Für viele in meiner Fraktion ist es aber noch viel ärgerlicher, dass die Hoffnung auf eine wenigstens parallel dazu verlaufende Kommunalisierung der Schulaufsicht wieder enttäuscht wird.
Die vor Jahren getroffene strukturelle Fehlentscheidung, die Schulaufsicht im Landesverwaltungsamt zu konzentrieren, muss endlich korrigiert werden. Das kann und muss unabhängig vom Zustandekommen einer Funktionalreform geschehen. Heute war während der Regierungserklärung leider anderes zu hören. Diese Geschichte wird dazu führen, dass es in meiner Fraktion heute auch zu einer Ablehnung des Gesetzentwurfs kommen wird.
Der Änderungsantrag der FDP gehört nun vielleicht auch im weitesten Sinne zu einer solchen Funktionalreform. Diesbezüglich meinen wir allerdings ohnehin, dass die Zeit noch nicht gekommen ist, die Lehrer in den Kommunen anzustellen. Gleichwohl stellen auch wir uns andere Modelle für die Zuteilung der Lehrerarbeit an die Schulen vor als die zurzeit praktizierten, wobei die Kommunen ebenfalls größere Verantwortung erhalten. Doch die Lehrkräfte müssen in unseren Augen vorerst Landesbedienstete bleiben; denn mit der Übernahme der Lehrkräfte wären die Kommunen zurzeit einfach überfordert.
Sollte der Gesetzentwurf heute beschlossen werden, kann das Landesinstitut hoffentlich endlich ab 1. März mit neuer Aufgabenbestimmung arbeiten. Wir bezweifeln zwar nach wie vor - lassen Sie mich das bitte noch sagen, das gehört einfach dazu -, dass innerhalb der Grenzen des gegliederten Schulsystems gute Ergebnisse für jedes Kind und jeden Jugendlichen zu erreichen sind. Aber wir wünschen dem Landesinstitut für Schulqualität und Lehrerbildung für die Erfüllung der neuen Aufgabe viel Erfolg und den dort Beschäftigten nun endlich die Möglichkeit für ein motiviertes Beginnen.
Mögen von hier aus viele gute Impulse an den Schulen des Landes ankommen. Mögen sie dort gut bedacht und angemessen realisiert werden; denn bloße Berichte nützen niemandem etwas. Mögen sie von dort aus auch
Ich habe nur eine Nachfrage zu unserem Änderungsantrag, Frau Fiedler. Sie haben jetzt die Ablehnung damit begründet, dass das in dieser Legislaturperiode zu früh sei. Nun beschäftige ich mich Gott sei Dank relativ selten mit Bildungspolitik.
Ich habe aber während der letzten Legislaturperiode von Ihrer Fraktion mehrfach gehört, dass Sie dafür sind. Ich weiß auch, dass während des Landtagswahlkampfes von Ihrer Fraktion bei Wahlveranstaltungen immer wieder vorgetragen worden ist, dass Sie für eine Kommunalisierung sind. Das war nun noch früher. Können Sie einmal kurz erläutern, warum Sie heute meinen, es sei zu früh, aber vor zwei oder drei Jahren der Meinung waren, es sei rechtzeitig?
(Herr Dr. Thiel, DIE LINKE: Das haben wir nie so gesagt! - Herr Gallert, DIE LINKE: Da war sie nicht da!)
Wir denken schon, dass im Moment die Personalrelationen in Bezug auf die Schüler allmählich zur Beruhigung kommen. Nachdem das geschehen ist, könnte man durchaus darüber nachdenken. Weil die Kommunen ohnehin in puncto Schule mehr Eigenverantwortung bekommen, sodass sie nicht nur für das Gebäude zuständig sein werden, sondern auch mehr Verantwortung für das erhalten, was in der Schule passiert, könnte das dann durchaus passieren. Im Moment scheint mir das verfrüht zu sein.
Danke sehr, Frau Fiedler. - Für die CDU-Fraktion spricht die Abgeordnete Frau Feußner. Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin! Meine verehrten Kollegen! Mit der Änderung des Schulgesetzes zur Errichtung einer Qualitätsagentur bzw. der Erweiterung des Lisa um die Aufgaben der Lehrerbildung und der Qualitätsfeststellung wird ein weiterer Punkt der Koalitionsvereinbarung umgesetzt.
Trotz vieler gemeinsamer inhaltlicher Ansätze aller hier vertretenen Parteien - ich nehme vielleicht die FDP heute ein bisschen aus, obwohl das in der Ausschussdebatte nicht ganz so krass war - hat dieser Prozess der Beratungen - das ist hier auch von mehreren kritisch angemerkt worden - mehr Zeit in Anspruch genommen, als
ursprünglich geplant war. Das ist schade. Aber vielleicht kann man auch sagen: Was lange währt, wird gut. Das ist zu hoffen. Natürlich ist es auch unser Anspruch, dass die Qualitätsagentur gut wird.
Nach einer wesentlichen inhaltlichen Anreicherung der Agentur mit Aufgaben und Zielen, die während der Gesetzesberatungen als Änderungen aufgenommen worden sind, sind wir dem Antrag der Opposition und teilweise auch der Empfehlung des GBD gefolgt und haben eine dritte Lesung stattfinden lassen, um die Errichtung der Qualitätsagentur nicht rechtlich zu gefährden. Somit haben wir das ursprüngliche Ziel, diese Veränderung ab dem 1. Januar 2009 in Kraft treten zu lassen, nicht einhalten können, sodass die Qualitätsagentur nunmehr zum 1. März 2009 ihre Arbeit aufnehmen kann und wird.
Verehrte Anwesende! Im Mittelpunkt der neu strukturierten Behörde stehen regelmäßige empirische Erhebungen. Durch ein wissenschaftlich-methodisches Qualitätsmanagement soll die Entwicklung von unseren Schulen aufgenommen, ausgewertet und begleitet werden. Dazu gehören neben der externen und internen Evaluation der jeweiligen Schulen auch die nationalen und internationalen Untersuchungen. Dabei haben wir im Schulgesetz verankert, dass das für alle verpflichtende Schulprogramm - das war auch eine wesentliche Änderung; der derzeitige Anteil auf freiwilliger Basis ist mittlerweile schon sehr hoch, er liegt weit über 80 % - ein maßgeblicher Ausgangspunkt für die schulische Arbeit im Rahmen der Qualitätssicherung ist. Hierbei findet vor allem eine enge Einbindung der Schüler, der Eltern und des Schulträgers statt.
Diese gewonnenen Ergebnisse und Erfahrungen müssen dann in der weiteren Arbeit der jeweiligen Schule, aber auch in der Lehrerfortbildung, in der Curriculumentwicklung sowie in der inhaltlichen Ausgestaltung von unseren Schulen allgemein Niederschlag finden. Damit können neue inhaltliche Entwicklungen und Rückmeldungen bezüglich der Qualität der schulischen Arbeit unmittelbar in die Lehreraus- und -fortbildung getragen werden.
Herr Kley, auch wenn Sie kritisieren, dass Sie diese ganzen Prozesse schon im Vorfeld gern haben wollten, denke ich, dass die Qualitätsagentur die Empfehlungen und das Resümee ihrer Evaluation und Inspektion wie bisher die Schulaufsicht in die Schulen hineintragen kann. Natürlich kann man im Vorfeld mehr Eigenständigkeit fordern. Das wünschen wir uns im Übrigen alle.
Aber den Zusammenhang mit der Kommunalisierung, den Sie darstellen, sehe ich nicht ganz so wie Sie. Darüber können wir gern noch einmal an anderer Stelle diskutieren. Aber die eigentlichen Ergebnisse der Qualitätsagentur sollen zu inhaltlich und qualitativ neuen Ergebnissen in den Schulen führen. Ich denke, dazu ist diese Qualitätsagentur auch eingerichtet worden.
Bildungspolitische Schwerpunktsetzungen wie die Hochbegabtenförderung, Beziehungen zwischen Schule, Wirtschaft, Betreuung außerschulischer Lernorte, die Entwicklung und Erprobung empirischer Methoden für Schülerleistungsuntersuchungen und Modellprojekte und Versuche sollen zusätzliche Berücksichtigung bei der Qualitätsagentur finden.
Mit der Übernahme der Referate 506 - das ist das Referat Fort- und Weiterbildung - und 507 - Evaluation und
Schulinspektion - sowie 511 und 512 - das sind die Staatlichen Seminare der Lehrämter in Halle und Magdeburg - und dem Landesprüfungsamt für Lehrämter soll nun erreicht werden, dass eine objektive und unabhängige Qualitätsfeststellung vorgenommen werden kann.
Das ist im Übrigen keine Kritik an der derzeitigen Struktur des Landesverwaltungsamtes im Hinblick auf die genannten Referate. Im Gegenteil, wir finden, die klassische Schulaufsicht ist mit ihrer derzeitigen Aufgabenwahrnehmung unmittelbar am Entwicklungsprozess in den Schulen beteiligt. Es spricht für sich selbst, dass es keine gelungene Konstellation darstellt, dass die Institution, die die Entwicklung vorschreibt, sich selbst evaluiert und den Schulen neue Anregungen gibt. Deshalb sind wir der Meinung, dass eine Institution wie das Lisa diese Aufgabe besser wahrnehmen kann und muss.
Eine engere Zusammenarbeit zwischen der Schulaufsicht und der Qualitätsagentur bleibt dennoch unabdingbar. Wir haben noch einige Punkte in den Gesetzentwurf aufgenommen und damit eine konkrete Aufgabenbeschreibung der Schulaufsicht und der Qualitätsagentur vorgenommen. Frau Fiedler, Sie meinen zwar, dies sei nicht ausreichend. Ich meine jedoch, das Parlament muss nicht alles detailliert regeln. Wir sollten es den Personen vor Ort überlassen, in ihrer Eigenständigkeit das eine oder andere selbst zu regeln. Die Bürokratie in diesem Land und in Deutschland insgesamt ist sehr groß. Deshalb sollten wir uns nicht in solche Details flüchten.
Verehrte Anwesende! In der Anhörung zur Änderung des Schulgesetzes haben mehrere Anzuhörende deutlich gemacht, dass an das Amt der Leitung dieser neu zugeschnittenen Behörde ein qualitativ hoher Anspruch besteht und der Vorschlag der Landesregierung, dafür eine Stelle der Besoldungsgruppe B 3 vorzusehen, nicht angemessen sei. Dies ist anders, als es die FDP festhält, die eine Stelle der Besoldungsgruppe B 2 für den Präsidenten der zukünftigen Qualitätsagentur für ausreichend hält.
In der Anhörung ist jedoch sehr deutlich die Auffassung vertreten worden, dass selbst eine Stelle der Besoldungsgruppe B 3 für die zu leistende Arbeit qualitativ nicht angemessen sei. Diese Intention haben die Koalitionsfraktionen anfangs aufgenommen, aber nicht bis zum Ende der Beratung weiter verfolgt. Gab es noch Ansätze in der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses, an dieser Stelle etwas zu tun, änderte sich jedoch die Meinung der SPD während der fortwährenden Beratung. Das ist bereits angesprochen und kritisiert worden.
Ich kann mir die Kritik leider nicht verkneifen. Offensichtlich gibt es innerhalb der SPD Kommunikationsprobleme, die die SPD unbedingt regeln muss.
Am Ende ist ein solches Verhalten kein Ruhmesblatt bezüglich politischer Verlässlichkeit. Auch in der Außendarstellung der Koalition ist dies kein Ruhmesblatt. - Vielen Dank.
Ich möchte mich nur dahin gehend äußern, dass es in der SPD-Fraktion keine Kommunikationsprobleme gibt.
Vielmehr sind wir in einem schwierigen Diskussionsprozess, auch mit dem Koalitionspartner, mehrheitlich zu einer von einer breiten Mehrheit getragenen Entscheidung gekommen. Ich glaube, das sollte man nicht überbewerten; denn dem ist eine sehr intensive Diskussion vorausgegangen. Damit orientieren wir uns an dem, was in vergleichbaren Institutionen in unserem Land und in anderen Ländern stattfindet. Das wollte ich gern noch zu Protokoll geben.
Frau Kollegin Feußner, dann würde ich gern doch noch einmal nach der CDU fragen. Ich erinnere mich an die entscheidende Ausschusssitzung. Am Mittwoch vergangener Woche war das Abstimmungsverhalten zu dem Gesetzentwurf in Ihrer Fraktion nicht durchgängig positiv. Ihrer Rede entnehme ich jedoch, dass Sie dem Gesetzentwurf heute letztlich zustimmen werden. Ich würde deshalb gern wissen, was sich seit Mittwoch an dem Gesetzentwurf geändert hat.
Wir wollen natürlich insgesamt die Errichtung der Qualitätsagentur - was kritisiert wurde und was sich sehr, sehr lange hingezogen hat - nicht infrage stellen. Wir haben das gemeinsam als Koalitionsfraktionen aufgerufen. Auch im Koalitionsvertrag ist festgehalten, dass wir eine Qualitätsagentur errichten wollen.
Dass es an der einen oder anderen Stelle Meinungsverschiedenheiten gab, ist auch Ihnen nicht verborgen geblieben, weil wir im Ausschuss darüber diskutiert haben. Das war der Anlass für den einen oder anderen, sich nicht an der Abstimmung im Ausschuss zu beteiligen bzw. sich der Stimme zu enthalten.
In Gänze werden wir aber die Errichtung der Qualitätsagentur trotz der aufgetretenen Probleme nicht aufhalten, sondern wir wünschen, dass die Qualitätsagentur trotz dieser vorherigen Unwägbarkeiten einen guten Start haben wird und ihre Arbeit ordnungsgemäß aufnehmen kann.