Protocol of the Session on September 12, 2008

Vielen Dank, Frau Reinecke. - Nun spricht Herr Franke von der FDP-Fraktion.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Gestatten Sie mir, dass ich die Rede zu Protokoll gebe.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Ich gestatte es Ihnen.

(Zu Protokoll:)

Als die Welterbekonvention im Jahr 1976 von der Bundesrepublik Deutschland ratifiziert worden ist, waren Wertschätzung und Bewusstsein für die Bewahrung des Kulturerbes auf einem Höhepunkt. Wachstum- und Fortschrittsgläubigkeit wurden hinterfragt, kritisiert und zunehmend infrage gestellt. Denkmalschutz und Denkmalpflege galten nun nicht mehr als Hemmnis, sondern als Motor für Stadtentwicklung und stadtwirtschaftliche Attraktivität. Mit der Wiedervereinigung hatte dieser Geist endlich auch im Osten Deutschlands eine Chance, nachdem vorher aus ideologischen Gründen massive Eingriffe in historische Stadtbilder erfolgten.

Die seinerzeit erblühende politische und gesellschaftliche Akzeptanz von Denkmalschutz und Denkmalpflege ist inzwischen wieder auf dem Rückmarsch. Angesichts leerer öffentlicher Kassen sind Preis und kurzfristige Einsparung, nicht aber der kulturelle Mehrwert und die nachhaltige Wirkung die ausschlaggebenden Kriterien. Bewahren und Erhalten drohen wieder als Inbegriff für

Fortschrittsfeindlichkeit und Investitionshemmnis missbraucht zu werden.

Umso mehr sind die Bestrebungen einer Reihe von Institutionen in Sachsen-Anhalt, Denkmale stärker in den öffentlichen Fokus zu rücken, zu schätzen. Die Anerkennung als Erbe der Welt soll natürlich zwei Funktionen erfüllen: Schutz, aber vor allem Erhöhung des Marktwertes.

Während im Rahmen des Dresdner Brückenstreits oft damit argumentiert wird, dass der Welterbetitel keinen nennenswerten touristisch-ökonomischen Effekt für die Kommune und die ansässigen Unternehmen habe, wird dies deutschlandweit differenzierter beurteilt. Einige Stätten wie beispielsweise die Stralsunder Altstadt und die Klosterinsel Reichenau verzeichneten einen deutlich positiven Einfluss auf die Besucherströme.

Kultur- und Massentourismus haben das Denkmal entdeckt, und zwar in einem Maße, dass Robert Hewison in den 80er-Jahren des vergangenen Jahrhunderts bereits von der „heritage industry“ sprach und zu diesem Thema ein Buch veröffentlichte. Dabei bringt er nicht nur die Obsession zur Sprache, die England mit der Vergangenheit hat, sondern auch den dort so weit bekannten National Trust und andere Institute, die zur Heraufbeschwörung, ja Kreation einer ‚Vergangenheit’ einen Beitrag leisten, die es nie gegeben hat.

In der eindrucksvollen Reihe Bauwelt Fundamente war 1997 die deutsche Übersetzung einer Studie der Pariser Dozentin Francoise Choay mit dem Titel „Das architektonische Erbe, eine Allegorie - Geschichte und Theorie des Baudenkmals“ erschienen. Das letzte Kapitel heißt „Das architektonische Erbe im Zeitalter der Kulturindustrie“. Sie schreibt darin:

„Zum historischen Kulturerbe kommen also immer neue Schätze hinzu, die immer besser präsentiert und ausgebeutet werden. Die Denkmalindustrie, die nicht gewinnorientiert, sondern mit pädagogischer und demokratischer Zielsetzung arbeitete, wurde anfangs als Zuschussgeschäft angesehen und mit der Aussicht auf eine vermutete Entwicklung und einen vermuteten Tourismus betrieben. Heute stellt sie für einzelne Staaten direkt oder indirekt einen wachsenden Teil des Haushalts und der Einnahmen dar. Für zahlreiche Staaten, Regionen oder Gemeinden sichert sie das Überleben und die wirtschaftliche Zukunft. Aus diesem Grund hat die Aufwertung des historischen Kulturerbes eine beträchtliche Bedeutung.“

Weiter heißt es:

„Die Nutzung des historischen architektonischen Erbes ist also in absehbarer Zeit nicht mehr möglich, wenn man nicht die Kosten reduziert und die vielen Konsumenten besser organisiert… Dieser Industriezweig befriedigt auf angemessene Weise das Verlangen der Freizeitgesellschaft nach Zerstreuung und verleiht obendrein noch den sozialen Status und den feinen Unterschied, die mit dem Konsum des Kulturerbes verbunden sind.“

Der Kulturtourismus ist weltweit ein wichtiger ökonomischer Faktor. Dem Verbraucher wird er in vielen Möglichkeiten und Bestimmungen als Produkt angeboten. Dabei sieht es so aus, als sei eine Sättigung des Marktes nicht zu erwarten. Die Konkurrenz ist hart. Es wird laut Marktprinzip vorgegangen.

Selbstverständlich spielen Denkmäler hier eine sehr wichtige Rolle, wenn sie auf anziehende Weise angeboten werden. An sich ist das ganz normal. Selbstverständlich - und das wird immer wieder betont - darf bzw. muss dies nicht zum Verschleiß oder Untergang des Objektes oder der Denkmallandschaft führen.

Als Dachorganisation für die touristische Vermarktung der Welterbestätten fungiert der Unesco-Welterbestätten Deutschland e. V. Der Verein wurde im Jahr 2001 gegründet und hat seine Geschäftstelle im Quedlinburger Salfeldtschen Palais, was uns zusätzlichen Ansporn gibt.

In Deutschland sind Unterschutzstellung und Pflege von Denkmälern Angelegenheit der Länder. Mögliche Anträge zur Aufnahme in die Welterbeliste werden zunächst von der vorgesehenen Welterbestätte in Zusammenarbeit mit dem für Denkmalangelegenheiten zuständigen Ressort des entsprechenden Bundeslandes bearbeitet. Die Kultusministerkonferenz führt die aus den Ländern kommenden Vorschläge zu einer einheitlichen deutschen Vorschlagsliste - Tentativliste - zusammen.

Die Tentativliste dient nach Verabschiedung durch die Kultusministerkonferenz als Grundlage für die künftigen Nominierungen Deutschlands für die Unesco-Welterbeliste. Sie wird über die für Denkmalpflege zuständigen Landesbehörden, das Sekretariat der KMK, das Auswärtige Amt und das Unesco-Welterbezentrum in Paris dem Unesco-Welterbekomitee zur Entscheidung vorgelegt.

In die Welterbeliste werden nur Stätten aufgenommen, die nach Meinung des Welterbekomitees herausragende universelle Bedeutung aus historischen, künstlerischen oder wissenschaftlichen Gründen haben. Bei der Entscheidung über die Aufnahme werden die übergreifenden Kriterien der Einzigartigkeit, der Authentizität (histo- rische Echtheit) und der Integrität (Unversehrtheit) angewendet, in Verbindung mit einem oder mehreren von insgesamt zehn Unesco-Kriterien.

Erstens. Die Güter stellen ein Meisterwerk der menschlichen Schöpferkraft dar.

Zweitens. Die Güter zeigen, für einen Zeitraum oder in einem Kulturgebiet der Erde, einen bedeutenden Schnittpunkt menschlicher Werte in Bezug auf die Entwicklung von Architektur oder Technologie, der Großplastik, des Städtebaus oder der Landschaftsgestaltung auf.

Drittens. Die Güter stellen ein einzigartiges oder zumindest außergewöhnliches Zeugnis von einer kulturellen Tradition oder einer bestehenden oder untergegangenen Kultur dar.

Viertens. Die Güter stellen ein hervorragendes Beispiel eines Typus von Gebäuden, architektonischen oder technologischen Ensembles oder Landschaften dar, die einen oder mehrere bedeutsame Abschnitte der Geschichte der Menschheit versinnbildlichen.

Fünftens. Die Güter stellen ein hervorragendes Beispiel einer überlieferten menschlichen Siedlungsform, Boden- oder Meeresnutzung dar, die für eine oder mehrere bestimmte Kulturen typisch ist, oder der Wechselwirkung zwischen Mensch und Umwelt, insbesondere wenn diese unter dem Druck unaufhaltsamen Wandels vom Untergang bedroht wird.

Sechstens. Die Güter sind in unmittelbarer oder erkennbarer Weise mit Ereignissen oder überlieferten Lebensformen, mit Ideen oder Glaubensbekenntnissen oder mit

künstlerischen oder literarischen Werken von außergewöhnlicher universeller Bedeutung verknüpft. (Das Komitee einigte sich, dass dieses Kriterium in der Regel nur in Verbindung mit anderen Kriterien angewandt wer- den sollte.)

Siebentens. Die Güter weisen überragende Naturerscheinungen oder Gebiete von außergewöhnlicher Naturschönheit und ästhetischer Bedeutung auf.

Achtens. Die Güter stellen außergewöhnliche Beispiele der Hauptstufen der Erdgeschichte dar, darunter der Entwicklung des Lebens, wesentlicher im Gang befindlicher geologischer Prozesse bei der Entwicklung von Landschaftsformen oder wesentlicher geomorphologischer oder physio-geografischer Merkmale.

Neuntens. Die Güter stellen außergewöhnliche Beispiele bedeutender in Gang befindlicher ökologischer und biologischer Prozesse in der Evolution und Entwicklung von Land-, Süßwasser-, Küsten- und Meeresökosystemen sowie Pflanzen- und Tiergemeinschaften dar.

Zehntens. Die Güter enthalten die für die In-situ-Erhaltung der biologischen Vielfalt auf der Erde bedeutendsten und typischsten Lebensräume, einschließlich solcher, die bedrohte Arten enthalten, welche aus wissenschaftlichen Gründen oder ihrer Erhaltung wegen von außergewöhnlichem universellem Wert sind.

Zudem wird ein Schutz- und Erhaltungsplan verlangt, der ausreicht, um die Erhaltung sicherzustellen.

An dieser Stelle ist eine Information des Landtages durchaus sinnvoll; denn die gegenwärtige Haushaltslage der Kommunen lässt nicht erwarten, dass jene eigenständig in der Lage seien werden, die Erhaltung zu sichern. Über Verpflichtungen zulasten des Landeshaushaltes befindet nach unserer Verfassung jedoch nicht die Landesregierung sondern das Parlament.

Wir gehen von einer konstruktiven Beratung in den Ausschüssen aus.

Nun spricht Herr Weigelt von der CDU-Fraktion. Bitte.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist wie immer: Den Letzten beißen die Hunde. Das, was ich eigentlich sagen wollte, haben Sie hervorragend zusammengefasst. Wahrscheinlich haben wir die gleichen Quellen benutzt. Das ist also deckungsgleich mit dem, was ich zu bemerken hätte

(Zurufe: Oh!)

Es drängt mich schon etwas, jetzt wider den Stachel zu löcken; das will ich hier einmal sagen. Da wir in diesem Hohen Hause so wenig über Kultur sprechen, möchte ich meine fünfminütige Redezeit ausnutzen. Ich möchte natürlich nicht in den Ruf kommen, zu denen zu gehören, für die gilt: Es ist alles Wichtige gesagt, nur noch nicht von allen. Aber ich möchte doch kurz einiges zusammenfassen.

(Heiterkeit und Beifall)

- Danke für den Beifall. Stoppen Sie die Zeit.

Zusammenfassend möchte ich feststellen, dass wir - wie es gesagt worden ist - den Schwerpunkt auf den Erhalt

und die weitere Entwicklung unserer vier Welterbestätten legen sollten sowie auf die qualifizierte Vorbereitung eines erfolgversprechenden Antragsverfahrens für Naumburg und für Halle.

(Zustimmung von Frau Fischer, SPD)

Dann sollten wir aufmerksam beobachten, ob und wann sich die Kultusministerkonferenz - ich bin sicher, dass wir dazu von Ihnen ein Signal bekommen - mit der Erarbeitung einer Folgeliste beschäftigen wird. Auch das hat Herr Kultusminister Olbertz schon erwähnt.

Wir müssen aber ebenso - dafür stehe ich ein - Obacht geben, dass der Titel „Welterbestätte“ nicht Gefahr läuft, irgendwann als Massenartikel gehandelt zu werden. Wir sind uns der Bedeutung des Antragsgegenstands in jeder Hinsicht, auch in der letztgenannten, sehr wohl bewusst und beantragen aus diesem Grunde die Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU, bei der SPD und bei der LINKEN)

Vielen Dank, Herr Weigelt. - Nun könnte, wenn er denn möchte, Herr Gebhardt noch einmal sprechen.

(Herr Gebhardt, DIE LINKE: Es ist alles gesagt!)

- Es ist alles gesagt. Damit ist die Debatte abgeschlossen.

Beantragt wurde übereinstimmend, den Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 5/1446 an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur zu überweisen. Wer stimmt dem zu? - Sehr viele; das reicht für die Überweisung. Stimmt jemand dagegen? - Stimmenthaltungen? - Auch nicht. Einige sind nicht anwesend, geistig jedenfalls nicht. Die Überweisung ist beschlossen worden. Damit ist Punkt 14 erledigt.