Beantragt wurde übereinstimmend, den Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 5/1446 an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur zu überweisen. Wer stimmt dem zu? - Sehr viele; das reicht für die Überweisung. Stimmt jemand dagegen? - Stimmenthaltungen? - Auch nicht. Einige sind nicht anwesend, geistig jedenfalls nicht. Die Überweisung ist beschlossen worden. Damit ist Punkt 14 erledigt.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bin im Sommer in einer ganzen Reihe von Kindergärten gewesen, eigentlich um mich auf die Debatte über den Gesetzentwurf der Landesregierung zum Kinderschutz vorzubereiten. Dabei bin ich in fast allen Einrichtungen auf ein Problem gestoßen, das es meiner Meinung nach gar nicht geben dürfte.
Es wird vor allem von den Leiterinnen der Einrichtungen vorgetragen, man habe doch zunehmend Probleme mit der theoretischen Vorbildung der jungen Erzieherinnen und Erzieher. Das ist auch im Zuge des Fachgesprächs noch einmal zum Ausdruck gebracht worden, das wir im Sozialausschuss in der letzten Woche, glaube ich, geführt haben.
Es wird immer gesagt, die praktische Eignung sei nicht in Zweifel zu ziehen, aber wir gingen in Sachsen-Anhalt immer stärker zu vorschulischer Bildung über. Es seien Konzepte dafür zu erarbeiten. Vor diesem Hintergrund sei es einfach sinnvoll, dass junge Abiturienten in größerem Maße als bisher in den Einrichtungen arbeiteten bzw. eine entsprechende Ausbildung machten.
Auf meine Frage, wo denn das Problem liege, hat man mir gesagt: Na ja, würden Sie sich, wenn Sie nach dem Abitur innerhalb von drei oder vier Jahren ein Hochschulstudium absolvieren könnten, fünf Jahre lang zum Erzieher ausbilden lassen, um dann anschließend für ein Gehalt zu arbeiten, das im öffentlichen Dienst in der Endstufe des mittleren Dienstes liegt? - Ich glaube, ich würde das auch nicht tun.
Mir ist dann erzählt worden, man müsse zwei Jahre lang ein Praktikum machen und dann eine dreijährige Ausbildung. Man komme letztlich auf fünf Jahre, bevor man als staatlich geprüfter Erzieher in einer entsprechenden Einrichtung arbeiten dürfe. Dabei sei es egal, ob man die Sekundarschule absolviert habe oder ob man Abitur habe.
Wir haben dann natürlich einmal in die Verordnung für berufsbildende Schulen geschaut. Darin findet sich zwar nur ein Jahr Vorbereitungszeit, an das sich eine dreijährige Fachschulausbildung anschließt, aber auch das sind immerhin vier Jahre. In dieser Zeit kann man auch ein ganz normales ausgewachsenes Studium absolvieren. Daher kann ich verstehen, dass sich Abiturienten in unserem Bundesland nicht unbedingt von dieser Ausbildung angezogen fühlen.
Ich halte es aber gerade vor dem Hintergrund, dass die vorschulische Bildung ein immer stärkeres Gewicht erhält, für wichtig, dass neben jungen Damen und Herren, die von den Sekundarschulen kommen, auch Abiturienten den Weg in die Einrichtungen finden.
Deshalb haben wir uns einmal angeschaut, wie man in anderen Ausbildungsberufen damit umgeht. Dabei haben wir festgestellt - die meisten von Ihnen kennen das -, dass es dort Verkürzungsmöglichkeiten gibt. Wir haben uns überlegt, warum dies im Bereich der Erzieher eigentlich ein Problem sein soll.
Wir haben deshalb den vorliegenden Antrag gestellt, in dem die Landesregierung aufgefordert wird, durch eine entsprechende Änderung der Ausbildungsvorschriften genau dafür Sorge zu tragen. Wir haben die genaue Ausbildungszeit im Antrag noch offen gelassen, weil ich im Augenblick keine genaue Antwort darauf geben kann, wie lang oder kurz eine entsprechende Ausbildung definitiv zu sein hat bzw. welche Verkürzungen insoweit möglich sind.
Aber ich halte es für sinnvoll, diesen Weg zu gehen, wenn wir sicherstellen wollen, dass die Qualität in den Einrichtungen in Zukunft weiter steigt. Daran scheint es zu mangeln. Uns ist das, wie gesagt, sehr vehement vorgetragen worden. Ich glaube, dass wir dem mit der Umsetzung dieses Antrages ein Stück weit entgegenwirken können. - Ich danke Ihnen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wer Erzieherin oder Erzieher werden möchte, muss die Fachschule Sozialpädagogik besuchen. Aufnahmebedingung ist zunächst im Regelfall der Realschulabschluss oder ein ihm gleichwertiger Abschluss.
Hinzu kommen muss aber auch der vorherige Abschluss einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung oder einer einschlägigen, dann mindestens einjährigen berufsbildenden Schule in Vollzeitform. Ist diese zweijährige Berufsausbildung vor dem Fachschulstudium fachlich verwandt, also etwa durch eine Ausbildung zum Kinderpfleger oder zum Sozialassistenten, dann kann man auch direkt an die Fachschule Sozialpädagogik gehen. Ansonsten hat man zuvor mindestens eine einjährige praktische Tätigkeit in einer sozialpädagogischen Einrichtung nachzuweisen.
Wer nun die Hochschulreife, also das Abitur, hat, kann diese Fachschule besuchen, wenn er oder sie zuvor eine nur einjährige praktische sozialpädagogische Tätigkeit nachweisen kann, mehr nicht. Das heißt nichts anderes, als dass das Abitur zusammen mit dieser Praxis die von den anderen verlangte berufliche Ausbildung komplett ersetzt.
Da war es schon ein - wenn auch anderswo übliches - Zugeständnis, neben dem Abitur nur noch eine einjährige berufliche Praxis zu verlangen. Diese finde ich allerdings bei den Erzieherberufen ganz besonders wichtig; denn es handelt sich manchmal um junge Leute, die sozusagen die Ausbildung nach der Schule nur als notwendige Passage ansehen, um wieder in einen schulischen Kontext oder in einen Erzieherkontext zurückkehren zu können. Diese Praxis, die durchlaufen werden soll, um zu sehen, wie das Leben wirklich funktioniert, halte ich für eine sehr wichtige Voraussetzung gerade für die Zulassung zum Studium für Erzieher an der Fachschule.
Nach dem Antrag der FDP soll die Hochschulreife nun noch mehr ersetzen, nämlich einen Teil der zweijährigen Ausbildung zum Erzieher an der Fachschule. Begründet wird das mit einer entsprechenden Vorbildung.
- Gut. Aber die Ausbildung selbst ist zwei Jahre plus das eine Jahr Praxis. Oder integriert drei Jahre - -
Begründet wird dies mit einer entsprechenden Vorbildung. Dazu stellen sich jetzt zwei Fragen: Erstens. Wäre eine solche Verkürzung möglich? Und zweitens. Wäre sie sinnvoll?
Zur ersten Frage: Eine weitergehende Verkürzung der Ausbildung, insbesondere der Ausbildung an der in Sachsen-Anhalt zweijährigen Fachschule Sozialpädagogik, ist im Hinblick auf die reine Ausbildung bei einer bundesweiten Anerkennung der Ausbildung derzeit gar nicht möglich. Nach der Rahmenvereinbarung über Fachschulen - das ist ein Beschluss der Kultusministerkonferenz aus dem Jahr 2002 - beträgt die an einer Fachschule durchzuführende Ausbildung in der Fach
richtung Sozialpädagogik in der Regel drei Jahre, mindestens jedoch zwei Jahre. Ausnahmen für Bewerberinnen und Bewerber mit Hochschulreife sind nicht vorgesehen.
Das gilt gleichermaßen für alle anderen Berufsfachschul- und Fachschulbildungsgänge, die nicht mit Ausbildungen im dualen System verwechselt werden dürfen. Selbst in diesem dualen System können Verkürzungen der Ausbildungszeit nur auf gemeinsamen Antrag der Auszubildenden und der Ausbildenden erfolgen.
Auch angesichts des Umstandes, dass solche Beschlusslagen nicht einfach so verändert werden können, entbindet dieser Befund nicht von der zweiten Frage, nämlich ob eine solche Verkürzung der Ausbildung für Abiturienten sinnvoll wäre. Ich würde das gern verneinen. Für mich gäbe es streng genommen nur einen einzigen Grund für eine solche Verkürzung, nämlich den, dass jemand in der vorherigen Ausbildung - das wäre in diesem Fall das Gymnasium - schon wichtige Kenntnisse erworben hat, die er nicht ein zweites Mal erwerben sollte. Das würde mir einleuchten. Aber so ist der Bildungsgang des Gymnasiums überhaupt nicht angelegt.
Definitiv kein Grund für eine Verkürzung ist aus meiner Sicht nur der formal höhere Abschluss. Das kann gerade unter qualitativen Gesichtspunkten nicht genügen. Wenn man den Beruf des Erziehers und die Ausbildung zum Erzieher betrachtet, dann ist meiner Meinung nach nicht sehr viel auszumachen, was einen einschlägigen Vorsprung der Hochschulreife, also des Abiturs, inhaltlich von der Sache her begründen oder auch nur rechtfertigen könnte.
Hinzu kommt eine praktische Schwierigkeit: Die Ausbildung zum Erzieher dauert ohne die entsprechende Vorbildung insgesamt drei Jahre. Sie kann in Form einer zweijährigen Schulzeit plus anschließendes Berufspraktikum oder in einer dreijährigen Ausbildungszeit mit integriertem Berufspraktikum, das in einzelnen Modulen zu verschiedenen Zeitpunkten absolviert wird, organisiert werden. Wenn man bei in dieser Form, bei der Theorie und Praxis mehr miteinander verzahnt sind, schulische Ausbildungsteile kürzen will, dann ist es außerordentlich schwierig. Ausgerechnet in dieser Organisationsform sind übrigens Abiturienten vergleichsweise stark vertreten.
Nicht ganz verstehen kann ich den letzten Satz in der Begründung Ihres Antrages. Dort wird fast schon im Ton einer Befürchtung vermutet, dass bei einer insgesamt vierjährigen Ausbildung bei Abiturienten dann wohl doch eher ein Studium bevorzugt werden könnte. Dazu kann ich nur sagen, das Ziel des Gymnasiums und die Logik seines Bildungsganges ist die Hochschulzugangsberechtigung, also ein Hochschulstudium.
Wenn jemand diese Hochschulzugangsberechtigung dazu nutzt, eine Hochschule zu besuchen, kann ich darin nichts Abwegiges sehen, sondern eher etwas Folgerichtiges.
(Frau Dr. Hüskens, FDP: Das hat auch keiner ge- sagt! Dann haben Sie aber sehr viel hineininter- pretiert!)
- Das schwingt in dem letzten Satz ein wenig mit. Liebe Frau Hüskens, ich bin beruhigt, dass die FDP dieses Alleinstellungsmerkmal „Senkung der Studierendenquo
te“ nicht ernsthaft vertritt. Dafür bin ich erst einmal dankbar, obwohl es ein Alleinstellungsmerkmal wäre.
Kurzum: Ich kann Ihnen nicht raten, diesem Antrag zu folgen, weil er letzten Endes aus der Logik des Bildungsgangs, der zur allgemeinen Hochschulreife führt, heraustritt. Umgekehrt kann ich es auch deshalb nicht empfehlen, weil den jungen Leuten Ausbildungszeit und Ausbildungsinhalte erlassen würden, die nirgendwo behandelt werden; denn sie sind nicht elementarer Bestandteil des Bildungsganges im Abitur. Es wird ihnen also eher einiges an berufspraktischer Erfahrung und theoretischem Vorlauf fehlen, als dass sie das in Ansatz bringen könnten, um eine Verkürzung der Ausbildung zu rechtfertigen. Deswegen können wir diesem Vorschlag nicht folgen. - Vielen Dank.
Herr Olbertz, ich wäre eng bei Ihnen, wenn es die Regel wäre, dass junge Menschen, die Abitur machen, anschließend studieren. Ich glaube aber, wir wissen beide - diesbezüglich müssen wir uns auch nicht wechselseitig agitieren -, dass in Sachsen-Anhalt inzwischen das Gymnasium eine leichte Tendenz hat, zur Regelschule zu werden, und leider immer mehr junge Menschen hinterher nicht studieren. Wir haben eine Reihe von Abiturienten in ganz normalen Ausbildungsberufen. Das kann man beklagen oder auch nicht, aber es ist ein Fakt, mit dem man sich auseinandersetzen muss.
Wir haben einmal quergeguckt und festgestellt, dass es fast überall diese Möglichkeit gibt. Es gibt diese Möglichkeit der Verkürzung vor allen Dingen im schulischen Bereich. Wenn man in den Bereich der Erzieher geht, dann würde ich Verkürzungen eher im schulischen Bereich sehen und weniger in den praktischen Bereichen; denn das ist sicherlich etwas, was Abiturienten gegenüber anderen Schulabgängern nicht in Überzahl mitbringen.
Daher die Frage, weil ich es nicht richtig heraushören konnte: Was, meinen Sie, spricht dagegen, vor allen Dingen, weil das offensichtlich ein Hinderungsgrund ist, mehr Abiturienten in die Kindergärten zu bringen?
Frau Hüskens, ich würde nicht fragen, was dagegen spricht, sondern ich frage andersherum: Was spricht aus der Logik des Bildungsgangs Gymnasium dafür? In Ihrem Antrag machen Sie dafür zwei Gründe geltend, nämlich erstens die zeitlichen Abläufe - es dauere zu lange - und zweitens - unter der Hand jedenfalls - formale Verhältnisse, nämlich sinngemäß, dass ein Abitur etwas sehr Hochwertiges sei.
Aber inhaltliche Gründe machen Sie überhaupt nicht geltend. Also: Kann etwas sinnvoll sein, kann etwas aus