Insgesamt sage ich: Es ist ein tragfähiger Kompromiss. Der Gesetzentwurf sieht klarere Regelungen für die so genannte digitale Welt vor. Wir werden uns sicherlich noch des Öfteren damit beschäftigen. Ich freue mich auf die weitere ausführliche Beratung darüber im Ausschuss, auch weil es unheimlich interessant ist, die vielen Aspekte und die unterschiedlichen Sichtweisen der Sprecher zu beleuchten. - Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Bischoff, ja, es ist richtig, dieser Staatsvertrag ist ein Kompromiss. Er beruht ja auch auf einem Kompromiss, nämlich auf dem Beihilfekompromiss, den Deutschland mit der EU gefunden hat.
Ich will nicht verhehlen, dass das insgesamt nicht der schlechteste Kompromiss ist, wenn man sich den Text des Staatsvertrages insgesamt ansieht; denn die Hauptausrichtung des Gesetzentwurfes ist ja, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk erstmals einen gesetzlichen Auftrag bekommt, neben Radio und Fernsehen auch im Internet öffentlich-rechtliche Angebote zu unterbreiten.
Damit herrscht jetzt auch für diese dritte Sparte der Medien Rechtssicherheit und es gibt, wie gesagt, einen klaren rechtlichen Auftrag im Hinblick auf digitale Internetangebote. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk wird damit quasi trimedial und er wird nicht von der technischen Entwicklung in der digitalen Welt abgeschnitten. Das halten wir für völlig logisch und auch für konsequent. Es wurde Zeit, dass dies so geregelt wird.
Wir alle wollen, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk auch weiterhin für alle Bevölkerungsschichten da ist, also ein Rundfunk für alle ist. Dazu gehören auch die jungen Menschen, die die Online-Angebote nachweislich
Die Vorteile dabei liegen auf der Hand. Es ist eine zeit- und ortsunabhängige Nutzung möglich und wir haben hervorragende Archivierungsmöglichkeiten im OnlineBereich.
Das hat dann auch die logische Folge, dass man auf die bisherige, durch Selbstverpflichtung entstandene Deckelung der Online-Ausgaben - bisher 0,75 % am Gesamtetat - zukünftig verzichten soll. Demzufolge entsteht für die Rundfunkanstalten ein größerer Handlungsspielraum, den man ihnen auch einräumen sollte.
Wenn man jedoch ins Detail geht, stellt man fest: Es gibt Punkte, die auch meine Fraktion kritisch sieht. Als Erstes möchte ich die Formulierung nennen, nach der „presseähnliche Erzeugnisse“ verboten sind.
Wir sind schon bei der Anhörung, die wir im Ausschuss durchgeführt haben, auf unterschiedliche Auffassungen bei den Anzuhörenden im Hinblick auf die Frage gestoßen, was presseähnliche Erzeugnisse sind.
Im Übrigen ist das ein alter Glaubensstreit, der bereits einsetzte, als der Videotext erfunden wurde. Schon damals haben Zeitungsverleger davon gesprochen, dass dies das Ende der Tageszeitung sei. Wenn wir uns heute die Medienlandschaft ansehen, dann ist sie reicher geworden und die Medien existieren nebeneinander und können auch weiterhin nebeneinander existieren.
Ich glaube allerdings, dass es einige Gerichte und Juristen beschäftigen wird, ob dieses oder jenes OnlineAngebot ein presseähnliches Erzeugnis ist.
Insbesondere hinsichtlich der Kosten sehen auch wir das kritisch. Ich will an dieser Stelle sagen, dass für diesen Dreistufentest am Montag beim MDR-Rundfunkrat quasi per Nachtragshaushalt Mittel in Höhe von knapp 1 Million € zusätzlich in den Haushalt für das Jahr 2009 eingestellt worden sind. Es sind lediglich zwei Angebote, die den Dreistufentest durchlaufen sollen.
Sie haben die Gutachten bereits angesprochen, die eine Menge Geld verschlingen werden. Wenn man seriöse und auch fachlich qualifizierte Gutachten haben will, die möglicherweise auch vor Gericht Bestand haben, dann darf man nicht zu den billigsten Angeboten greifen, sondern muss diejenigen nehmen, bei denen am meisten Know-how dahinter steckt. Dennoch hat dieser Staatsvertrag ein - ich sage es einmal vorsichtig - Arbeitsbeschaffungsprogramm für Gutachter ins Leben gerufen. Das ist mit Sicherheit nicht Sinn und Zweck der Sache.
Ich sehe an dieser Stelle auch deutlich eine Verschwendung der Mittel aus Gebühreneinnahmen, wenn man hört, dass sich die erste Marge für den Dreistufentest beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk insgesamt - Herr Robra, Sie müssten wissen, wie viel Geld für den Bereich des ZDF kalkuliert wird - auf 25 Millionen € beläuft. Ich denke, es ist eher zu rechtfertigen, Mittel in Höhe von 25 Millionen € ins Programm zu stecken, als Mittel in dieser Höhe für die Verwaltung aufzuwenden.
Ich will noch kurz auf die drei Stufen eingehen und muss Sie, Herr Bischoff, - das tue ich wirklich ungern - korrigieren. Die erste Stufe des Dreistufentests besteht darin festzustellen, ob mit dem neuen Angebot ein publizistischer Mehrwert einhergeht. Die zweite Stufe ist die Prüfung dahin gehend, ob man einen bereits auf dem Markt befindlichen Konkurrenten verdrängt, also welche Marktauswirkungen es hat.
Das ist die zweite Stufe. Man stellt fest, dass die erste und die zweite Stufe durchaus in Konkurrenz zueinander stehen können. Wenn beispielsweise bei dem Angebot „tagesschau.de“ von den Aufsichtsgremien festgestellt wird, dass es sich um ein Angebot handelt, welches schnell und genau ist und welches zuverlässig arbeitet und journalistisch von keinem anderen Angebot zu toppen ist, dann hat man einen publizistischen Mehrwert nachgewiesen. Man muss besser sein als die anderen, wenn man einen publizistischen Mehrwert nachweisen will.
Dann kommen wir zur zweiten Stufe und stellen fest: Es ist so gut, dass es möglicherweise private Konkurrenten, die sich bereits auf dem Markt befinden, verdrängen könnte. Wie soll dann das Aufsichtsgremium entscheiden? Soll es nach dem publizistischen Mehrwert entscheiden und sagen: Jawohl, die Inhalte sind für uns maßgebend? Oder soll es danach entscheiden, ob die Inhalte so gut sind, dass es doch jemanden vom Markt verdrängen könnte?
Diesbezüglich agiert der Staatsvertrag aus meiner Sicht unlogisch und wird noch einige andere bürokratische Hürden mit sich bringen.
Angesichts der Tatsache, dass meine Redezeit bereits überschritten ist, setze ich auf die Initiative, die Herr Kosmehl angesprochen hat und die Herr Bischoff zumindest als zulässig empfunden hat, nämlich dass wir uns im Ausschuss dieser ganzen Sache, insbesondere des Dreistufentests, annehmen. Ich wäre auch dafür, über die Verweildauer zu reden, weil für mich Unklarheiten im Hinblick auf die Frage bestehen, wie lange Angebote im Netz sein dürfen.
Herr Kollege Gebhardt, Sie sprachen in Ihrer Rede von der Bedeutung des Online-Angebotes und sagten sinngemäß, dass insbesondere die jüngeren Zuschauer die Online-Angebote nutzten; das sei nachweisbar.
Ich habe versucht, mich über die Nutzerzahlen des Online-Angebotes von ARD und ZDF zu informieren, beispielsweise „tagesschau.de“ und „heute de.“, konkret über die Zugriffszahlen. Ich habe keine Informationen darüber gefunden. Liegen Ihnen als Mitglied des Rundfunkrates Informationen im Hinblick auf die Höhe der Nutzerzahlen und die Frage vor, inwieweit junge Leute das Online-Angebot der öffentlich-rechtlichen Sender nutzen?
Vielen Dank. - Zum Schluss der Debatte hören wir den Beitrag der CDU-Fraktion. Es spricht Herr Borgwardt. Bitte schön.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vor der Klammer würde ich gern sagen: Das, was der Kollege Gebhardt über den Public Value bzw. den Dreistufentest ausgeführt hat, ist in der Tat interessant, aber nicht neu. Auf der einen Seite wollte man die Deckelung abgeben - das war übrigens nicht nur der Wunsch der Politik, sondern auch der der Intendanten -, und auf anderen Seite beklagt man hinterher - das ist so -, dass man dann verlässliche, überprüfbare Mechanismen benötigt. Ich lasse die Frage offen, inwieweit das redlich ist. Das war der erste Punkt.
Der zweite Punkt ist, dass es besonders wichtig ist - ich würde nachhaltig unterstützen, was der Kollege Bischoff gesagt hat -, dass man gerade, wenn man das objektiv bewerten will, unabhängige Dritte benötigt; denn ansonsten gerät man ganz schnell in den Verdacht, dass man bestimmte Dinge vielleicht nicht so objektiv betrachtet, wie es sein sollte.
Dass der Kollege Kosmehl gerade Berater- und Gutachtergeschichten anspricht, ist interessant, wenn man an die letzte Wahlperiode denkt. Ich sage klipp und klar: Wenn man eine qualifizierte Einschätzung will, ist das nicht ganz billig zu haben. Das ist richtig. Allerdings ist auch klar: Es ist nicht permanent zu machen. Das will ich ganz klar sagen.
Ich bin sehr optimistisch, dass sich das auf ein vernünftiges Maß einpegeln wird. Daran sind alle Seiten interessiert. Insofern sollte man erst einmal schauen, wie sich das in der Praxis entwickelt, und sollte nicht im Vorfeld Öl ins Feuer gießen, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Aus der Sicht der CDU-Fraktion bestand für den Zwölfen Rundfunkänderungsstaatsvertrag die Zielstellung, eine Regelung für den öffentlich-rechtlichen Auftrag zu finden, die auf die Entwicklung der Rundfunkgebühren stabilisierend wirkt und gleichzeitig weder die öffentlichrechtlichen Rundfunkanstalten veranlasst, Klage vor dem Bundesverfassungsgericht einzulegen, noch die privaten Rundfunkveranstalter veranlasst, Beschwerde bei der Europäischen Kommission zu einzulegen.
Dies war wahrhaftig ein Balanceakt - meine Kollegen gingen zum Teil bereits darauf ein -, der mit der Umsetzung des ausgehandelten Beihilfekompromisses zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Kommission einherging. Ohne den Ergebnissen der Ausschussberatung vorgreifen zu wollen, bedanke ich mich namens meiner Fraktion ausdrücklich bei der Landesregierung für die Bewältigung dieser Aufgabe.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der vor uns liegende Vertragstext wird die öffentlich-rechtliche Medienwelt verändern. Das ist unstrittig. Dem Mitgestalten der Politik bei dieser Veränderung sind dabei klare Grenzen gesetzt, wie uns das jüngste Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 11. September 2007 verdeutlichte.
Deshalb kam und kommt es darauf an, unser besonderes Augenmerk auf die Bereiche zu legen, die eben gestaltungsfähig sind. Ich denke dabei zuvorderst an die Internetaktivitäten - meine Kollegen gingen bereits darauf ein - der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, die stetig ausgeweitet werden und die durch den Wegfall der Kostendeckelung für Online-Aktivitäten Gebührenrelevanz besitzen. Das ist auch unbestritten.
Meine sehr verehrten Kollegen! Die CDU-Fraktion begrüßt die Entwicklung des Verfahrens, das OnlineExzessen vorbeugen soll. Der vielfach zitierte Dreistufentest ist nach unserer Auffassung ein gebührenschonendes Instrument, soweit bei dem zuständigen Gremium der Rundfunkanstalten eine besonders kostenbewusste Würdigung der neuen Angebote stattfindet. Darauf legen wir explizit Wert.
Hinsichtlich der Kosten der Durchführung dieses Testes gehen wir davon aus, dass die Rundfunkanstalten diese aus dem laufenden Budget von insgesamt 7,5 Milliarden € jährlich bestreiten können.
Das Internet soll den Rundfunkanstalten weiterhin als Verbreitungsweg ihrer Angebote dienen, ohne dass es zu einer dritten Programmsäule öffentlich-rechtlicher Aktivitäten qualifiziert wird. Die CDU-Fraktion hält nach wie vor an ihrer Meinung fest, dass eine weitere Belastung des Rundfunkgebührenzahlers bei allen Garantien, die der öffentlich-rechtliche Rundfunk besitzt, nicht weiter hinnehmbar ist.
In den Protokollerklärungen zum Zwölfen Rundfunkänderungsstaatsvertrag haben die Länder die Rundfunkanstalten beauftragt, Budgeteinsparungen verstärkt zugunsten der Gebührenzahler einzusetzen, um eine Stabilisierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkfinanzierung zu erreichen. An der Erfüllung dieser Aufgabe werden wir künftig die Anmeldung von Gebührenerhöhungen messen. Dieser Auftrag entspricht darüber hinaus der von der CDU-Fraktion initiierten Beschlussvorlage dieses Hohen Hauses.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Präsident, ich komme zum Ende. Ich sehe das Lämpchen leuchten. Ich wünsche uns eine kurzweilige Ausschussdiskussion und bitte um Überweisung des Gesetzentwurfes an den zuständigen Fachausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien. - Danke.
Vielen Dank, Herr Borgwardt. - Damit ist die Debatte beendet und es wird abgestimmt. Beantragt wurde die Überweisung in den Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien. Wer stimmt diesem Antrag zu? - Offensichtlich alle. Dann ist das so beschlossen worden und der Tagesordnungspunkt 7 ist beendet.