Die Merkmale und Befugnisse sind polizeirechtliche Befugnisse, wie sie die Polizeien der Länder seit Jahrzehnten sorgfältig angewendet haben und wie sie auf der Grundlage der Landespolizeigesetze bestehen. Diese werden jetzt auf das Bundeskriminalamt verlagert. Ich will im Einzelnen nicht darauf eingehen, aber ich will auf den wesentlichen Kernpunkt kommen, warum es auch für den Landtag von Sachsen-Anhalt so wichtig ist, sich damit zu beschäftigen. Das betrifft die Regelung des § 4a des Gesetzentwurfes. Hierin ist geregelt, wann das Bundeskriminalamt zuständig sein soll.
An dieser Stelle müssen wir aufpassen. Hier steckt der Teufel im Detail, weil es - so befürchten es zumindest viele Innenpolitiker - zu Parallelzuständigkeiten kommen kann bzw. nicht klar ist, wer zuständig ist, oder, andersherum gesagt, - das ist die Befürchtung einiger sehr selbstbewusster Innenminister der Länder - weil das Bundeskriminalamt eine Zuständigkeit an sich reißt, und zwar vor dem Hintergrund, dass es den Tatbestand der Unklarheit der Zuständigkeit eines Landes gibt. Dies würde bedeuten, dass man erst einmal seitens des BKA zugreift, sich zuständig macht und mit Maßnahmen beginnt, bevor eine Gefahr im Land überhaupt wahrgenommen werden kann und die Landesbehörden tätig werden können.
Damit, meine sehr geehrten Damen und Herren, obliegt es einzig und allein dem Bundeskriminalamt, sich eine Kompetenz zu verschaffen und Maßnahmen auszulösen, und eben nicht mehr den Sicherheitsbehörden vor Ort, die aus meiner Sicht näher dran wären.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Gebot in der Sicherheitsarchitektur muss aus unserer Sicht, aus liberaler Sicht heißen: kooperieren statt wetteifern. Es geht darum, gemeinsam stark zu sein, statt einen Wettlauf zu initiieren nach dem Motto: Wer am schnellsten eine Zuständigkeit hat, kann mit seinen Arbeiten anfangen.
Ich glaube im Übrigen auch - das haben die vergangenen Monate und Jahre sehr deutlich gezeigt -, dass die Länderpolizeien in der Lage sind, Gefahren für die Bevölkerung und für den Bestand, die Sicherheit und die Ordnung der Bundesrepublik Deutschland abzuwehren. Gerade in der letzten Zeit sind immer wieder Hinweise auf terroristische Bedrohungen eingegangen. Und es waren die Länderpolizeien in Zusammenarbeit mit dem Bundeskriminalamt - das will ich an dieser Stelle gar nicht in Abrede stellen -, die rechtzeitig eingeschritten sind, sodass Anschläge verhindert werden konnten. Diese Sicherheitsarchitektur, die sich bewährt hat, jetzt aufs Spiel zu setzen - das sage ich Ihnen ganz deutlich -, ist nicht das Gebot der Stunde; das wird eher kontraproduktiv sein.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben diesen Antrag auch gestellt, um eine Positionierung der Landesregierung zu diesem Gesetz und zu den einzelnen Paragrafen im Gesetz zu erreichen. Nun haben die Koalitionsfraktionen in ihrem Änderungsantrag die Aufzählung „insbesondere sollen dargestellt werden...“ gestrichen, haben dafür aber - das ist aus meiner Sicht noch weitgehender - eingefügt, dass die Landesregierung zukünftig umfassend, das heißt, über alle Punkte berichten soll. Damit sind wir natürlich sehr einverstanden. Wir sind natürlich auch daran interessiert, die Positionen der Koalitionsfraktionäre zu hören, wie sie sich mit dem Gesetz bzw. mit den Regelungen im Gesetz arrangieren wollen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass die Frage des Kampfes gegen den internationalen Terrorismus eine Frage - ich sage das bewusst sehr deutlich - von existenzieller Bedeutung für unsere Gesellschaft ist. Für alle Menschen in der freien Welt ist es wichtig, dass wir unsere Freiheit und unseren Lebensstil verteidigen und gegen Angriffe von außen schützen.
Deshalb ist es wichtig, dass man in diesem Bereich gut aufgestellt ist, dass man stark ist und dass man vor allen Dingen seine Stärken nach außen ausspielen kann. Dem Netzwerk des Terrorismus muss ein Netzwerk der Informationen und der guten Zusammenarbeit entgegenhalten werden. Dieses BKA-Gesetz ist genau das Gegenteil. Es will kein Netzwerk, es will ein Wollknäuel für das BKA und für Herrn Schäuble. Deshalb sollten wir es ablehnen. - Vielen Dank.
Vielen Dank für die Einbringung, Herr Kosmehl. - Bevor ich der Landesregierung das Wort erteile, begrüße ich auf der Südtribüne junge Damen und Herren der Gesellschaft für das hochbegabte Kind aus Magdeburg. Herzlich willkommen!
Jetzt erteile ich Herrn Minister Hövelmann für die Landesregierung das Wort. Bitte schön, Herr Minister.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich vorab sagen, dass ich der einbringenden Fraktion für die Einbringung dieses Themas dankbar bin, weil es ein Thema ist, das die Länder und damit auch Sachsen-Anhalt betrifft. Verehrter Herr Kosmehl, trotz des Lobes und des Dankes in meine Richtung teile ich nicht alle Einschätzungen, die Sie getroffen haben. Ich will das auch deutlich machen.
Der Gesetzentwurf zur Änderung des BKA-Gesetzes dient nicht dazu, die Grundrechte in Deutschland abzuschaffen.
Er dient auch nicht dazu, eine gut funktionierende Sicherheitsarchitektur in Deutschland zu gefährden oder sie abzuschaffen. Im Gegenteil, sie soll besser gemacht werden. Sie soll an den Stellen, an denen sich in Deutschland, in Europa und auf der Welt etwas verändert hat, dazu führen, dass die Sicherheitsbehörden in Deutschland in der Lage sind, professionell darauf zu reagieren. Dazu bedarf es natürlich gesetzlicher Anpassungen und entsprechender Initiativen.
Es gibt - das will ich ausdrücklich für das Land SachsenAnhalt erklären - eine gute, funktionierende und bewährte Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern. Das werden wir auch mit dem jetzt vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung des BKA-Gesetzes nicht negativ verändern.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich will auf drei Punkte eingehen. Erstens auf das, was Herr Kosmehl zu Recht angesprochen hat: Es geht darum, dem Bund nach der Föderalismusreform I neue Kompetenzen zu geben. Aber - das ist ein Punkt, bei dem wir uns tat
sächlich unterscheiden - ich würde diesen Gesetzentwurf nicht in Bausch und Bogen als überzogen oder als einer Bundesregierung oder Bundestagsfraktionen unwürdig bezeichnen.
Das meiste von dem, was im Gesetzentwurf steht, steht in fast allen Landespolizeigesetzen. Insofern ist das, was dort an Kompetenzen und auch an Kompetenzerweiterungen zusammengetragen worden ist, gelebte polizeiliche Praxis in Deutschland. Trotzdem - darin haben Sie völlig Recht; da sind wir wieder beieinander - gibt es Punkte, bei denen wir eine klare Definition und eine klare Abgrenzung der Kompetenzen der Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern brauchen.
Ich komme zu einem zweiten Punkt. Wo sind denn diese Differenzen? Sie haben die Zuständigkeitsregelung im § 4a angesprochen. Genau da ist der Konflikt, da ist auch die Konfliktlinie zwischen Bund und Ländern. Da streitet sich der Bundesinnenminister mit den Landesinnenministern und umgekehrt. Das ist nicht eine Frage der Parteizugehörigkeit, sondern das ist eine Grundsatzfrage im Hinblick darauf, wer in polizeilichen Fragen wann zu handeln hat. Ist es eine Landespolizei oder ist es die Bundespolizei?
Es geht darum, eine klare Kompetenzabgrenzung gesetzlich zu regeln, die nicht eine Situation möglich macht, in der sich mehrere gleichzeitig zuständig fühlen oder in der sich vielleicht auch gar keiner zuständig fühlt. Beides darf nicht passieren. Deshalb brauchen wir eine ganz klare Kompetenzregelung im § 4a.
Nach meiner Überzeugung ist an dieser Stelle der eingebrachte Gesetzentwurf nicht ausreichend. Da bin ich mit meiner Position nicht allein. Ich bin mir ganz sicher, dass wir eine Konkretisierung und eine Klarstellung im § 4a brauchen. Ich bin mir auch sicher, dass wir diese klare Regelung finden werden.
Es geht darum zu regeln: Wer entscheidet eigentlich, wer zuständig ist? Es kann ja nicht sein, dass eine Landespolizei oder das BKA je nach Lust entscheiden: Ich bin jetzt mal für den Fall zuständig. Spielen wir das einmal durch: Es geht um den Fall, dass eine Länder übergreifende internationale Kriminalität im Sinne von internationaler terroristischer Absicht vorliegt. Wie ist das, wenn ein ausländischer Bürger zum Beispiel über die Niederlande nach Nordrhein-Westfalen einreist und dann nach Niedersachsen und vielleicht nach SachsenAnhalt weiter reist? Wer ist dann zuständig, das Land Nordrhein-Westfalen, weil es zuerst gemerkt hat, dass da jemand gekommen ist, oder das Land SachsenAnhalt, weil dort möglicherweise die Aktivitäten dieses ausländischen Gastes stattfinden, oder ist es das BKA?
Daher brauchen wir eine klare Kompetenzabgrenzung, eine klare Regelung, wer über die Zuständigkeit entscheidet. Das kann nicht der Willkür unterliegen, und es darf auch nicht so sein - das will ich ausdrücklich auch im Namen meiner Länderkollegen sagen -, dass grundsätzlich das BKA entscheidet, ob es selbst zuständig ist oder ob ein Land zuständig ist.
Wir brauchen - darin stimme ich Ihnen ausdrücklich zu, Herr Kollege Kosmehl - im Gesetz eine Pflicht zur unverzüglichen Information. Es kann nicht sein, dass in Abhängigkeit von der Einschätzung der Sicherheitslage der zuständige Kollege oder die zuständige Kollegin im BKA darüber befindet, das Landeskriminalamt des Bundeslandes Sachsen-Anhalt zu informieren oder nicht zu in
formieren. Es muss eine Pflicht zur Information geben, und umgekehrt muss es dementsprechend auch ein gesetzliches Recht auf Information geben.
Der zweite Punkt, der strittig ist - auch das haben Sie angesprochen -, ist der § 20k, die so genannte OnlineDurchsuchung. Dazu will ich ausdrücklich sagen: Wir haben über viele Monate einen Streit über die Frage geführt - das war dann doch bisweilen ein Parteienstreit -, wollen wir jetzt schnell eine Online-Durchsuchung in das Gesetz aufnehmen, ja oder nein?
Dazu haben die SPD-Innenminister und auch ich gesagt, wir wollen warten, bis wir die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetz haben, weil in diesem Gesetz - übrigens vom Kollegen Dr. Wolf, FDP, auf den Weg gebracht - erstmalig eine solche Online-Durchsuchung geregelt war. Das Bundesverfassungsgericht hat eine klare Entscheidung getroffen. Aber das Bundesverfassungsgericht hat auch gesagt, Online-Durchsuchungen in Deutschland sind zulässig, und zwar unter bestimmten klar formulierten und definierten Rahmenbedingungen und bei Beachtung klarer Rechtsgrundsätze.
Unsere Aufgabe ist es jetzt, eine gesetzliche Regelung zu finden - das ist in der Formulierung nicht ganz einfach -, die all die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts auf Punkt und Komma übernimmt. Ich sage auch hier vor diesem Hohen Hause: Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf kommt diesem Anspruch bisher nicht nach. Deshalb muss an dieser Stelle auch noch das Gespräch fortgesetzt werden und deshalb muss verhandelt werden, weil natürlich keiner ein Interesse daran hat, ein BKA-Gesetz auf den Weg zu bringen, das wenige Monate später erneut von Karlsruhe zumindest an dieser Stelle für nicht mit der Verfassung vereinbar erklärt wird. Wir wollen ja eine verfassungskonforme Regelung. Wir wollen, dass wir da verfassungssicher sind.
Ich will dann den Bogen zur Gesetzeslage in SachsenAnhalt spannen. Ich sehe keine Notwendigkeit - ich betone: keine Notwendigkeit - zur Änderung von Gesetzen unseres Landes in Ergänzung oder in Korrespondenz zum beabsichtigten Änderungsgesetz zum BKA-Gesetz. Ich will ausdrücklich sagen, dass ich auch für SachsenAnhalt keine Notwendigkeit sehe, auch nicht in Anbetracht der entsprechenden Gefährdungslage, einen eigenen Rechtstatbestand oder eine eigene polizeiliche Möglichkeit für Online-Durchsuchungen zu schaffen. Ich halte dies für Sachsen-Anhalt zumindest zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht für notwendig.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin sehr gern bereit, im Ausschuss - ich hoffe, dass wir dort eine sehr ausführliche und intensive Debatte führen werden - über die beabsichtigten gesetzlichen Regelungen des Bundes zu berichten und auch darüber miteinander ins Gespräch zu kommen, wie Sachsen-Anhalt auch über das Instrument des Bundesrates seinen Einfluss ausüben kann, damit die von mir eingangs genannten Prämissen erfüllt werden können. - Vielen Dank.
Herzlichen Dank, Herr Minister. - Wir kommen jetzt zu den Debattenbeiträgen. Als erstem Debattenredner er
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wie alles im Leben, Herr Kosmehl, hat auch jede Medaille zwei Seiten. Das trifft auch für das Gesetz zu. Als ich mich mit dem Gesetz beschäftigt habe und noch einmal die Pressemitteilungen herausgesucht habe, die nach der Verabschiedung im Bundeskabinett veröffentlicht worden sind, hat sich das ganz deutlich bestätigt.
Die Vertreter der Opposition, der Datenschützer und der Wirtschaftsverbände haben dieses Gesetz gerügt. Gisela Piltz, die innenpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, hat von einem „Panoptikum der Überwachung“ gesprochen; über Rasterfahndung, Späh- und Lauschangriff bis hin zur heimlichen Online-Durchsuchung - auf zur Super-Spitzelbehörde!
In einer anderen Pressemitteilung habe ich gefunden, dass die Gewerkschaft der Polizei vor weiteren Verzögerungen des BKA-Gesetzes warnt; denn der Kampf gegen den Terrorismus sei ein Wettlauf gegen Zeit und Technik, und die Polizei brauche dringend die Möglichkeit, moderne Techniken zu nutzen wie auch verdeckte Online-Durchsuchungen durchzuführen. - Sie sehen, zwei Seiten, die sich hier ganz deutlich widerspiegeln.
Der Gesetzentwurf zum BKA-Gesetz ist die logische Konsequenz aus der Gesetzesänderung vom 28. August 2006. Sie haben es selbst angeführt, Herr Kosmehl, Artikel 73 Abs. 1 des Grundgesetzes, die Einfügung der Nr. 9a. Es gibt eine Reihe von Eingriffsbefugnissen.
Ich gehe davon aus, dass Sie den Gesetzentwurf, der immerhin 94 Seiten hat - 35 Seiten Gesetzestext, der Rest Begründung -, sehr intensiv gelesen haben. Mir ist beim Lesen dieser Sachen auch aufgefallen, dass man, wenn man die einzelnen Eingriffsmöglichkeiten in der Umsetzung nicht ordentlich kontrolliert, die Informationspflichten verletzt, die Kontrollpflichten verletzt, sicherlich zu solchen Möglichkeiten kommen kann, wie Sie sie beschrieben haben. Aber das ist, denke ich, bei jedem Eingriff die Folge, wenn man das nicht ordentlich macht.
Sie haben gefragt: Wann soll das BKA zuständig sein? - Der Minister hat dazu auch seine Ausführungen gemacht. Ich habe es nicht so herauslesen können, wie Sie es gesagt haben, nämlich dass es möglicherweise eine scharfe Kompetenzabgrenzung ist und man sagt, ich informiere das LKA.
Ich denke, ich habe in der Begründung zu dem Gesetz gelesen, dass nicht nur das LKA in besonderen Fällen zu informieren ist, sondern sogar die Polizeibehörden im Land direkt. Wenn das darauf hinausläuft, dass eine ordentliche Zusammenarbeit, ein ordentlicher Informationsfluss und eine ordentliche Informationsverflechtung bestehen, wird das Gesetz entsprechend anwendbar und umsetzbar sein und nicht zu den negativen Auswirkungen führen, die Sie hier beschrieben haben.
In diesem Sinne kann ich für die CDU-Fraktion sagen: Wir freuen uns auf die Beratung im Innenausschuss. Ich glaube, dass wir dann die möglichen Widrigkeiten, die Sie beschrieben haben, Herr Kosmehl, ausräumen können, sodass das Gesetz letztlich ein Netzwerk und kein Wollknäuel wird. - Danke schön.
Herzlichen Dank, Herr Madl. - Für die LINKE erteile ich jetzt der Abgeordneten Frau Tiedge das Wort. Bitte schön, Frau Tiedge.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! „Da kommt Übles auf uns zu!“, titelt das „Neue Deutschland“ vom 21. Juni 2008. Der Bundestagsabgeordnete Ströbele vom Bündnis 90/Die Grünen stellte am 20. Juni 2008 in der Bundestagsdebatte zum vorliegenden BKA-Gesetz folgende bemerkenswerte Frage - ich zitiere -:
„Müssen Bundesinnenminister so sein, dass sie alle paar Wochen in den Deutschen Bundestag kommen und dem Parlament die Aufgabe zuweisen wollen, neue Sicherheitsgesetze und Sicherheitsinstitutionen unter Inkaufnahme der Einschränkung der Bürgerrechte einzuführen? Hätte das Land nicht ein Mal einen Bundesinnenminister verdient, der in den Bundestag kommt und sagt: Ich habe die Dutzende von Sicherheitsgesetzen der letzten Jahrzehnte evaluieren lassen und eine ganze Reihe gefunden, die überflüssig und gefährlich sind...?“
Wir haben dazu eine ganz klare Antwort: Ja, dieses Land hätte einen anderen Innenminister, ich betone: Bundesinnenminister verdient.