Zu dem Anliegen der Linksfraktion möchte ich noch Folgendes mitteilen: Sehr geehrter Herr Kollege Dr. Thiel, selbstverständlich unterstellen wir Ihnen nicht, dass Sie eine Rückkehr zur sozialistischen Planwirtschaft wollen. Aber zu dem Gesetzentwurf, den Sie eingebracht haben, gibt es noch zwei Dinge zu sagen.
Erstens wurde er aus gutem Grund nicht beraten, weil das Innenministerium in einer sehr umfangreichen Abfrage sowohl bei der Wirtschaft als auch bei den kommunalen Spitzenverbänden eine Einschätzung zu den gültigen Regeln einholen wollte. Man wollte wissen, ob man damit leben kann und ob es Änderungswünsche gibt.
Nennenswerte praktikable Änderungsvorschläge, die beidseitig anerkannt werden, liegen, soweit es mir bekannt ist, bis heute nicht vor. Das heißt, dass man mit der Regelung, die die Regierungsfraktionen beschlossen haben, gut leben kann. Das bestätigt, dass wir ein gutes Gesetz haben. Dass man nicht vor dem Ergebnis, das im Innenausschuss noch vorgestellt und beraten werden soll, wieder an eine Gesetzesänderung denkt, ist insofern nachvollziehbar.
Zu dem Gesetzentwurf, welchen Sie im Januar 2007 eingebracht haben, gibt es abschließend lediglich noch zwei Dinge festzustellen. Erstens ist die Art und Weise, wie Sie Ihre Wünsche in einem Gesetzestext formuliert haben, nicht praktikabel. Zweitens geht es völlig in die falsche Richtung.
Nach dem Gesetzentwurf der damaligen PDS-Fraktion wäre es einer Kommune möglich, sich nahezu ohne ernstzunehmende Grenzen wirtschaftlich zu betätigen und als unfairer Marktteilnehmer den Markt so zu verzerren, dass jeder, der selbständig, privat organisiert ist und für sein Gewerbe haften muss, keinerlei Schutz vor solchem Marktagieren mehr hätte. Es wäre einer Kommune sogar möglich, Paragliding anzubieten oder Surfstudios und Ähnliches zu gründen. Sie könnten damit jedem Privaten Konkurrenz machen.
Des Weiteren wäre noch anzumerken, dass bei der Diskussion um die Ausweitung der kommunalwirtschaftlichen Betätigung völlig außer Acht gelassen wird, dass ein Betrieb, der von einer Kommune geführt wird, nicht automatisch Gewinn erwirtschaftet, sondern dass er genauso auch Verluste realisieren kann. Diese Verluste werden von der Gemeinschaft der Bürgerinnen und Bürger mit ihren Steuern, Gebühren und Abgaben bezahlt. Damit kann man mit unlauterem Wettbewerb Privaten Konkurrenz machen. Eventuelle Verluste müssen dann auch noch die Bürger in der Gemeinde bezahlen.
Abschließend möchte ich auf ein Urteil hinweisen, das uns eher darüber nachdenken lassen sollte, dass wir, wenn wir hier noch einmal über eine Änderung des kommunalen Wirtschaftsrechts sprechen, das Ganze nicht in eine ganz andere Richtung, als es von Ihnen gewünscht ist, regeln sollten. Im Herbst bzw. Ende 2008 hat das OVG Magdeburg ein Urteil gefällt bezüglich eines Sport- und Freizeitzentrums, das eine Gemeinde in SachsenAnhalt betreibt und das große Verluste erwirtschaftet.
Diese Verluste müssen durch Zuschüsse aus dem Stadtsäckel ausgeglichen werden. In diesem Sport- und Freizeitzentrum wird ein Fitnessstudio mit Saunalandschaft, Kletterwänden und mit was weiß ich noch allem angeboten.
Demjenigen, der sich in diesem kommunal betriebenen Fitnessstudio mit allen sonstigen Dienstleistungen betätigen will, wird ein Dumpingangebot unterbreitet, das natürlich unter dem liegt, was private Betreiber auf dem Markt anbieten können. Die Verluste, die dabei erwirtschaftet werden, bezahlt der Steuerzahler über Gebühren und Abgaben.
Wenn das Urteil unwidersprochen im Raume bleibt - es ist leider seit ein paar Tagen rechtskräftig -, dann bedeutet das, dass einzelne Richter selbst das jetzt von Ihnen als zu scharf befundene kommunalwirtschaftliche Recht so auslegen, dass man nahezu keine Grenzen mehr hat. Dann kann eine Kommune von einer Bäckerei bis zum Nagelstudio alles anbieten. Davor warne ich.
Diese unlautere Konkurrenz ist ein Sargnagel für alle diejenigen, die mit Mut und Risikobereitschaft Jobs geschaffen haben, sich selbständig gemacht haben und Lehrlinge ausbilden. Das wollen wir nicht. Das werden wir nicht machen. Deswegen wird es auch in diesem Sinne keine Änderung geben.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Kollegen! Ich finde, der Redebeitrag von Herrn Gürth war schon sehr gut. Der hätte auch von der FDP kommen können. Deswegen noch einmal vielen Dank.
Ausgehend von der Tatsache, dass wir in der letzten Legislaturperiode im Zweiten Investitionserleichterungsgesetz dieses Gemeindewirtschaftsrecht geändert haben, haben wir seinerzeit schon eine Richtung vorgegeben. Wir haben gesagt: Gemeindewirtschaft ist da zulässig, wo es die wesentliche Daseinsvorsorge betrifft und Private es nicht besser können.
Wir haben gesagt: Es darf durch den Einsatz öffentlicher Gelder keine Wettbewerbsverzerrung auf dem privaten Markt geben. Kommunale Wirtschaft ist immer auch eine Wettbewerbsverzerrung durch den Einsatz öffentlicher Gelder.
Jeder, der sich insbesondere in der jetzigen Finanzkrise auf dem Finanzmarkt bewegen muss, unterliegt einem
Rating. Das heißt, dass sich seine Kreditzinsen aufgrund von MRK und Basel II nach den eigenen Sicherheiten und der Profitabilität seines Ladens richten.
Diesen Wettbewerb bei der Refinanzierung haben Sie schon dadurch verzerrt, dass ein kommunales Unternehmen bessere Zinsbedingungen hat als ein Privater. Schon da greifen Sie ein, ohne dass es Not tut. Sie müssten bei diesen Dingen auch immer fragen, macht es Sinn, eine solche Wettbewerbsverzerrung vorzunehmen und sie mit Steuergeldern zu finanzieren.
Unser Motto „Privat vor Staat“ kann daher nur bedeuten, dass hier die Kommunalwirtschaft zurückgedrängt werden muss. Wir haben gesagt: Es gibt Bereiche, über die man reden kann. Deswegen waren bei der dritten Änderung der Gemeindeordnung ja auch die Stimmen der FDP dabei, als wir gesagt haben: Bestehende kommunale Unternehmen müssen sich auch etwas erweitern können, solange die beigeordneten Dienstleistungen nicht die Hauptaufgabe selbst sind, um einen gewissen Bestandsschutz, den wir schon im Investitionserleichterungsgesetz behalten wollten, zu gewährleisten. - So weit, so gut.
Aber was Sie jetzt fordern, ist, die verschärfte Subsidiaritätsklausel aufzuheben. Sie haben aber überhaupt nicht dargelegt, warum das erforderlich sein soll. Sie haben zwar gesagt, dass Sie die Erforderlichkeit darin sehen, dass sich aufgrund der Kreisgebietsreform und der kommenden Gemeindegebietsreform die Strukturen in der Verwaltung geändert haben. Die Verwaltungsstrukturen mögen sich geändert haben, aber doch nicht die Wettbewerbsbedingungen.
Vielmehr ist der Betätigungsbereich durch die größer werdenden kommunalen Körperschaften erweitert worden. Das heißt, die Unternehmen, die bestehen, haben schon einen größeren Aktionsradius bekommen. Auf die Notwendigkeit, ihnen weitere Betätigungsfelder zu eröffnen, können Sie daraus allerdings nicht schließen.
Mir ist also nicht klar, wo Sie die Erforderlichkeit sehen. Eine Erforderlichkeit, die auch die FDP überzeugen würde, läge in der Evaluierung und ihren Ergebnissen. Die liegt aber nicht vor.
Von daher können wir nicht nachvollziehen, warum Sie unbedingt wollen, dass diese Subsidiaritätsklausel verändert wird. Wir können vonseiten der FDP Ihrem Anliegen nicht näher treten. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Vorher begrüßen wir Damen und Herren der Rotarier aus Halle. Seien Sie uns recht herzlich willkommen!
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Thiel hat es ausgeführt: Am 25. Januar 2007 ist der Gesetzentwurf eingebracht worden. Ich hätte eigentlich meine Rede, die ich am 25. Januar 2007 gehalten habe,
wieder vorziehen können und das Gleiche wiederholen können. In der Zwischenzeit wurde das Gesetz in die Ausschüsse überwiesen. Den Beratungsgang hat Herr Madl geschildert. Wie gesagt, ich könnte dies wiederholen.
Sie hatten zum Ausdruck gebracht, dass der neue Antrag dazu dient, die Evaluierung etwas zu beschleunigen. Vielleicht hat er schon in der Hinsicht gewirkt; denn wie wir gehört haben, liegt die Information vor, dass die Evaluierung jetzt abgeschlossen ist. Der Bericht wird eventuell am 2. April 2009 zur Beratung im Innenausschuss vorgelegt. Wir erwarten also diesen Evaluierungsbericht.
Aber ich erwarte nicht zu viel davon, weil die Positionen derer, die befragt worden sind, genau dieselben geblieben sind wie vor der Änderung durch das Zweite Investitionserleichterungsgesetz. Die kommunalen Spitzenverbände verlangen die Aufhebung des Zweiten Investitionserleichterungsgesetzes, und die Wirtschaftsverbände bitten natürlich darum, dass es so gelassen wird, wie es jetzt ist.
Auch an der Haltung der SPD hat sich nichts geändert. Die SPD hat bei der Änderung der Gemeindeordnung durch das Zweite Investitionserleichterungsgesetz diese verschärfte Subsidiaritätsklausel abgelehnt. Und dabei bleiben wir auch.
Der Rückgang auf die Situation vor der Änderung durch das Zweite Investitionserleichterungsgesetz ist also auch unsererseits wünschenswert. Diese Änderung war auch zum damaligen Zeitpunkt nur aus ordnungspolitischer Sicht notwendig.
Die kommunalen Unternehmen befinden sich, wie auch in der VKU-Stellungnahme zum Gemeindewirtschaftsrecht unter Wettbewerbsbedingungen vom 30. Mai 2008 ausgeführt wird, in einem Dilemma der Kommunalwirtschaft. Ich möchte aus der Stellungnahme zitieren:
„Dieses Dilemma wird vor allem darin gesehen, dass Daseinsvorsorge nun unter Wettbewerbsbedingungen stattfinden muss. Ihre Leistungen sind nicht mehr allein Sache der Verwaltung, und kommunale Unternehmen sind somit zwei Regimen unterworfen, einerseits den Einschränkungen des landesspezifischen Gemeindewirtschaftsrechts und andererseits den Wettbewerbsgrundsätzen und dem Wettbewerbsdruck des europäischen Binnenmarktes.
Darin wird zu Recht ein unzumutbares Spannungsfeld gesehen, in dem die Kommunen und kommunalen Unternehmen auf Dauer nicht bestehen können. Wie der Konflikt gelöst werden kann, dazu gibt es bislang konkret nur vereinzelte Vorschläge und noch keine einheitliche Meinung. Generell polarisieren sich jedoch zwei Lösungsvarianten. Der eine Standpunkt plädiert für den Verzicht auf kommunale Unternehmen unter Wettbewerbsbedingungen und verlangt deren materielle Privatisierung. Kommunale Unternehmen seien nur noch für die verbleibenden Daseinsvorsorgebereiche hinnehmbar, wo kein Wettbewerb herrscht.“
„Die Gegenmeinung lautet: Erhalt und Stärkung kommunaler Unternehmen vor allem, um den Wettbewerb zu sichern, durch Harmonisierung, Flexibilisierung und Anpassung des Gemeindewirtschaftsrechts.“
Dieses ist auch unsere Auffassung. Die Kommunen können sich in vielen Bereichen auf ihre kommunalen Unternehmen verlassen. So übernehmen sie, wie gesagt, die Aufgaben der Daseinsvorsorge. Damit übernehmen sie auch viele Aufgaben im sozialpolitischen und im ordnungspolitischen Bereich. Wie wäre unter anderem zum Beispiel die Umsetzung der großen Aufgabe des Stadtumbaus Ost zu bewältigen, wenn wir nicht auch die kommunalen Wohnungsunternehmen hätten?
Diese Unternehmen wollen sich den wirtschaftlichen Herausforderungen und auch dem Wettbewerb stellen. Es muss ihnen aber auch möglich sein, wirtschaftlich zu arbeiten, mit allen Vor- und Nachteilen.
Auch ohne die verschärfte Subsidiaritätsklausel bleibt noch eine Subsidiaritätsklausel. Die kommunalen Unternehmen sollen weiterhin auf den öffentlichen Zweck beschränkt bleiben. Es ist also keine Öffnung auf den freien Markt. Nach Vorliegen der Evaluierung werden wir im Innenausschuss darüber beraten, und wir werden sehen, welche weitere Entwicklung der Gesetzentwurf nimmt.
Frau Kollegin Schindler, ich hätte Sie gerne gefragt, ob die SPD-Fraktion Änderungen am Gemeindewirtschaftsrecht im Sinne der Wiederherstellung des Zustandes vor dem Zweiten Investitionserleichterungsgesetz anstrebt.