Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Hochschulzulassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt
Ich bitte jetzt den Kultusminister Herrn Professor Dr. Olbertz, den Gesetzentwurf einzubringen. Bitte schön.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll der vom Ministerpräsidenten am 7. April 2008 unterzeichnete Staatsvertrag für die Errichtung einer gemeinsamen Einrichtung für Hochschulzulassung in Landesrecht umgesetzt werden.
Mit Beschluss vom 28. Februar 2007 hat sich die Kultusministerkonferenz darauf verständigt, eine grundlegende Reform der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen einzuleiten. Nach dem Willen der Ländergemeinschaft soll die ZVS nicht mehr primär Studienplätze vergeben, sondern sich zu einer Serviceagentur, einer Serviceeinrichtung für Hochschulzulassung entwickeln.
Der Staatsvertrag sieht vor, die im Jahr 1972 errichtete Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen in eine andere Rechtsform zu überführen, und zwar in eine Stiftung, und sie mit einem veränderten Aufgabenspektrum zu versehen. Der Grund dafür ist, dass sich das Hochschulzulassungsverfahren in den letzten Jahren wirklich massiv verändert hat, in quantitativer wie in qualitativer Beziehung.
Im Übrigen muss auch berücksichtigt werden, dass immer weniger Studienplätze diesem zentralen Vergabeverfahren unterworfen sind. In dem Maße, in dem die Hochschulen im Zuge der Stärkung ihrer Autonomie das Recht eingeräumt bekommen haben, einen Großteil der Studienplätze nach eigenen Kriterien und damit also selbständig zu vergeben, sank der Anteil der zentral vergebenen Studienplätze.
Zu diesem Sommersemester waren es nur noch die Studienrichtungen Medizin, Pharmazie, Psychologie und Zahnmedizin, im letzten Wintersemester kamen die Studienrichtungen Biologie und Tiermedizin hinzu, in denen die Studienplätze in einem zentralen Verfahren vergeben werden.
Darüber hinaus besteht das Problem, das nun mit diesem Gewinn an Entscheidungsfreiheit aufseiten der Hochschulen verbunden ist, darin, dass sich sehr viele Studienbewerber mehrfach, also an mehreren Hochschulen, in mehreren Fächern und an unterschiedlichen Orten bewerben, sodass eine unübersichtliche Situation entsteht. Durch diese Mehrfachbewerbungen und Koordinierungsprobleme kommt es immer wieder zu Mehrfachzulassungen, die dann dazu führen, dass jemand - da er nur einmal da ist, kann er auch nur an einem Ort studieren - unter Umständen dort, wo er sich auch angemeldet hat, einen unbesetzten Platz hinterlässt.
Das heißt, es ist ganz und gar richtig, eine länderübergreifende Plattform zu entwickeln, auf der so ein Portal, so eine Datenbank, so ein Managementsystem entwickelt wird, zum einen um die Studierenden zu beraten,
ihnen Zugang zu den Bewerbungsverfahren und einen Überblick über ihre Chancen zu eröffnen, und zum anderen um in einem Stufenverfahren rechtzeitig die Bewerbungen so abzugleichen, dass auf jedem der im Übrigen NC-behafteten, also knappen Studienplätze auch ein Student, ein Studienanfänger, eine Studienanfängerin am Ende Platz findet.
Besonders dieses Kernproblem der Hochschulzulassung soll mit der neuen Einrichtung gelöst werden, und zwar erstens durch die Einrichtung eines Bewerbungsportals mit einer Information und einer Beratung der jungen Leute, zweitens durch eine Aufbereitung der Bewerberdaten, drittens durch den Abgleich von Mehrfachzulassungen - das halte ich für ganz besonders wichtig - und viertens auch im aktiven Sinne durch die Vermittlung von nicht besetzten Studienplätzen.
Das sind wir den jungen Leuten schuldig. Das kann am Ende gar nicht jedes einzelne Land für sich machen, weil jeweils der Überblick über die Dynamik in den anderen Ländern und an anderen Hochschulorten gar nicht hergestellt werden kann.
Diese Dienstleistungsangebote bedeuten also alles andere als einen Autonomieverlust der Hochschulen, sondern es ist eine Dienstleistung, die den Hochschulen angeboten wird. Ich will aber gern einräumen, dass auch ich den Hochschulen erst dann die Inanspruchnahme dieser Dienstleistung guten Gewissens empfehlen und anraten kann, wenn ich weiß, dass das Produkt auch wirklich seinen Preis wert ist.
Hierbei - das räume ich ein - gibt es nach wie vor Schwierigkeiten, die auch in der ZVS selber und ihrem Umbau begründet liegen. Denn wir haben ja schon einen Probelauf hinter uns gebracht mit einem Bewerbungsverfahren, das nicht zufriedenstellend verlaufen ist, wobei es natürlich ein Märchen ist, dass 20 % der Studienplätze nicht besetzt wurden.
Aber selbst wenn es zwischen 2 % und 7 % gewesen sein sollten, wäre das zu viel. Eigentlich können wir es uns auch im Sinne des Hochschulpaktes nicht leisten, dass nur ein einziger NC-Studienplatz wegen solcher Koordinierungs- und Vermittlungsprobleme womöglich unbesetzt bleibt oder erst wesentlich verspätet besetzt wird.
dass eine solche - Herr Kley, ich ahne, worüber Sie nachher reden werden - länderübergreifende Koordinierungsplattform zur Handhabung und Lösung dieser Probleme unabdingbar ist. Es ist sogar ein Gebot des modernen Föderalismus, dass die Länder gemeinsam eine solche Plattform unterhalten, bedienen, abfragen und weiterentwickeln. Das finde ich wichtig.
Es mag nach Freiheit aussehen und nach durchaus liberalem Geist, wenn jede Hochschule ganz allein ohne Blick auf die Nachbarhochschule und das Nachbarland macht, was sie gerade für richtig hält. Nur, die Leidtragenden werden die jungen Leute sein, die keine Orientierung, keine Koordinaten haben und dann nicht wissen, wie sie ihre Studienbewerbung platzieren sollen.
Das ist der Grund - also mit durchaus gedämpfter Leidenschaft, wie Sie hören -, weshalb ich mich dafür einsetze, dieses Projekt ungeachtet der Startschwierigkeiten, die ich nicht leugnen kann, ernsthaft fortzusetzen.
Alle anderen Dinge will ich jetzt nicht ausführen. Die sind im Übrigen im Gesetzentwurf geklärt und für den Staatsvertrag ja auch aufbereitet, also die Finanzierungsfragen, die Problematik des Sitzlandes und vieles mehr. Ich glaube, das wird Sie jetzt nicht übermäßig interessieren, zumal wir es ja im Ausschuss in Ruhe behandeln können.
Der Bund hat sich bereit erklärt, in der Anlaufphase einen beträchtlichen Betrag, nämlich bis zu 15 Millionen € bereitzustellen, um auch die Hochschulen zu motivieren, hierbei mitzuwirken.
Ich persönlich habe auch überhaupt kein Problem damit, wenn einzelne vergleichbare Hochschulen, zehn oder 15 größere Universitäten, Verbünde bilden, in denen sie ihre Bewerbungstermine untereinander abstimmen, das Verfahren in einem Portal transparent machen, die abgewiesenen Studenten sozusagen aufmerksam machen auf Studienplätze, die innerhalb des Verbundes an einer anderen Hochschule noch frei sind.
Alles das ist sehr, sehr vernünftig. Aber das funktioniert nur unter vergleichbar großen und vergleichbar strukturierten Hochschulen. Das ist bei Fachhochschulen und Universitäten bzw. unter vielen anderen Gegebenheiten am Ende eben doch schwierig.
Solche Dinge vorab durch eine gute, hochschulübergreifende Kooperation zu trainieren, fände ich sogar gar nicht verkehrt; das könnte auch prototypische Lösungen für die ZVS bedeuten.
Die ZVS arbeitet im Moment an einer zentralen Software. Sie hat dafür ein Institut, das Fraunhofer-Institut in Berlin, das sich mit der Systementwicklung beschäftigt, einwerben können. Sie können dann diese Plattform auch von ihrem Systemanspruch und von der Softwareentwicklung her so entwickeln, dass die Anforderungen bei diesen enormen Datensätzen und die Erwartungen der Hochschulen am Ende erfüllt werden.
Bis dahin rate ich den Hochschulen, sich diesem Verfahren aufgeschlossen zuzuwenden und auch von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, schon jetzt im Probelauf dieses Verfahren für sich in Anspruch zu nehmen. Wir müssen die Debatte derweil auf jeden Fall im Parlament führen, um den Staatsvertrag über die Stiftung für Hochschulzulassung am Ende ratifizieren, unterschreiben und in Kraft setzen zu können. Es ist ja immerhin ein Gesetz, das am Ende Landesrecht erzeugen soll.
Ich bitte Sie, den Antrag zu unterstützen, der darauf hinausläuft, diesen Gesetzentwurf im Ausschuss zu beraten.
Herrn Kley möchte ich gern vorsorglich raten, seinen Parteifreund Pinkwart noch einmal anzurufen und sich im Zweifelsfall den Sinn dieser Initiative erklären zu lassen. Ich könnte auch ein Gespräch zwischen Ihnen vermitteln, wenn Sie das wünschen. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister Olbertz. - Die Debatte wird eröffnet durch den bereits zweimal angekündigten Kollegen Kley. Bitte schön.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nachdem wir gerade so eine hitzige Debatte über das Fernsehen erlebt haben, hoffe ich natürlich, dass wir Ähnliches im Hochschulbereich wiederholen können.
Im Gegensatz zur vorab geäußerten Meinung, dass dieses Gesetz wohl relativ belanglos sei, glaube ich schon, dass wir hier an einem Punkt sind, an dem man sich noch einmal ernsthaft unterhalten muss über die Frage des Einflusses des Bundes, über die Frage der freiwilligen Koordinierung der Hochschulen, über die Möglichkeiten der Hochschulen, selbst bei der Studienplatzvergabe mitzubestimmen, und natürlich auch über die Frage der Planung der Minister und der Ministerpräsidenten bei der Einrichtung des eben erwähnten Stiftungsforums für die ZVS.
Im Übrigen titelte der „Spiegel“ zum 30. Jahrestag der ZVS im Jahr 2003: Totgesagte leben länger. - Dies scheint sich auch im Moment wieder zu bestätigen.
Nachdem die zunehmende Schaffung von Studienplätzen, die erweiterte Studienplatzwahl und Ähnliches dazu führte, dass sich die Studenten bundesweit nicht mehr für klassische Numerus-Clausus-Fächer bewerben, sondern in andere Bereiche gehen, bzw. dass ausreichend Plätze in NC-Fächern vorhanden sind, wäre die ZVS in diesem Maße eigentlich nicht mehr nötig gewesen. Nun lässt man sich etwas Neues einfallen. Man schafft eine Stiftung, deren Aufgabenbereich - Sie haben es gerade gehört - zukünftig gefunden werden soll.
Die Präsidentin der Hochschulrektorenkonferenz Professor Wintermantel sagte zum Chaos beim Vergabeverfahren zum Sommersemester eindeutig, schuld daran sei nicht die Hochschulrektorenkonferenz, seien nicht die Hochschulen und auch nicht die Kultusministerkonferenz
sondern, meine sehr geehrten Damen und Herren, die ZVS. Diese Institution will man jetzt erhalten und weiterhin damit umgehen.
Wenn Sie sich einmal im Lande Sachsen-Anhalt umschauen, dann stellen Sie fest, dass zum Sommersemester eben jene Hochschulen, die ein eigenes Vergabeverfahren gewählt haben und schnell zugesagt haben, zum Beispiel die Universität Magdeburg, sehr erfolgreich bei der Auswahl ihrer Studierenden waren, während die Universität Halle alles brav nach Dortmund versandt hat und ihre Bescheide sechs Wochen später als die anderen wiederbekommen hat. Dadurch haben die besten Studierenden zu spät einen Bescheid erhalten und waren weg.
Dieser Institution möchte unser Kultusminister weiterhin die Verantwortung für die Beurteilung der Studenten unserer Hochschulen geben.