Protocol of the Session on October 10, 2008

Frau Dr. Hüskens, warten Sie bitte einen Moment; denn es ist etwas zu laut. Es kommt nicht mehr richtig an. - Ist bei Ihnen angekommen, was ich gerade gesagt habe? - Fahren Sie bitte fort.

und an den mitberatenden Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien überwiesen. Dieser hat die Beschlussempfehlung in der 25. Sitzung am 29. August 2008 behandelt und dem federführenden Ausschuss eine geringfügige Änderung empfohlen.

Der Finanzausschuss hat in der 57. Sitzung am 17. September 2008 die Beschlussempfehlung erarbeitet, die Ihnen heute vorliegt. Dabei hat er den Änderungswunsch des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien berücksichtigt. Die Beschlussempfehlung wurde mit 8 : 2 : 1 Stimmen verabschiedet.

Ich empfehle Ihnen, dieser Beschlussempfehlung zuzustimmen. - Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der FDP)

Frau Dr. Hüskens, danke für die Berichterstattung. - Für die Landesregierung spricht in Vertretung des Staatsministers Robra Herr Minister Bullerjahn. Bitte sehr.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zum Verfahren selbst muss ich nichts mehr sagen. Frau Dr. Hüskens hat es bereits erwähnt. Am 23. Juni 2008 haben

die Kommissionsvorsitzenden ein Eckpunktepapier zur Modernisierung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen vorgelegt. Dieses wurde am 26. Juni und am 3. Juli 2008 in der Föderalismuskommission vorgestellt. Ich habe es auch im Ausschuss vorgestellt.

Im Ergebnis erfolgte die Einsetzung von vier Arbeitsgruppen, deren Aufgabe die weitere Konkretisierung dieser Eckpunkte in Form weitgehend gesetzestechnisch ausformulierter konsensorientierter Lösungsmodelle ist. Wir haben verabredet, aus der Phase der zahlreichen Vorschläge herauszukommen und Vorschläge nur ausformuliert auf den Tisch zu legen. Das hat die Zahl der Papiere ein wenig begrenzt. Trotzdem gibt es aus den einzelnen Ländern enorm viele Vorschläge.

Diese Vorschläge sollen wiederum als Grundlage für die Entscheidungsklausur der Föderalismuskommission in der nächsten Woche, am 16. Oktober, und im November dienen. Wir haben uns vorgenommen, in der nächsten Woche - ich glaube, am Donnerstag - über diese Berichte bzw. über diese Gesetzentwürfe zu diskutieren.

Die abschließenden Beratungen sind für Anfang Dezember 2008 geplant. Das Gesetzgebungsverfahren soll Anfang 2009 stattfinden. Mit diesem Zeitplan würde man Änderungen des Grundgesetzes, insofern diese notwendig sind, noch in dieser Wahlperiode des Bundestages und des Bundesrates vom Tisch bekommen.

Es gibt vier Arbeitsgruppen. Die erste Arbeitsgruppe, in der der Ministerpräsident mitarbeitet, befasst sich mit dem Thema „Schuldengrenze“. Die zweite Arbeitsgruppe, in der ich mitarbeite, befasst sich mit dem Thema „Steuerautonomie“. Die Arbeitsgruppen 3 und 4 befassen sich mit Verwaltungsthemen und Abweichungsrechten.

Der Diskussionsstand bei den Beratungen ist bei Weitem nicht so vorangekommen, wie wir uns das vor einem Jahr vorgestellt haben. Strittig ist insbesondere die Frage der Gestaltung der Schuldengrenze. Diesbezüglich gibt es bis hin zu den anwesenden Fraktionen unterschiedliche Auffassungen: Soll es nun ein generelles Verschuldungsverbot geben oder soll eine Schuldengrenze eingezogen werden und, wenn ja, konjunkturell oder strukturell? - Es gibt dazu mehrere Vorschläge und auch unterschiedliche Verfahren.

Es gibt auch eine Diskussion über den Umgang mit Hilfeforderungen einzelner Länder. Bremen, SchleswigHolstein und das Saarland tun sich da hervor. Sie haben aber sicherlich auch gelesen, dass es jetzt Vorschläge gibt, nach der Pro-Kopf-Belastung bei den Zinsen zu gehen. Danach würde auch Sachsen-Anhalt eine Unterstützung erhalten. Ich habe öffentlich gesagt, dass ich mit sehr gedämpften Erwartungen in die Diskussion gehe.

Strittig ist die Finanzierbarkeit der verschiedenen Vorschläge. Die eine Frage ist, ob Ländern geholfen werden soll. Aber die andere Frage, wer das finanzieren soll, ist völlig offen. Man überlegt, ob es über die Umsatzsteuer im Wege eines Vorsteuerabzuges geschehen soll.

All das ist offen, weil man davon ausgeht, dass am Ende ein Paket beschlossen werden soll, in dem die dann noch offenen Fragen zusammengebunden werden. Bei der Lösung der Probleme der Effizienzgewinne, bei Verwaltungsthemen und bei Fragen der Bundessteuerverwaltung ist man noch kein Stück weitergekommen.

Für die Landesregierung steht nach wie vor fest, dass das Thema „Solidarpakt“ nicht anzufassen ist. Das Thema „Länderfinanzausgleich“ kann nicht in der Föderalismuskommission thematisiert werden.

Ich sage Ihnen aber auch: Es gibt Länder, vor allem auf der Geberseite - aber es gibt auch Parteien auf Bundesebene, das will ich der Vollständigkeit halber sagen -, die sich dort andere Strukturen und letztendlich auch eine andere Zusammenarbeit der Länder untereinander vorstellen. Das reicht bis hin zu der Frage, ob es Steuerzuschläge geben soll oder ob im Länderrecht Regelungen zu definieren sind, nach denen die Länder weniger Steuern einnehmen können.

Das hat damit zu tun, dass die Länder den Wettbewerb forcieren wollen, auf den wir uns als ostdeutsche Länder wiederum in dieser Situation und mit der derzeitigen Struktur nicht einlassen sollten. Darüber hinaus gibt es zum Wettbewerbsföderalismus sehr verschiedene Meinungen, die immer wieder zutage treten.

Die Zeitschiene ist bekannt. In der nächsten Woche werden wir schauen, wie wir in der Föderalismuskommission diesbezüglich weiterkommen. Beide Vorsitzende drängen auf Lösungen, auf ein Paket, damit die Kommission am Ende nicht völlig ohne Ergebnis dasteht. Aber ich kann Ihnen aus heutiger Sicht nicht sagen, wie das Paket aussehen wird.

Ich sage Ihnen nun meine ganz persönliche Meinung: Die ostdeutschen Länder - das war von Beginn an meine Haltung - können mit den jetzt bestehenden bundesdeutschen Regelungen sehr gut leben.

(Zustimmung von Frau Dr. Klein, DIE LINKE)

Deswegen werde ich meine Entscheidung und die Vorschläge meiner eigenen Fraktion immer an diesen Punkten messen. Ich muss mir keine Gedanken darüber machen, was Länder, denen es wirtschaftlich gut geht, vielleicht bekommen könnten, damit es ihnen noch besser geht, wenn dadurch bei uns das Leben erschwert wird. Das ist mein Bewertungsmaßstab. Ich möchte, dass Sie das ausdrücklich als meine persönliche Meinung auffassen.

Ich weiß aber auch, dass ich mir darin mit dem Koalitionspartner grundsätzlich einig bin. Selbst Liberale aus ostdeutschen Ländern folgen nicht dem, was Liberale - das kann ich gut verstehen - etwa aus der Sicht BadenWürttembergs fordern. Es gibt übrigens auch in der SPD Leute, die den Wettbewerbsföderalismus gern stärken würden.

Ich denke, das Parlament sollte sich, wenn wir die Vorschläge haben, in Gänze damit befassen, damit wir bei der Schlussabstimmung im Bundesrat auch so weit wie möglich die Unterstützung des Parlamentes haben. - Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Danke, Herr Minister. - Für die CDU-Fraktion spricht der Abgeordnete Herr Tullner. Bitte sehr.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich denke, wir haben einen Antrag zur Entscheidungsreife gebracht, der eine Weile gebraucht hat. Gleichwohl den

ke ich, dass er in der entscheidenden Phase der Föderalismusreform, die offensichtlich anbricht, wichtig für die Positionierung unseres Landes und unseres Landtages ist.

Ich hatte am Dienstag die Gelegenheit, an einer Runde teilzunehmen, bei der Herr Oettinger als einer der Moderatoren den Stand des Verfahrens noch einmal beleuchtet hat. Er hat auch darauf aufmerksam gemacht, dass sich der schmale Korridor der Entscheidung nunmehr öffnet, weil die Landtagswahlen nicht mehr kurzfristig im Raum stehen und die Verhältnisse so sind, dass eine Mehrheit gesichert werden kann. Ich denke, der Ausschuss für Finanzen hat gemeinsam mit dem Europaausschuss eine maßvolle Positionierung gefunden.

Zur Ablehnung des Antrages der LINKEN wird Frau Fischer nachher etwas sagen. Das schenke ich mir jetzt.

Ich möchte nur noch auf zwei Punkte ausdrücklich hinweisen. Der eine betrifft die Frage des Verschuldungsverbotes oder der Verschuldungsbegrenzung. Ich denke, das ist ein Thema, dessen wir uns unbedingt annehmen sollten. Die CDU-Fraktionen der Landtage von SachsenAnhalt, Thüringen und Sachsen haben sich dazu unlängst eindeutig positioniert. Wir müssen nun gemeinsam überlegen, wie wir das auch in den dafür bestimmten juristischen Schriften einbringen können; das kann die LHO oder die Verfassung sein. Wir wissen, welche Diskussionen diesbezüglich im Raum stehen.

Aber ich denke, wir sollten gemeinsam einen kraftvollen Versuch unternehmen. Dieser sollte auch vor dem Hintergrund unternommen werden, dass wir angesichts der viel beschworenen Finanzkrise, die wir vor uns haben, durchaus das Gefühl haben, dass diese Regelungen besser heute als morgen kommen sollen. Denn an dieser Stelle müssen wir Vorsorge treffen, weil wir alle unsere menschlichen und politischen Schwächen kennen, die bei solchen Fragen immer wieder zum Tragen kommen.

Deswegen verweise ich auf unsere Konzeption zur Schwankungsreserve und auf all die anderen Punkte, die wir beschlossen haben. Diese Kaskade an Schritten müssen wir mit Leben erfüllen, damit wir auch in schwierigen Zeiten die Mechanismen haben, die uns alle begrenzen und beschränken.

Das wird von einigen politischen Kräften in diesem Hause anders gesehen, das wissen wir. Aber wir nehmen auch zur Kenntnis, dass das nicht die Mehrheit im Hause und auch nicht die Mehrheit im Lande ist. Deswegen sollten wir auf diesem Weg fortschreiten.

Im Übrigen kann ich nur das unterstützen, was der Minister an dieser Stelle zum Wettbewerbsföderalismus gesagt hat. Natürlich wissen wir alle von unseren politischen Grundüberzeugungen her, dass Wettbewerb nicht per se etwas Schlechtes ist, aber es muss ein chancengleicher Wettbewerb sein.

Solange dieser aber nicht gewährleistet ist, solange wir im Osten noch an den Transfers hängen, die für uns eine Conditio sine qua non sind, an der wir nicht rütteln werden, und solange wir auch noch nicht die gleichen Chancen haben, wie sie vielleicht in den südlichen Teilen unseres Vaterlandes gegeben sind, müssen wir an dieser Stelle einfach unsere eigenen Interessen mit ins Boot bringen. Deswegen werden wir an dieser Stelle sehr wachsam und sehr vorsichtig sein. Wir unterstützen

die Landesregierung dabei wie immer ausdrücklich, treu und ergeben.

Ein allerletzter Punkt, auf den ich noch hinweisen möchte: Steinbrück hat ein Papier vorgelegt, in dem es heißt, dass Sachsen-Anhalt eventuell an Zinshilfen etc. partizipieren könnte. Diesem Weg würden wir uns nicht verschließen. Wir ermutigen die Landesregierung, diesbezüglich weiter zu verhandeln.

Wir müssen aber realistisch sein angesichts der Interessen anderer Länder. Wir wissen, was Mecklenburg-Vorpommern dazu schon verkündet hat. Das kann man nachvollziehen. Deswegen sollten wir die Erwartungen an dieser Stelle nicht zu hoch schrauben. Wenn es gelänge, wäre das eine schöne Sache und würde uns auch weiterhelfen, aber an dieser Stelle müssen wir sehen, wie die Verhandlungen weiter laufen werden.

Wir hoffen diesbezüglich auf gute Ergebnisse. Wir hoffen überhaupt, dass diese Föderalismusreform zu einem Markenzeichen der Handlungsfähigkeit der großen Koalition im Bund wie im Land wird. Das wäre eine feine Sache. Und auf diesem Weg unterstützen wir alle Kräfte, die daran mitwirken. - Danke.

(Zustimmung bei der CDU)

Danke, Herr Tullner. - Für die Fraktion DIE LINKE spricht Frau Dr. Klein.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ja, die Föderalismuskommission II nähert sich anscheinend ihrem Ende - es fragt sich nur, welchem. Bis zum heutigen Zeitpunkt gibt es noch in keinem einzigen Punkt Einigkeit. Die Ergebnisse der vier Arbeitsgruppen sind so, dass es eben nicht zu einem gemeinsamen Bericht der jeweiligen Arbeitsgruppe gekommen ist, sondern dass man nur die verschiedenen Standpunkte aufgelistet hat.

Diese Leistung soll nun in der Klausur der Kommission am 15./16. oder 16./17. Oktober vollbracht werden. Wenn ich die Menge an Papieren durchschaue, mit denen wir im letzten Jahr, in den letzten eineinhalb Jahren überschüttet wurden und die gerade in den vergangenen Monaten gekommen sind, dann bin ich ganz nahe beim Finanzminister und möchte sagen: Mir wäre es am liebsten, wenn alles so bliebe wie bisher und wenn es keine Veränderung gäbe.

(Beifall bei der LINKEN)

Denn - auch Sie, Herr Tullner, haben das gesagt - wenn die beiden Spitzen der Kommission unter emotionalem Druck stehen, ein Ergebnis zu erreichen, das einigermaßen brauchbar ist und das nicht nur den Tausch der Kfz- und der Versicherungsteuer betrifft, dann kann uns ein Überraschungspaket vorgelegt werden, von dem wir noch nicht wissen, wie wir als Land damit fertig werden.

Deshalb noch einmal zum Änderungsantrag meiner Fraktion: Als wir im Finanzausschuss die vorläufige Beschlussempfehlung erarbeiteten - das war vor der parlamentarischen Sommerpause -, wurde die Schuldenfrage von den Koalitionsfraktionen und insbesondere von der FDP sehr locker gesehen. Anders ist das unter den gegenwärtigen Umständen und auch angesichts dessen, was uns die Finanzkrise gebracht hat. Dazu ha

ben wir gestern und heute noch einmal eine ausführliche Diskussion gehört. Eigentlich ist das mehr ein Stochern im Nebel, als dass wir sagen könnten: Okay, das geht alles an uns vorbei.

Auf der einen Seite haben wir eine finanzpolitische Großwetterlage, die sich immer weiter verschärft, und auf der anderen Seite sagt das Land Sachsen-Anhalt: Natürlich sind wir für ein Schuldenverbot oder eine Schuldengrenze.

Dabei ist es völlig schnuppe, ob die Schuldengrenze bei 0,75 % oder bei 0,50 % liegt. - Das ist auf jeden Fall kontraproduktiv. Die politischen Spielräume werden grundlegend eingeschränkt, und die Entscheidung, ob neue Schulden aufgenommen werden oder nicht, muss eine politische Entscheidung sein und nicht eine rechtliche oder verfassungsmäßige.