Wir haben heute einen Antrag vorliegen, den alle Fraktionen unterzeichnet haben. Das Anliegen der Bekämpfung ausbeuterischer Kinderarbeit ist ein hehres Ziel, dem sich keiner verschließen darf, und ich bin froh, dass dieses Thema auf der Tagesordnung des Landtages steht. Nach Angaben der Unicef sind weltweit über 190 Millionen Kinder in Kinderarbeit beschäftigt. Die Ursachen sind oft vielfältig. Sie reichen von Versklavung bis zu bitterster Armut der Eltern. Die Folgen sind nicht abzusehen. Anstatt zu spielen, in der Schule etwas zu lernen oder sich auf das Leben vorzubereiten, werden Kinder ihrer wichtigsten und schönsten Jahre beraubt.
Kinderarbeit ist ein Phänomen, von dem viele nichts wissen wollen. Es scheint weit weg, in Afrika, Asien oder Südamerika. Und trotzdem ist es ganz nah, nämlich immer dann, wenn wir hierzulande wieder auf den Preis schauen und Produkte kaufen, die auch durch Kinderarbeit hergestellt sein könnten. Wir verurteilen zwar die ausbeuterische Kinderarbeit, machen uns jedoch häufig keine Gedanken darüber, welche Verantwortung wir indirekt oder gar direkt tragen. Gleichwohl muss man an dieser Stelle auch erwähnen, dass es in einer wirtschaftlich globalisierten Welt für den Verbraucher fast unmöglich ist, Produkte auf ihren Herstellungsprozess hin zu prüfen.
Auch erwähnen muss man die zahlreichen Initiativen der Wirtschaft gegen ausbeuterische Kinderarbeit. Hier hat sich in den zurückliegenden Jahren zweifelsfrei sehr viel getan, nicht zuletzt durch internationale Initiativen und politischen Druck. Inzwischen sind ganze Produktgruppen zertifiziert und überwacht. Dennoch reicht dies nicht.
Die Beseitigung der Kinderarbeit durch internationale Ächtung allein wird das Problem der Unterentwicklung wohl kaum lösen, aber: Wenn wir die Kinderarbeit nicht im Rahmen unserer Möglichkeiten aktiv bekämpfen, brauchen wir uns den anderen Problemen gar nicht erst zu stellen. Wer Kinderarbeit bekämpft, leistet einen Beitrag, um den Teufelskreislauf von Armut, Mangel an Bildung und unterbezahlter Erwerbsarbeit zu durchbrechen.
Mit dem heutigen Antrag setzen wir ein kleines, aber wichtiges Zeichen gegen Kinderarbeit und wir reihen uns damit in den Chor der Bundesländer und Kommunen ein, die bereits ähnliche Beschlüsse gefasst haben. Wir müssen wissen, dass wir ausbeuterische Kinderarbeit selbst dann nicht verhindern könnten, wenn die gesamte westliche Welt keine derartigen Produkte mehr kaufen würde. Denn die Armut ist der stärkste Motor für ausbeuterische Kinderarbeit. Trotzdem sorgen wir heute dafür, dass sein Treibstoff wieder etwas knapper wird.
„Die CDU will die bestehenden Institutionen der Völkergemeinschaft für die weltweite Durchsetzung der Menschenrechte und unabdingbarer ökologischer und sozialer Mindeststandards nutzen. Kinderarbeit und die Ausbeutung von Arbeitnehmern dürfen nicht toleriert werden.“
Gut. - Die FDP hatte mir signalisiert, dass auch sie auf ihren Beitrag verzichten möchte. Herr Franke? - Jawohl, das ist der Fall.
Dann hätte Frau Hampel zum Schluss noch einmal die Gelegenheit, für die SPD das Wort zu nehmen. - Das ist auch nicht gewollt. Dann ist alles gesagt. Der Antrag aller Fraktionen spricht ja auch für sich.
Ich komme, da es keine weiteren Wortmeldungen gibt, zur Abstimmung über den Antrag in der Drs. 5/1319. Wer diesem sehr wichtigen Antrag seine Zustimmung erteilen will, den bitte ich jetzt um das Kartenzeichen. - Zustimmung bei allen Fraktionen. Damit ist dem Antrag stattgegeben worden und wir verlassen den Tagesordnungspunkt 14.
„Der letzte Zweck des Staates ist nicht zu herrschen, noch die Menschen in Furcht zu halten oder sie fremder Gewalt zu unterwerfen, sondern vielmehr, den Einzelnen von der Furcht zu befreien, damit er so sicher als möglich leben und sein natürliches Recht zu sein und zu wirken ohne Schaden für sich und andere vollkommen behaupten kann. Der Zweck des Staates ist in Wahrheit die Freiheit.“
Diese Worte stammen aus dem im Jahr 1670 erschienenen theologisch-politischen Traktat des großen niederländischen Philosophen Spinoza.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit eben den gleichen Worten hat der Richter des Bundesverfassungsgerichts Herr Papier seinen Vortrag über die Frage
eingeleitet, wie der Staat Freiheit und Sicherheit vereint. In diesen Zusammenhang ist auch die Neuordnung bzw. die Neuverteilung der Kompetenzen im Bereich des Bundeskriminalamtes einzuordnen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Einige wird es vielleicht verwundern, dass die FDP-Fraktion einen Antrag zu einem Bundesgesetz stellt,
das sich gerade in der Anfangsphase der politischen Diskussion, also im Gesetzgebungsverfahren befindet. Wir halten es aber für notwendig, möglichst frühzeitig über die Regelungen im neuen BKA-Gesetz zu sprechen,
um möglichst viele dafür zu sensibilisieren, welche Auswirkungen dieses Bundesgesetz und gerade die Änderungen in diesem Bundesgesetz für das Land SachsenAnhalt und die Sicherheitsbehörden im Land SachsenAnhalt haben werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Kompetenz des Bundeskriminalamtes zu Regelungen im Bereich der Abwehr terroristischer Gefahren ist durch die Föderalismuskommission I und die Änderung im Grundgesetz in Artikel 73 Abs. 1 Nr. 9a auf den Bund übertragen worden. Dem Bund ist somit auch eine Kompetenz eingeräumt worden. Dies soll heute aufgrund der bestehenden Verfassungslage auch von der FDP nicht infrage gestellt werden.
Sie, die Sie diese Diskussionen zur Föderalismuskommission I in den vergangenen Jahren verfolgt haben, wissen, dass ich mich immer kritisch zu der Frage geäußert habe, ob man diese Kompetenz dem Bundeskriminalamt übertragen sollte. Viele Fachpolitiker, viele Innenminister aller politischen Parteien hatten eine skeptische und zum großen Teil eine sehr deutlich ablehnende Haltung.
Am Ende, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist ein politisches Paket geschnürt worden, bei dem auch diese Änderung und diese Kompetenzverlagerung der Inhalt waren. Deshalb ist die Kompetenzverlagerung heute Verfassungswirklichkeit.
Das entbindet uns als Abgeordnete eines Landtages aber nicht davon, sehr genau hinzuschauen, wie diese neue Bundeskompetenz tatsächlich ausgefüllt wird. Es kann nur um das Ausfüllen einer Kompetenz des Bundes und nicht um ein Mehr oder ein Einfallstor für zusätzliche Kompetenzen gehen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Gerade die Frage des Ausfüllens dieser Bundeskompetenz treibt die Innenminister der Länder und des Bundes, aber auch die Innenpolitiker in den Landtagen und im Bundestag seit einiger Zeit, seit einigen Monaten um. Ich weiß, dass wir - die Kollegen werden sich erinnern - diese Problematik im Rahmen der Selbstbefassung auf Antrag der FDP im Innenausschuss schon einmal kurz angesprochen haben. Ich war sehr dankbar, dass die Landesregierung - damals war es Herr Staatssekretär Erben; denn Sie, Herr Minister, waren gerade erkrankt - dazu spontan einige Sätze gesagt hat, auf die ich später noch einmal zurückkommen werde.
Jetzt liegt der Gesetzentwurf vor und jetzt können wir ihn politisch bewerten. Nach dem ersten Lesen des gesam
ten Gesetzentwurfs sind mir wirklich einige Ideen gekommen, die ich aus Respekt vor dem Hohen Hause hier nicht äußern möchte.
Aber ich kann Ihnen sagen: Das, was dort an vielen Stellen zusammengeschrieben wurde, ist einem Entwurf einer Bundesregierung und der regierungstragenden Koalitionsfraktionen in Berlin nicht würdig.
Gerade wenn man in den vergangenen Monaten ein ums andere Mal vom Bundesverfassungsgericht deutliche Schranken bezüglich der Eingriffe in die Grundrechte, in die Freiheitsrechte der Bürger auferlegt bekommen hat, darf man ein solches Gesetz nicht vorlegen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will an dieser Stelle einen Satz sehr deutlich sagen, der nicht nur für Herrn Schäuble, nicht nur für die Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD und die sie tragenden Koalitionsfraktionen in Berlin gelten soll, sondern alle Innenpolitiker, vielleicht alle Politiker umtreiben sollte: Nicht der Staat gewährt den Bürgern Freiheit, sondern die Bürger gewähren dem Staat Einschränkungen ihrer Freiheit, damit wir alle in einer freien Gesellschaft leben.
Deshalb muss man sehr sorgfältig mit seinen Kompetenzen umgehen. Ich bin Ihnen, Herr Minister Hövelmann, dankbar dafür, dass Sie sich frühzeitig und sehr klar zu der Frage der heimlichen Online-Durchsuchung von Computern der Bürgerinnen und Bürger positioniert haben. Ich hoffe, dass Ihre klare und eindeutige Position nicht nur heute Bestand hat, sondern auch bis zur Abstimmung im Bundesrat Bestand haben wird.
Denn, meine sehr geehrten Damen und Herren, das Ausspähen von Daten in einem, wie man es so schön formuliert, ausgelagerten Notizbuch, sozusagen des auf eine Festplatte gebannten Gedankenguts kann nicht die Aufgabe des Staates sein. Bisher konnte auch niemand den Sicherheitsgewinn darlegen, der es rechtfertigen würde, einen Generalverdacht gegenüber allen Bürgerinnen und Bürgern unseres Landes zu erheben.
(Herr Scharf, CDU: Ja, die haben wir! - Herr Gürth, CDU: Ein solcher Generalverdacht ist gar nicht vorhanden!)
die ich Ihnen nicht absprechen werde, sollte man zumindest die Verfassungswirklichkeit und die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes akzeptieren. Das Bundesverfassungsgericht hat eindeutig gesagt, dass es zwar die Möglichkeit des Zugriffs auf informationstechnische Systeme gibt, weil das Grundrecht nicht schrankenlos ist; aber die Schranken und Hürden, die das Bundesverfassungsgericht aufgestellt hat, sind sehr hoch. Diese hohen Hürden hat Herr Schäuble bei Weitem gerissen, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Die Merkmale und Befugnisse sind polizeirechtliche Befugnisse, wie sie die Polizeien der Länder seit Jahrzehnten sorgfältig angewendet haben und wie sie auf der Grundlage der Landespolizeigesetze bestehen. Diese werden jetzt auf das Bundeskriminalamt verlagert. Ich will im Einzelnen nicht darauf eingehen, aber ich will auf den wesentlichen Kernpunkt kommen, warum es auch für den Landtag von Sachsen-Anhalt so wichtig ist, sich damit zu beschäftigen. Das betrifft die Regelung des § 4a des Gesetzentwurfes. Hierin ist geregelt, wann das Bundeskriminalamt zuständig sein soll.