Protocol of the Session on December 12, 2008

Gleiches gilt auch für Aufwandsentschädigungen für die Ehrenämter, welche im Teil 1 Abs. 2 des Runderlasses „Aufwandsentschädigungen für ehrenamtlich tätige Bürger und ehrenamtliche Bürgermeister“ - das bezieht sich auf den Runderlass des Ministeriums des Innern vom 1. Dezember 2004 - genannt sind. Daran wollen wir festhalten und die Landesregierung auffordern, dies auch zukünftig eindeutig zu vertreten.

Meine Damen und Herren! Mit Verwunderung habe ich zur Kenntnis nehmen müssen, dass nach dem Erlass des Innenministeriums zur Haushaltskonsolidierung vom 24. September 2004 auch Aufwandsentschädigungen ehrenamtlicher Mandatsträger als Konsolidierungsmasse anzusehen sind und folglich der Wiedererlangung der finanziellen kommunalen Handlungsfähigkeit unterworfen sein sollen.

Neben der politischen Bewertung dieses Runderlasses, welcher aus meiner Sicht das kommunale Ehrenamt als wichtigen demokratischen Eckpfeiler unserer Gesellschaft ernsthaft beschädigt, würde diese Regelung zusammen mit der dargestellten Absicht der Rentenversicherer dazu führen, dass das kommunale Ehrenamt erheblich entwertet und politisch delegitimiert wird. Das kann und darf auch in Anbetracht der Kommunalwahlen in 2009 nicht unser Ziel sein.

Meine Damen und Herren! Wir sprechen uns für eine positive sozialversicherungsfreie Ausgestaltung des kommunalen Ehrenamtes aus. Dem dienen auch die von unserer Fraktion in der letzten Landtagssitzung eingebrachten Änderungen im Zusammenhang mit dem Gesetzentwurf zur Fortentwicklung des Kommunalverfassungsrechts.

Die kommunalen Gliederungen, Mitgliedsgemeinden von Verbandsgemeinden und Ortschaften brauchen ein Budget, mit dem die Verantwortungsträger vor Ort tatsächliche Handlungsmöglichkeiten besitzen. Insbesondere wollen wir die gemeindliche Entscheidungsfindung ortsnah gestaltet wissen. Ortsnähe sowie kurze Kommunikations-, Beteiligungs- und Entscheidungswege fördern aus der Sicht der LINKEN sowohl flexible Lösungen als auch eine verbesserte Identifikation und bürgerschaftliches Engagement.

Meine Damen und Herren! Mit Punkt 3 unseres Antrags soll die Landesregierung beauftragt werden zu prüfen, ob und inwieweit die Gesetzesinitiative Bayerns im Bundesrat - Drucksache 597/08 vom 14. August 2008 - dazu geeignet ist, Rechtsklarheit durch eine eindeutige Formulierung in § 7 SGB IV dahin gehend zu schaffen, dass die Wahrnehmung von kommunalen Ehrenämtern, wie sie unter Punkt 1 dieses Antrags aufgeführt sind, grundsätzlich keine Beschäftigung im Sinne des § 7 Abs. 1 SGB IV darstellt. Dieser Prüfauftrag gilt auch für Aufwandsentschädigungen für Ehrenämter bei gemeinnützigen Körperschaften laut § 52 AO wie beispielsweise die Helfervereinigung des Technischen Hilfswerks.

Wegen der großen Bedeutung, die die in dem Antrag angesprochenen Fragen auch für viele ehrenamtlich Tä

tige in Sachsen-Anhalt haben, wollen wir den Antrag zur federführenden Beratung an den Innenausschuss und zur Mitberatung an den Rechtsausschuss, an den Finanzausschuss und an den Sozialausschuss überweisen, damit geprüft werden kann, welche Regelungen vielleicht auch schon auf Länderebene getroffen werden können bzw. welche Initiativen in Richtung Bundesrat sinnvoll sind, um zu einer befriedigenden Lösung zu kommen.

Auf die in dem Änderungsantrag der Koalition dargestellte Sachlage werde ich im zweiten Teil eingehen. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Vielen Dank für die Einbringung, Herr Grünert. - Jetzt hat die Landesregierung um das Wort gebeten. Herr Minister Hövelmann, bitte schön.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich danke Ihnen sehr für die Gelegenheit, über das Thema Sozialversicherungspflichtigkeit bzw. Sozialversicherungsfreiheit des kommunalpolitischen Ehrenamtes hier im Hohen Hause zu diskutieren. Allerdings darf ich einschränkend sagen, dass der Antrag der LINKEN den Eindruck erweckt, die Landesregierung brauche zum Aktivwerden die Aufforderung seitens dieses Hohen Hauses. Nun mag das hin und wieder der Fall sein, aber bei dem konkreten Thema ist es nicht so. Die Landesregierung setzt sich bereits für die Sozialversicherungsfreiheit ehrenamtlicher Tätigkeit ein, und zwar auf Landes- und Bundesebene.

Herr Grünert hat die Bundesratsdrucksache 597/08 angesprochen. Diese Bundesratsinitiative wird von der Landesregierung ausdrücklich unterstützt. Sie hat den Titel „Entwurf eines Gesetzes zur Förderung ehrenamtlicher Tätigkeit“. Die Landesregierung ist der Überzeugung, dass dieser Gesetzentwurf geeignet ist, ehrenamtliche Tätigkeit künftig bundesweit sozialversicherungsfrei zu stellen.

Insofern haben wir die von Ihnen eingeforderte Prüfung längst vorgenommen und sind schon zu einem Ergebnis gekommen. Dieses Ergebnis ist umgesetzt worden. Der Innenausschuss des Bundesrates hat in der Sitzung am 25. September 2008 - das ist also schon einige Zeit her - mit der Stimme Sachsen-Anhalts beschlossen, den Gesetzentwurf in den Deutschen Bundestag einzubringen. Das heißt, wir haben genau das, was Sie jetzt fordern - dass wir das prüfen sollen -, schon gemacht und auf den Weg gebracht. Eine weitergehende Prüfung halte ich für obsolet.

Die Beratungen des Ausschusses für Soziales des Bundesrates sind allerdings noch nicht abgeschlossen. Insofern bedarf es noch der Entscheidung des Gremiums, aber Sachsen-Anhalt hat sich ganz klar positioniert. Auch in diesem Ausschuss des Bundesrates wird sich Sachsen-Anhalt für den Gesetzentwurf stark machen.

Die Auffassung des Innenministeriums, dass die Tätigkeit ehrenamtlicher Bürgermeisterinnen und Bürgermeister und damit erst recht aller anderen ehrenamtlich Tätigen auf kommunaler Ebene sozialversicherungsfrei ist, ist im Übrigen auch der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland bekannt, einem der Sozialversiche

rungsträger, die die einschlägigen Vorschriften gerade nicht im Sinne der Ehrenamtlichen auslegen, wie Sie es auch richtigerweise benannt haben.

Da sich aber auch dieser Sozialversicherungsträger subjektiv außerstande sieht, auf aus seiner Sicht angezeigte Beiträge zu verzichten, ist es erforderlich, das angesprochene Gesetzgebungsverfahren auf Bundesebene zum Erfolg zu bringen. Wir wollen dies auch aus der Sicht des Landes Sachsen-Anhalt tun. Nur so wird Rechtsklarheit für alle Beteiligten und insbesondere für alle Betroffenen geschaffen. Nur so wird nach unserer Überzeugung dem ehrenamtlichen Engagement ausreichend Rechnung getragen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Eine Berichtspflicht der Landesregierung - wie vorgeschlagen - in drei Ausschüssen hilft zwar den Betroffenen nicht direkt - denen hilft direkt die Gesetzesverabschiedung in Berlin -, aber es ist gut, wenn Sie, wenn der Landtag mit der heutigen Debatte seine Unterstützung insbesondere für das kommunale Ehrenamt noch einmal zum Ausdruck bringt und dokumentiert. Ich danke Ihnen auch dafür recht herzlich.

(Zustimmung bei der SPD und bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Minister. - Wir kommen zu den Debattenbeiträgen der Fraktionen. Bevor ich Herrn Kurze von der CDU das Wort erteile, begrüße die Damen und Herren der Krankenpflegeschule des Kreisklinikums Aschersleben auf der Tribüne. Herzlich willkommen!

(Beifall im ganzen Hause)

Herr Kurze, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Antrag greift die Fraktion DIE LINKE ein Thema auf, von dem sie glaubt, dass die Landesregierung hierzu noch nicht ihre Hausaufgaben gemacht hat. Wie wir den Ausführungen unseres Ministers des Innern Herrn Hövelmann soeben entnehmen konnten, hat die Landesregierung ihre Hausaufgaben aber längst erledigt.

Auch die CDU-Fraktion hält eine gesetzlich klar geregelte Freistellung ehrenamtlich Tätiger von der Sozialversicherungspflicht zur Herstellung von Rechtssicherheit sowie zur Abwendung von Schaden an der Ehrenamtskultur Deutschlands für notwendig.

Ursprünglich wurden Aufwandsentschädigungen für ehrenamtlich Tätige als sozialversicherungsfrei angesehen. Mit der Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse ab dem 1. April 1999 hat sich diese Auffassung gewandelt und in vielen Fällen zur Feststellung von Sozialversicherungspflicht und damit zu entsprechenden Beitragsforderungen zulasten dieses Personenkreises geführt. Die Träger der Deutschen Rentenversicherung stellten unter Berufung auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, das wiederholt ehrenamtliche Tätigkeiten als sozialversicherungspflichtige Beschäftigung beurteilt hat, in vielen Fällen Sozialversicherungspflicht fest.

Auch aus der Sicht der CDU-Fraktion sind die dabei zugrunde gelegten Kriterien zur Definition von Beschäftigungsverhältnissen zur Erfassung ehrenamtlicher Tätig

keit nicht geeignet. Kriterien wie Weisungsgebundenheit, Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Weisungsgebers und Wahrnehmung von Verwaltungsaufgaben über Repräsentationsfunktionen hinaus sind im Zusammenhang mit ehrenamtlichen Tätigkeiten Begriffe, die dem ehrenamtlichen Engagement nicht gerecht werden.

Eine Vermischung der Begriffe „Beschäftigungsverhältnis“ und „Ehrenamt“ und damit verbundene zusätzliche sozialversicherungsrechtliche Verpflichtungen hätten vermutlich einen Rückgang des uneigennützigen Engagements der Bürgerinnen und Bürger zur Folge. Im Umkehrschluss könnten die Bürgerinnen und Bürger auch die üblichen Rechte aus Beschäftigungsverhältnissen und Arbeitsverhältnissen einfordern.

Eine solche Kommerzialisierung des Ehrenamts wollen wir als Union nicht. Wir unterstützen daher ebenso wie die Landesregierung den im Bundesrat in der Drucksache 597/08 beratenen Entwurf eines Gesetzes zur Förderung ehrenamtlicher Tätigkeiten. Der Innenminister hat vorhin den aktuellen Stand des Beratungsganges erläutert.

Das Ziel muss es sein, durch eine möglichst präzise Definition ehrenamtliche Tätigkeiten von der Sozialversicherungspflicht freizustellen. Es bleibt also zu hoffen, dass das angesprochene Gesetzgebungsverfahren auf Bundesebene im Interesse der ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürger erfolgreich zum Abschluss gebracht wird.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nach diesen Ausführungen wird es Sie sicherlich nicht überraschen, dass wir dem Antrag der Fraktion DIE LINKE nicht folgen und ihn ablehnen werden. Die Landesregierung ist, wie der Innenminister und ich schon vorgetragen haben, in diesem Bereich längst tätig geworden. Ich bitte daher um Zustimmung zu dem Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der SPD. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Kurze. - Jetzt kommen wir zum Beitrag der FDP. Der Abgeordnete Wolpert hat das Wort. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Auch für die FDP will ich klar sagen, dass wir für eine Privilegierung des Ehrenamtes sind.

(Beifall bei der FDP)

Diese Privilegierung sollte nicht nur in moralischer Hinsicht erfolgen, sondern auch im steuerlichen, im haftungsrechtlichen und vor allem auch im sozialversicherungsrechtlichen Sinne. Insoweit ist der Antrag der LINKEN der richtige Anlass, um an dieser Stelle noch einmal darüber zu sprechen, dass wir die Privilegierung wollen und dass wir es nicht in Ordnung finden können, dass die Aufwandsentschädigungen teilweise sozialversicherungspflichtig belangt werden.

Meine Damen und Herren! Das heißt Aufwandsentschädigung. Eine Entschädigung sollte frei von dem Bürokratismus der Abgaben sein, die der Staat ansonsten auf etwas erhebt. Das Ehrenamt heißt deshalb so, weil es für die Ehre gemacht wird, und die Aufwandsentschädi

gung soll nicht die Tätigkeit vergüten, sondern lediglich den Aufwand entschädigen. Das ist im Grunde genommen die Klarstellung dafür, warum man deswegen an dieser Stelle steuerrechtlich und auch sozialversicherungsrechtlich eine Privilegierung haben kann.

Der Antrag der LINKEN ist uns allerdings zu kurz gefasst. Er konzentriert sich im Wesentlichen auf das kommunale Ehrenamt. Allerdings gibt es das Ehrenamt in weiteren Bereichen. Auch der Hinweis, dass in dem Gesetzentwurf, den Bayern im Bundesrat vorgelegt hat, diejenigen zu erfassen seien - ich muss das einmal nachlesen -, die nur über die Körperschaftsteuerbefreiung sprechen, dürfte auch zu kurz gesprungen sein, da dies die Personenvereinigungen teilweise auslässt.

Der Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen ist für uns allerdings auch ein bisschen problematisch, weil nämlich in dem bayerischen Gesetzentwurf steht, dass die Höchstgrenze der nicht zu berücksichtigenden Aufwandsentschädigungen bei 400 € liegt und dass mehrere ehrenamtliche Tätigkeiten zusammenzufassen sind.

Nun stellen Sie sich einmal jemanden vor, der Übungsleiter ist, dafür eine Aufwandsentschädigung bekommt und gleichzeitig als berufener Bürger im Verwaltungsrat der Sparkasse tätig ist. In diesem Fall betragen die Aufwandsentschädigungen für ihn mehr als 400 €. Er ist dann plötzlich sozialversicherungspflichtig, obwohl er für beide Tätigkeiten einen Aufwand hat.

Das Argument, das in der Begründung des Gesetzentwurfes steht, ist, dass Missbrauch verhindert werden soll. Ich glaube, an dieser Stelle greift dieser Gesetzentwurf zu kurz. Deswegen ist Ihr Antrag ebenfalls zu kurz gegriffen; denn Sie sagen nur, liebe Landesregierung, mach es so, wie es die Bayern sagen. Dazu sage ich: Nein, liebe Landesregierung, achte darauf, dass die Bayern nicht zu kurz springen.

Folgendes gebe ich Ihnen mit: Wir wollen uns nicht hinstellen und gar keinem Antrag zustimmen, aber Ihnen, Herr Innenminister, geben wir die Bitte mit, dass Sie darauf achten mögen, dass diese Kumulierung nicht dazu führt, dass jemand gezwungen ist, ein zweites Ehrenamt nicht mehr anzunehmen.

Schauen Sie sich alle selbst einmal im Spiegel an. Ich weiß, dass Sie alle hier im Saal mindestens ein oder zwei Ehrenämter bekleiden. Die meisten tun dies allerdings, ohne eine Aufwandsentschädigung dafür zu erhalten. Dennoch wäre es schade, wenn Sie die Menschen durch diese Komplikation zwingen würden, ein zweites Ehrenamt abzulehnen, nur weil die Kumulierung ihrer Aufwandsentschädigungen mehr als 400 € beträgt. Ich bitte darum, darauf zu achten. In den weitern Punkten stimmen wir dem Antrag der Koalitionsfraktionen zu. - Danke schön.

(Beifall bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Wolpert. - Nun hat Frau Schindler von der SPD-Fraktion das Wort. Bitte schön.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ein Antrag der Fraktion DIE LINKE, ein Antrag, zu dem man wieder sagen kann: Es ist gut, darüber zu sprechen. Auch kann man sagen: Tu Gutes und sprich darüber.

Einerseits ist es natürlich gut, darüber zu sprechen, vor allem darüber, was die Ehrenamtlichen in unserem Land Gutes für unsere Gesellschaft tun. Dies ist gerade in der vergangenen Woche mit dem Internationalen Tag des Ehrenamtes auf vielfältigen Veranstaltungen gewürdigt worden. Ich denke, das ist auch das richtige Signal, das von diesem Antrag ausgehen soll, nämlich dass wir als Landtag diesem zustimmen und dass wir alles dafür tun wollen, dass das Ehrenamt in unserem Land weiterhin eine wichtige Stütze unserer Gesellschaft ist und bleibt.

Tu Gutes und sprich darüber. Hierzu ist andererseits auch zu sagen - das ist in den Vorreden schon ausgeführt worden -, dass die Landesregierung in der Sache des Antrages bereits tätig gewesen ist. Deshalb sind wir in den Koalitionsfraktionen zu diesem Änderungsantrag gekommen. Das Engagement in der Gesellschaft muss anerkannt werden. Die Landesregierung tut dies bereits auf vielfältige Weise, unter anderem mit Veranstaltungen wie der, die am vergangenen Samstag in der Staatskanzlei stattgefunden hat.

Wir setzen die Rahmenbedingungen. Zu den Rahmenbedingungen gehört auch, dass die Aufwandsentschädigung von ehrenamtlich Tätigen sozialversicherungsbeitragsfrei bleibt. Das wollen wir weiterhin unterstützen. Deshalb unterstützen wir an der Stelle auch die Tätigkeit der Landesregierung. Ich denke, auch die Hinweise, die von Herrn Wolpert gekommen sind, werden gern aufgenommen und in die Beratung eingebracht werden.