Protocol of the Session on March 20, 2009

(Beifall bei der LINKEN)

Das war das Schlusswort von Herrn Czeke. - Meine Damen und Herren! Beschlüsse in der Sache werden nicht gefasst. Wir sind damit am Ende des Tagesordnungspunktes 2 angelangt.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 4 auf:

Zweite Beratung

Entwurf eines Gesetzes zum Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrag

Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 5/1763

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien - Drs. 5/1829

Die erste Beratung fand in der 53. Sitzung des Landtages am 19. Februar 2009 statt. Berichterstatter aus dem Ausschuss ist der Abgeordnete Herr Tilman Tögel. Sie haben das Wort. Bitte schön.

Herr Tögel, Berichterstatter des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien:

Herr Präsident! Ich will versuchen, es sehr kurz zu machen. - In der 53. Sitzung am 19. Februar 2009 hat der Landtag den Entwurf eines Gesetzes zum Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrag in der Drs. 5/1763 zur Beratung an den Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien überwiesen. Der Ausschuss hat in der 31. Sitzung am 27. Februar 2009 erneut ausführlich über den Gesetzentwurf beraten.

Zuvor hatte er sich bereits sehr frühzeitig - diese Anmerkung sei mir gestattet - in verschiedenen Sitzungen mit den Entwürfen eines Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrages befasst. In der 23. Sitzung am 13. Juni 2008 wurde er über den Sachstand zur Entwurfsfassung unterrichtet. In der 24. Sitzung führte er eine große Anhörung zu dem Staatsvertrag durch, um sich dann erneut in der 28. Sitzung im November 2008 damit auseinanderzusetzen.

Nach der Einbringung des Gesetzentwurfs in die Ausschussberatung wurden seitens der Fraktionen und einzelner Abgeordneter Detailfragen zum Inhalt des Staatsvertrages gestellt, die die Landesregierung in Person von Herrn Robra sehr ausführlich beantwortete. Dabei wurden Telemedien und Teleshoppingkanäle sowie die

digitalen Zusatzprogramme von ARD und ZDF thematisiert. Darüber hinaus wurden vor allem der so genannte Dreistufentest und insbesondere seine Umsetzung in der Praxis diskutiert.

Der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst hatte zu dem Gesetzentwurf geringfügige Änderungen rechtsförmlicher Art vorgeschlagen, die der Ausschuss in die Beschlussempfehlung eingearbeitet hat. Der Ausschuss hat die entsprechende Beschlussempfehlung in der erwähnten Sitzung mit 8 : 0 : 4 Stimmen verabschiedet.

Ich bitte Sie, der Beschlussempfehlung des Ausschusses zu folgen und diesem Gesetzentwurf zuzustimmen. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Herzlichen Dank, Herr Tögel. - Herr Staatsminister Robra hat darum gebeten, sich zum Schluss zusammenfassend äußern zu dürfen. So kommen wir zu den Debattenbeiträgen. Als erstem Debattenredner erteile ich dem Abgeordneten Herrn Gebhardt von der Fraktion DIE LINKE das Wort. Herr Gebhardt, bitte schön.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ein weiteres und aller Voraussicht nach letztes Mal beschäftigt sich der Landtag heute mit dem Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrag. Wir hatten einige Debatten hier im Plenarsaal, wir hatten auch Debatten im Ausschuss.

Wir hatten als erster Landtag überhaupt eine Anhörung im Fachausschuss zu diesem Staatsvertrag. Ich habe mir im Vorfeld der heutigen Debatte noch einmal das Protokoll der Anhörung angesehen. Danach skizzierte der Intendant des Mitteldeutschen Rundfunks Herr Professor Reiter noch einmal die Grundzüge des öffentlichrechtlichen Rundfunks. Er sagte - ich zitiere -:

„Der öffentlich-rechtliche Rundfunk lebt von einer Idee. Das ist die Idee einer möglichst unabhängigen Meinungsbildung in einer demokratischen Gesellschaft. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk soll Inhalte, die für diese Gesellschaft wichtig sind, unabhängig vom politischen Einfluss wie bei einem Staatsrundfunk, aber auch unabhängig vom wirtschaftlichen Druck wie bei rein werbefinanzierten Programmen für jedermann zur Verfügung stellen. Das ist unser Auftrag.“

Wie steht es nun um diese Idee, um diese Vision? - Wenn man sich die jüngsten Debatten beim ZDF ansieht - ich nenne Herrn Koch und Herrn Brender -, kann einem schon um die parteipolitische Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, vorzugsweise des ZDF, angst und bange werden.

(Beifall bei der LINKEN)

Das wäre aber ein anderes Thema. Unsere Frage lautet hier: Wie kann die Politik die gesetzlichen Rahmenbedingungen dafür schaffen, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk seinen Auftrag auch künftig erfüllen kann?

Meine Damen und Herren! Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass ein großer Teil der Bevölkerung Inhalte nicht mehr über den herkömmlichen Abspielweg, Fern

sehen und Radio, konsumiert, sondern online. Dies hat dann wiederum zur Konsequenz, dass der öffentlichrechtliche Rundfunk, wenn man einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk auch künftig haben möchte, seine Angebote auch online zur Verfügung stellen darf. Mit diesem Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrag soll die Grundlage dafür geschaffen werden.

Das Positive an diesem Vertrag ist, dass der öffentlichrechtliche Rundfunk erstmals den gesetzlichen Auftrag bekommt, allen Bevölkerungsgruppen die Teilnahme an der neuen Informationsgesellschaft zu ermöglichen. Erstmals bekommt er einen gesetzlichen Auftrag, seine Inhalte auch online zu transportieren, und ist damit auch in der digitalen Welt angekommen. Dieses Grundanliegen des Staatsvertrags wird aus unserer Sicht aber in vielen Punkten deutlich konterkariert.

Zum einen kritisieren wir nach wie vor die Art und Weise, in der der so genannte Dreistufentest ablaufen soll. In der Tat sehen wir hier nach wie vor ein bürokratisches Monster, das viel Zeit und auch Flexibilität kostet. Vor allem aber kostet es Millionen an Gebührengeldern.

(Beifall bei der LINKEN)

Kritisch sehen wir auch nach wie vor das Verbot presseähnlicher Erzeugnisse; denn niemand konnte mir bisher exakt definieren, was man unter presseähnlichen Erzeugnissen zu verstehen hat. Ich glaube nach wie vor, dass diese Frage künftig noch so manchen Juristen und so manches Gericht beschäftigen wird.

Der dritte Kritikpunkt, den ich ausdrücklich nennen will, ist die stark eingeschränkte Verweildauer der öffentlichrechtlichen Angebote im Internet. Dass diese Angebote grundsätzlich nur sieben Tage und Sportereignisse sogar nur 24 Stunden im Netz verweilen dürfen, ist aus unserer Sicht eine sehr starre Einengung des öffentlichrechtlichen Rundfunks und damit ein klarer Wettbewerbsnachteil des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gegenüber den kommerziellen Anbietern.

(Beifall bei der LINKEN)

Die Krux dabei ist auch, dass viele Übertragungsrechte, insbesondere bei der Sportberichterstattung, gar nicht für 24 Stunden erworben werden können, sondern nur für einen viel längeren Zeitraum. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat dann die Möglichkeit, bei Übertragungsrechten, die für einen längeren Zeitraum gelten und demzufolge auch einen höheren Preis haben, zu sagen: Ich kann die Rechte gar nicht erwerben, weil ich sie nicht vollständig nutzen kann; oder ich erwerbe sie für viel Geld, kann sie aber nicht vollständig nutzen. Wir denken, dass diese Einengung zu starr ist und dass man flexibler an die Sache hätte herangehen müssen.

Meine Damen und Herren, wir begrüßen, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk durch diesen Staatsvertrag einen gesetzlichen Auftrag für seine Online-Aktivitäten erhält, lehnen jedoch die dargestellten Einschränkungen konsequent ab. Deshalb werden wir uns bei der Abstimmung über den Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrag der Stimme enthalten. - Vielen Dank.

(Beifall bei der LINKEN)

Vielen Dank, Herr Gebhardt. - Wir kommen zum Beitrag der CDU-Fraktion. Der Abgeordnete Herr Borgwardt hat das Wort. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir sind heute in der komfortablen Situation, einem Rundfunkänderungsstaatsvertrag zustimmen zu können, der so intensiv und ausführlich wie noch keiner zuvor in diesem Hohen Hause beraten wurde. Diese intensive Befassung des Landtages kam nicht von ungefähr; denn allen Beteiligten war bereits in der Planungs- und Entwurfsphase klar, welche entscheidende Rolle der Zwölfte Rundfunkänderungsstaatsvertrag für den öffentlichrechtlichen Rundfunk und damit für die gesamte Medienordnung in Deutschland spielen wird.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrag wird es gelingen - das ist ein wesentlicher Aspekt, Herr Kollege Gebhardt -, die Europäische Kommission vom deutschen Rundfunkmodell zu überzeugen, was nichts anderes bedeutet, als dass unser öffentlich-rechtlicher Rundfunk europafest wird und dass die europäischen Klageverfahren gegen ARD und ZDF zu einer Randnotiz in den Geschichtsbüchern werden.

Darüber hinaus ist es gelungen, einen gerechten und ausgewogenen Ausgleich zwischen den Kompetenzen und Bedürfnissen der verschiedenen Mediengattungen wie Presse, Rundfunk und Online untereinander zu schaffen, die einem Verdrängungswettbewerb zulasten der freien Presse keinen Spielraum geben. Dieser Ausgleich wird durch eine so genannte Negativliste für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk sowie durch den viel zitierten Dreistufentest zur Konkretisierung des öffentlichrechtlichen Auftrages gesichert.

Mit diesem Dreistufentest wurde ein Korrektiv geschaffen, das den Wegfall der Deckelung der Gebührenausgaben für die Online-Präsenz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks abfedern kann, sofern bei den zuständigen Gremien der Rundfunkanstalten eine besonders kostenbewusste Würdigung der neuen Angebote stattfinden wird.

Ich könnte hier noch sehr viele andere Beispiele anführen, die belegen, dass der uns vorliegende Zwölfte Rundfunkänderungsstaatsvertrag ein sorgfältig abgestimmter Kompromiss ist, mit dem alle Beteiligten gut und vernünftig leben können.

Enthusiasten - auch die gibt es, Herr Gebhardt - bezeichnen den Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrag bereits als Magna Charta des öffentlich-rechtlichen Fernsehens. Ich würde mich diesem Enthusiasmus noch nicht anschließen wollen und hoffe bei allen positiven Vorzeichen, dass er den Praxistest besteht.

(Beifall bei der CDU)

Trotzdem ergreife ich nochmals die Gelegenheit, unserer Landesregierung als Mitgestalter der neuen rundfunkstaatsvertraglichen Regelungen zu danken. Sie, Herr Staatsminister, haben bei diesem Balanceakt die Balance gehalten.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die CDU-Fraktion wird dem Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrag ihre Zustimmung erteilen, weil dieser nahtlos an die von uns seit Jahren vertretene Politik der Mäßigung und Stabilisierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkkosten anknüpft und zugleich in unserer dualen Rundfunkordnung einen gerechten Interessenausgleich sucht. Ich bitte Sie daher um Zustimmung zu dem Gesetzentwurf.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank für Ihren Beitrag, Herr Borgwardt. - Wir kommen zum Beitrag der FDP-Fraktion. Der Abgeordnete Herr Kosmehl hat das Wort. Bitte schön, Herr Kosmehl.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Heute nun wird der Zwölfte Rundfunkänderungsstaatsvertrag auch in Sachsen-Anhalt ratifiziert. Vorweg etwas zum Abstimmungsverhalten der FDP-Fraktion: Wir werden uns bei der Abstimmung der Stimme enthalten. Warum?

(Herr Borgwardt, CDU: Warum?)

- Herr Kollege Borgwardt, wir können diesem Vertrag nicht zustimmen, weil er das, was er, wie Sie skizziert haben, verspricht, nicht hält.

(Herr Borgwardt, CDU: Ach!)

Insbesondere hat er mit dem Dreistufentest ein bürokratisches Verfahren installiert, über dessen finanzielle Auswirkungen wir noch keine konkrete Klarheit haben. Auch Sie - darin werden Sie mir sicherlich zustimmen - können heute noch nicht sagen, ob diese Mehrbelastung nicht auch zu einer Mehrbelastung für den Gebührenzahler führen könnte.