Protocol of the Session on September 12, 2008

Ich habe diese Kritik sowohl aus politischen als auch aus rechtlichen Gründen geübt.

(Beifall bei der LINKEN)

Bevor Herr Stallknecht spricht, möchte die Landesregierung das Wort ergreifen. Bitte, Herr Innenminister.

Vielen herzlichen Dank, Frau Präsidentin. - Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist ein wichtiges Thema, über das heute debattiert wird. Es ist bereits sehr viel Richtiges, wie ich finde, gesagt worden; es wird sicherlich noch einiges hinzugefügt werden.

Ich möchte aus der Sicht der Landesregierung einige Fakten über die HDJ nennen. Die Heimattreue Deutsche Jugend e. V. ist nach den Erkenntnissen, zum Beispiel des Berliner Verfassungsschutzes, ein neonazistischer Jugendverband mit Sitz in Berlin. Die HDJ beschreibt sich selbst als - ich zitiere -: „Die aktive volks- und heimattreue Jugendbewegung für alle deutschen Mädel und Jungen von sieben bis 25 Jahren“. Ihre Mitgliederzahl wird bundesweit auf 100 Mitglieder geschätzt.

Den Ausführungen über die HDJ in Medien und Publikationen ist zu entnehmen, dass Anhaltspunkte dahin gehend bestehen, wonach die HDJ an Methoden und Organisationen der nationalsozialistischen Jugendarbeit, insbesondere der Hitlerjugend, anknüpft und damit eine Wesensverwandtschaft mit dem Nationalsozialismus aufweisen könnte. Soweit bekannt, ist die HDJ in die rechtsextremistische Szene fest eingebunden und sie

verfügt über entsprechende szeneübergreifende Verbindungen zu Kameradschaften, Parteien und anderen Vereinen.

Einige der in der HDJ aktiven Personen sollen bereits der im Jahr 1994 verbotenen rechtsextremistischen Wiking-Jugend angehört haben, sodass die HDJ möglicherweise als Nachfolgeorganisation selbiger WikingJugend agiert.

Das Berliner Landesamt für Verfassungsschutz hat bereits in seinem Bericht für das Jahr 2006 ausgeführt, dass die HDJ als neonazistischer Jugendverband anzusehen sei und eine inhaltliche und formale Nähe zur verbotenen Wiking-Jugend aufweise. Insbesondere ziele das so genannte Lebensbundkonzept der HDJ darauf ab, ein rechtsextremistisches lebensweltliches Freizeitangebot für die ganze Familie zu bieten. Die angeblich unpolitischen Freizeitangebote, wie Zeltlager, Pflege des völkischen Brauchtums und körperliche Ertüchtigung, sollen Kinder und Jugendliche von Kindheit an vereinnahmen und zu deren Erziehung im so genannten völkischen Sinne beitragen sowie ihnen ein geschlossenes rechtsextremistisches Weltbild vermitteln.

Es überrascht daher nicht, dass eine Reihe bekannter Personen aus der Wiking-Jugend später in der HDJ auftauchten, um dann ihren Weg in Richtung NPD zu nehmen. Die regionalen Schwerpunkte der HDJ liegen nach behördlichen Erkenntnissen im nord- und nordostdeutschen Raum. Erkenntnisse über Strukturen, Objekte oder Aktivitäten der HDJ in Sachsen-Anhalt liegen bislang nicht vor.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Tiedge, Sie haben darauf hingewiesen, das Ministerium des Innern des Landes Sachsen-Anhalt hat, ausgehend von den obigen Erkenntnissen und wie in der Beantwortung der Kleinen Anfrage der Linkspartei am 11. März 2008 angekündigt, gegenüber dem zuständigen Bundesministerium des Innern angeregt zu prüfen, inwieweit Gründe für ein Verbot der HDJ nach § 3 des Vereinsgesetzes vorliegen könnten.

Ich darf um Verständnis bitten - Sie haben es eben gesagt -, dass es hierbei um exekutives Handeln des Bundesministers des Innern geht und eine Bundesratsinitiative demzufolge ausscheidet. Gleichwohl wird das Innenministerium des Landes Sachsen-Anhalt bzw. werde ich sehr gern bereit sein, in den zukünftigen Sitzungen des Ausschusses über den aktuellen Stand zu informieren und zu berichten. Die Zuständigkeit liegt beim BMI. Dort liegt sie formal und, hoffe ich, auch so in guten Händen, sodass wir hoffen, dass wir uns bei Zustimmung zu dem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen im Ausschuss mit der Thematik weiter befassen können. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD und bei der LINKEN)

Danke, Herr Innenminister. - Herr Stahlknecht, jetzt sind Sie dran.

Frau Präsidentin! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich denke, was das eigentliche Ansinnen angeht, sind wir uns alle in diesem Hohen Hause einig. Wir dulden keine Vereine, die nationalsozialistisches Gedankengut wieder einführen wollen. Wir dulden keine Ver

eine, die völkisches Gedankengut wieder einführen wollen. Wir dulden auch keine Vereine, die wieder dazu beitragen werden, dass es möglicherweise am Ende eine Herrenrasse gibt und andere Menschen, die weniger wert sind, denen man zunächst wieder die Würde und am Ende das Leben nehmen wird.

Weil wir all das nicht wollen und weil dieser Verein, dessen Namen ich hier, um ihn nicht zu überhöhen, nicht einmal in den Mund nehmen will, eine erkennbare Wesensverwandtschaft zum nationalsozialistischen Gedankengut hat, bin ich mir relativ sicher, dass bei einer vernünftigen juristischen Prüfung des Vereinsrechts das zuständige Ministerium des Innern des Bundes zu entscheiden haben wird, dass dieser Verein zu verbieten ist.

Insofern, Herr Minister, sind wir Ihnen dankbar, dass Sie Ihre Kontakte genutzt haben, damit die Sache jetzt den erforderlichen Schwung erhält, der bislang, wie Sie gesagt haben, Frau Tiedge, nicht da gewesen ist. In der Sache sind wir uns einig.

Insofern bitte ich - ich glaube, das wird nahezu einstimmig geschehen -, dem Änderungsantrag zuzustimmen; denn wir können Ihnen eigentlich nur aus formaljuristischen Gründen nicht folgen.

Erlauben Sie mir aber noch einen Satz; damit gieße ich dann doch wohl etwas Wasser in den Wein. Frau Tiedge, ich habe Sie bewusst zu Ihrer Aussage gefragt, dass Sie die Einstellung einer Staatsanwaltschaft sowohl aus rechtlichen als auch aus politischen Gründen missbilligen oder kritisieren. Da setzt meine Auseinandersetzung mit Ihrer Partei an, die ich noch viel differenzierter als bislang führen möchte. Wenn Sie diesen Satz auseinandernehmen und sagen: „Wir kritisieren eine Einstellung aus politischen Gründen“, dann heißt das am Ende, dass Sie möglicherweise wieder politische Justiz haben wollen, damit die Justiz so ist, wie sie Politik will.

(Beifall bei der CDU)

Da sage ich Ihnen: Bei der Wortwahl, die Sie gelegentlich machen - sei es bewusst oder unbewusst -, tritt bei mir eine gewisse Besorgnis auf.

(Zuruf von der LINKEN)

- Nun lassen Sie mal; über den Rest sind wir uns ja einig.

Ein anderes Beispiel. Das passt zu dem Begriff „Systemwechsel“. Wir wollen das System, in dem wir leben, dem Grunde nach so belassen, wie es ist, weil es ein gutes System ist. Wir müssen es nur verändern, fortschreiben und anpassen, damit es für die Menschen besser wird.

Wenn Sie aber einen Systemwechsel fordern, so wie Sie es in der Zeitung getan haben, müssen wir das semantisch auseinandernehmen. Wenn Sie einen Trainerwechsel fordern, hat das zur Folge, dass ein Fußballverein einen neuen Trainer bekommt. Wenn Sie einen Regierungswechsel fordern, dann bedeutet das, dass Sie eine neue Regierung bekommen.

Nun frage ich Sie, Herr Gallert: Was bekommen wir denn, wenn Sie einen Systemwechsel fordern? Die Konsequenz kann doch nur sein - oder Sie haben sich versprochen -, dass wir ein neues System bekommen. Dann frage ich Sie: Wie soll denn dieses System aussehen?

Wenn ich dann von Ihnen, Frau Tiedge, höre, dass Sie gerichts- und staatsanwaltschaftliche Entscheidungen möglicherweise aus politischen Gründen kritisieren und hinterfragen, dann habe ich die Sorge, dass Sie mit dem Systemwechsel ein System wollen, das einen ganz anderen Grundsatz hat, und wir ein anderes rechtsstaatliches Empfinden bekommen, als wir es bislang haben.

An dieser Stelle erlaube ich mir schon, mich mit Ihnen - nicht mit einer Rote-Socken-Kampagne, die Sie anmahnen; das ist mir viel zu primitiv - inhaltlich darüber zu streiten. Wir werden das daran - neben den Dingen, über die wir uns völlig einig sind, was die Fortsetzung des Rechtsstaates angeht - zukünftig messen. Das heute noch zu sagen, war mir trotz der späten Stunde wichtig. Ansonsten bitte ich um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag. - Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei der SPD)

Für die FDP-Fraktion spricht der Abgeordnete Herr Kosmehl.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bevor ich zu dem eigentlichen Antrag komme, will ich doch noch einige Sätze zu Ihnen, Herr Kollege Stahlknecht, sagen. Ja, ich stimme mit Ihnen überein, was Sie in puncto politische Justiz herauszuarbeiten versucht haben. Die Besorgnis teile ich; da sind wir uns einig. Aber, sehr verehrter Herr Kollege Stahlknecht, diese Besorgnis habe ich auch, wenn CDU und SPD politisch motivierte Straftaten stärker gewichten wollen. Was hat die politische Motivation mit der Strafe für einen Täter zu tun? - Nichts.

(Beifall bei der FDP und bei der LINKEN)

Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist nicht das Thema, über das wir heute reden. Bei dem Thema, über das wir heute reden, geht es um die Frage eines Vereinsverbots.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Frage des Verbotes eines Vereines regelt das Grundgesetz in Artikel 9 Abs. 2 abschließend. Ich darf zitieren:

„Vereinigungen, deren Zwecke oder deren Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten, sind verboten.“

Das legt Artikel 9 Abs. 2 des Grundgesetzes fest. Deshalb, meine sehr geehrten Damen und Herren, kommt es gar nicht darauf an, ob die Vereinigung „Heimattreue Deutsche Jugend“ eine Nachfolgeorganisation der Wiking-Jugend ist. Darauf kommt es überhaupt nicht an. Die Frage ist: Macht dieser Verein etwas, was in Artikel 9 benannt ist, also etwas, was wir nicht wollen? - Dann ist er zu verbieten.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Viele Hinweise deuten darauf hin. Deshalb ist es richtig und wichtig, dass die Innenminister der Länder Erkenntnisse sammeln und der Bundesminister des Innern Herr Dr. Schäuble dann eine Entscheidung trifft.

Jetzt können wir alle bedauern, dass es bereits eine ganze Zeit gedauert hat - die Anregungen aus den Län

dern sind da -, bis der Bundesinnenminister entschieden hat. Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren - für uns Liberale nehme ich das in Anspruch -, lieber am Ende ein sauberes und gerichtsfestes Verbot, als dass wir überstürzt ein Verbot aussprechen, welches am Ende von einem Gericht aufgehoben wird und das am Ende von Neonazis und anderen als Sieg über die Demokratie gefeiert wird. Das dürfen wir nicht zulassen.

(Beifall bei der FDP)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dazu gehört auch - - Diesbezüglich möchte ich gern aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Abgeordneten vom Bündnis 90/Die Grünen in der Drs. 16/6040 aus dem Jahre 2007 zitieren. Dort heißt es in der Frage:

„Erwägt das Bundesministerium des Innern rechtliche Schritte, etwa ein Verbot, gegen die HDJ?“

Die Antwort lautet - und dieser würde ich mich auch anschließen -:

„Um rechtsextremistische Phänomene wirkungsvoll zu bekämpfen, müssen neben zivilgesellschaftlichem Engagement auch alle zur Verfügung stehenden repressiven Mittel eingesetzt werden. Dazu gehören eine konsequente Strafverfolgung, aber auch exekutive Maßnahmen wie Vereinsverbote. Mit einer Erörterung von Verbotsverfahren in der Öffentlichkeit ist jedoch die Gefahr verbunden, deren Erfolg zu schmälern. Deshalb nimmt die Bundesregierung aus operativen Gründen grundsätzlich zu Fragen im Zusammenhang mit Verbotsverfahren nicht öffentlich Stellung.“

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ja, wir alle sind aufgefordert hinzuschauen. Ja, wir alle müssen die Zuständigen daran erinnern: Da gibt es etwas, macht etwas. Aber wenn wir alles öffentlich diskutieren, könnte am Ende der gewünschte Erfolg nicht eintreten.

Noch einmal: Für uns Liberale steht am Ende die Notwendigkeit, dass der Erfolg eintritt. Wir sind der Meinung, dass die HDJ auch in ihrem jetzigen Zustand Anlass dazu gibt, ein Vereinsverbot in Erwägung zu ziehen und dieses auch auszusprechen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich hoffe, dass uns das mit den Erkenntnissen der Länder gelingt. Herr Innenminister, ich weiß, viele Ihrer Kollegen sammeln Erkenntnisse. Sie haben in der Antwort auf die Kleine Anfrage gesagt: In Sachsen-Anhalt haben wir keine Strukturen. Andere Länder haben Erkenntnisse. Ich hoffe, dass das ausreichen wird, um ein Verfahren anzustrengen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich hoffe, dass es uns gelingt, das rechtlich sauber und gerichtsfest festzustellen, und dass es nicht so lange dauert wie bei der Wiking-Jugend; denn dort hat es über 42 Jahre bis zum Verbot gedauert. - Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP - Zustimmung von Minister Herrn Prof. Dr. Olbertz)

Danke, Herr Kosmehl. - Für die SPD-Fraktion spricht der Abgeordnete Herr Rothe.