Protocol of the Session on March 19, 2009

Herr Robra hat mit den Leuten, die es betrifft, diskutiert. Bei Fragen zum Thema Breitband und anderen gibt es auch Diskussionen. Herr Daehre überlegt - vielleicht hat er es schon festgelegt -, bestimmte Straßenbaumaßnahmen ebenfalls pauschal herunterzureichen. Deswegen sage ich: Es wird am Ende so sein, dass von dem Teil für die Kommunen mehr als die Hälfte pauschal weitergegeben wurde.

Jetzt hört auf zu streiten! Alle Länder, die gesagt haben, sie seien die Guten und reichten es an die Kommunen

weiter, haben dann im Kleingedruckten geschrieben: Diese Mittel gibt es übrigens nur für Projekte.

(Minister Herr Dr. Daehre: Ja!)

Wir bitten doch darum, das Grundgesetz einzuhalten, und wir bitten doch, das Gesetz des Bundes einzuhalten. Und wir schließen Verwaltungsvereinbarungen mit euch ab, aber es gibt auch Verwendungsnachweisprüfungen. Der Bundesrechnungshof kommt übrigens bis auf die Trägerebene herunter.

Ich wünsche so manchem Dorf nicht, dass dort einmal der Bundesrechnungshof und der Landesrechnungshof, vereint im selben Auto, aufschlagen und sagen: Uns ist völlig egal, was die da in Magdeburg gesagt haben; es gibt ein Grundgesetz und es gibt ein Gesetz des Bundes; jetzt schauen wir einmal, ob ihr das Geld richtig verwendet habt.

Wir streiten uns um Themen, die es nicht wert sind. Lassen Sie uns dafür sorgen, dass die Mittel jetzt abfließen. Wir sind in zwei Wochen mit dem Programm fertig. Dann möchte ich sehen, wer sich noch lange mit Diskussionen aufhält. Dann werden sie vielmehr hier stehen und sagen: Gebt uns das Geld, wir machen das unsere.

(Beifall bei der SPD und von der Regierungsbank)

So ist das und so machen wir das. - Meine Damen und Herren! Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Ich komme zum Abstimmungsverfahren zur Drs. 5/1854 in Verbindung mit dem Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 5/1875. Ich gehe davon aus, dass Sie der Überweisung als solcher nicht widersprechen.

Im Ältestenrat wurde der Vorschlag unterbreitet, den Gesetzentwurf zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Finanzen und zur Mitberatung an alle anderen ständigen Ausschüsse mit Ausnahme des Petitionsausschusses und des Unterausschusses Rechnungsprüfung zu überweisen. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Zustimmung bei allen Fraktionen. Damit ist der Überweisung zugestimmt worden. Die Federführung übernimmt der Ausschuss für Finanzen. Damit ist der Tagesordnungspunkt 1 beendet.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 3 auf:

Fragestunde - Drs. 5/1850

Gemäß § 45 der Geschäftsordnung findet auf Antrag monatlich die Fragestunde statt. Dazu liegen acht Fragen vor.

Ich rufe die Frage 1 auf. Sie wird von der Abgeordneten Frau Barbara Knöfler gestellt. Es geht um die Justizvollzugsanstalt Burg. Bitte, Frau Knöfler, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die neu gebaute Justizvollzugsanstalt in Burg wird demnächst in Betrieb genommen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie ist die derzeitige Belegung und Auslastung der einzelnen Justizvollzugsanstalten und deren Abtei

lungen im Land Sachsen-Anhalt, aus welcher Justizvollzugsanstalt werden wie viele Gefangene zur JVA Burg verschubt und wie viele Gefangene behalten zukünftig, nach der Vollbelegung der JVA Burg, die einzelnen Anstalten und Abteilungen?

2. Aus welcher Justizvollzugsanstalt des Landes Sachsen-Anhalt werden wie viele Bedienstete welcher Laufbahngruppen in der Justizvollzugsanstalt Burg arbeiten? Ist davon auszugehen, dass einige Justizvollzugsanstalten des Landes Sachsen-Anhalt aufgrund fehlenden Personals und fehlender Insassen unwirtschaftlich arbeiten? Wenn ja, welche Justizvollzugsanstalten? Gibt es Überlegungen, diese Justizvollzugsanstalten dann wegen Unwirtschaftlichkeit zu schließen? Wenn ja, wann und welche? - Vielen Dank.

Vielen Dank. - Für die Landesregierung wird die Ministerin der Justiz Frau Professor Dr. Kolb antworten. Bitte schön, Frau Ministerin.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zunächst einmal freue ich mich, dem Hohen Haus mitteilen zu können, dass die Justizvollzugsanstalt Burg wie geplant am 1. Mai 2009 in Betrieb genommen wird. Das heißt, die Einladungen für die feierliche Übergabe am 30. April 2009 werden Anfang nächster Woche versandt.

Die Fragen der Abgeordneten Knöfler beantworte ich wie folgt.

Zur Frage 1: Die Justizvollzugsanstalten des Landes verfügen aktuell, das heißt ohne die neue Anstalt Burg, über insgesamt 2 467 Haftplätze. Das sind sowohl Haftplätze des geschlossenen als auch des offenen Vollzuges. Diese waren am 1. März 2009 mit 2 208 Gefangenen belegt. Das bedeutet nach wie vor in einzelnen Anstalten eine Überbelegung. Auf der anderen Seite sind die Plätze des offenen Vollzuges nur zu 50 % ausgelastet.

Die Erhebung, wie viele Gefangene aus welcher Justizvollzugsanstalt zuständigkeitshalber in die JVA nach Burg verlegt werden, ist für den 31. März 2009 vorgesehen. Auf der Grundlage dieses Erhebungsergebnisses werden wir dann auch den ab 1. Juli 2009 gültigen neuen Vollstreckungsplan für die einzelnen Justizvollzugsanstalten des Landes Sachsen-Anhalt erlassen.

Bei den geplanten Maßnahmen zur Verlegung aus den Altanstalten, die voraussichtlich ungefähr 500 Gefangene betreffen werden, ist zu berücksichtigen, wie viele Gefangene in Burg ab Juli 2009 dann entweder aus der Untersuchungshaft oder quasi durch Festnahmen neu zugeführt werden. Die vorgesehene Vollbelegung der JVA Burg mit vertragsgemäß durchschnittlich 600 Gefangenen wird Ende Oktober/Anfang November 2009 erreicht sein. Zu diesem Zeitpunkt werden auch die Sicherungsverwahrten aus Thüringen und Sachsen in Burg untergebracht sein.

Nun zur zweiten Frage. Aus den Justizvollzugsanstalten des Landes Sachsen-Anhalt werden insgesamt 199 Bedienstete, gestaffelt ab dem 1. Mai bis Anfang September 2009, an die JVA Burg versetzt. Das betrifft auch die einzelnen Niederlassungen unseres Landesbetriebes für Beschäftigung und Bildung der Gefangenen. Weitere

neun Bedienstete werden aus der übrigen Landesverwaltung an die JVA Burg versetzt.

Aufgeschlüsselt auf die einzelnen Anstalten, so wie das nachgefragt war, stellt sich das wie folgt dar: Aus der JA Raßnitz werden sechs Bedienstete versetzt, davon einer des Landesbetriebes. Aus der JVA Naumburg gehen 26 Bedienstete nach Burg, davon fünf des Landesbetriebes. Aus der JVA Volkstedt sind es 33 Bedienstete, drei des LBBG. Aus der JVA Dessau wechseln 16 Bedienstete nach Burg, davon acht des LBBG, aus der JVA Halle I elf, davon zwei des LBBG. Aus der JVA Halle II sind es vier Bedienstete. Aus der JVA Halle III sind es 42 Bedienstete, davon wiederum drei Beschäftigte des LBBG. Aus der JVA Magdeburg kommen 61 Bedienstete, hiervon vier Bedienstete des LBBG, und aus der Landesverwaltung neun, davon sechs des LBBG, sodass wir insgesamt auf 208 Bedienstete kommen, davon 32 vom Landesbetrieb für Beschäftigung und Bildung der Gefangenen.

Die Aufgliederung auf die einzelnen Laufbahngruppen ergibt Folgendes: Es handelt sich um fünf Angehörige des höheren Dienstes, 13 Angehörige des gehobenen Dienstes und 190 Angehörige des mittleren Dienstes.

Die Inbetriebnahme der JVA Burg hat natürlich auch Auswirkungen auf die Belegungsfähigkeit der anderen Anstalten. Die Abteilung Eisleben, die bisher ausschließlich den Frauenstrafvollzug gewährleistet hat, wird geschlossen, da die weiblichen Strafgefangenen aufgrund eines Staatsvertrages mit Sachsen in Zukunft in Chemnitz untergebracht werden.

Wir werden auch im Zuge der Inbetriebnahme der JVA Burg die Behandlungsbedingungen und die Belegungsfähigkeit in den einzelnen Anstalten anpassen. Das bedeutet: Einzelne sanierungsbedürftige und nicht für den Weiterbetrieb des Strafvollzuges geeignete Hafthäuser werden nicht mehr belegt. Es ist nach dem derzeitigen Konzept allerdings nicht vorgesehen, Schließungen von Anstalten vorzunehmen.

Die verringerte Belegungsfähigkeit der einzelnen Anstalten ist bereits bei der Entscheidung, welche und wie viele Mitarbeiter aus den einzelnen Anstalten nach Burg versetzt werden, berücksichtigt worden.

Darüber hinaus wollen wir die Frage, inwieweit die Personalausstattung der jeweiligen Belegungsfähigkeit der Anstalt entspricht, nochmals durch eine Organisationsuntersuchung überprüfen lassen. Wir haben uns im Rahmen des Personalentwicklungskonzeptes darauf festgelegt, dass wir in Zukunft mit 51 Mitarbeitern je 100 Gefangene auskommen wollen.

Da es im Bereich des Justizvollzuges aber keine Bedarfsberechnungen gibt, wird eine Expertenkommission hierzu alle einzelnen Anstalten untersuchen, und zwar im Hinblick auf Optimierungspotenziale und auf Synergieeffekte. Sie hat also die Aufgabe festzustellen, inwieweit durch veränderte Organisationsabläufe, durch Aufgabenkonzentration und andere organisatorische Maßnahmen der Personalbedarf in allen Laufbahnen auch unter Berücksichtigung des Personalentwicklungskonzeptes möglicherweise noch einmal verändert werden muss. Die Grundlage hierfür ist immer der Vergleich mit entsprechenden Anstalten in anderen Bundesländern.

Der Bericht dieser Expertenkommission wird im Herbst 2009 vorliegen. Dann könnten noch einmal nähere Ausführungen zu der Frage, wie sich die Personalsituation

und die Belegungsfähigkeit der einzelnen Anstalten darstellen, gemacht werden. - Herzlichen Dank.

(Zustimmung von Frau Fischer, SPD, von Herrn Gürth, CDU, und bei der LINKEN)

Vielen Dank, Frau Ministerin.

Bevor ich die zweite Frage zulasse, begrüße ich Schülerinnen und Schüler der Grundschule Biederitz. Herzlich willkommen!

(Beifall im ganzen Hause)

Die Frage 2 wird von der Abgeordneten Frau Dr. Hüskens von der FDP gestellt. Sie betrifft die Novellierung des Behindertengleichstellungsgesetzes. Frau Ministerin Dr. Kuppe wird antworten. Bitte schön, Frau Dr. Hüskens, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Aufseiten der Betroffenen gibt es den Wunsch nach einer Konkretisierung des Behindertengleichstellungsgesetzes, um sich bundesgesetzlichen Normen anzunähern.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie ist der gegenwärtige Stand der Novellierung des Gesetzes für Chancengleichheit und gegen Diskriminierung behinderter Menschen im Land SachsenAnhalt (Behindertengleichstellungsgesetz)?

2. Welche Priorität räumt die Landesregierung diesem Vorhaben ein und welche Zielstellung verfolgt sie dabei?

Vielen Dank. - Ministerin Frau Dr. Kuppe, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Herren und Damen Abgeordnete! Bevor ich die Frage der Abgeordneten Frau Dr. Hüskens im Namen der Landesregierung beantworte, lassen Sie mich Folgendes voranstellen:

Mit dem Gesetz für Chancengleichheit und gegen Diskriminierung behinderter Menschen im Land SachsenAnhalt war Sachsen-Anhalt im Jahr 2001 das erste ostdeutsche Bundesland, das die Verhinderung und Beseitigung der Benachteiligung von Menschen mit Behinderung gesetzlich verankert hat. Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes wurde für Menschen mit Behinderung unter anderem ein Rechtsanspruch auf die Verhinderung von Benachteiligung und Diskriminierung, auf den Abbau von Barrieren und die Beteiligung und Interessenvertretung im politischen Geschehen realisiert.

In der Folge sind Behindertengleichstellungsgesetze des Bundes und der Länder in Kraft getreten. Insbesondere zu nennen ist das Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung des Bundes vom 1. Mai 2002.

Im Jahr 2008 hat der Landesbehindertenbeirat Hinweise für eine Novellierung des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes gegeben, die mit der Vorlage, die von meinem Haus derzeit erstellt wird, berücksichtigt wer

den. Dabei sind auch vergleichende Darstellungen zu den Gleichstellungsgesetzen von Bund und Ländern mit eingeflossen, wie auch der Inhalt der am 1. Januar 2009 in Deutschland in Kraft gesetzten Konvention der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderung.