Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Erstens. Ich finde die Aussage gut: Wenn der Finanzminister nicht da ist, wird nichts gemacht. Das ist kein schlechter Ansatz.
Zweitens. Es tut mir leid, dass ich erst am Mittwoch wiedergekommen bin, Herr Tullner. Hätte ich das alles nur gewusst. Deswegen habe ich mich aber nicht zu Wort gemeldet.
- ich weiß, Sie musste jetzt kurz weg - und Frau Dr. Klein es ein bisschen so hingestellt haben, als sei das wirklich auf die lange Bank geschoben worden.
Im Februar wird es den Gesetzentwurf zur NordLB geben. Das sage ich heute schon zu. Dieser wird sich nur auf den Bürgschaftsrahmen der NordLB beziehen. Über den allgemeinen Bürgschaftsrahmen werde ich vor allen Dingen mit Dr. Haseloff noch einmal reden, weil wir den sozusagen als Teil des Konjunkturprogramms ansehen.
Wenn der Bund all das einhält, was er uns als Ländern versprochen hat, und wenn keine andere Bundestagsfraktion mehr dazwischenfunkt - ich meine jetzt nicht nur die FDP, sondern auch andere -, nicht inhaltlich, sondern terminlich, wenn also die Bundesratssitzung, die schon terminiert ist, mit der Beschlussfassung so stattfinden wird, dann, glaube ich, ist es auch möglich, einmal darüber nachzudenken, diesem Hohen Hause im März oder im April einen Nachtragshaushalt vorzulegen.
Ich habe die Bitte, dass der Finanzausschuss, wenn wir das hinbekämen, dafür sorgen möge, dass der Nachtragshaushalt dann auch innerhalb eines Monats abge
handelt wird. Wie wir das strukturieren, das werden wir im Finanzministerium sehen. Wir arbeiten bereits daran.
Nur, Frau Dr. Klein, wenn der Bund das nicht schafft und Sie beschlossen haben, dass ich bis März etwas vorlegen soll, dann stehe ich im Treibsand. Deshalb bitte ich darum, diesem Antrag jetzt nicht zuzustimmen. Denn ich müsste das ja dann trotzdem umsetzen.
Ich könnte Sie jetzt genauso bitten, den Antrag zurückzunehmen, aber das wäre auch nicht vernünftig; denn ich weiß, Sie werden immer erzählen, Sie wären diejenigen gewesen, die getrieben haben. Das soll auch so sein. Aber ich bitte Sie, dass Sie mir entgegenkommen. So schnell wie möglich werden wir das machen. - Schönen Dank.
Danke sehr, Herr Minister. - Durch die Rede des Ministers ist die Runde noch einmal aufgemacht worden. Wünscht jemand das Wort? - Das ist nicht der Fall.
Dann stimmen wir ab über die Drs. 5/1705. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Oppositionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Damit ist der Antrag abgelehnt worden und der Tagesordnungspunkt 10 ist erledigt.
Einbringer ist der Abgeordnete Herr Dr. Thiel. Bitte sehr, Sie haben das Wort. Herr Dr. Thiel, ich würde gerne noch Schülerinnen und Schüler der Lessing-Sekundarschule Salzwedel begrüßen, bevor Sie das Wort ergreifen. Seien Sie herzlich willkommen!
Danke, Frau Präsidentin. - Meine Damen und Herren! Wir haben gerade gestern und heute über die Rolle der öffentlichen Hand als Auftraggeber gesprochen, was besonders die Umsetzung des möglicherweise anstehenden Konjunkturprogramms betrifft. Deswegen hielten wir es für angebracht, diese Landtagssitzung zu nutzen, um noch einmal über die Regelungen zur Vergabe öffentlicher Aufträge zu sprechen.
Erstens. Es sind die Voraussetzungen dafür zu schaffen, ein kommendes Konjunkturprogramm möglichst rasch im Land umzusetzen.
Zweitens die Forderung nach der Modifizierung der Vergaberichtlinien, die wir aufgemacht haben, insbesondere was die Regelung zu Losgrößen betrifft, was soziale, umweltbezogene und innovative Forderungen gegenüber dem Auftragnehmer betrifft, und Fragen der Erhöhung der Obergrenzen für die freihändige Vergabe
Drittens die Berichterstattung der Regierung im Finanzausschuss und im Wirtschaftsausschuss zu der zu erwartenden Stellungnahme im Bundesrat zu dem Gesetz, auf das ich gleich zu sprechen komme.
Viertens die Vorlage eines Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts analog dem, was der Bund getan hat.
Nun könnte man schon meinen, mit der jüngsten Presseerklärung des Ministers zu diesem Thema wäre alles gesagt. Das wäre einerseits gut, denn dann könnte man sagen, die Anträge der Opposition würden an dieser Stelle sofort in Regierungshandeln umgesetzt.
Aber das ist einfach zu wenig. Das, was Minister Haseloff zu diesem Thema bisher gesagt hat, war uns zu wenig. Deswegen möchte ich gern auf eine Reihe von Punkten zurückgreifen und sie in Erinnerung rufen.
Zu den Forderungen im Einzelnen. Der Bundestag hat am 19. Dezember den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts auf den Weg gebracht. Dieses Gesetz ist im Bundesrat zustimmungspflichtig. Festgestellt wurde, dass die Vergabe öffentlicher Aufträge eine wichtige Bedeutung in unserem Land hat, dass 30 000 Vergabestellen jährlich etwa 360 Milliarden € an öffentlichen Aufträgen vergeben.
Seit mehr als zwei Jahren wird über dieses Thema im Bundestag und im Bundesrat diskutiert. Jetzt ist eine Entscheidung gefällt worden. Im Zeitplan ist vorgesehen, dass wohl gegenwärtig noch interne Beratungen stattfinden. Am 13. Februar 2009 soll das Gesetz auch im Bundesrat abgesegnet werden.
Erstens die Vereinfachung der Ausschreibungsbedingungen. Dazu brauche ich nichts mehr zu sagen; denn in der Pressemitteilung des Ministers vom 20. Januar 2009 sind die Dinge erläutert worden, die die Grenzen betreffen.
Es sind nach unserer Auffassung beträchtliche Veränderungen, die hierzu vorgenommen worden sind. Dazu bedarf es schon einer parlamentarischen Diskussion darüber, wie man mit diesen neuen Möglichkeiten umgeht. Denn wenn man die Grenze für die freihändige Vergabe von 15 000 auf 100 000 € oder für Dienstleistungen von 50 000 auf 100 000 € erhöht, dann ist das schon beachtlich. Dazu kann man durchaus eine eigenständige Meinung haben. Denn die Regeln sind das eine und die Umsetzung ist das andere.
Diese Vorgaben lassen durchaus immer das Gefühl erwachsen, dass Vergaben erfolgen könnten, die intransparent sein bzw. ohne die zuständigen Gemeinderäte abgesegnet werden könnten. Dem gilt es nach unserer Auffassung vorzubeugen, weil das, was als öffentlicher Auftrag zu vergeben ist, immer noch der Beschlussfassung in den Gemeinde- und Stadträten sowie in den Kreistagen bedarf.
Ich erinnere mich noch sehr gut an die Diskussion im Jahr 2005, als es einen Antrag der CDU und der FDP gab mit dem Thema „Mehr Spielräume für Sachsen-Anhalts Kommunen bei der Auftragsvergabe - mehr Chan
cen für den einheimischen Mittelstand“. Damals hatten wir bereits über diese Fragen diskutiert, ob unter Umständen eine solche freihändige Vergabe dazu führt, dass gewisse Haus- und Hoflieferanten entstehen, wie solche Vergaben künftig dokumentiert und kontrolliert werden, wie Anbieter auch einmal gewechselt werden und ob wir uns eventuell mit neuen Regeln zur Bekämpfung der Korruption beschäftigen müssen. Das war damals die Diskussion.
Diese Diskussion ist auch heute wieder aktuell; denn wenn die Festlegung der Vergabe öffentlicher Aufträge in den Händen der Räte liegt, muss auch dafür Sorge getragen werden, dass die Vergabepraxis, die breite Auftragsverteilung an möglichst viele Unternehmen in der Region, den zuständigen Räten bekannt gegeben wird.
Eine freihändige Vergabe, meine Damen und Herren, bzw. ein beschränkter Teilnahmewettbewerb setzt ja nicht automatisch Prüfkriterien wie das wirtschaftlichste Angebot, die Leistungsfähigkeit des zu beauftragenden Unternehmens, die Folgekostenrentabilität und Ähnliches außer Kraft. Gerade deshalb sprechen wir uns dafür aus, dass mit den größeren Freiheiten in der Vergabe öffentlicher Aufträge die Transparenz in der Vergabepraxis gegenüber den Räten und den Bürgern erhöht wird.
Zweitens. Zum Thema der Losaufteilung. Im Bundesgesetz ist eine sehr weit reichende Formulierung getroffen worden, was die Forderung nach der Losaufteilung betrifft. Ich zitiere:
„Mittelständische Interessen sind bei der Vergabe öffentlicher Aufträge vornehmlich zu berücksichtigen. Leistungen sind in der Menge aufgeteilt und getrennt nach Art oder Fachgebieten zu vergeben.“
Im Vergabehandbuch Sachsen-Anhalt steht geschrieben: Soweit es die technischen und die wirtschaftlichen Interessen zulassen, sind die Leistungen schon bei der Ausschreibung so in Teile zu zerlegen, dass kleine und mittlere Unternehmen in einem angemessenen Umfang beteiligt werden. - Das heißt, nach unserer Auffassung wird mit der Bundesgesetzregelung die Mittelstandsklausel verstärkt.
Die Frage ist: Wie wird die Landesregierung vorgehen, um das, was im Bundesgesetz beschlossen worden ist, auch in der Landesregelung umzusetzen. Oder hat sie dazu eine andere Auffassung?
Hierin sehen wir vor allem die Chance, dass viele der regional tätigen kleinen Bau-, Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe eine echte Chance haben, verstärkt an der Ausführung öffentlicher Aufträge beteiligt zu werden. Sie wissen vielleicht auch aus den einschlägigen Pressemeldungen, dass die Handwerksbetriebe vor allem hierzu die Zustimmung der Landesregierung im Bundesrat einfordern.
Wir sind also der Auffassung, dass das, was im Bundesgesetz geregelt ist, viel mittelstandsfreundlicher ist als unsere eigenen Landesvorgaben.
Drittes Thema: soziale, innovative und umweltbezogene Standards. Die neuen Vergaberichtlinien der Europäischen Union sehen in Artikel 38 bzw. 26 explizit vor, dass öffentliche Auftraggeber zusätzliche Bedingungen
„Die Bedingungen für die Ausführung eines Auftrages können insbesondere soziale und umweltbezogene Aspekte betreffen.“