Frau Präsidentin, ich habe einen falschen Antrag gestellt und muss ihn berichtigen. Wir wollen direkt abstimmen und deswegen soll der Änderungsantrag nicht in den Ausschuss überwiesen werden, sondern dort sollen lediglich die Berichterstattung und die Diskussion stattfinden.
Somit ist das klargestellt. - Es geht dem Wesen nach um einen Antrag, über den direkt abgestimmt werden kann.
Frau Hunger, bei der Einbringung hatten Sie die Bitte geäußert, nach den Worten „Die Landesregierung wird gebeten, den Landtag“ die Worte „im ersten Halbjahr 2009“ einzufügen. Ist das ein Antrag?
Dann würde ich über den Antrag, nach den Worten „den Landtag“ die Worte „im ersten Halbjahr 2009“ einzufügen, abstimmen lassen. Wer damit einverstanden ist, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Wer ist dagegen? - Das sind alle übrigen Fraktionen. Damit ist dieser Antrag abgelehnt worden.
Dann stimmen wir über den Änderungsantrag ab. Wer stimmt dem Änderungsantrag zu? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Das sind die Oppositionsfraktionen. Der Änderungsantrag ist angenommen worden.
Dann stimmen wir über den Ursprungsantrag in der soeben geänderten Fassung ab. Wer stimmt zu? - Die Koalitionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Das sind die Oppositionsfraktionen. Damit ist der Antrag in der Drs. 5/1787 in der geänderten Fassung angenommen worden.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Aufgabe der Bevölkerungsstatistik ist es, Veränderungen in Zahl und Zusammensetzung der Bevölkerung zu dokumentieren. Bundeseinheitlich bestimmt das Bevölkerungsstatistikgesetz die Wohngemeinde zur zentralen Bezugseinheit. Allerdings stammt dieses Gesetz bereits aus dem Jahr 1980. Seither ist eine langsame, aber stetig verlaufende Reduzierung der Anzahl der Gemeinden zu konstatieren.
Für das Gebiet des heutigen Sachsen-Anhalts verzeichnete die amtliche Statistik im Jahr 1941 noch 2 739 selbständige Gemeinden. Bis zum Jahr 1989 hatte sich diese Anzahl halbiert. Am 1. Juli 2008 waren es noch reichlich 1 000 Gemeinden. Im Ergebnis der Gemeindegebietsreform werden lediglich etwa 130 bis 135 große Wohngemeinden, meist Einheitsgemeinden, im Sinne des Bevölkerungsstatistikgesetzes übrig bleiben.
Solange jeweils eine Siedlung auch eine Gemeinde darstellte, spiegelten die Gemeindestrukturen auch die Siedlungsstruktur gut wider. Mit der Eingemeindung oder einer Fusion mehrerer Gemeinden werden jedoch bisher als Außenbeziehung erfasste Sachverhalte zu Innenbeziehungen, die statistisch entweder gar nicht mehr oder an anderer Stelle erfasst werden.
Aus der Außenwanderung wird Binnenwanderung und aus einigen der Arbeitspendler am Wohnort Beschäftigte. Im wirklichen Leben hat sich jedoch überhaupt nichts verändert. Die statistischen Zahlen können in Unkenntnis der Vorgeschichte sogar zu falschen Schlussfolgerungen führen.
Bei einer Fusion mehrerer Gemeinden glätten sich die statistischen Wogen. Eine hohe Dynamik einzelner Gemeinden wird abgeschwächt. Wenn man sich die Kurve der Bevölkerungsentwicklung einer Einheitsgemeinde ansieht, dann ist sie wesentlich abgeschwächter als die der Dynamik der einzelnen Gemeinden.
Quintessenz: Erstens. Das Bundesbevölkerungsstatistikgesetz ist nicht mehr zeitgemäß. Zweitens. Die Gemeindestatistik wird in Sachsen-Anhalt spätestens ab 1. Januar 2010 hoch aggregiert, aber weniger differenziert und hinsichtlich der Ortsteilebene, der ehemaligen Gemeindeebene, nicht mehr hinreichend aussagefähig sein. Drittens. Das ist vielleicht das Brisanteste. Langjährige Datenreihen, welche unersetzlich für die Entwicklungsanalysen und -prognosen sind, werden abgebrochen.
Sehr geehrte Damen und Herren! Vor genau 260 Jahren wurde die deutsche Statistik als die Lehre von den Daten über den Staat eingeführt. Inzwischen ist der Staat einer der eifrigsten Datensammler. Die Statistiker von Amts wegen sehen sich deshalb einem permanenten Rechtfertigungsdruck ausgesetzt, Statistik nicht um der Statistik Willen zu betreiben. Daher heißt es im Vorwort zum Statistischen Jahrbuch 2008 Sachsen-Anhalts:
„Moderne Gesellschaften sind auf gut fundierte Informationen angewiesen. Welche Datenquelle ist dafür verlässlicher … als die amtliche Statistik? Ihr Auftrag, Politik und Gesellschaft objektiv und neutral mit statistischen Informationen zu versorgen, spiegelt sich in grundlegenden und zukunftsweisenden politischen Entscheidungen und Handlungsabläufen wider.“
Es ist vermutlich nicht ganz zufällig, dass das aktuelle, vom Statistischen Landesamt unlängst erst herausgegebene Gemeindeverzeichnis sämtliche Ortsteile bis hin zum kleinsten Vorwerk aufführt, summa summarum 4 793 Siedlungsteile für Sachsen-Anhalt. Dagegen stehen, wie gesagt, demnächst noch 135 Großgemeinden, die keineswegs repräsentativ für das polyzentrische Siedlungssystem unseres Landes sind. Im Gegenteil: Zwei Drittel aller Orte verfügen über weniger als 1 000 Einwohner. Sie kommen aber statistisch gesehen schlicht gar nicht mehr vor.
Damit lässt sich der formulierte Anspruch der Statistik als Politikberatung eigentlich nicht mehr einlösen - dies aber nicht wegen der Zahlenverliebtheit einiger Statistiker, sondern deshalb, weil die Statistik von der Politik im Stich gelassen wird.
Mit diesem Antrag will die Fraktion DIE LINKE deshalb diese Problematik auf die Tagesordnung setzen. Da die Zeit drängt, müssten neben der Thematisierung im Bundesrat mit dem Ziel einer Gesetzesnovelle auf Bundesebene eine landesspezifische Übergangs- bzw. Ersatzlösung gefunden werden.
Über die verschiedenen Möglichkeiten, die denkbar sind, soll im Innenausschuss federführend und in den Ausschüssen für Landesentwicklung und Verkehr sowie für Wirtschaft und Arbeit beraten werden. - Danke.
Danke sehr, Herr Dr. Köck, für die Einbringung. - Für die Landesregierung spricht der Innenminister Herr Hövelmann. Sie haben das Wort.
Sehr geehrte Frau Vorsitzende! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Verehrter Herr Köck, Sie haben zu Recht ausgeführt, dass die Bevölkerungsstatistik als Bundesstatistik auf der Grundlage des Gesetzes über die Statistik der Bevölkerungsbewegung und die Fortschreibung des Bevölkerungsstandes von den statistischen Landesämtern durchgeführt wird. Sie umfasst unter anderem die Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung, das heißt Geburten und Sterbefälle, die Wanderungsstatistik, also Zu- und Fortzüge, sowie die Fortschreibung des Bevölkerungsstandes.
Die einzelnen Merkmale werden von den Standesämtern und den Meldebehörden an das Statistische Landesamt
übermittelt. Dort wiederum erfolgt im Zusammenwirken mit den anderen Bundesländern nach einheitlicher Methodik und unter der Nutzung bundeseinheitlicher Aufbereitungsprogramme die Feststellung der amtlichen Einwohnerzahl für unser Land, für die Landkreise und auch für die Gemeinden als Fortschreibung auf der Grundlage der Ergebnisse der letzten Volkszählung.
Die amtliche Einwohnerzahl ist also keine Zahl, die erfragt wird, sondern sie ist das Ergebnis einer Berechnung, die aus den Komponenten Geburten- und Sterbefälle, Zuzüge und Fortzüge besteht. Bezüglich Ihres Antrages bedeutet dies, dass alle bisherigen Meldungen der Standesämter und Meldebehörden zur Bevölkerungsstatistik für die Gemeinden künftig auch für Ortsteile erfolgen müssten. Es müsste also zusätzlich eine Aufgabe an die Kommunen übertragen werden.
Der damit verbundene Verwaltungsaufwand - das ist nahe liegend - würde sich erheblich erhöhen. Das wiederum widerspricht den Zielen der kommunalen Gebietsneugliederung, durch die Bündelung von Verwaltungsaufgaben gerade eine Stärkung der Leistungsfähigkeit der Kommunen und insbesondere auch eine Verringerung des Verwaltungsaufwandes insgesamt zu erreichen.
Aber noch aus einem weiteren Grund darf ich sagen, dass ich dem Antrag skeptisch gegenüberstehe: Der Antrag konterkariert auch die Bemühungen der amtlichen Statistik selbst, nämlich Auskunftspflichtige von Berichtspflichten möglichst zu entlasten und insgesamt den Aufwand für statistische Erhebungen zu verringern. Letztlich bewirkt der Antrag das Gegenteil; er läuft ja auf die Anordnung einer neuen Landesstatistik hinaus.
Ich weise schließlich darauf hin, dass die Aufstellung einer zusätzlichen Bevölkerungsstatistik auf der Basis von Ortsteilen schon aufgrund fehlender Ausgangsdaten für eine ortsteilbezogene Fortschreibung und der bundesweiten, nur gemeindebezogenen Verflechtung der Wanderungsdaten auch kaum sachgerecht erfolgen kann.
Man könnte das zwar, wenn man Ihren Gedankengang aufgreift, entsprechend den sich jetzt umbildenden Gebietskörperschaften machen. Aber was macht man mit den Gebietskörperschaften, die sich in der Vergangenheit durch Eingemeindung oder Umbildung in ihrem Gebietszuschnitt verändert haben, die heute statistisch nicht so detailliert erfasst werden, sondern nur als ein geschlossenes Gemeindegebiet in die Statistik einfließen? - Da dies die Anlegung einer neuen landesspezifischen Statistik bedeuten würde, die mit einem erheblichen Aufwand verbunden ist, bitte ich das Parlament, Ihrem Antrag nicht zuzustimmen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Lieber Dr. Köck, beim Bevölkerungsstatistikgesetz haben wir zwei unterschiedliche Zahlen. Meines Wissens ist das Gesetz vom 4. Juli 1957, zuletzt geändert am 18. Juli 2008.
Sie haben richtig ausgeführt, dass die Erhebung der Bevölkerungsstatistik aufgrund von Gesetzen erfolgt. Zuständig sind die Meldebehörden und für Aufgaben nach dem Personenstandsgesetz die Standesämter. Die Bezugsbasis ist immer die Wohngemeinde und hierfür ist bundesweit ein AGS, also ein Amtlicher Gemeindeschlüssel, eingeführt worden. Er besteht aus acht Ziffern: Die Ziffern 1 und 2 beschreiben das Land, die Ziffer 3 den Regierungsbezirk, die Ziffern 4 und 5 den Landkreis, die Ziffern 6, 7 und 8 die Gemeinde. Das ist, wie gesagt, ein bundeseinheitliches System und die Meldebehörden und Standesämter melden in der Regel monatlich alle Daten elektronisch oder mittels eines Erhebungsbogens an die statistischen Landesämter und diese weiter an das Bundesamt.
Als ich begann, Ihren Antrag zu lesen, habe ich gedacht, Sie gingen nicht so weit, eine Bundesratsinitiative zur fordern und das ganze System umstellen zu wollen, weil ich mir gar nicht vorstellen kann, dass das System der Datenerfassung insgesamt in Deutschland verändert werden kann.
Ich hatte mir im Vorfeld die Mühe gemacht und mit ein paar statistischen Landesämtern telefoniert, um einmal zu erkunden, ob es wirklich einmal Ideen gegeben hat, so etwas zu tun, weil möglicherweise das eine oder andere Argument, das Sie beschrieben haben, das zu Nachteilen oder Mängeln bei der Statistik führen könnte, auch berechtigt sein könnte. Aber sowohl in Bayern wie auch in Sachsen-Anhalt oder woanders ist nicht daran gedacht, irgendetwas in diese Richtung zu tun. Deshalb denke ich, ist es ein schweres Unterfangen, überhaupt bundesweit hierzu ein neues System einzuführen.
Es bliebe natürlich aufgrund Ihres Antrages nur übrig, ein Parallelsystem in Sachsen-Anhalt einzuführen, aber das - das hat der Minister gerade beschrieben - würde zu einem unvertretbar hohen Aufwand führen. Sie müssten dann, nachdem Sie einen solchen Antrag stellen, erst einmal sagen, zu welchem Stichtag Sie die Klassifizierung in Ortsteile haben wollten. Wollen Sie es ab dem 1. Januar des kommenden Jahres oder rückwirkend? Denn dann könnten wir uns über die Themen Halle, Trotha, Seeben, Ammendorf usw. unterhalten.
Weiterhin ist die flurstücksgenaue Abgrenzung von Ortsteilen natürlich ein erheblicher Aufwand. Das wissen Sie selber. Aus diesem Grunde wollen wir als CDU-Fraktion dem Antrag auch nicht zustimmen. Der Aufwand rechtfertigt den Nutzen nicht.
Wir konnten auch nichts anfangen mit der von Ihren in der Begründung ausgewiesenen differenzierten Verfolgung raumrelevanter Aspekte in der Bevölkerungsdynamik. Dazu finden Sie im Internet nichts und auch die Stellen können dazu keine entsprechende Aussage treffen.
Ich will natürlich einräumen - vielleicht haben Sie es auch recherchiert -: Es gibt abweichend von diesem Achterschlüssel auch einen Elferschlüssel, also dieses amtliche Verzeichnis, und zwar gibt es das in Bayern. Bayern klassifiziert tatsächlich nach Ortsteilen und Stadtteilen, aber nur aus einem einzigen Grund: Sie haben das 1987 zur Volkszählung eingeführt und haben es nur zur Volkszählung verwendet. Sie machen mit dieser Erfassung der Daten keine andere Auswertung oder Bewertung insgesamt. So gesehen ist das eine Sache, die sich Bayern als einziges Land als Parallelerfassung leistet. Es verfährt bei der Statistik ebenso wie alle anderen Bundesländer nach dem Achtersystem.
Wie gesagt, wenn das Land Sachsen-Anhalt das will, muss es das machen, aber wir wollen es als CDUFraktion nicht.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Bevölkerungsstatistik soll nach dem Willen der LINKEN von der Basis Gemeinde auf den Ortsteil umgestellt werden. Ganz ehrlich: Wir sind dabei hin- und hergerissen. Es hat Vor- und Nachteile.
Für den Ortsteil, wenn man es umstellen möchte, spricht, dass die Daten der Bevölkerungsstatistik auch in Zukunft für alle Ortschaften - sprich: auch für die Ortsteile, die dann Teile von großen Einheitsgemeinden sind - erhoben werden. Denn wenn die Gebietsreform so kommt, wie die Koalitionäre sich das vorstellen, haben wir in Zukunft nur noch 100 bis 130 Gemeinden, und für alle Ortsteile, auch größere Ortsteile, haben wir dann keine statistischen Daten mehr.
Für die Basiseinheit Gemeinde - das heißt, wenn die Statistik so bleiben soll, wie sie ist; das wurde ausgeführt - spricht: Die Umstellung ist technisch-organisatorisch so einfach nicht möglich und es würde einer Lex Sachsen-Anhalt bedürfen, um die Umstellung tatsächlich durchzuführen. Das wurde alles schon ausgeführt. Die bundeseinheitliche Regelung ist da usw. usf. Eine Umstellung würde wahrscheinlich einen Riesenaufwand erfordern.