Frau Kollegin Schindler, ich hätte Sie gerne gefragt, ob die SPD-Fraktion Änderungen am Gemeindewirtschaftsrecht im Sinne der Wiederherstellung des Zustandes vor dem Zweiten Investitionserleichterungsgesetz anstrebt.
Ich glaube, ich habe das in meiner Rede deutlich gesagt. Wir werden jetzt den Evaluierungsbericht abwarten, die Schlussfolgerungen daraus ziehen und das natürlich auch mit unserem Koalitionspartner diskutieren und beraten. Dann werden wir unsere Meinungsfindung in den Ausschüssen und hier im Landtag entsprechend darstellen.
Das heißt also, es gibt noch die Chance, dass die Evaluierung Sie von Ihrer bisher geäußerten Meinung, dass Sie auch heute noch an der verschärften Subsidiaritätsklausel festhalten, abbringen könnte?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Dass die Berichterstattung eine solche Dynamik erfahren hat, obwohl wir seit 2007 darauf warten, hätte ich nicht gedacht. Am 11. März haben wir den Antrag eingebracht. Heute ist der 19. März.
Noch vor der Debatte im Landtag oder in der Mittagspause - das macht ja nichts - hat man sich verständigt, dass die Behandlung unseres Gesetzentwurfes möglicherweise in der nächsten Innenausschusssitzung stattfinden soll, wenn bis zum 2. April der Evaluierungsbericht vorliegt. Das habe ich wohl vernommen.
Aber, meine Damen und Herren, ich bin Realist. Wir warten einmal ab und schauen, was an dieser Stelle passiert.
(Herr Gallert, DIE LINKE: Ob es noch in diesem Jahr passiert! - Herr Scharf, CDU: Wenn es Ihnen zu schnell ist, dann müssen Sie es sagen! - Hei- terkeit bei der CDU)
- Nein, Herr Scharf, kein Problem. Wir wollen das ja auch vom Tisch haben. Denn es geht uns gerade um das, was Herr Gürth gerade begründet hat und was Minister Haseloff in seiner Einbringungsrede im Juni 2007 zu den Energieerzeugern gesagt hat. Das ist genau das, was wir gern für alle kommunalen Unternehmen hätten.
Sie haben damals mit Ihrem eigenen Gesetzentwurf das Zweite Investitionserleichterungsgesetz ad absurdum geführt.
Dabei ging es genau um die verschärfte Subsidiaritätsklausel, die Herr Kosmehl eben noch einmal angemahnt hat. Mit Ihrem Gesetzentwurf vom Juni 2007 hat sich dieses Thema eigentlich erledigt gehabt. Wir wollen das aber auf alle Bereiche der öffentlichen Daseinsvorsorge ausdehnen.
Herr Gürth, Sie können wieder mit den alten Hüten anfangen, dass es sozusagen darum ginge, den Bäcker beim Bürgermeister anzusiedeln oder das Nagelstudio beim ersten Beigeordneten.
Das höre ich von Ihnen schon seit Jahren, vielleicht schon seit dem Jahr 2002, seitdem ich hier im Landtag bin. Das ist doch aber Unsinn.
Uns geht es darum: Was sind für uns die Bereiche der öffentlichen Daseinsvorsorge? - Das haben wir klar zu definieren versucht und in unseren Gesetzentwurf hineingeschrieben. Ich bin gespannt auf die morgige Debatte zu den Breitbandnetzen. Ich hoffe, lieber Herr Kollege Franke, dass Sie dazu reden
und uns dann erklären, wie der Ausschluss der Telekommunikation aus der öffentlichen Daseinsvorsorge
Ich bin auf Ihre Argumentationskette morgen gespannt und habe mir meine Worte dazu schon zurechtgelegt.
Bei dem Streit, wer es wirtschaftlicher oder besser machen kann, sind wir durchaus offen. Es kann ja durchaus sein, dass die öffentliche Daseinsvorsorge in bestimmten Bereichen von einem Privaten besser als von einem kommunalen Unternehmen getragen wird. Diese Möglichkeit schließen wir nicht aus, und zwar schon seit Jahren nicht. Wir wenden uns an dieser Stelle aber gegen den unsäglichen Aufwand, der bei uns betrieben werden muss, um das festzustellen. Das ist für uns der Knackpunkt.
Es kann durchaus sein, lieber Kollege Gürth, dass der Preis, den Sie als Dumpingpreis bezeichnen, möglicherweise genau der Preis ist, der bestimmten Kreisen den Zugang zu Freizeit-, Bildungs- oder Sportangeboten ermöglicht, denen er sonst verwehrt wäre. Das muss man genau abwägen. Wir haben uns nie gescheut zu sagen, dass es durchaus sein kann, dass gewisse Querfinanzierungen stattfinden - wohl wissend, dass die EU dem einen Riegel vorgeschoben hat.
Das entbindet uns aber nicht von der Aufgabe, dass wir gemeinsam in den Kommunen definieren, was wir unter Angeboten der Kommunen im Bereich der öffentlichen Daseinsvorsorge verstehen. Das ist der entscheidende Punkt, um den es uns geht.
Schließlich zum Schluss meiner Bemerkungen: In der Studie von PricewaterhouseCoopers sind sehr ausführlich die ganzen Fassetten des kommunalen Wirtschaftsrechts dargelegt worden, mit allen Vor- und Nachteilen, und auch die Frage des öffentlichen Zwecks. Ich hoffe, dass die Fachleute die Studie zur Kenntnis genommen haben.
Die Spannbreite der Vorstellungen, worin der öffentliche Zweck bestehe, ist sehr groß. Die einen sagen, dass all das einen öffentlichen Zweck habe, was Geld in die Kassen der Gemeinden spüle. Damit bin ich vorsichtig. Diese Auffassung teile ich nicht grundsätzlich.
Die anderen machen den Vorschlag, wir sollten alles abschaffen, alle Regelungen, auch alle Sperrregelungen für Kommunen. Es sollten sich die durchsetzen, die es am besten könnten. Auch dabei habe ich meine Zweifel, dass das funktioniert.
Deswegen geht es ja genau darum, diesen Evaluierungsprozess zu einem bestimmten Ende zu bringen und dann zu sagen, wie es im Land Sachsen-Anhalt weitergehen soll. Dann kann es durchaus sein, dass es dem einen oder anderen nicht passt, was dort steht. Dann müssen aber einmal die politischen Entscheidungen mit Mehrheit getroffen werden, um den Kommunen und auch den kommunalen Unternehmen eine gewisse Planungssicherheit zu geben; denn diese sind wichtige Wirtschaftsfaktoren im Land Sachsen-Anhalt. Das müs
Verehrter Herr Kollege Dr. Thiel, ist Ihnen bekannt, dass Kommunen schon heute Frisörsalons, Saunalandschaften und was nicht noch alles betreiben,
was aus unserer Sicht nicht zur Daseinsvorsorge gehört, zumal das auch von vielen Privaten angeboten wird? - Erstens.
Zweitens. Wenn das jetzt weitergedacht wird, was Sie als Sprecher Ihrer Fraktion mitgeteilt haben, bedeutet das dann, dass DIE LINKE möchte, dass Kommunen solche Angebote künftig auch über die eigenen Gemeindegrenzen hinaus in anderen Gemeinden und als Konkurrent zu diesen anbieten können sollen?
Drittens. Habe ich Sie richtig verstanden, dass Sie Dumpingangebote von kommunalen Unternehmen akzeptieren, die unter den Gestehungskosten liegen?
Zu den Fragen 1 und 2: Zu dem, was mir bekannt ist, was im Land Sachsen-Anhalt passiert, will ich auf den Bericht des Landesrechnungshofes verweisen, in dem an zwei Beispielen erläutert wird, was dem Landesrechnungshof missfällt.
Das ist einerseits ein Busunternehmen im Altmarkkreis, das ein Reisebüro betreibt, und das ist in der Stadt Wittenberg ein soziales Betreuungsunternehmen, das auch Catering-Dienstleistungen und Ähnliches anbietet. Das sind die beiden Beispiele, die der Landesrechnungshof aufgreift und bei denen er sagt: Diesbezüglich muss überprüft werden, ob das noch den Bedingungen entspricht. - Punkt 1.
Der Rechnungshof kritisiert aber auch, dass zum Beispiel die Stadt Wittenberg mit 1,27 % an der Verbundnetz Gas AG beteiligt sei mit der Maßgabe, dass, nach Meinung des Präsidenten des Landesrechnungshofes, eine Beteiligung von Kommunen an Aktiengesellschaften nicht statthaft sei, weil es sehr schwierig sei, entsprechende Kontrollrechte usw. wahrzunehmen.
Das ist eine spannende Frage, gerade in den letzten Tagen in Bezug auf die Verbundnetz Gas AG, weil wir ja gesagt haben, wir wollen versuchen, dass bei den Kommunen gewisse Sperrminoritäten verbleiben. Das ist ein spannendes Thema. - Ich sehe Sie an, Herr Scheurell. Ich weiß, dass Sie dazu eine klare Auffassung haben.
Das muss doch aber für die Zukunft einmal geklärt werden. Solche Dinge können doch nicht einfach im luftleeren Raum stehen bleiben.