- Haben Sie nicht gesagt? Okay. Dann diskutieren wir hier tatsächlich um des Kaisers Bart. Ich gehe davon aus, dass es auch den LINKEN nicht darum geht, ob es der 15. März oder der 28. März oder der 1. April ist. Wenn wir uns darauf verständigen können zu sagen, wir erwarten von der Landesregierung zum frühestmöglichen Zeitpunkt einen entsprechenden Nachtragshaushalt, dann hätten wir sicherlich einen Konsens im Hause.
Zu der Frage, die Sie gestellt haben - die Kollegen sind gleich geflüchtet -, ob ich der Auffassung bin, dass die von Ihnen genannten Minister in der Lage sind, die Gelder entsprechend umzusetzen: Da habe ich ein hohes Vertrauen. Aber wir wollen doch als Parlamentarier sicherlich alle, dass die Gelder planungsrechtlich und zuwendungsrechtlich ordentlich umgesetzt werden. Ich möchte keinen Minister in das Problem bringen, dass er aufgrund von zeitlicher Enge und hohem politischen Erwartungsdruck Dinge macht, die er nicht verantworten kann.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Nein, Frau Dr. Hüskens, wir reden hier nicht um des Kaisers Bart, sondern wir reden darüber, wann es verlässliche Begründungen gibt, die einen Nachtragshaushalt erforderlich machen.
Er ist immer dann erforderlich - das wissen wir alle -, wenn größere Abweichungen bei den Einnahmen oder den Ausgaben erkennbar zu erwarten sind. Dann dient es der Haushaltswahrheit und -klarheit, damit erkennbar dargestellt wird, welche Auswirkungen sich daraus ergeben.
Aber was haben wir heute? - Es ist von den meisten schon angesprochen worden: ein Konjunkturpaket II mit Absichtserklärungen, aber ohne gesetzliche Grundlage, das zu mehr Einnahmen, aber auch zu einem Landesanteil bei den Ausgaben führen wird.
Wir brauchen, um einen Nachtragshaushalt 2009 aufstellen zu können, verlässliche Daten und keine Spekulationen.
Das Investitionsprogramm für die Kommunen in Höhe von rund 13,3 Milliarden € insgesamt hat - das hat der Minister ja gesagt - einen Landesanteil in Höhe von 120 Millionen €. Wenn es so kommt, wie es im Moment aussieht, dann wird es auch über zwei, drei Jahre angelegt werden.
Ich wünsche mir sehr, dass die Investitionen im Lande ankommen. Sicher bin ich mir natürlich erst, wenn die gesetzlichen Grundlagen dafür geschaffen sind. Die sind einfach und schlichtweg noch nicht da. Ebenso ist es mit anderen Punkten aus dem Konjunkturpaket II, die finanzielle Auswirkungen auf unser Land haben.
Für die Änderung eines Haushaltsplanes, also für einen Nachtragshaushalt 2009, bedarf es aber in meinen Augen eben der abschließenden Gesetzesberatung des Bundes zum Konjunkturpaket, das sich in einem Nachtragshaushalt des Bundes widerspiegelt. Erst dann liegt auch für uns in Sachsen-Anhalt die Größenordnung daraus fest.
Es geht aber nicht nur um das Konjunkturpaket II. Auch das haben alle Rednerinnen und Redner vorher gesagt. Wir wissen, dass wir wohl mit Mindereinnahmen werden rechnen müssen aufgrund der Steuerausfälle wegen der Stagnation bzw. Rezession der Wirtschaft.
Gestern haben wir vom Ministerpräsidenten Professor Dr. Böhmer gehört, dass es, wie es Herr Bullerjahn vorhin auch sagte, wahrscheinlich eine aktualisierte Steuererwartung geben wird, damit wir eben nicht auf die MaiSteuerschätzung warten müssen.
Das wäre dann auch ein Anhaltspunkt für unseren eventuell vorzulegenden Nachtragshaushalt, nämlich dann, wenn wir das Ergebnis dieser Steuererwartung - der Bund errechnet unsere Anteile an Steuermindereinnahmen - für das Land vorliegen haben. Dies wird dann ein weiterer Baustein zur Begründung eines Nachtragshaushaltes sein. Schließlich, meine ich, gehört auch dazu, dass wir das endgültige Jahresergebnis für unseren Landeshaushalt 2008 vorlegen müssen.
Nun bin ich keine Hellseherin, genauso wie Sie es auch nicht sind, und kann deshalb nicht voraussagen, wie sich in Sachsen-Anhalt alles in Fakten und in Zahlen darstellen wird. Aber ich bin mir sicher, einem Antrag auf einen Nachtragshaushalt nicht zustimmen zu wollen, der auf spekulativen Daten beruht und damit nicht solide begründet ist. So weit wird es nicht kommen.
Der Minister hat vorhin ausgeführt, dass es wahrscheinlich viel eher zu einem Nachtragshaushalt kommen wird, als wir uns das jetzt eventuell vorstellen können. Die Grundlagen hierfür sind auf jeden Fall bundesgesetzliche Änderungen, die Grundlage ist auch ein Nachtragshaushalt des Bundes, damit wir hier zu verlässlichen Größenordnungen kommen.
Ich möchte - das sehen meine Fraktion und ich hierbei auch - im Interesse der Kommunen, der Handwerksbetriebe und auch der Unternehmen in unserem Lande nicht bis zum Sommer warten, sollte ein Nachtragshaushalt 2009 erforderlich sein, damit die Gelder für Investitionen schnell dort ankommen, wofür sie gedacht sind.
Also: Sobald die Grundlagen im Bund geschaffen sind, könnte auch hier die Grundlage für einen Nachtragshaushalt 2009 gelegt sein. Den sollten wir dann schnellstmöglich beraten. Das kann noch im ersten Quartal 2009 sein. Es hängt aber, wie gesagt, in erster Linie von der Entschlossenheit und der Schnelligkeit des Bundestages und des Bundesrates ab. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist gut, Herr Finanzminister, dass Sie noch einmal auf die Möglichkeit hingewiesen haben, über Verordnungen und Ermächtigungen bestimmte Dinge zu regeln, und dass Sie das auch nicht ernst meinen, sondern dass Sie uns nur daran erinnern wollten, dass es in der Haushaltsordnung steht. Ansonsten hätte ich doch ernsthaft das Budgetrecht des Parlaments einklagen müssen; denn noch haben wir das Budgetrecht. Wenn die Schuldenregel kommt, haben wir das wahrscheinlich dann auch mit abgegeben.
Noch etwas zum Termin der Vorlage des Nachtragshaushaltes. Ich weiß wirklich nicht, welche Eitelkeiten hierbei eine Rolle spielen. Die Koalitionsfraktionen hätten doch einen Änderungsantrag einbringen können. Die stehen doch sonst auch immer früher auf.
Einem Änderungsantrag, der vorgesehen hätte, dass möglicherweise im April oder im Mai, eventuell im zweiten Quartal des Jahres 2009 ein Nachtragshaushalt aufgestellt wird,
hätten wir wahrscheinlich sogar zugestimmt. Denn in dieser Hinsicht sind wir nämlich nicht eitel und in die
Vielmehr sind wir hierbei einfach realitätsbezogen und sagen: Okay, dann gehen wir mit; wir nehmen die Daten, wenn sie dann da sind.
Zum Bürgschaftsrahmen KMU bzw. NordLB. Herr Tullner, ich glaube, das sind zwei wirklich grundverschiedene Dinge, die wir trennen sollten. Der Bürgschaftsrahmen für die NordLB wird in einem gesonderten Gesetz festgelegt. Den sollten wir nicht im Rahmen dieses Nachtragshaushaltes mitdiskutieren.
Für uns war nur entscheidend gewesen, dass eindeutig gesagt wurde, dass der Bürgschaftsrahmen des Bundes im Wesentlichen für große Unternehmen gedacht ist. Dabei stellt sich die Frage: Wie kommen wir hierbei mit unserer kleinteiligen und mittelständischen Wirtschaft zurecht? - Das war die Frage.
Was das Geldausgeben betrifft - Herr Tullner, schauen Sie sich einmal den vorläufigen Haushaltsabschluss an; das ist doch sehr aufschlussreich.
Es ist eine Zip-Datei. Man braucht sich bloß viele, viele Inhalte daraus auszudrucken. Es wird ja am Mittwoch im Finanzausschuss eine Rolle spielen.
Es ist schon ganz erstaunlich, wo welche Mittel hiernach nicht abgeflossen sind. Diesbezüglich sollte man in den einzelnen Ressorts durchaus einmal sehr genau nachfragen; denn nur mit EU-Mitteln kann das auch nicht zusammenhängen. Vor allen Dingen beim MI, aber auch beim MLV sind Zahlen darin enthalten, bezüglich deren man sich schon fragt, warum man eine Haushaltsplanung macht, wenn am Ende 145 Millionen € locker übrigbleiben. Da habe ich einfach ein anderes Verständnis.
Frau Fischer, von spekulativen Daten habe ich nichts gesagt, sondern ich habe gesagt, dass bis Ende März die erforderlichen Daten aus unserer Sicht vorliegen werden. Am 5. Februar 2009 soll das Gesetz im Bundestag beschlossen werden. Dann müssten die Daten ja da sein.
Dass wir den Nachtragshaushalt dann packen werden, daran habe ich überhaupt keinen Zweifel. Wir werden dem sicher auch zustimmen, wenn er nicht gerade im November - - Ich meinte, dass wir einen machen werden, dem werden wir zustimmen. Ob wir dem Nachtragshaushalt an sich dann so einfach zustimmen werden, das bezweifle ich;
denn wir haben ja gestern sehr konkrete Vorstellungen vorgetragen, was wir uns vorstellen könnten. Dass ein Nachtragshaushalt aber gebraucht wird, ist eine Tatsache. Dazu werden wir stehen. - Danke schön.
Frau Dr. Klein, es ist keine Nachfrage, sondern eine Klarstellung. Sie haben soeben beklagt, dass wir den Antrag einfach so ablehnen. Ich möchte es noch einmal deutlich machen.
Der Minister ist erst am Mittwoch wiedergekommen. Wir müssen und wollen uns erst einmal im Kabinett und mit den Regierungsfraktionen über das ganze Prozedere verständigen. Deswegen haben wir gesagt: Bevor wir jetzt hier irgendeinen Änderungsantrag stellen, den wir hektisch analog zu den Dingen in Berlin beschließen, und dann vielleicht andere Entscheidungen und Sichtweisen in den Fokus nehmen, haben wir gesagt: Wir haben doch in den Redebeiträgen ganz klar signalisiert, dass wir auf demselben Pfad sind. Der Rest ist doch sozusagen nur ein politisches Spielchen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Erstens. Ich finde die Aussage gut: Wenn der Finanzminister nicht da ist, wird nichts gemacht. Das ist kein schlechter Ansatz.