Protocol of the Session on October 10, 2008

Die Entscheidung des Landesverfassungsgerichtes nach dem Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichtes bestätigte unsere Befürchtungen. Dieses nicht ausgereifte Gesetz ist zu novellieren, meine Damen und Herren.

Aber der Antrag, verehrte Kollegen der FDP-Fraktion, ist - mit Verlaub - in seiner Formulierung auch nicht viel ausgereifter. Derzeit liegen weder das endgültige Urteil des Landesverfassungsgerichtes noch die Begründung dazu vor. Rechtliche, also handwerkliche Fehler nachzuweisen, dürfte deshalb schwer sein.

Das, was Sie in Ihrem Antrag bezüglich des Rauchverbotes in Heimen beanstanden, hatten wir damals mit unserem Änderungsantrag ebenfalls zu ändern versucht. Aber es war unseres Erachtens kein handwerklicher Fehler, sondern der politische Wille der Koalitionsfraktionen.

Heimbewohner, die ohnehin im alltäglichen Leben viele Abhängigkeiten erdulden und die notwendige Hilfe in aufwendigen Antragsverfahren erstreiten müssen, sollten ohne eine weitere Bevormundung leben dürfen. Die Privatsphäre eines alten oder behinderten Menschen bedarf eines besonderen Schutzes. Aber, liebe Damen und Herren, auch Schutzbefohlene haben das Recht auf Selbstbestimmung.

Wenn der Kollege Kurze den Schankraum als Raucherraum belassen möchte, welchen Schutz haben dann die Nichtraucher, die dort vorbeigehen? - Die Alten und Kranken dürfen aber in ihren Heimen nicht rauchen; sie müssen erst eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Überlegen Sie sich das einmal!

Jeder Raucher darf hingegen im Schankraum rauchen, weil Sie das den Wirten überlassen. Wie sind dann die Nichtraucher geschützt? - Sie müssen durch diese Schleusen hindurch.

Um es kurz zu machen: Auch wir sehen Novellierungsbedarf. Das Ergebnis der Novellierung muss die Herstellung der Verfassungsgemäßheit sein. Zudem muss das Gesetz die Balance zwischen Selbstbestimmung und Nichtraucherschutz gewährleisten.

(Zustimmung bei der LINKEN und bei der FDP)

Allerdings würden wir zunächst die Entscheidung des Landesverfassungsgerichtes abwarten. Wir werden uns zu diesem Antrag der Stimme enthalten. - Ich danke Ihnen, meine Damen und Herren.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Frau Penndorf, es gibt eine Nachfrage des Abgeordneten Herrn Kurze. Möchten Sie sie beantworten?

Bitte schön.

Frau Kollegin Penndorf, kennen Sie den Unterschied zwischen einer Heimunterkunft und einer Unterkunft im betreuten Wohnen in der Alten- und Behindertenpflege?

Natürlich.

Dann sollten Sie in der Debatte über den Nichtraucherschutz nicht alles in einen Topf werfen, meine sehr verehrten Damen und Herren.

Das war aber keine Frage.

Weitere Fragen sehe ich nicht. - Jetzt hat für die SPDFraktion die Abgeordnete Frau Grimm-Benne das Wort. Bitte schön, Frau Grimm-Benne.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Kollegen! Ich darf für die SPD-Fraktion sagen, dass auch wir die Entscheidung des Landesverfassungsgerichts am 22. Oktober 2008 abwarten werden. Wir werden uns die Vorgaben, die uns das Gericht geben wird, sehr aufmerksam anschauen und gegebenenfalls - das ist das, was die Frau Ministerin vorhin schon gesagt hat - einem Novellierungsbedarf nachkommen.

Mehr gibt es zum jetzigen Zeitpunkt nicht zu sagen. Aus diesem Grunde werden wir den Antrag der FDP-Fraktion ablehnen.

(Beifall bei der SPD)

Danke für Ihren Beitrag. - Jetzt hat die FDP-Fraktion noch einmal das Wort. - Frau Hüskens möchte nicht, sie verzichtet. Ich frage noch einmal, damit ich mir keinen Vorwurf einhandele: Möchte noch jemand das Wort nehmen? - Das ist nicht der Fall.

Eine Überweisung des Antrags ist nicht beantragt worden. Wir können direkt über den Antrag abstimmen. Ich stelle den Antrag der FDP-Fraktion in Drs. 5/1529 zur Abstimmung. Wer diesem Antrag seine Zustimmung erteilen möchte, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Zustimmung bei der FDP und eine Stimme bei den LINKEN. Wer lehnt den Antrag ab? - Ablehnung bei der Koalition. Damit ist der Antrag abgelehnt worden.

(Zuruf von der FDP: Und Enthaltungen?)

- Entschuldigung. - Enthaltungen? - Eine große Zahl von Enthaltungen bei der LINKEN.

Meine Damen und Herren! Damit hätten wir den Tagesordnungspunkt 15 abgearbeitet. Ich schlage vor, dass wir jetzt in die Mittagspause gehen. Wir treffen uns um 13.30 Uhr am gleichen Ort wieder. Guten Appetit!

Unterbrechung: 12.32 Uhr.

Wiederbeginn: 13.32 Uhr.

Meine Damen und Herren! Ich rufe den Tagesordnungspunkt 16 auf:

Erste Beratung

Erweiterung der Zeit des Unterrichtsbeginns

Antrag der Fraktion der FDP - Drs. 5/1530

Das Thema wäre für uns hier vielleicht auch einmal von Interesse.

(Heiterkeit bei allen Fraktionen)

Einbringer ist Herr Kley. Bitte sehr.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sachsen-Anhalt hat versucht, einen Ruf als Land der Frühaufsteher zu begründen, nachdem eine Studie diesen Umstand festgestellt hat. Was die Studie allerdings nicht untersucht hat, ist, ob alle unsere Frühaufsteher freiwillig so früh aufstehen.

Wenn man einmal die Entwicklung des öffentlichen Personennahverkehrs in Verbindung mit der ob der demografischen Entwicklung notwendigen Schließung von Schulen betrachtet, dann stellt man fest, dass die Schulträger in den Landkreisen, vor allem in jenen mit geringerer Besiedlung, zunehmend Probleme haben, die Schulanfangszeiten und die jeweiligen Transportzeiten aufeinander abzustimmen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! An dieser Stelle - wir als Liberale sind dieser Meinung - ist es an der Zeit, Entscheidungen der Vergangenheit, die sicherlich pädagogisch begründet und in ihren Inhalten durchaus sinnvoll sind, zumindest regional auf den Prüfstand zu stellen.

Es kann natürlich immer wieder die Diskussion eröffnet werden, ob es für die Kinder nach den Erkenntnissen von Schlafforschern nicht günstiger wäre, etwas länger im Bett zu verweilen. Viele von uns kennen das Problem, dass die lieben Kleinen in der Woche nur schwer zu wecken sind, während sie am Wochenende - das ist die andere Seite - pünktlich um halb sieben Uhr vor dem elterlichen Bett stehen.

(Frau Mittendorf, SPD: Das hat mit Gewohnheit zu tun!)

Dies soll hier aber nicht unser Thema sein. Hier soll es um ein Thema gehen, welches jüngst auch wieder in einer Beratung des Kreistages Stendal auftauchte, nämlich: Wie kann man die Transportzeiten zu den einzelnen Schulen so weit verkürzen, dass es noch einigermaßen akzeptabel ist? - Ich glaube, wir müssen uns mittlerweile damit abfinden, dass es auch langfristig nicht gelingen wird, alle Schulwege so zu gestalten, dass die Schule binnen einer halben Stunde erreicht werden kann.

Man hat Geld investiert, Studien anfertigen lassen und dabei dann eben auch festgestellt, dass die Koordinierung der Schulanfangszeiten nur schwer möglich ist, da der knappe Zeitkorridor, der sich für uns gegenwärtig ergibt, von eineinviertel Stunden für manche Orte zu gering ist.

Wir erinnern uns noch alle daran, dass die Schulanfangszeiten vor zwei Jahren wesentlich flexibilisiert wurden. Herr Staatssekretär Willems gab eine ganze Viertelstunde zu und war stolz ob dieser Tat der maßgeblichen Flexibilisierung. Natürlich erinnern wir uns auch noch alle an die Begründung, dass die Schule auch zu einem gewissen Zeitpunkt beendet sein müsse. Das alles ist einzusehen. Ich glaube, diese Argumente muss man auch gegeneinander abwägen.

Wir sind aber der Meinung, dass der Schulträger, also im Wesentlichen der Landkreis, als gleichzeitiger Träger des öffentlichen Personennahverkehrs die Möglichkeit haben muss, zeitweise davon abzugehen und die Schule eventuell etwas später anfangen zu lassen.

Wer sich einmal die Realität in der Altmark und in anderen Regionen anschaut, in denen längere Transporte notwendig sind - im Jerichower Land zum Beispiel -, der stellt fest, dass die lieben Kleinen dann teilweise schon fast um 6 Uhr an der Bushaltestelle stehen müssten. Mit einem ordentlichen Frühstück, Vorbereitungszeit und Ähnlichem hieße das, dass sie kurz nach 4 Uhr aufstehen müssten. Das ist, glaube ich, beim besten Willen nicht mehr zumutbar.

(Beifall bei der FDP)

Deshalb, meine sehr geehrten Damen und Herren, möchten wir hier die Debatte zu diesem Thema eröffnen und nachdrücklich dafür werben, an dieser Stelle mehr Freiheit zu geben. Wir gehen davon aus, dass das pädagogische Personal in den Schulen, aber auch die Eltern, die alle mit einbezogen sind, selbstverständlich eine vernünftige Regelung mit Augenmaß finden und dass die zehn Stunden Unterricht, die sich in einigen Schulformen zum Teil abzeichnen, natürlich dazu führen werden, dass der Unterrichtsbeginn so zeitig gelegt wird, dass der Unterricht nicht bis in die späten Abendstunden andauert. Denn auch dann ist der Lernerfolg nur gering. Das wissen wir alle. Auch das führt zu Problemen.

Wir wollen - das sei an dieser Stelle nachdrücklich betont -, dass die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit haben, am Nachmittag in Vereinen und Verbänden ihren Hobbys nachzugehen und etwas mehr zu erleben als das, was die Schule nur regional bieten kann.

(Beifall bei der FDP)

Deshalb, meine sehr geehrten Damen und Herren, bitten wir hier darum, dass geprüft wird - wir haben es natürlich etwas härter formuliert; das ist Aufgabe der Opposition -, ob es nicht möglich ist, regionale Lösungen zu finden und die Schule etwas später anfangen zu lassen.

Einen früheren Beginn wollen wir nicht, wohl wissend, dass die eine oder andere Schule mittlerweile auch die 0. Stunde erfunden hat, mit der man den Erlass zart umgeht, indem die erste Stunde pünktlich anfängt, aber die 0. Stunde eben etwas eher. Es muss, glaube ich, auch einmal möglich sein, dass die Schule erst nach 8.15 Uhr beginnt, um über Schulwege und Ähnliches zu garantieren, dass auf der einen Seite alle rechtzeitig herankommen und auf der anderen Seite auch der ÖPNV eine vernünftige Verbindung darstellen kann.