sollte nach einstimmiger Auffassung des Ausschusses für Recht und Verfassung, der sich in der 37. Sitzung am 18. März 2009 mit der Thematik befasst hat, als Beitrittsberechtigter auf die mündliche Verhandlung in dem genannten Landesverfassungsgerichtsverfahren verzichten. Die betreffende Beschlussempfehlung liegt Ihnen vor. Ich bitte um Ihre Zustimmung dazu. - Danke.
Herr Reichert, herzlichen Dank für die Berichterstattung. - Wir kommen zu der Berichterstattung zu Tagesordnungspunkt 12 b. Ich rufe nun die Abgeordnete Frau Corinna Reinecke auf. Bitte schön, Frau Reinecke, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zu dem Klagegegenstand betreffend das Gesetz über die Grundsätze der Neugliederung der Gemeinden im Land Sachsen-Anhalt liegen bereits Verfassungsgerichtsbeschwerden von Gemeinden vor, mit denen sich der Ausschuss für Recht und Verfassung und in der Folge der Landtag mehrfach befasst haben. Es wurde jeweils beschlossen, von der Abgabe einer Stellungnahme abzusehen.
Nunmehr wird in der in Rede stehenden Beschwerde durch einen Bürger Individualverfassungsklage gegen das Gesetz erhoben. Der Beschwerdeführer sieht neben der Verletzung des Demokratieprinzips und dem Eingriff in das Grundrecht auf Abstimmung bei einer Betroffenheit der Einwohner von Trägergemeinden bei Gebietsänderungen auch eine Verletzung des Grundrechts auf Gleichheit der Wahl als gegeben.
Zudem beklagt er einen Verstoß gegen das Gemeinwohlprinzip und gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit sowie gegen das Willkürverbot. Der Ausschuss für Recht und Verfassung hat sich in der 37. Sitzung am 18. März 2009 mit den genannten Verfassungsbeschwerden befasst und empfiehlt einstimmig, auch zu diesem Verfahren keine Stellungnahme abzugeben.
Aus gegebenem Anlass hatte sich der Ausschuss für Recht und Verfassung zudem mit der Frage des Verzichts auf eine mündliche Verhandlung befasst. Diese Möglichkeit ist gegeben, wenn von einer solchen keine weitere Förderung des Verfahrens zu erwarten ist und im Verfahren Beteiligte und Beitrittsberechtigte auf eine mündliche Verhandlung verzichten.
Der Ausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung gleichzeitig dem Landtag, in dem Verfahren sein Einverständnis mit seiner Entscheidung ohne mündliche Verhandlung zu erklären.
Vielen Dank, Frau Reinecke. - Wir hatten eine Behandlung ohne Debatte vereinbart. Wünscht keiner mehr das Wort? - Dann kommen wir jetzt zum Abstimmungsverfahren.
Wir kommen zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung in der Drs. 5/1873. Wer dieser Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Ich sehe Zustimmung bei allen Fraktionen. Damit ist dem zugestimmt worden.
Ich lasse über die Drs. 5/1874 abstimmen. Wer stimmt zu? - Ebenfalls Zustimmung bei allen Fraktionen. Damit ist der Beschlussempfehlung zugestimmt worden und wir können den Tagesordnungspunkt 12, den letzten, verlassen.
Ich berufe den Landtag zur 30. Sitzungsperiode am 8. April 2009 um 10 Uhr ein. Auf der Tagesordnung steht die zweite Beratung zum Nachtragshaushaltsgesetz 2009.
Meine Damen und Herren, herzlichen Dank für Ihre Mitarbeit! Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende. Die Sitzung ist geschlossen.