Ich möchte ganz gern noch einmal auf die Vergangenheit zurückkommen. Wir als Union sehen es auch als einen sehr wichtigen Schritt an, Nichtraucher vor dem Passivrauchen im öffentlichen Raum zu schützen. Daher waren wir bereit, dieses Gesetz mitzutragen.
Aber in einem Punkt haben wir uns von unserem Koalitionspartner unterschieden: Wir wollten nicht, dass die Gaststätten in diese Regelung einbezogen werden.
Doch das bundespolitische Konzert hat uns am Ende des Verfahrens dazu gebracht, diesen Bereich mit zu regeln, weil der Bund nicht in der Lage war, hierfür einheitliche Regelungen vorzugeben. Da es die Ministerpräsidenten anscheinend wohl auch jetzt nicht schaffen, sich auf einheitliche Regelungen zu verständigen, mussten auch wir diesen Bereich anfassen. Auch dort gab es sehr unterschiedliche Auffassungen innerhalb der Koalition.
Aber es muss auch erlaubt sein, unterschiedliche Ansätze zu vertreten. Wir leben nun einmal in einer Demokratie und eine Demokratie lebt von Kompromissen. Daher mussten wir uns zu Kompromissen durchringen.
Aber für uns war es von vornherein wichtig, dass man, wenn man in seiner Freizeit in eine Gaststätte, in eine Speisegaststätte oder in eine Diskothek geht, selbst entscheidet, ob man den Rauch ertragen will oder nicht. Deshalb wollten wir diesen Bereich eigentlich nicht regeln. Das möchte ich namens meiner Fraktion noch einmal betonen.
Insofern ist das jetzt nach dem Verfassungsgerichtsurteil kein hämisches Lachen eines Koalitionspartners. Nein, es ist einfach nur der Standpunkt, den wir von vornherein vertreten haben. Wir wollten, dass der Wirt entscheidet, ob er seine Gaststätte zu einer Raucher- oder einer Nichtrauchergaststätte herrichtet oder ob er beides in einer Gaststätte einrichtet. Daher kommt auch der Kompromiss, der so im Gesetz steht.
Am 30. Juni 2008 lehnte das Landesverfassungsgericht die einstweilige Anordnung ab und erklärte somit unser Gesetz für rechtskonform. Unser Gesetz als rechtswidrig und fehlerhaft darzustellen, halte ich für völlig verfehlt. Ich denke, dazu hat Frau Ministerin schon ausreichend ausgeführt.
Am 30. Juli 2008 erklärte das Bundesverfassungsgericht Ausnahmeregelungen in den Nichtraucherschutzgesetzen der Länder Berlin und Baden-Württemberg für verfassungswidrig. Diese Bewertung wurde dann von unserem Landesverfassungsgericht am 26. August übernommen. Unser Gesetz wurde in zwei Punkten außer Kraft gesetzt. Diese beiden Punkte sind Ihnen bekannt.
Wie Sie bereits der Vorrede entnommen haben, gehen wir davon aus, dass das Verfassungsgericht am Ende, nämlich am 22. Oktober, bei seiner vorläufigen Meinung bleibt und dies somit die endgültige Entscheidung sein wird. Wir als Koalition werden das, was die weisen Verfassungsrichter uns mit auf den Weg geben, natürlich in eine Novelle zu dem Gesetz packen.
Gleichwohl muss man ganz klar sagen: Wir werden die Büchse der Pandora nicht noch einmal gänzlich aufmachen. Das halten wir für den falschen Weg.
Ich habe versucht, es zu erklären. Die beiden Punkte, die das Verfassungsgericht beanstandet hat, werden von uns selbstverständlich aufgenommen und in dem Gesetz nachgebessert.
Daher halte ich den Antrag der FDP-Fraktion für etwas überzogen. Naseweisheiten brauchen wir im Parlament nicht. Daher lehnen wir diesen Antrag ab. - Herzlichen Dank.
Herr Kurze, auch an Sie gerichtet: Wenn andere eine andere Meinung haben als man selber, dann sind sie nicht naseweis, sondern sie haben dazu einfach eine andere Auffassung.
Ich glaube, ich hatte versucht, sehr sachlich darzustellen, dass man versuchen müsste - das müsste Sie selbst eigentlich viel mehr umtreiben als mich; denn mich als Parlamentarier hat es in der Zeit der Regierungsbeteiligung immer geärgert, wenn die Regierung etwas anderes machte, als es das Parlament beschlossen hatte; das scheint Ihnen nicht so zu gehen -, den Fehler, der in Bezug auf die Heime gemacht worden ist, zu beheben. Man hat einen Fehler gemacht, den will ich Ihnen gar nicht ankreiden, weil man meiner Meinung nach in der Diskussion noch nicht so weit war.
Deshalb ergeht auch an Sie der Appell: Schauen Sie sich die Regelungen für die Heime - darum geht es mir explizit; das andere regelt das Gericht - noch einmal an und prüfen Sie, ob Sie nicht eine Lösung finden können, mit der man den Seniorinnen und Senioren, aber auch den Menschen mit Behinderung, die in diesen Gebäuden leben, entgegenkommen kann. Sie sollten nicht, wie es zurzeit der Fall ist, entweder mit einer Ausnahmegenehmigung oder in zum Teil sehr unangenehmen Situationen rauchen müssen.
Danke, Herr Präsident. - Frau Dr. Hüskens, an dieser Stelle sind und bleiben wir sicherlich unterschiedlicher Auffassung. Ich habe zu diesem Punkt wirklich eine andere Auffassung, weil ich weiß, dass das Rauchen in den Heimen vorher auch nicht generell erlaubt war.
(Herr Dr. Eckert, DIE LINKE: Das ist eine Aus- nahmereglung!) - Ja, als Ausnahme. (Frau Bull, DIE LINKE: Personenbezogener Rau- cherraum!)
- Zum personenbezogenen Raucherraum kann ich nur sagen: Wer das Heimrecht kennt, der weiß, dass man keine Genehmigung zum Betreiben eines Heimes bekommt, wenn man den Brandschutz nicht einhält. In jedem Zimmer ist ein Rauchmelder. Es war vorher nicht möglich, dass man in dem privaten Zimmer geraucht hat, und es ist auch jetzt nicht möglich.
- Daran ist doch nicht unser Gesetz schuld. Ich glaube nicht, dass wir das nachbessern müssen; denn wer soll die Betreuung übernehmen, wenn eine pflegebedürftige Person oder ein älterer Mensch in seinem eigenen Zimmer raucht? Wer soll den Aufwand letztlich übernehmen? - Das ist nicht bezahlbar. Wenn das erste Heim abgebrannt ist, dann ist das Geschrei groß, meine sehr verehrten Damen und Herren. - Vielen Dank.
Es geht nicht um das Rauchen in den zur privaten Nutzung überlassenen Räumen. Die Gesichtspunkte des Brandschutzes sind vorher schon beachtet und gegebenenfalls zivilrechtlich geklärt worden. Aber wir verbieten jetzt per Gesetz die Raucherräume. Die Ausnahme kann - das ist explizit gesagt worden - nicht darin bestehen, dass es jetzt einen Raum gibt. Vielmehr kann es nur eine personenbezogene Ausnahme geben. Darüber haben wir in verschiedenen Ausschüssen lange diskutiert.
Wenn Sie es ablehnen, sich mit diesem Thema zu beschäftigen, dann bedeutet das schlicht, dass Seniorinnen und Senioren sowie Menschen mit Behinderung zukünftig nur schwer eine personenbezogene Ausnahmegenehmigung bekommen oder auf dem Flur, auf dem Balkon oder in der Zufahrt zu den entsprechenden Unterkünften rauchen müssen. Das finde ich indiskutabel. Ich erwarte einfach, dass Sie den Mut aufbringen, dies zu ändern.
Weitere Nachfragen zu dem Debattenbeitrag von Herrn Kurze sehe ich nicht. Dann erteile ich jetzt der Abgeordneten Frau Penndorf von der Fraktion DIE LINKE das Wort. Bitte schön. - Meine Damen und Herren, ich habe es hier im Haus immer als wohltuend empfunden, dass wir die Meinung eines jeden achten.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe vorausgesehen, dass uns das Thema Nichtraucherschutz über den 14. Dezember hinaus beschäftigen wird. Die Landtage, die Bürgerinnen und Bürger, die betroffenen Nichtraucherinnen und Nichtraucher, die Raucherinnen und Raucher und verschiedene Berufsstände können frei nach Goethe sagen:
Unsere Fraktion hat im Ausschuss für Soziales am 5. Dezember und in der Landtagssitzung am 14. Dezember 2007 mehrmals und ziemlich deutlich darauf hingewiesen, dass das Gesetz zur Wahrung des Nichtrau
cherschutzes noch nicht entscheidungsreif sei. Die Fragen und Änderungsvorschlage der Kolleginnen und Kollegen des Ausschusses für Recht und Verfassung und des Ausschusses für Inneres blieben zum größten Teil unberücksichtigt und ungeklärt.
Die Entscheidung des Landesverfassungsgerichtes nach dem Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichtes bestätigte unsere Befürchtungen. Dieses nicht ausgereifte Gesetz ist zu novellieren, meine Damen und Herren.