Protocol of the Session on September 12, 2008

Es wird also nicht besser. Wir werden uns dort mit inhaltlichen Problemen einbringen, darauf können Sie Gift nehmen. Über unsere Vorschläge haben wir im Vorfeld zumindest schon mit den kommunalen Spitzenverbänden beraten.

(Beifall bei der LINKEN)

Damit ist die Debatte beendet. Wir treten in das Abstimmungsverfahren zur Drs. 5/1456 ein. Es ist beantragt worden, den Antrag an den Ausschuss für Inneres und an den Ausschuss für Finanzen zu überweisen. Das war unstrittig. Welchem Ausschuss soll die Federführung übertragen werden?

(Frau Fischer, SPD: Innenausschuss!)

- Dem Innenausschuss. - Es wird vorgeschlagen, den Antrag an die Ausschüsse für Inneres und für Finanzen zu überweisen und die Federführung beim Innenausschuss anzusiedeln. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichnen.

(Unruhe)

- Der Vorschlag stammt von der CDU-Fraktion, deshalb lasse ich darüber abstimmen. - Jetzt sind wieder alle auf

dem Laufenden. Wer der Ausschussüberweisung so, wie ich das gesagt habe, zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das ist deutlich die Mehrheit. Damit ist der Antrag in die Ausschüsse überwiesen worden und wir können den Tagesordnungspunkt 16 als erledigt betrachten.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 17 auf:

Beratung

Initiative für ein Verbot des Vereins „Die Heimattreue Deutsche Jugend“ e. V.

Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drs. 5/1461

Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der SPD - Drs. 5/1490

Einbringerin ist die Abgeordnete Frau Tiedge. Bitte sehr, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die so genannte Heimattreue Deutsche Jugend ist seit Mitte 2007 zunehmend ins Blickfeld der Öffentlichkeit geraten. Wer zufällig die Homepage der HDJ anklickt, könnte zunächst den Eindruck vermittelt bekommen, es handele sich um irgendeine Pfadfinderorganisation. Doch bei genauerem Hinsehen wird deutlich, welche Ziele unmissverständlich verfolgt werden. Wort- und Bilderwahl sowie Werbevideos auf diesen Seiten sprechen eine klare, unmissverständliche Sprache: Ziel ist die Erziehung von Kindern und Jugendlichen im völkisch-nationalen Geist.

Damit bereits zu Beginn meiner Ausführungen keine Missverständnisse aufkommen, möchte ich die folgende Vorbemerkung machen: Niemand von uns unterliegt der irrigen Annahme, dass allein mit einem Verbot des Vereins der Heimattreuen Deutschen Jugend das Problem rechtsextremistischer Einstellungen in dieser Gesellschaft gelöst werden kann.

(Zustimmung von Herrn Kosmehl, FDP, und von Herrn Franke, FDP)

Denn selbstverständlich müssen wir uns nach einem hoffentlich erfolgreichen Verbot des Vereins folgende Fragen stellen: Was ist mit den Kindern und Jugendlichen? Wie erklärt man ihnen das Verbot, obwohl sie doch nur Spaß und Freude bei Wanderungen, bei Kanufahrten, bei Leistungsmärschen, bei Heimatabenden und bei Liederrunden hatten?

Was ist mit den Eltern, die ihre Kinder in diese Organisation gaben, wohl wissend, dass ihre Kinder dort im völkisch-nationalen Sinne gedrillt werden sollten? Sie taten dies nicht versehentlich, sondern in der Regel im Rahmen einer ganz bewusst getroffenen Entscheidung.

Durch ein Verbot der Heimattreuen Deutschen Jugend werden ihre Einstellungen nicht verändert. Ein Verbot verhindert nicht die nationalsozialistische Kindererziehung in diesen Familien.

Das heißt, dass an dieser Stelle die Zivilgesellschaft gefordert und gefragt ist. Es bedarf pädagogischer Konzepte, es bedarf der Stärkung der Demokratie und es bedarf Alternativen. Ansonsten laufen Kinder und Jugendliche den vermeintlichen Idealen dieses Vereins wie den Flötentönen des Rattenfängers von Hameln hinterher.

Es müssen zudem Alternativangebote sowohl für die Kinder und Jugendlichen als auch für die Eltern vorhanden sein. Es müssen sogar Aussteigerprogramme - so möchte ich es einmal nennen - vorhanden sein. Aber an dieser Stelle endet oftmals die Verantwortung von Politik und Gesellschaft; denn wie wir erfahren mussten, wurde auf der Bundesebene gerade die Finanzierung der Aussteigerprogramme für NPD-Mitglieder beendet.

Allerdings wäre ein Verbot dieses Vereines ein erster wirklicher Schritt in die richtige Richtung. Daher begrüßen und unterstützen wir ausdrücklich die Initiative von Innenminister Herrn Hövelmann, sich beim Bundesinnenministerium für ein Verbot der Organisation einzusetzen.

(Beifall bei der LINKEN)

Auch wenn auf meine Kleine Anfrage vom 18. März 2008 in der Drs. 5/1174 zu Aktivitäten der HDJ geantwortet wurde bzw. noch geantwortet werden konnte, dass in Sachsen-Anhalt noch keine Strukturen oder Objekte der HDJ bekannt seien, kann uns dies nicht im Geringsten beruhigen. Wehret den Anfängen, kann man an dieser Stelle nur sagen.

Die Heimattreue Deutsche Jugend ist ein neonazistischer, rechtsextremistischer Jugendverband. Der Verein zielt darauf ab, bereits Kinder und Jugendliche durch vorgeblich unpolitische Aktivitäten wie Zeltlager, Pflege völkischen Brauchtums und körperliche Ertüchtigung für die rechtsextremistische Ideologie zu gewinnen. Das heißt, Kinder und Jugendliche zelten zusammen, gehen wandern und sitzen am Lagerfeuer.

Man könnte die HDJ also für eine stinknormale Pfadfindergruppe halten. Das ist sie aber nicht. In ihr werden die Neonazis von morgen ausgebildet. Bereits Kinder ab sechs Jahren werden bei der HDJ geistig und militärisch gedrillt. Das verbindet sich mit dem Ziel, die ganze Familie an die rechtsextreme Szene zu binden.

Die Staatsanwaltschaft Osnabrück veröffentlichte am 16. April 2007 die folgende Pressemitteilung - ich zitiere -:

„Die Ermittlungsgruppe hatte festgestellt, dass es im Sommer 2006 im Bereich der Grafschaft Bentheim ein Sommercamp der NPD, der Freien Nationalen und der Heimattreuen Deutschen Jugend gegeben hatte. Das beschlagnahmte Bildmaterial zeigte Personen, die mit Waffen posiert, offenbar paramilitärische Übungen unternommen und Hinrichtungsszenen nachgestellt hatten.“

Auf einer Pressekonferenz zeigte die Staatsanwaltschaft weitere Bilder von dem Zeltlager, auf denen Zelte mit den Bezeichnungen „Führerbunker“, „Leibstandarte“ oder „Hitlerjugend“ zu sehen waren. Es wurde auch eine Tonne gezeigt, auf welcher „Entlausungsmittel“ stand. Ich denke, das muss ich nicht kommentieren. Das spricht auf erschreckende Weise für sich selbst.

Die Buchautorin Andrea Röpke erklärte dazu - ich zitiere -:

„Die HDJ ist in erster Linie als Kaderschmiede für die Führungsleute von morgen gedacht. Das heißt, die braune Elite soll keine Massen-Organisation sein, sondern eine Untergrund-Organisation, die die Führer heranzieht. In Bayern sind schon 14- und 15-Jährige Einheitsführer. Diese jungen Leute, die vielleicht schon in der zweiten

oder dritten Generation aus Neonazi-Familien kommen, werden nach außen hin arbeiten und sind die Leute, die uns später alle beschäftigen werden.“

Die Erziehung zum Nationalsozialismus besorgen altgediente Kader der NPD und der Kameradschaften. Auffallend ist dabei, dass es nicht nur inhaltliche, sondern auch personelle Parallelen zu der im Jahr 1994 verbotenen Wiking-Jugend gibt. Der derzeitige Bundesführer und einige andere Mitglieder der HDJ waren früher alle führend in der Wiking-Jugend aktiv.

Die Kinder und Jugendlichen werden in eine völkischnationale Parallelwelt eingeführt. Eine Aussteigerin weiß zu berichten, dass ihre Kinder auf zu erwartende Straßenkämpfe vorbereitet werden. Im „Funkenflug“, der Zeitung der HDJ, wird Folgendes gefordert - ich zitiere -:

„Wir brauchen Kämpfer von fanatischer Besessenheit und zäher Ausdauer“.

An dieser Stelle muss wohl die Frage erlaubt sein bzw. muss gestellt werden, wieso eine solche Organisation bis heute nicht verboten worden ist. Die Antwort hierauf ist banal, aber auch erschütternd: Zuständigkeitsgerangel zwischen dem Bund und den Ländern.

Die Landesregierungen, zumindest die, die sich für dieses Thema interessieren - Sachsen-Anhalt gehört zum Glück dazu, in Sachsen scheint das ein bisschen anders auszusehen -, sind der Auffassung, dass der Bund für das Verbotsverfahren zuständig ist, da der Verein bundesweit agiert. Der Bund sieht das aus formalen Gründen jedoch bislang ganz anders. Nun prüft und prüft und prüft die Bundesregierung - bisher allerdings ergebnislos.

Hoffen wir, dass nicht zuletzt durch die Initiativen aus Sachsen-Anhalt und anderen Ländern ein Verbot der HDJ schnellstmöglich ausgesprochen wird und das nicht allein wegen des Verstoßes gegen das Uniformverbot.

Wir sind ansonsten in unserer Kritik an Entscheidungen, die Staatsanwaltschaften oder Gerichte fällen, sehr vorsichtig; das soll auch so bleiben. Aber auch wir müssen uns der Kritik an der Entscheidung der Staatsanwaltschaft Rostock anschließen, welche die Einstellung eines Ermittlungsverfahrens gegen die HDJ verfügte. Diese Entscheidung ist für uns nicht akzeptabel.

Lassen Sie mich noch einmal auf den Beginn meiner Rede zurückkommen und an dieser Stelle noch einmal die Journalistin Andrea Röpke zitieren:

„Ein Verbot der HDJ verhindert nicht die nationalsozialistische Kindererziehung in diesen Familien. Wir müssen pädagogische Konzepte entwickeln, wir müssen die Demokratie stärken und versuchen, an diese Kinder heranzukommen, um ihnen zu zeigen, dass das, was sie in ihrer braunen Parallelwelt erleben, nicht das Richtige ist. Demokratie ist besser, Demokratie ist wirksamer.“

Dem habe ich Folgendes hinzuzufügen: In dieser Verantwortung stehen wir alle.

Zum Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen möchte ich Folgendes anfügen: Liebe Kolleginnen und Kollegen der Koalitionsfraktionen, Sie haben natürlich Recht, eine Bundesratsinitiative ist in diesem Fall nicht möglich. Uns

ist an dieser Stelle ein Fehler unterlaufen; wir stehen dazu.

Wir denken aber, dass das Anliegen zu wichtig ist, um sich zu Punkt 1 des Antrages über die Formulierung zu streiten. Das Anliegen ist in den beiden Anträgen gleich. Deshalb werden wir dem Änderungsantrag zustimmen. - Danke.

(Beifall bei der LINKEN - Zustimmung bei der SPD)

Frau Tiedge, es gibt eine Nachfrage von Herrn Stahlknecht. - Bitte, Herr Stahlknecht.

Die letzten Ausführungen freuen mich, Frau TIedge, da wir uns in der Schnittmenge einig sind. Gleichwohl habe ich eine Frage an Sie.

Sie haben, sofern ich das richtig verstanden habe, Kritik an der Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft geübt. Mich würde interessieren, ob sich diese Kritik aus rechtlichen Gründen ergibt oder ob Sie aufgrund Ihrer inneren politischen Einstellung glauben, die Einstellung dieses Verfahrens hinterfragen zu müssen. Das würde mich interessieren; denn wenn eine Einstellung rechtlich korrekt wäre, dann kann man das aus persönlichen Gründen infrage stellen. Es ist aber eine andere Frage, ob man es kritisieren muss.

Ich habe diese Kritik sowohl aus politischen als auch aus rechtlichen Gründen geübt.