Da ich keine ausgewiesene Bildungsexpertin bin, möchte ich als Finanzpolitikerin an diesem Punkt zum vorliegenden Antrag einiges bemerken.
Erstens. Die Einzelpläne zum Haushaltsplanentwurf 2007 und zur mittelfristigen Finanzplanung liegen uns noch nicht vor. Wir wissen aber, dass der finanzielle Spielraum des Landes und damit auch eines jeden Ressorts immer enger wird.
Zweitens. Bildung, Wissenschaft und Forschung als Schwerpunkte finden fraktionsübergreifend Zuspruch.
Dass nach unserem Verständnis die Ausgaben für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Entwicklung auch als Investitionen in die Zukunft zu sehen sind, ist für uns in Sachsen-Anhalt völlig unstrittig. Daher habe ich mit dem Punkt 1 des Antrags überhaupt kein Problem. Ihn kann ich voll unterschreiben. Das sind Aussagen, die auch wir als SPD-Fraktion seit langem vertreten.
Sie wissen aber, dass auf Bundesebene der Investitionsbegriff nicht in dieser Hinsicht erweitert worden ist. Wir können das anders sehen, das kann uns auch ärgern - wir müssen es zunächst einmal so hinnehmen, aber weiter dicke Bretter bohren.
Drittens. Die Ausweisung einer Bildungsquote ab 2007. In welcher Art und Weise künftig deutlich dargestellt werden könnte, welchen Anteil die Ausgaben für Bildung, Wissenschaft und Forschung an den Gesamtausgaben des Landeshaushaltes einnehmen, wird, so glaube ich, ausführlich zu beraten sein. Ob das mit einer Quote machbar ist, die auch immer in Abhängigkeit vom Gesamthaushaltsvolumen steht, bleibt zu diskutieren. Das würde ja Folgendes bedeuten: Weniger Einnahmen, geringerer Haushalt, geringere Ausgaben für Bildung. Oder man müsste den Anteil der Bildungsausgaben am Gesamthaushalt immer wieder anpassen. Darüber muss man diskutieren, Frau Dr. Klein.
Dann hatte ich eine Diskrepanz gesehen. Das hat sich aber inzwischen ein bisschen ausgeglichen, weil Sie von der Investitionsquote sprachen. Ich dachte, Ihrer Auffassung nach sollten die Ausgaben auf gleichem Niveau bleiben oder gesteigert werden. Das würde im Falle einer Quote bedeuten, dass man diese jährlich anpassen müsste. Das sind also Dinge, über die man noch reden muss.
Wir wollen die Bildung nicht festschreiben, wir wollen die Bildung entwickeln. Wegen des Stellenwertes, den Bildung, Wissenschaft und Forschung einnehmen und zukünftig auch verstärkt einnehmen werden, sollten wir ausführlich darüber beraten. Lassen Sie uns das im Finanzausschuss und mitberatend im Bildungsausschuss tun. - Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Da meine Vorredner alles Wesentliche gesagt haben und es inzwischen im Saal immer wärmer wird, gehe ich davon aus, dass Sie mir die Genehmigung geben, die Rede zu Protokoll zu geben.
Ich gehe davon aus, dass es im Landtag Konsens darüber gibt, dass wir die Finanzierung des Bildungs- und Forschungsbereiches als sinnvoll und im alltäglichen
Sprachgebrauch auch als Investition in die Zukunft betrachten. Darüber haben wir uns im Landtag und auch im Finanzausschuss mehr als einmal ausgetauscht.
Allerdings, wie der Presse in den letzten Monaten einmal mehr zu entnehmen war: Der Konsens endet an unseren Landesgrenzen sowohl nach Sachsen als auch nach Niedersachsen. Weder Sachsen noch die alten Bundesländer waren bereit, einer Öffnung des Investitionsbegriffes - zumindest bei der Verwendung der SoBEZ - zuzustimmen. Ich fürchte, es wird uns auch nicht viel anders gehen, wenn jetzt die SPD-Fraktionsvorsitzenden der neuen Bundesländer eine neue Fassung der Abgrenzung von Investitionen und Konsumtion im Haushaltsgrundsätzegesetz auf den Weg bringen. Aber: Steter Tropfen höhlt den Stein und vielleicht haben wir doch irgendwann Erfolg.
Aus der Sicht der FDP-Fraktion spricht auch nichts dagegen, die Ausgaben für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Entwicklung gesondert im Haushalt - etwa im Vorbericht - auszuweisen. Allerdings sollte dafür ein anderer Begriff als Bildungsquote gesucht werden; denn diese würde nur einen Teil der von Ihnen gedachten Ausgaben abdecken.
Abgelehnt wird von uns der dritte Punkt des Antrages; denn er würde bedeuten, dass der Spielraum für die Landesregierung bei der Haushaltskonsolidierung deutlich eingegrenzt wird. Dies hätte ich in den letzten vier Jahren abgelehnt und ich lehne es auch heute ab. Die Konsolidierung des Haushaltes ist ebenfalls ein wichtiges Ziel, das die Zukunftsfähigkeit unseres Landes sichert. Diese Aufgabe ist schwer genug und sollte nicht durch weitere Quoten kompliziert werden.
Darüber hinaus ist der Anteil des Geldes für Wissenschaft und Bildung am Haushalt sicher nur ein Indiz für eine gute Bildungs- und Forschungslandschaft.
Herr Präsident, nach den globalen und weltgeschichtlichen Betrachtungen, die Frau Dr. Klein angestellt hat, und nach dem Bericht aus dem Nähkästchen des Finanzministers, kann auch ich, so denke ich, auf all die Dinge verweisen, die gesagt worden sind und über die wir auch im Finanzausschuss nochmals diskutieren müssen und sollten.
Ich will nur einen Satz hinzufügen: Wenn wir die Diskussion auf den Punkt „Bildung statt Beton“ verkürzen, dann machen wir uns das Leben sehr einfach. Ich will nur darauf verweisen, dass wir sehr gut über Autobahnen und sonst was streiten können. Wenn wir ein Schulbauprogramm verwirklichen, ist das auch eine Investition in Bildung und nicht eine in Beton. Beim Hochschulbau ist das auch etwas unscharf. Deswegen sollten wir uns bemühen, die Dinge sachorientiert und fair im Ausschuss zu diskutieren. Dazu ist die CDU-Fraktion bereit. - Danke.
Es ist schon erstaunlich, wie sich manche Mythen halten. Ich kann mich nicht daran erinnern, von Investitionen in Bildung statt in Beton gesprochen zu haben. Ich habe das bestimmt nicht gesagt. Ich habe gesagt, man muss auch diese Investitionen nach wie vor sehr ausführlich betrachten, aber sie lösen eben nicht mehr in der herkömmlichen Weise unsere Wachstumsprobleme.
Aber da wir eben Bildung wesentlich weiter fassen müssen, bitte ich um eine Überweisung nicht nur in den Finanzausschuss und in den Bildungsausschuss, sondern auch in die Ausschüsse für Wirtschaft und Arbeit, für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, für Umwelt und für Landesentwicklung und Verkehr.
Wir wollten ja auch nicht nur schlechthin über den Investitionsbegriff reden, sondern es geht um all die Bereiche, in denen Bildung im weitesten Sinne des Wortes vorkommt. Dazu gehören auch der ESF, die berufliche Aus- und Weiterbildung und die Industrieforschung. Das gehört alles zum Bildungsbegriff im weitesten Sinne, wenn ich eine Bildungsquote ausweisen will. Deshalb bitte ich um die Überweisung in die genannten Ausschüsse.
Vielen Dank, Frau Dr. Klein. - Weitere Wortmeldungen gibt es dazu nicht. Es ist beantragt worden, den Antrag der Fraktion der Linkspartei.PDS in der Drs. 5/105 in mehrere Ausschüsse zu überweisen. Ich lasse deswegen einzeln abstimmen.
Wenn ich das richtig verstanden habe, bestand wohl Klarheit darüber, den Antrag zur federführenden Beratung in den Finanzausschuss zu überweisen. Dann stimmen wir darüber ab. Wer stimmt zu? - Das sind offensichtlich alle. Dann ist das so beschlossen.
Zur Mitberatung - ich gehe der Reihe nach durch - wurde eine Überweisung in den Bildungsausschuss vorgeschlagen. Wer stimmt zu? - Offensichtlich auch alle.
(Frau Dr. Klein, Linkspartei.PDS: Nein! Wirtschaft, Landwirtschaft, Umwelt, Landesentwicklung und Verkehr!)
Können wir darüber gemeinsam abstimmen? - Gut. Sie haben die vier weiteren Ausschüsse gehört. Wer stimmt der Überweisung zu? - Die Antragsteller und Teile der CDU-Fraktion. Wer stimmt dagegen? - Die Koalitionsfraktionen. Wer enthält sich der Stimme? - Teile der FDP-Fraktion. Damit ist die Überweisung in diese Ausschüsse abgelehnt.
Der Antrag wurde zur federführenden Beratung in den Finanzausschuss und zur Mitberatung in den Bildungsausschuss überwiesen. Der Tagesordnungspunkt 15 ist beendet.
Den Tagesordnungspunkt 16 behandeln wir morgen im Anschluss an die Aktuelle Debatte, sodass ich jetzt den Tagesordnungspunkt 17 aufrufe:
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich denke, alle im Saal stimmen mit mir darin überein, dass die Kultur ein wesentlicher Bestandteil unserer Gesellschaft ist, der auch immer mehr über die Lebensqualität der Menschen entscheidet. Sie ist die gemeinsame ideelle Lebensgrundlage unserer Gesellschaft und bestimmt auch immer mehr den sozialen Gesamtzusammenhalt in unserer Gesellschaft. Oder anders gesagt: Kunst und Kultur sind wesentliche Teile unserer Identität.
Die Fraktion der Linkspartei.PDS fordert mit diesem Antrag, das Grundgesetz um einen Artikel 20b zu ergänzen, in dem es heißen soll: „Der Staat schützt und fördert die Kultur.“ Dieser Satz in unserem Grundgesetz wäre mehr als nur eine wohlklingende oder wohlformulierte Aussage.
Die europäische Kulturnation Deutschland würde mit dieser Verpflichtung für sich einen Grundsatz aufstellen. Man könnte auch sagen, es wäre ein guter Vorsatz für die Republik. Mit einer solchen Formulierung würde man im Grundgesetz die Kultur mit anderen Bereichen gleichstellen. Sie wäre dann nämlich neben den wirtschaftlichen, sozialen, umwelt- oder auch tierschutzbezogenen Zielen, die im Grundgesetz verankert sind, gleichberechtigt.
In großer Sorge muss man sich befinden, wenn man die nackten Zahlen bei der Kulturförderung der letzten Jahre betrachtet. Wie die Bundesregierung im Frühjahr dieses Jahres mitteilte, ist die Gesamtsumme aller öffentlichen Kulturausgaben von 2001 bis 2004, also in nur drei Jahren, von 8,4 Milliarden € auf 7,8 Milliarden € zurückgeführt worden. Das ist schon alarmierend; denn ein fundamentales Erbe unseres Landes scheint bedroht zu sein und nicht alles lässt sich mit Sparzwängen oder angespannten Haushaltssituationen begründen.
Ich will aber an dieser Stelle nicht unerwähnt lassen, dass die vorgeschlagene kulturelle Staatszielbestimmung nicht justiziabel, also nicht vor Gericht einklagbar wäre. Dennoch wäre die Aufnahme der Kultur als Staatsziel in das Grundgesetz eine ideelle bundesweite Stärkung von Kultur. Es wäre ein wichtiges Signal für alle Ebenen, auch für die Kommunen in unserem Land. Denn für die Gemeinden wäre zumindest aus meiner Sicht eine solche Grundgesetzänderung hilfreich. Man würde sie bei der Wahrnehmung ihres eigenen Kulturauftrages unterstützen.
Auch wenn ein Rechtsanspruch direkt nicht besteht, besteht die Möglichkeit, dass wie bei allen anderen Staatszielen auch Ermessens- und Beurteilungsspielräume bei Gerichten oder auch bei Finanzverwaltungen eröffnet werden.
Natürlich ist das Anliegen in unserem Antrag nicht aus der Luft gegriffen. Die Enquetekommission „Kultur in Deutschland“ hat in ihrem im Jahr 2005 vorgelegten