Was die Frage der Überarbeitung des Gesetzes über die Fachhochschule der Polizei anbelangt, möchte ich ausführen: Hierbei ist es so - das habe ich ja auch öffentlich dargestellt und in einer Pressemitteilung mitgeteilt -, dass in einzelnen Punkten das Einvernehmen mit dem Kultusministerium nicht hergestellt werden konnte. Das hat dann dazu geführt, dass wir Teile dessen, was wir ursprünglich an Gesetzesänderungen vorhatten, fallen gelassen haben, zum Beispiel die Übergangsregelungen für die Polizeivollzugsbeamten, sodass wir in den anderen Punkten, die wir aufgrund des Bologna-Prozesses im Gesetz anpassen müssen, jetzt noch die Abstimmung mit dem Kultusministerium durchführen.
Ich gehe davon aus, dass das zeitnah zu einem Ergebnis führen wird, sodass dann die erste Kabinettsbefassung erfolgen und danach die Anhörung und das Verfahren im Landtag durchgeführt werden kann.
Herr Minister, ich würde gern noch die folgende Frage stellen: Ist Ihnen aus dem Haus, als Sie Herrn Mönckmeyer mit der Wahrnehmung der Geschäfte beauftragt und ihn gleichzeitig an die FH versetzt haben, auch die Möglichkeit der Abordnung an die FH als mögliche dienstrechtliche Maßnahme angeboten worden?
Wir kommen zur Frage 7 des Abgeordneten Herrn Henke, Fraktion DIE LINKE. Es geht um Konjunkturprogramm-II-Mittel für die Kommunen. Die Antwort darauf wird der Finanzminister Herr Bullerjahn geben. Bitte schön, Herr Henke.
Herr Präsident! Die „Volksstimme“ vom 10. März 2009 berichtete über die Aufforderung von Minister Dr. Daehre, dass Kommunen aus Konjunkturprogramm-II-Mitteln Aufträge auslösen sollten, dass sie diese Gelder nicht ausgezahlt bekämen und die Abrechnung über das Finanzministerium an den Bund unbürokratisch weitergeleitet werde.
2. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung über das Vorliegen der für die rechtzeitige Auftragsver
gabe notwendigen kommunalen Entwurfs- und/oder Vorplanungen als unabdingbare Voraussetzungen für kommunale Infrastrukturmaßnahmen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Henke, vieles habe ich vorhin schon angerissen. Ich kann es aber noch einmal kurz zusammenfassen.
Erstens. Was Herr Dr. Daehre da gesagt hat, ist richtig; das haben auch viele andere wiederholt. Wir haben uns im Rahmen von fünf Regionalkonferenzen mit 650, fast 700 Kommunalpolitikern über das Thema ausgetauscht, soweit wir das zu jenem Zeitpunkt selbst wussten und auch beeinflussen konnten.
Es ist so, dass wir jetzt einen Leidfaden, eine Art Handbuch vorbereiten, in dem alles enthalten sein soll, von der Verwaltungsvereinbarung bis hin zum Gesetz des Bundes, bis hin zu unserem Erlass, wenn er denn fertig ist, bis hin zu den Richtlinien, bis hin zu den Übersichten des Innenministers über die Datenerhebung der einzelnen Kommunen, bis hin zu den Listen, was das Thema Schule, was die Kindertagesstätten betrifft, und bis hin zu den Fragen, wie dann die Pauschalen ausfallen werden, also in welchen Höhen sie an wen ausgereicht werden sollen, und wie der Zahlungsverkehr zu gestalten ist.
Wir reden jetzt ganz konkret darüber, wie wir diesen Zahlungsverkehr so einfach wie möglich gestalten können. Das alles ist spätestens in zwei, drei Wochen fertig. Am Dienstag gibt es einen Extrapunkt auf der Tagesordnung der Kabinettssitzung. Ich will es am Mittwoch im Finanzausschuss noch einmal erläutern, sodass wir eins nach dem anderen abschichten: Programmebene, Verwaltungsvereinbarung.
Die ist, wie gesagt, auch erst vor zwei Tagen unterschrieben worden, nachdem das Kabinett mir letztendlich die Möglichkeit gegeben hat, die Unterschrift darunter zu setzen, sodass wir bis zum April fertig sind. Ich bin mir sicher, dass auf dem Wege zur praktischen Umsetzung noch die eine oder andere Idee geboren wird, wie man manches noch besser machen kann. Diese Herausforderung, wird man, glaube ich, bewältigen.
Was die Planungen der Kommunen betrifft, kann ich ganz offen sagen: Ich habe schon zur Kenntnis genommen, dass manche Kommune etwas gespalten agiert. Das geht dann so wie bei anderen in der Politik auch. Öffentlich wird gesagt: Es kann doch wohl nicht wahr sein, dass nicht alles pauschal kommt. Aber ich habe dann - fast am selben Tag - eine riesige Liste bekommen, in der stand, dass man sich als Oberzentrum, als Mittelzentrum vorstellen könnte, fast sämtliche Mittel des Konjunkturpakets umzusetzen.
Das heißt, ich habe einen sehr guten Überblick darüber, was im Land zurzeit gefragt ist. Selbst mit den kleinen Dörfern gab es eine Kommunikation. Ich habe das so gehandhabt, dass wir das an die Ministerinnen und Minister verteilt haben, die dafür zuständig sind. Aber ich sage auch klar: Es ist unsere Aufgabe, diese Vorplanung zu bewerten.
Der Weg ist vorgegeben: Die Gemeinde X, der Stadtrat Y - ich habe es vorhin erklärt - müssen jetzt selbst mit Blick auf die ihnen bekannte Höhe der Mittel Vorschläge erarbeiten und sie auch per Beschluss demokratisch legitimieren.
Wir müssen das Verfahren des Haushaltsvollzuges in den nächsten Tagen mit dem Innenminister klären. In meinem Buch, in dem Leitfaden steht übrigens auch, wie die Haushaltsaufstellung durch die Kommunalaufsicht zu begleiten ist.
Da wird es, denke ich, sehr zeitnah Hinweise des Kultusministers an die Landkreise und die an anderen Träger geben, wie die Pauschalen umzusetzen sind. Ich bin sicher, dass in den Schubladen schon die Überlegungen stecken, wie man die Summe X ausgibt. Dann werden sie ausschreiben. Manche haben sogar schon ausgeschrieben.
Ich stelle mir vor, dass wir das über die Verwaltung so klären, dass ein Stempel in der Verbandsgemeinde, bei der Einheitsgemeinde, der Verwaltungsgemeinschaft reicht, dass man das vielleicht über die IB sammelt, wir das Geld besorgen und dann innerhalb weniger Wochen schon merken, dass das Geld abfließt.
Der erste Bericht muss von uns im Mai beim Bundesfinanzminister eingereicht werden. Im Mai/Juni dieses Jahres sollen die Projekte für 2009 und im Sommer die für 2010 bekannt gegeben werden. Das halte ich alles für umsetzbar.
Da, wo es Fragen gibt, werden wir Ansprechpartner haben. Ich will es nicht gleich „Hotline“ nennen, aber es wird Frauen und Männer bei der IB, aber auch bei uns im Ministerium geben, die als Ansprechpartner zur Verfügung stehen, wie ich jetzt schon einer bin. Was meinen Sie, wie viele Kontakte ich habe!
Im Moment erlebe ich eine Phase, in der mich die Kommunalpolitiker gern sehen. Das geht bald wieder vorbei; das ist auch richtig so. Es herrscht aber Offenheit, weil man schon möchte, dass das, was von der EU finanziert wird, und das, was die Träger mit ihren Schulen machen können, was in der Kinderbetreuung bis hin zur Sanierung von Gemeindehäusern, Straßen, Straßenbeleuchtung möglich ist, vernünftig läuft. Im Übrigen halte ich viel davon, keine Positivliste zu machen, sondern eine Negativliste, aus der hervorgeht, was die Gemeinden unbedingt vermeiden sollten, damit es keine Hudeleien gibt.
Wir kommen zur Frage 8. Sie sollte von der Kollegin Jutta Fiedler - sie ist krank; von hier aus gute Besserung - zu dem Thema Ausschreibung für den Schuldienst in Sachsen-Anhalt gestellt werden. Die Antwort wird vom Kultusminister Herrn Professor Dr. Olbertz zu Protokoll gegeben.∗
Meine Damen und Herren! Damit sind wir am Ende der Fragestunde angekommen. - Ich möchte Sie darüber informieren, dass der parlamentarische Abend bereits um 18 Uhr beginnen wird. Alle Abgeordneten und die Mitglieder der Landesregierung sind herzlich eingeladen.
Ich wünsche Ihnen jetzt eine gute Mittagspause. Um 14 Uhr sehen wir uns hier wieder. - Herzlichen Dank.
Entwurf eines Gesetzes zur Garantieermächtigung des Ministeriums der Finanzen zugunsten der Norddeutschen Landesbank - Girozentrale
Ich bitte Frau Dr. Klein, als Berichterstatterin des Ausschusses das Wort zu nehmen. Es ist vereinbart worden, auf eine Debatte zu verzichten.
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Entwurf eines Gesetzes zur Garantieermächtigung des Ministeriums der Finanzen zugunsten der Norddeutschen Landesbank - Girozentrale - in der Drs. 5/1784 wurde dem Ausschuss für Finanzen in der 53. Sitzung des Landtages am 19. Februar 2009 zur Erarbeitung einer Beschlussempfehlung überwiesen.
Der Ausschuss für Finanzen hatte sich mit der Problematik vorab bereits in der 62. Sitzung am 17. Dezember 2008 befasst. Der Ausschuss beriet in der 64. Sitzung am 25. Februar 2009 über den Gesetzentwurf. In der Diskussion stellte zunächst der Finanzminister noch einmal die Position der Landesregierung dar. Mit der geplanten Anleihe soll die Chancengleichheit der NordLB im Wettbewerb wiederhergestellt sowie die Kreditversorgung der Wirtschaft gesichert werden. Das Land erwartet ein stärkeres Engagement der NordLB in SachsenAnhalt. Die Zustimmung der Europäischen Kommission liegt vor.
Anschließend ist Herr Dr. Allerkamp, Mitglied des Vorstands der NordLB, auf die Situation der NordLB eingegangen. Dabei ging es zunächst um die Frage, warum die NordLB nicht unter den Schirm der Soffin gehe. Ausschlaggebend war aus der Sicht der NordLB die auf drei Jahre begrenzte Laufzeit der Angebote. Die NordLB benötige Refinanzierungen mit einer mindestens fünfjährigen Laufzeit.
Gegen die Soffin spreche auch, dass die dafür zu zahlenden Entgelte an den Bund fließen, die Garantieentgelte für das Emissionsprogramm jedoch an das Land. Herr Dr. Allerkamp verwies des Weiteren darauf, dass die erste Emission aufgrund der Zustimmung des niedersächsischen Landtages bereits erfolgreich auf den Markt gebracht wurde.
Er griff dann ein Thema auf, das den Finanzausschuss bereits im Dezember beschäftigt hatte. Es ging um die
Frage, weshalb die Zweckgesellschaft in Luxemburg angesiedelt sei. Dazu gab es noch einmal eine ausführliche Debatte, in der der Umstand, dass das Insolvenzrecht der Bundesrepublik und Luxemburgs unterschiedlich sei, eine Rolle spielte.
Auch die Höhe des Bürgschaftsrahmens und dessen Auswirkungen auf die Belastbarkeit des Landeshaushaltes spielten in der Diskussion eine Rolle. Der Finanzminister verwies darauf, dass der Bürgschaftsrahmen vom Haushaltsgesetzgeber vorgegeben werde und dies eine politische Entscheidung sei.