Protocol of the Session on December 12, 2008

Wir setzen die Rahmenbedingungen. Zu den Rahmenbedingungen gehört auch, dass die Aufwandsentschädigung von ehrenamtlich Tätigen sozialversicherungsbeitragsfrei bleibt. Das wollen wir weiterhin unterstützen. Deshalb unterstützen wir an der Stelle auch die Tätigkeit der Landesregierung. Ich denke, auch die Hinweise, die von Herrn Wolpert gekommen sind, werden gern aufgenommen und in die Beratung eingebracht werden.

Wie gesagt, Sachsen-Anhalt hat im Innenausschuss des Bundesrats im September 2008 diesem Gesetzentwurf bereits zugestimmt. Wir als SPD-Fraktion wollen mit unserem Antrag zusammen mit dem Koalitionspartner das Vorgehen weiterhin unterstützen und bitten deshalb um die Zustimmung zu dem Änderungsantrag. - Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Frau Schindler. - Nun kommen wir zum letzten Debattenbeitrag. Der Abgeordnete Herr Grünert von der LINKEN hat das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Natürlich ist es schön, wenn man begrüßen kann, dass die Landesregierung schon etwas getan hat. Ich habe auch nicht geleugnet, dass das Innenministerium an dieser Stelle reagiert hat. Aber die Frage, was der Regelungsinhalt des bayerischen Gesetzentwurfes ist, muss man sich tatsächlich auf der Zunge zergehen lassen. Herr Wolpert hat vollkommen Recht: Es gibt in diesem Entwurf eine Bemessungsgrenze und diese muss hinterfragt werden.

Wir haben nach wie vor noch eine Baustelle in SachsenAnhalt, bei der wir zulassen, dass Mandatsträger auch Ausschussvorsitzende sind, aber steuerlich schlechter behandelt werden als Fraktionsvorsitzende, obwohl sie mehr Aufwendungen haben. Diese Regelung ist vollkommen außen vor. Nach der Auffassung der damaligen Landesregierung bzw. des Herrn Innenministers Jeziorsky ist dazu ein einstimmiger Beschluss der Finanzminister der Länder notwendig. Bitte schön, dann gehört das an dieser Stelle mit hinein.

Bei Ehrenämtern in Krankenkassen und ähnlichen Einrichtungen, die vier- oder fünfstellige Entschädigungen

haben, aber noch als Ehrenamt gezählt werden, ist die Frage zu stellen, ob wir es als Ehrenamt betiteln wollen oder ob es tatsächlich mehr als nur ein Ehrenamt ist, bei dem nur der Aufwand entgolten wird. Es gibt an dieser Stelle also prüfungsrelevante Fragen, die durchaus eine Rolle spielen und die über den bayerischen Gesetzentwurf hinausgehen bzw. diesen stärker hinterfragen.

Nicht umsonst hat der Bundestag eine Enquetekommission eingesetzt, um genau diese Fragen zu eruieren. Ich denke, dem könnten wir uns durchaus anschließen. Wir sollten uns auch die Sachargumente, die das Innenministerium bzw. den Innenminister bewogen haben, die Unterstützung des bayerischen Gesetzentwurfes zu signalisieren, innerhalb der Ausschussberatungen vor Augen führen; denn ich denke, dass das Leben vielfältiger ist, als es sich vielleicht ein Bundestag oder auch ein Landesparlament vorstellen kann. Es gibt viele Fassetten des Ehrenamtes und ich denke, das ist auch dieser Frage angemessen.

Daher, liebe Kolleginnen und Kollegen der Regierungskoalition, reicht mir eine bloße Begrüßung nicht aus. Wir haben ein Stück weit auch für die Tätigkeiten, die in diesem Land geleistet werden, Antworten zu geben. Unser Ansatz war es nicht, das zu verhindern, sondern zu prüfen, ob das, was im Bundestag als Gesetzentwurf vorliegt, tatsächlich das Nonplusultra ist oder ob es an dieser Stelle Regelungsbereiche gibt - ich habe zwei genannt -, die durchaus überprüfbar und zu überarbeiten sind, sodass wir tatsächlich die Wichtung des bürgerschaftlichen Engagements auch sozialversicherungsfrei gestalten können. Das war der Ansatz.

Insofern hoffe ich, dass dies zumindest im Rahmen der Behandlung auf Bundesebene eine entsprechende Wertung findet. Ich sehe, dass sich die Mehrheit lediglich für die Begrüßung aussprechen wird. Das ist schade. Man hätte die einzelnen Fassetten noch einmal hinterfragen können. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der LINKEN)

Vielen Dank, Herr Grünert. - Nach Rückkopplung mit unserer Kollegin hat die antragstellende Fraktion beantragt, die Drs. 5/1627 zur federführenden Beratung in den Innenausschuss sowie zur Mitberatung in den Sozialausschuss, in den Finanzausschuss und in den Ausschuss für Recht und Verfassung zu überweisen. Ist das richtig?

Dann würde ich darüber abstimmen lassen. Wer stimmt für eine Überweisung des eben von mir genannten Antrages der Fraktion DIE LINKE? - Zustimmung bei der LINKEN, Zustimmung bei der FDP und von Frau Knöfler. Wer lehnt dies ab? - Ablehnung bei den Koalitionsfraktionen. Damit ist die Überweisung des Antrages abgelehnt worden.

Ich lasse jetzt über den Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der SPD abstimmen.

(Herr Rothe, SPD, meldet sich zu Wort)

- Bitte schön.

Herr Präsident, ich mache darauf aufmerksam, dass die Koalitionsfraktionen keinen Alternativantrag, sondern einen Änderungsantrag gestellt haben.

Einen Änderungsantrag. Habe ich „Alternativantrag“ gesagt? - Also einen Änderungsantrag. Es liegt der Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der SPD in Drs. 5/1654 vor. Über diesen Änderungsantrag lasse ich jetzt abstimmen. Wer diesem Änderungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Zustimmung bei den Koalitionsfraktionen. Wer lehnt den Änderungsantrag ab? - Ablehnung bei der Fraktion DIE LINKE und von Frau Knöfler. Wer enthält sich der Stimme? - Die FDP-Fraktion. Damit ist dem Änderungsantrag zugestimmt worden.

Ich lasse jetzt über den so geänderten Antrag in Drs. 5/1627 abstimmen. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Zustimmung bei den Koalitionsfraktionen und bei der FDP-Fraktion. Wer lehnt den Antrag ab? - Keine Ablehnung. Wer enthält sich der Stimme? - Enthaltungen bei der Fraktion DIE LINKE und von Frau Knöfler. Damit ist der Antrag in der so geänderten Fassung beschlossen worden und wir können den Tagesordnungspunkt 18 verlassen. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

Meine Damen und Herren! Bevor ich den Tagesordnungspunkt 12 aufrufe, sage ich, dass dies der letzte Tagesordnungspunkt vor der Mittagspause sein wird. Wir würden dann im Zeitrahmen bleiben und nur einen für heute Vormittag vorgesehenen Tagesordnungspunkt erst nach der Mittagspause behandeln.

Ich rufe also Tagesordnungspunkt 12 auf:

Zweite Beratung

Bundesratsinitiative für eine Gleichstellung der Leiharbeit

Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drs. 5/897

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit - Drs. 5/1643

Die erste Beratung fand in der 28. Sitzung des Landtages am 12. Oktober 2007 statt. Ich bitte Herrn Tögel, als Berichterstatter des Ausschusses das Wort zu nehmen. Bitte schön.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Landtag hat den Antrag der Fraktion DIE LINKE nach der ersten Beratung in der 28. Sitzung am 12. Oktober 2007 an den Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit überwiesen.

Die antragstellende Fraktion machte im Ausschuss deutlich, dass sie eine sozial gerechte Regulierung der Leiharbeit für unumgänglich halte und dies nach drei Grundsätzen geschehen müsse: gleicher existenzsichernder Lohn für gleiche Arbeit, Schutz der regulären Beschäfti

gungsverhältnisse und Recht auf Mitbestimmung auch für Leiharbeitnehmer.

Der Wirtschaftsausschuss erarbeitete in der Ausschussberatung am 3. Dezember 2008 eine Beschlussempfehlung an den Landtag. Den Ausschussmitgliedern lag dazu ein Antrag der Koalitionsfraktionen vor. Der Antrag wurde seitens der Koalitionsfraktionen damit begründet, dass Leiharbeit eine wichtige Ergänzung zum ersten Arbeitsmarkt sei und sie darüber hinaus Unternehmen und Arbeitnehmern neue Chancen für eine Festanstellung, für dauerhafte Beschäftigungsverhältnisse biete.

Der Anteil der Leiharbeit in Sachsen-Anhalt beträgt ca. 2,6 %. 30 % der Leiharbeiter werden in feste Beschäftigungsverhältnisse übernommen. Diese Entwicklung gilt es weiter auszubauen. Dabei muss jedoch Missbrauch und eingeschränkten Rechten von Leiharbeitern entgegengetreten werden.

Die Fraktion DIE LINKE enthielt sich bei diesem Antrag der Stimme mit der Begründung, dass der Antrag aus ihrer Sicht nicht weitgehend genug sei, da auf ein Recht auf betriebliche Mitbestimmung nicht eingegangen werde.

Unabhängig von der Beschlussempfehlung schlug die Fraktion DIE LINKE vor, eine Anhörung von Leiharbeitsfirmen und von Unternehmen, die Leiharbeitnehmer beschäftigten, durchzuführen. Für diese Anhörung, die im ersten Halbjahr 2009 durchgeführt werden soll, sprachen sich alle im Wirtschaftsausschuss vertretenen Fraktionen aus.

Zurück zum Antrag: Die FDP-Fraktion kritisierte die Formulierung „Schaffung der Voraussetzung für die Zahlung gleicher Arbeitsentgelte an Zeitarbeiter und Stammbelegschaft nach einer angemessenen Frist unter Wahrung der Tarifautonomie“ - siehe die Beschlussempfehlung: dritter Absatz erster Anstrich. Diese Formulierung hält die FDP-Fraktion für realitätsfern. Sie begründete das damit, dass diese Forderung zur Konsequenz habe, dass Leiharbeiter teurer als die Stammbelegschaft würden; denn die Leiharbeitsfirma bekomme schließlich auch noch eine Gebühr.

Der Antrag der Koalitionsfraktionen wurde seitens des Wirtschaftsausschusses mit 5 : 1 : 3 Stimmen angenommen unter der Maßgabe, dass die Debatte im Wirtschaftsausschuss zu diesem Thema weitergeführt und der Wirtschaftsausschuss im ersten Halbjahr 2009 eine Anhörung von Leiharbeitsfirmen und von Unternehmen, die Leiharbeitnehmer beschäftigen, durchführen werde.

Sehr geehrte Damen und Herren! Der Wirtschaftsausschuss bittet Sie recht herzlich um die Zustimmung zu der vorliegenden Beschlussempfehlung. - Herzlichen Dank.

(Zustimmung bei der SPD, von Frau Take, CDU, von Herrn Franke, FDP, und von Ministerin Frau Dr. Kuppe)

Vielen Dank, Herr Tögel. - Zunächst erteile ich Herrn Minister Haseloff das Wort. Bitte schön.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich kann es ganz kurz machen. Ich bin auch dafür, dass wir über dieses Thema im Wirtschaftsausschuss auch ge

meinsam mit den Vertretern der Landesregierung diskutieren. Dafür gibt es drei Gründe:

Erstens gibt es eine gewisse Erfahrung mit diesem Instrument nach der Neujustierung vor einigen Jahren. Zweitens haben wir auf der einen Seite gute Erfahrungen gemacht, was die Integrationsquote bei Arbeitnehmern aus der Leiharbeit in reguläre Beschäftigungsverhältnisse hinein anbelangt, auf der anderen Seite gibt es aber auch Schwerpunktbranchen und Sondersituationen in Sachsen-Anhalt, über die einfach mit den Firmen auch im Rahmen einer Anhörung gesprochen werden sollte, um für weitergehende Maßnahmen auch gesetzgeberischer Natur die entsprechenden Argumente zu haben.

Ich glaube, dass das Instrument der Leiharbeit auch deswegen in den Fokus gehört, weil wir auf der einen Seite in den nächsten Monaten sehen werden, wie dieses flexible Instrument in Krisenzeiten in gewisser Weise puffernd wirken kann, bevor dann in verschiedenen Fällen bei Umstrukturierungen und Anpassungen an den Markt die Stammbelegschaften aufgerufen sein könnten. Auf der anderen Seite ist es so, dass wir durchaus auch Kritisches festgestellt haben, was an dieser Stelle auch noch einmal gesetzessystematisch überprüft werden muss.

Ich denke, dieser Antrag ist gut und sollte im Wirtschaftsausschuss und in den Anhörungen behandelt werden.

(Zustimmung bei der CDU und bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Minister Haseloff. - Wir hören jetzt die Beiträge der Fraktionen. Für die FDP-Fraktion erteile ich Herrn Franke das Wort.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Werter Herr Minister, ich bin jetzt etwas irritiert. Über den Antrag ist ja schon im Ausschuss diskutiert worden und die Beschlussempfehlung liegt heute zur Beschlussfassung vor.

(Minister Herr Dr. Haseloff: Ich habe das im Prin- zip noch einmal bestätigt, dass das richtig war!)

- Okay. Gut.

Auch wir Liberale sind uns der Besonderheiten bewusst, denen die Zeitarbeit unterliegt. Mit der angestrebten Initiative kommen wir aber dem Ziel, das wir gemeinsam haben, den Menschen ein sicheres Beschäftigungsverhältnis zu geben, sie in Beschäftigung zu bringen, nicht näher. Interessant ist, dass die Fraktion DIE LINKE, von der der ursprüngliche Antrag stammt, und Teile der SPD den Boom der Zeitarbeit geißeln und glauben, hierin einen rechtsfreien Raum ausgemacht zu haben, eine Art Schlupfloch im Arbeitsrecht, das durch Gleichmacherei geschlossen werden muss.