Deswegen bitte ich Sie herzlich, diesem Entwurf im Bewusstsein eines kleinen Risikos, aber großer Chancen für unser Bundesland zuzustimmen und ihn in den Ausschuss zu überweisen. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Graner. - Wir sind damit am Ende der Debatte. Ich habe vernommen, dass einer Überweisung nicht widersprochen wird. Deshalb lasse ich jetzt über die Überweisung des Gesetzentwurfs in der Drs. 5/1784 in den Finanzausschuss abstimmen. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Zustimmung im gesamten Haus. Damit erspare ich mir die Frage nach Gegenstimmen und Enthaltungen. Der Gesetzentwurf ist in den Finanzausschuss überwiesen worden. Der Tagesordnungspunkt 4 ist damit abgeschlossen.
Es ist eine Debatte mit zehn Minuten Redezeit je Fraktion vereinbart worden. Ich erteile jetzt für die Antragsstellerin DIE LINKE der Abgeordneten Frau Dr. Klein das Wort. Bitte schön.
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Das Ergebnis der Föderalismuskommission II betrachte ich, betrachtet meine Fraktion als ein erschreckendes Ergebnis, auch wenn es Struck als eine Sternstunde des kooperativen Bundesstaats bezeichnet.
Die Forderung der Föderalismuskommission, den Ländern per Grundgesetz die Aufnahme neuer Schulden zu untersagen, ist weder finanzpolitisch noch verfassungsrechtlich berechtigt.
Die Festschreibung eines Schuldenverbots für die Länder im Grundgesetz wäre eine grundlegende Zäsur im bundesdeutschen Föderalismus. Die geplante Änderung des Artikels 109 des Grundgesetzes bedeutet einen massiven Eingriff in das Budgetrecht der Länder. Die politischen Spielräume werden grundlegend eingeschränkt und der Verweis darauf, dass eine lange Frist bis zum Jahr 2020 gesetzt werde und die Länder damit Zeit hätten, die Haushalte in Ordnung zu bringen, ist zynisch.
Bundespolitikerinnen und Bundespolitiker, Bundesministerinnen und Bundesminister sowie Landespolitikerinnen und Landespolitiker, deren politische Perspektive endlich ist, legen kommenden Generationen damit Spar- und Kürzungszwänge auf, über die sie selbst nicht mehr entscheiden können.
Mit Hinweis auf das Schuldenverbot wird es einen weiteren Ausgabenabbau geben - das haben wir heute schon gehört und werden wir bei den kommenden Haushaltsberatungen erleben.
Die Entscheidung, ob neue Schulden aufgenommen werden oder nicht, muss eine politische Entscheidung sein und bleiben. Damit befürworten wir nicht - ich betone das - eine Neuverschuldung ohne Wenn und Aber. Wir müssen es aber politisch entscheiden können.
Absolut nicht nachvollziehbar ist die Entscheidung, dass der Bund den Ländern ein totales Schuldenverbot auferlegt, sich selbst aber immerhin noch 0,35 % gestattet.
Eine Schuldenbremse oder ein Schuldenverbot ist nicht nur nach Ansicht der LINKEN auch volkswirtschaftlicher Blödsinn. Professor Heinz Bontrup aus Gelsenkirchen bezeichnet das, was an Begründungen für die Schuldenbremse geliefert wird, als ein ökonomisches Nirwana.
Der Verweis darauf, dass wir unseren Kindern und Enkeln eine immense Schuld aufbürdeten, klingt wunderbar melodramatisch, ist aber pure Heuchelei; denn wir nehmen die jetzt getätigten Investitionen doch nicht mit ins Grab. Wenn Schulen saniert werden, wenn Autobahnen gebaut werden - die wird doch Herr Daehre nicht abwickeln, wenn er nicht mehr Minister ist, und dann sagen, ihr, die kommenden Generationen, baut eine neue Autobahn.
- falls die künftigen Generationen dann noch in SachsenAnhalt leben. Es kann natürlich auch sein, dass die dann alle schon längst weg sind.
Auch bei den Zinsen, die der Staat verteilt, gibt es doch eine tolle Umverteilung von unten nach oben. Die Zinsen werden aus dem allgemeinen Steueraufkommen bezahlt und diejenigen erhalten dann eine hohe Rendite, die ihr
Geld bei den Banken anlegen, bei denen der Staat die Kredite aufnimmt. Das sind die Reichen. Ein Hartz-IVEmpfänger hat garantiert kein Geld, mit dem er auf der Bank arbeiten kann.
Auch das Argument, das Kollegin Hüskens jüngst in Ihrer Presseerklärung zum Schuldenverbot brachte, jede Generation solle nur das verbrauchen, was sie produziert habe,
ist richtig schön vom eigentlichen Problem ablenken. Oder, Frau Hüskens - ich nehme Sie ernst, ich nehme Sie meistens sehr ernst -,
denn künftige Generationen haben nämlich überhaupt keinen Anteil daran, was sie erben. Dann machen wir eine ordentliche Erbschaftsteuer. Dann hat der Staat natürlich auch Einnahmen, um seine Schulden zu tilgen. Wäre doch ein idealer Vorschlag.
(Herr Tullner, CDU: Dann müssen die Parteimit- glieder der LINKEN aber auch mehr bezahlen! - Herr Borgwardt, CDU: Dann sind wir alle gleich arm!)
Noch eine Bemerkung zur Staatsverschuldung. Die deutsche Staatsverschuldung liegt gemessen am BIP bei rund 65 %. Damit liegt sie unter dem Durchschnitt der OECD-Länder in Höhe von rund 80 %.
- Ich nehme schon nicht Japan mit 182 % Verschuldung. Also, so weit gehe ich gar nicht, Herr Tullner.
Internationale Investoren sehen Deutschland als den sichersten Kreditnehmer an. Führende Wirtschaftswissenschaftler wie Peter Bofinger, der sich in einem Gutachten für die Föderalismuskommission II gegen eine Schuldenbremse ausgesprochen hat, ging in einem „SpiegelOnline“-Interview am 11. Februar 2009 davon aus, dass mit der Schuldenbremse die Sparerinnen und Sparer in der Bundesrepublik ins Ausland getrieben würden.
Deutsche Haushalte sparen rund 120 Milliarden € jährlich für die private Altersvorsorge, und sie wollen sie sicher anlegen. Aber wo? - Unternehmen sind nur bedingt geeignet für die Altersvorsorge. Wenn Bund und Länder kein Geld mehr leihen dürfen, dann bleiben womöglich nur noch amerikanische Staatsanleihen.
Bofinger schlägt zum Beispiel ein mittelfristig angelegtes Bildungsprogramm vor, bei dem Bund und Länder über zehn Jahre hinweg einen Betrag in Höhe von 1 % des BIP zusätzlich in Bildung investieren. Das wären 25 Milliarden € jährlich, finanziert über Staatsanleihen, die mittelfristig eine hohe Rendite abwerfen, da die Zinsen in Höhe von zurzeit 3 % weit überschritten werden. Man
Bei der Sanierung der Banken - ich weiß gar nicht, wie viele Hunderte Milliarden es jetzt schon insgesamt sind - gab und gibt es kaum einen Verweis auf die Schuldenbremse. Darüber haben wir hier vorhin ja auch schon diskutiert.
Nun stellen Sie sich einmal vor, wir hätten die Schuldenbremse schon. Wie hätten dann die vielen Not leidenden Banken saniert werden können? - Unter Naturkatastrophe fallen sie ja wohl nicht und die außergewöhnliche Notsituation, die es nach Artikel 109 Abs. 3 des Grundgesetzes geben soll, muss dann auch sehr weit interpretiert werden.