Protocol of the Session on February 19, 2009

Das sieht man auch daran, dass intensive Mittel in Höhe von 350 Millionen € im letzten Haushaltsjahr nicht abgeflossen sind. Und nun erhält das Land noch einmal genauso viel, nämlich 356 Millionen €, dazu und will diese auch nicht weitergeben.

Genauso verhält es sich zum Beispiel im Haus von Frau Kuppe. Es gab eine Vorschlagsliste mit Kindergärten, die für Mittel in Höhe von insgesamt 20 Millionen € saniert werden sollten. Es ist schon einige Zeit her, dass eine Reihe von Kindergärten aus der eingereichten Liste ausgewählt wurde, die zur Prüfung im Sozialministerium vorlag. Geld ist in diesem Zusammenhang noch nicht geflossen.

Wir erinnern uns dunkel daran, dass vor einiger Zeit die Herren Olbertz und Daehre dem Rückstand bei der

Schulsanierung begegnen wollten. Soviel ich weiß, haben die Kommunen ihre Prioritätenlisten eingereicht. Das Land hatte darüber zu befinden, welche Schulen aus dem Programm saniert werden können und welche nicht. Das ist bis heute noch nicht geschehen.

(Minister Herr Prof. Dr. Olbertz: Das geschieht planmäßig Anfang März!)

- Wenn das Ihr Plan ist, dann graut mir davor, dass Sie die neuen Landesmittel wiederum in einen Plan packen.

(Zustimmung bei der FDP und bei der CDU)

Der Bund sagt, die Hälfte der Gelder soll bis zum 31. Dezember 2009 ausgegeben sein; sie sollen nicht zugesagt sein, sondern ausgegeben. Sie müssen den Kommunen auch noch Zeit geben, die Dinge zu projektieren, auszuschreiben, umsetzen zu lassen und zu bezahlen. Das soll bis zum 31. Dezember 2009 passieren. Und Sie liegen im Plan? - Sie haben nach einem Dreivierteljahr noch nicht einmal die Schulen ausgesucht.

Vor dem Hintergrund ist die Frage berechtigt, ob das Land in der Lage ist, Gelder schnell wirken zu lassen, und ob dazu die Pauschalierung nicht doch das Mittel der Wahl ist.

Ich möchte auf einen weiteren Aspekt hinweisen, auf den der Minister nicht eingegangen ist: die Verwaltungsvereinbarung. Wohl die wenigsten haben sie angeschaut, weil sie dem Gesetz lediglich beilag. Danach tragen die Kommunen ein enormes Risiko. In dieser Vereinbarung heißt es wörtlich - ich zitiere -:

„Die Zusätzlichkeit in Bezug auf die Summe der Investitionsausgaben ist in der Höhe gegeben, in der die in den Jahren 2009 bis 2011 von Ländern einschließlich Kommunen konsolidiert für Investitionen verausgabten Beträge die von den Ländern einschließlich Kommunen konsolidiert für Investitionen verausgabten Beträge der Jahre 2006 bis 2008 übersteigen.“

Ja, so habe ich auch geschaut, ich habe es am Anfang auch nicht verstanden. Ich habe es mehrfach gelesen. Für die, die das heute zum ersten Mal hören, in ganz vereinfachter Form: Wer in schlechten Zeiten nicht mehr investiert als in guten, hat nicht zusätzlich investiert und muss zurückzahlen.

Dabei sind einige Sondereinflüsse herausrechenbar, die SoBEZ zum Beispiel. In der mittelfristigen Finanzplanung des Landes sinken die Investitionen des Landes geringer als die Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen. Deshalb wird das Land in dieser Beziehung kaum Probleme bekommen.

Obwohl Land und Kommunen auf den ersten Blick in einem Boot sitzen, liegt das Hauptrisiko bei den Kommunen. Sie haben vom größeren Anteil der Gelder die Verwendung zu rechtfertigen, 76 %. Und sie finanzieren ihre Investitionen zu einem größeren Anteil aus Steuern und Krediten als das Land. Gleichzeitig dürfen sie die Prioritäten in der Verwendung nur zu einem geringen Anteil selbst bestimmen und sitzen bei der Verhandlung zur Verwaltungsvereinbarung, also bei der Bestimmung der Risikofaktoren, nicht mit am Tisch.

Für die Kommunen wird die Zusätzlichkeit unter den in der Verwaltungsvereinbarung gemachten Vorgaben jedoch schwierig einzuhalten sein. Hierbei wird die Höhe der Investitionen während einer Konjunktur in den Jah

ren 2006 bis 2008 mit der Höhe der Investitionen während einer Rezession in den Jahren 2009 und 2011 verglichen. Und die Investitionen dürfen nicht sinken, obwohl die Kommunen nicht so hohe Steuereinnahmen erwarten können.

Land und Kommunen müssten also austarieren, wie hoch ihr Investitionsvolumen in den Jahren 2006 bis 2008 war und was sie in den kommenden drei Jahren zwangsläufig an Investitionen tätigen müssen. Dabei kommt erschwerend hinzu, dass die Rückgänge aller Investitionen ausgeglichen werden müssen, auch wenn es sich dabei um Kommunen handelt, die überhaupt nicht Nutznießer der Bundesmittel waren. Das heißt, für eine Kommune ist es überhaupt nicht steuerbar, ob sie mit ihren Investitionen in einen Rückforderungsprozess gerät oder nicht.

Allein um die Risiken abzufangen, die sich aus der Definition der Zusätzlichkeit ergeben, ist ein Wust an bürokratischen Steuerungselementen notwendig. Und Bürokratie, meine Damen und Herren, ist das Letzte, was wir jetzt brauchen.

An dieser Stelle fordere ich die Landesregierung auf, beim Abschluss der Verwaltungsvereinbarung darauf hinzuwirken, dass die Haftungsgemeinschaft auf diejenigen beschränkt wird, die die Mittel auch in Anspruch genommen haben.

Ich fordere Sie auch auf, dafür Sorge zu tragen, dass andere Parameter für die Definition der Zusätzlichkeit gewählt werden. Es böte sich die Relation von Investition und Steuerkraft an.

Sollte Ihnen das nicht gelingen, Herr Minister, dann bin ich mir sicher, dass Sie den Weg der Konsolidierung der Haushalte nicht weitergehen können und das Ziel, bis zum Jahr 2020 keine Neuverschuldung einzugehen, zumindest für die Kommunen getrost in die Tonne treten können.

Meine Damen und Herren! Vor diesem Hintergrund ist der Antrag zum Impulsprogramm, der, wie wir gehört haben, nur ein Placebo ist, weil er nämlich auch erst nach dem Nachtragshaushalt wirken wird - der Impuls kommt gar nicht jetzt -, letztlich nur ein Symbol.

(Zuruf von Frau Fischer, SPD)

Meine Damen und Herren! Der Impuls liegt schon im Bundesgesetz selbst. Den brauchen Sie nicht zu setzen, Sie müssen ihn nur noch umsetzen.

(Frau Fischer, SPD: Ja!)

Dieses Impulsprogramm vor dem Nachtragshaushalt, Pauschalen mit dem Nachtragshaushalt, Förderprogramme mit dem Nachtragshaushalt: Sie zerfleddern dieses Programm, Sie schaffen Wirrwarr.

Im Namen der FDP fordere ich Sie auf: Bringen Sie Klarheit und Geschwindigkeit in Ihr Handeln! Nur so können Sie dem Land einen Dienst leisten. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der FDP)

Vielen Dank. - Wir sind damit am Ende der Debatte. Wie eingangs ausgeführt, müssen wir über den Antrag in der Drs. 5/1791 abstimmen. Wenn ich Herrn Gallert richtig

verstanden habe, dann möchte er, dass über diesen Antrag namentlich abgestimmt wird. - Bitte schön.

Ich bezog die namentliche Abstimmung auf den Alternativantrag. Es ist jetzt eine Frage, wie man dieses Abstimmungsprozedere realisiert.

Ich müsste erst einmal über den Antrag der Koalitionsfraktionen abstimmen lassen. Erst wenn dieser abgelehnt wird, käme der Alternativantrag zum Tragen. Also wollen Sie über Ihren Alternativantrag namentlich abstimmen lassen?

Herr Präsident, ich habe in Erinnerung, dass wir tatsächlich schon verschiedene Abstimmungsvarianten realisiert haben, auch die, im Falle eines Alternativantrages über beide Anträge abzustimmen. Falls Sie das nicht tun, würde das natürlich bedeuten, dass die namentliche Abstimmung auch auf den Antrag der Koalitionsfraktionen zu beziehen ist.

Um Klarheit zu schaffen, stimmen wir jetzt über den Antrag der Koalitionsfraktionen in der Drs. 5/1791 namentlich ab. Frau Späthe wird die Namen aufrufen, Herr Kosmehl wird das Abstimmungsverhalten schriftlich festhalten.

Wer für den Antrag stimmt, den bitte ich, mit Ja zu stimmen. Wer dagegen ist, stimmt mit Nein. Sie haben die Möglichkeit der Enthaltung.

Frau Späthe, beginnen Sie mit dem Namensaufruf. Bitte schön.

(Namentliche Abstimmung)

Abstimmungsverhalten der Abgeordneten:

Frau von Angern Nein Herr Barth Ja Herr Bergmann - Herr Bischoff Ja Herr Prof. Dr. Böhmer - Herr Bommersbach Ja Herr Bönisch Ja Herr Borgwardt Ja Herr Born Ja Herr Dr. Brachmann - Frau Brakebusch Ja Herr Brumme - Frau Budde Ja Frau Bull Nein Herr Bullerjahn Ja Herr Czeke Nein Herr Daldrup Ja Frau Dirlich Nein Herr Doege Ja Herr Dr. Eckert Nein Herr Felke Ja Frau Feußner Ja

Frau Fiedler Nein Herr Dr. Fikentscher Ja Frau Fischer Ja Herr Franke - Herr Gallert Nein Herr Gebhardt Nein Herr Geisthardt Ja Frau Gorr Ja Herr Graner Ja Frau Grimm-Benne Ja Herr Grünert - Herr Gürth Ja Herr Güssau Ja Frau Hampel Ja Herr Harms Ja Herr Hartung Ja Herr Hauser Nein Herr Heft Nein Herr Henke Nein Herr Höhn Nein Frau Hunger Nein Frau Dr. Hüskens Nein Frau Dr. Klein Nein Herr Kley Nein Frau Knöfler Nein Herr Dr. Köck Nein Herr Kolze - Herr Kosmehl Nein Herr Krause Nein Frau Dr. Kuppe Ja Herr Kurze Ja Herr Lange Nein Herr Lienau Ja Herr Lüderitz Nein Herr Madl Ja Herr Mewes Nein Herr Miesterfeldt Ja Frau Mittendorf Ja Frau Dr. Paschke Nein Frau Penndorf Nein Herr Poser Ja Herr Dr. Püchel Ja Herr Radke Ja Herr Reichert Ja Frau Reinecke Ja Frau Rente Nein Frau Rogée Nein Herr Rosmeisl Ja Herr Rothe Ja Herr Rotter Ja Frau Rotzsch - Herr Scharf Ja Herr Dr. Schellenberger - Herr Scheurell Ja Frau Schindler Ja Frau Schmidt Ja

Herr Dr. Schrader Nein Herr Schulz Ja Herr Schwenke Ja Frau Dr. Späthe Ja Herr Stadelmann Ja Herr Stahlknecht Ja Herr Steinecke Ja Herr Sturm Ja Frau Take Ja Herr Dr. Thiel Nein Herr Thomas Ja Frau Tiedge Nein Herr Tögel - Herr Tullner Ja Herr Weigelt Ja Frau Weiß Ja Frau Wernicke - Herr Wolpert Nein Herr Zimmer -

Ich frage Sie: Ist noch jemand im Raum, der seine Stimme nicht abgegeben hat? - Es meldet sich niemand. Dann schließe ich die Abstimmung und unterbreche die Sitzung zur Auszählung. Ich bitte Sie, im Raum zu bleiben.

Unterbrechung: 11.54 Uhr.

Wiederbeginn: 11.58 Uhr.

Meine Damen und Herren! Ich darf Ihnen das Ergebnis der Abstimmung über die Drs. 5/1791 bekannt geben. Für den Auftrag haben 54 Abgeordnete gestimmt. Mit Nein haben 31 Abgeordnete gestimmt. Zwölf Abgeordnete waren nicht anwesend. Damit ist dem Antrag zugestimmt worden. Der Alternativantrag ist damit gegenstandslos.

Meine Damen und Herren! Wir können somit den Tagesordnungspunkt 2 verlassen.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 4 auf:

Erste Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Garantieermächtigung des Ministeriums der Finanzen zugunsten der Norddeutschen Landesbank - Girozentrale

Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 5/1784

Einbringer ist der Finanzminister Jens Bullerjahn. Zu diesem Tagesordnungspunkt ist eine Fünfminutendebattendebatte vereinbart worden. Ich bitte den Finanzminister, den Gesetzentwurf einzubringen. Bitte schön.