Das muss doch aber für die Zukunft einmal geklärt werden. Solche Dinge können doch nicht einfach im luftleeren Raum stehen bleiben.
Wenn wir sagen, dass uns solche Bereiche wichtig sind, auch für die öffentliche Daseinsvorsorge, dann müssen wir auch zu solchen Beteiligungen stehen.
Dass das Beteiligungsmanagement überprüft, evaluiert und ständig kontrolliert werden muss, ist ohne Frage richtig. In diesem Zusammenhang hat der Landesrechnungshof durchaus auf Mängel und Reserven hingewiesen.
Zur Frage 2, zu dem Örtlichkeitsprinzip, lieber Herr Gürth. Jawohl, wir sprechen uns dafür aus, dass sich Kommunen zusammenschließen können und dass Unternehmen auch überörtlich agieren können. Das haben Sie sozusagen in Ihrem Gesetz für die Energieerzeuger des Landes bereits geregelt. In diesem Bereich ist das völlig normal. Warum nicht für andere Bereiche?
Zu der dritten Frage, die Sie aufgeworfen haben, zu den Dumpingangeboten unter Gestehungskosten. Man kann wirklich die Frage stellen, was uns öffentliche Daseinsfürsorge wert ist und welche Leistungen wir anbieten können, wenn sie sich nicht ohne Weiteres rechnen. Dabei kommt man dann in viele Bereiche hinein, die Ihnen auch bekannt sind. Das betrifft das Bibliothekswesen - das rechnet sich auch nicht. Es gibt andere Bereiche, die Bildung, der Sport, von denen man sagen kann, dass sie sich auch nicht unbedingt rechnen; es sei denn, dass man vielleicht in einem Tennis- oder in einem Reitclub ist.
Deswegen muss man genau abwägen. Wenn Sie auf Saunalandschaften und Bäder hinweisen, dann muss man fragen, in welchen Bereichen das der Fall ist. Das muss die zuständige Kommune auch prüfen. Ich bin an dieser Stelle nicht so ideologisch verbrämt wie Sie.
Es kann durchaus sein, dass die Entscheidung gefällt wird, dass man es auch an ein privates Unternehmen übertragen kann unter Beteiligung der Kommune als solcher.
Uns geht es wirklich darum, genau zu prüfen, wenn man über Dumpingpreise redet - über Dumpinglöhne rede ich jetzt nicht; denn Dumpinglöhne haben oftmals dazu geführt, dass man Dumpingpreise machen musste; aber das ist eine Sache, bei der Sie uns nicht folgen können -, dass eine Preisbildung stattfindet, die dazu führt, dass möglichst viele an der öffentlichen Daseinsvorsorge teilnehmen können, weil die erforderlichen Mittel dafür in den Familien auch vorhanden sind.
Dabei kann man durchaus Kompromisse machen. Das kann man auch über andere Dinge als über Sozialtickets und anderes lösen. Wir haben in unserem Bereich immer wieder über das Thema der sozialen Tickets in den Kommunen gesprochen. Das wäre ein Weg, um zu einer vernünftigen Lösung zu kommen.
Noch einmal: Für uns ist es wichtig zu sagen, dass die Kommunen das möglichst selbständig regeln sollen. Wir pochen nicht darauf, dass die kommunale Wirtschaft das A und O und das Prägende ist. In vielen Bereichen der öffentlichen Daseinsvorsorge hat sie sich aber als solches erwiesen. Deswegen wollen wir ihre Rechte mit unserem Gesetzentwurf stärken. - Vielen Dank.
Damit ist die Debatte beendet. Dem Berichterstattungsverlangen nach § 14 Abs. 2 der Geschäftsordnung ist entsprochen worden. Wir fassen in dieser Sache keine
Meine Damen und Herren! Ich möchte zunächst einige Vorbemerkungen machen. Die 13. Bundesversammlung ist für den 23. Mai 2009 nach Berlin einberufen worden, um den Bundespräsidenten zu wählen. Gemäß Artikel 54 Abs. 3 des Grundgesetzes besteht die Bundesversammlung aus den Mitgliedern des Deutschen Bundestages und einer gleichen Zahl von Mitgliedern, die durch die Volksvertretungen der Länder nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt werden.
Die Bundesregierung hat am 21. Januar 2009 die Zahl der durch die einzelnen Landtage zu wählenden Mitglieder der Bundesversammlung festgestellt. Danach sind durch den Landtag von Sachsen-Anhalt 19 Mitglieder zur Bundesversammlung zu wählen. Nach dem Höchstzahlverfahren nach d’Hondt entfallen auf die Fraktion der CDU acht Mitglieder, auf die Fraktion Die LINKE fünf Mitglieder, auf die SPD-Fraktion fünf Mitglieder und auf die FDP-Fraktion ein Mitglied.
Die Fraktionen haben sich darauf verständigt, eine gemeinsame Vorschlagsliste vorzulegen, die sowohl die zu wählenden Mitglieder der Bundesversammlung als auch die Ersatzmitglieder enthält. Nach Prüfung der Wählbarkeitsbescheinigungen der in der Drucksache benannten Damen und Herren kann ich Ihnen mitteilen, dass alle erforderlichen Unterlagen gemäß § 15 des Bundeswahlgesetzes vorliegen.
Die Bewerberinnen und Bewerber der gemeinsamen Vorschlagsliste können gemäß § 77 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Landtages durch Handzeichen gewählt werden, sofern kein anwesendes Mitglied des Landtages widerspricht. In den Vorbesprechungen gab es eine einvernehmliche Verständigung dahin gehend, das so genannte einfache Verfahren zur Anwendung zu bringen und die Wahl durch Handzeichen vorzunehmen. Der Form halber sei darauf hingewiesen, dass der Wahlvorschlag der Mehrheit der anwesenden Mitglieder des Landtages bedarf.
Meine Damen und Herren! Es hat niemand widersprochen. Wir kommen damit zur Wahl. Ich bitte Sie, die Wahl durch das Zeigen der Stimmkarte vorzunehmen. Wer mit dem Wahlvorschlag einverstanden ist, den bitte ich um das Zeigen der Stimmkarte. - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Damit hat das Hohe Haus einstimmig für den gemeinsamen Wahlvorschlag für die Bundesversammlung gestimmt.
Ich möchte allen Gewählten meinen Glückwunsch zur Wahl zum Mitglied der 13. Bundesversammlung aussprechen.
Es ist darauf hinzuweisen, dass gemäß § 4 Abs. 4 des Gesetzes über die Wahl des Bundespräsidenten alle
Gewählten binnen zwei Tagen schriftlich erklären müssen, ob sie die Wahl annehmen. Geht bis zum Ablauf dieser Frist keine Erklärung ein, so gilt die Wahl als angenommen. Ferner weise ich darauf hin, dass gemäß § 5 des Gesetzes über die Wahl des Bundespräsidenten jedes Mitglied des Landtages und jeder in die Vorschlagsliste aufgenommene Bewerber binnen zwei Tagen nach Verkündung des Wahlergebnisses beim Präsidenten des Landtages Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahl erheben kann.
Wir sind am Ende der 55. Sitzung des Landtages angekommen. Ich berufe die 56. Sitzung für morgen, 9 Uhr ein. Wir beginnen mit der Aktuellen Debatte.
Ich weise Sie darauf hin, dass in Absprache mit der Liga der Freien Wohlfahrtspflege die parlamentarische Begegnung im Raum B0 05 bereits um 18 Uhr beginnt. Ich wünsche Ihnen einen schönen Abend.