Ansonsten schätze ich ein Fenster, das man öffnen kann. Das ist aber bei den klimatisierten Zügen leider nicht möglich. Mag es sein, wie es will.
Um eines klarzustellen: In keinem Wort meiner Rede habe ich behauptet, dass wir eine Kürzung der Mittel nicht hinnehmen dürfen oder dass wir Streckenschließungen und Kilometerkürzungen nicht hinnehmen dürfen. Ich habe lediglich gefragt, an welcher Schraube wird von der Landesregierung gedreht, um diese Kürzungen so zu kompensieren, dass wir einen leistungsfähigen Schie
Ich habe noch gesagt, dass es auch möglich ist, dass die Qualität etwas reduziert wird, wenn man die Quantität erhalten will; diese Variante hat man. Das heißt nicht, dass ich, nur weil ich in die Opposition geraten bin, dagegen bin, dass überhaupt irgendwelche Kürzungen stattfinden. Wir haben auch einen Bevölkerungsrückgang. Wir müssen alldem Rechnung tragen. Das haben wir vor zwei bis drei Jahren gesagt und das sagen wir auch jetzt noch; das ist nicht das Problem.
Richtig ist: Die Kürzungen sind eigentlich viel höher, als ich es dargestellt habe. Das hat auch nichts mit fehlender Einarbeitung zu tun. Im Haushaltsbegleitgesetz stehen 3,3 Milliarden € bis zum Jahr 2010 und die Zusage über 500 Millionen € ist eine mündliche Zusage. Bisher haben wir eigentlich 3,3 Milliarden €. Die Bundesregierung hat sicherlich noch nicht ganz klar festgelegt, wie diese umgesetzt werden sollen; aber 3,3 Milliarden € sind festgeschrieben, also werden sie umgesetzt.
Was ich als Berechnung herangezogen habe, ist das Best-Case-Szenario. Das kann also durchaus noch schlimmer kommen bis hin zu den 165 Millionen €, die erwähnt worden sind. Von daher, so denke ich, ist es durchaus wichtig, dass man rechtzeitig Überlegungen anstellt. Das haben mir alle bestätigt.
Zu dem Änderungsantrag. Zum einen stimme ich zu, dass dies ein wenig dem Koalitionsvertrag widerspricht. Zum anderen ist der Änderungsantrag auch in systematischer Hinsicht problematisch. Wenn Sie verlangen, dass die Landesregierung im Ausschuss berichtet, wie sie die Stellschrauben zu bedienen gedenkt, dann sollten Sie nicht bereits vorher eine der Optionen beschlossen haben, die erst als Ergebnis herauskommen kann. Es gibt mehrere Optionen - das habe ich in meiner Rede dargelegt- und es mag auch sein, dass dieser Änderungsantrag eine Option ist. Aber diese können Sie nicht im Vorfeld beschließen, wenn Sie erst hören wollen, welche Möglichkeiten offen sind. Das ist von der Systematik her falsch. Ob sie inhaltlich mit Ihrem Koalitionsvertrag übereinstimmt, mag Ihr Problem sein.
In dem Änderungsantrag ist ein weiterer Punk enthalten. Wenn Sie sich überlegen, dass Sie Zwecke und Ziele vermischen, dann kommen Sie automatisch in die Vermischung der Mittel. Wenn Sie Mittel vermischen - die erste Problematik zeigt sich bei den Landkreisen -, dann kommen Sie bei weiteren Kürzungen in Argumentationsschwierigkeiten, weil Sie die Zuordnung nicht mehr finden. Wenn Sie die Zuordnung nicht mehr finden, dann können Sie sich gegen weitere Kürzungen nicht mehr richtig wehren.
Eine solche Vermischung hat immer die Gefahr, dass Sie etwas Gutes wollen und etwas Schlechtes herausbekommen. Aber wir sollten auch das im Ausschuss in Ruhe diskutieren und nicht bereits an dieser Stelle ein Ergebnis festschreiben.
Deswegen werden wir Ihren Änderungsantrag ablehnen und hoffen, dass wir darüber insgesamt im Ausschuss diskutieren können. - Danke schön.
Danke, Herr Wolpert. - Damit ist die Debatte beendet. Wir treten in das Abstimmungsverfahren zu den Drs. 5/99 und 5/141 ein. Zunächst stimmen wir über den Än
derungsantrag in der Drs. 5/141 ab. Wer diesem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Das ist die Fraktion der FDP und die Fraktion der Linkspartei.PDS. Damit ist der Änderungsantrag angenommen worden.
Wir stimmen nun über die Drs. 5/99 in der soeben geänderten Fassung ab. Wer stimmt dem zu? - Das sind die Koalitionsfraktion und die FDP-Fraktion. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimmer? - Das ist die Fraktion der Linkspartei.PDS. Damit ist der Antrag in der geänderten Fassung angenommen worden. Wir verlassen den Tagesordnungspunkt 11.
Meine Damen und Herren! Bevor ich den Tagesordnungspunkt 12 aufrufe, eine kurze Erinnerung bezüglich des Zeitplans. Wir sind, gemessen an dem ursprünglichen Plan, eine Stunde im Rückstand. Ich denke, wir könnten, gemessen an dem Plan, noch eine halbe Stunde zulegen, aber es wird bis 20 Uhr nicht alles geschafft werden können.
Deswegen haben sich die Fraktionen inzwischen darauf verständigt, dass wir den Tagesordnungspunkt 16 - Programme gegen Rechtsextremismus -, an dem sehr viel gearbeitet worden ist, am heutigen Sitzungstag nicht als letzten oder vorletzten Tagesordnungspunkt behandeln, sondern morgen im Anschluss an die Aktuelle Debatte. Dem Tagesordnungspunkt 15 - Stichwort Bildungsquote - würde dann der Tagesordnungspunkt 17 - Kultur ins Grundgesetz - folgen. Die Frage, ob weitere Tagesordnungspunkte getauscht werden, wäre zu erörtern. Hierzu müssten Vorschläge von den Fraktion kommen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nunmehr seit Jahren - ich betone: seit Jahren - beschäftigt sich der Landtag von Sachsen-Anhalt auf Initiative der Linkspartei.PDS mit der Zukunft der KZ-Gedenkstätte Lichtenburg in Prettin. Es wurde viel über dieses Thema debattiert, aber eine auf Dauer angelegte, tragbare Lösung für alle Beteiligten ist auch heute noch immer nicht in Sicht. Die Zukunft und der langfristige Erhalt der Gedenkstätte sind weiterhin ungewiss bzw. an Rahmenbedingungen und Voraussetzungen geknüpft, deren Umsetzung und Realisierung sich noch immer in einem nebulösen Schwebezustand befinden. Die KZ-Gedenkstätte Lichtenburg ist in ihrem Fortbestand weiterhin hochgradig gefährdet. Das ist ein Skandal und auf keinem Fall hinnehmbar.
Die Zeit ist in diesem konkreten Fall wahrlich nicht endlos; sie drängt und läuft uns im Galopp davon. Wenn es
für die Gedenkstätte in Prettin überhaupt noch eine Zukunft geben kann, ist unverzügliches und verantwortungsvolles Handeln der Landesregierung notwendig. Das heißt auf den Punkt gebracht: Der dauerhafte Erhalt der KZ-Gedenkstätte kann ausschließlich durch eine Übernahme in die Trägerschaft des Landes SachsenAnhalt gewährleistet werden.
Diese Übernahme ist wiederum unabdingbare Voraussetzung für die direkte, tatsächliche Aufnahme und Eingliederung in die Gedenkstättenstiftung des Landes.
Nun im Einzelnen. Untersetzt durch wissenschaftliche Forschungsergebnisse, stellte der Landtag bereits im Frühjahr 2002 einstimmig fest, dass die Gedenkstätte des ehemaligen Konzentrationslagers Lichtenburg in Prettin von überregionaler Bedeutung ist. Der Landtag sprach sich für den Erhalt und den Ausbau der Gedenkstätte aus.
Meine Damen und Herren! Gestatten Sie mir in diesem Zusammenhang einige Sätze zur Geschichte und Bedeutung der Lichtenburg. Darauf ist schon des Öfteren hingewiesen worden, aber ich glaube, man kann es gar nicht oft genug erwähnen. Ich zitiere: „Keine lichte Burg, sondern das ideale Konzentrationslager“, schrieb die einst dort inhaftierte Lina Haag in einem Brief an ihren Mann Alfred Haag über das im 16. Jahrhundert als Witwensitz sächsischer Kurfürstinnen erbaute Schloss Lichtenburg. Schon im Jahr 1812 wurde es als Zuchthaus genutzt und im Jahr 1928 wegen mangelnder baulicher und sanitärer Zustände geschlossen.
Am 13. Juni 1933 wurde die Lichtenburg zum Konzentrationslager für männliche Schutzhäftlinge und somit zu einem der ersten Konzentrationslager der Nazis. Ende September 1933 saßen bereits 1 675 Festgenommene in der Lichtenburg. Die Gefangenen waren überwiegend politische Häftlinge, aber auch Juden, Homosexuelle, Bibelforscher und weitere rassistisch Verfolgte befanden sich unter den Inhaftierten.
Infolge des Baus des KZ Sachsenhausen im Jahr 1936 sowie des KZ Buchenwald im darauf folgenden Jahr wurde Mitte August 1937 das Männer-Konzentrationslager Lichtenburg aufgelöst. Am 15. Dezember 1937 trafen dann die ersten 200 weiblichen Gefangenen aus dem Frauen-Konzentrationslager Moringen ein. Bis 1939 waren 1 415 Häftlingsnummern belegt. Nachdem die Frauen im Jahr 1939 in das neu gebaute Konzentrationslager Ravensbrück verlegt worden waren, nutzte die SS das Schloss bis 1945 als Zeugamt und Versorgungslager. Bedeutende Teile des Konzentrationslagers, wie Strafbunker, Zellengebäude und Schlafräume der Häftlinge, sind bis heute erhalten geblieben.
In diesem Zusammenhang möchte ich ausdrücklich auf die am 11. Februar 1993 beschlossene Resolution des Europäischen Parlaments zum europäischen und internationalen Schutz der Gelände der nazistischen Konzentrationslager als historische Gedenkstätten hinweisen, welche die Notwendigkeit des Erhalts auch der KZGedenkstätte Lichtenburg in Prettin eindringlich unterstreicht. Darin heißt es unter anderem - ich zitiere -:
„Berücksichtigend die Bedrohung, die auf der Erhaltung der Gelände der nazistischen Konzentrationslager und auf ihrer besonderen Bedeutung auf historischer Ebene lastet, und in der Auffassung, dass den Millionen Toten aller nazistischen
Konzentrationsstätten der Respekt der heutigen und künftigen Generationen gebührt und dass die Erziehung unserer Jugend der Bedeutung ihrer Opfer für die Sache der Freiheit, der Menschenrechte und des Friedens Rechnung tragen muss, fordert das Parlament die Mitgliedstaaten, den Rat und die Kommission auf, jede Initiative zur Erhaltung der Bedeutung der nazistischen Konzentrationslager zu unterstützen.“
Diesem Anliegen kann und darf man sich nicht verschließen. Dem widerspricht das bisher zögerliche sowie ungeklärte und aus unserer Sicht nicht hinnehmbare Handeln der Landesregierung.
Meine Damen und Herren! Nun, 73 Jahre nach der Ankunft der ersten Häftlinge im Konzentrationslager Lichtenburg, droht immer noch das Aus für die Gedenkstätte. Aufgrund ungeklärter Eigentumsverhältnisse, offener Fragen hinsichtlich einer künftigen Landesträgerschaft sowie aufgrund des schlechten baulichen Zustandes, der fehlenden Sanierungsmittel sowie einer nicht gesicherten dauerhaften Unterhaltung ist die Zukunft des Schlosses mehr als fraglich.
Die 2. Lichtenburg-Konferenz am 16. Juni 2006 in Prettin hat mit aller Schärfe den Ernst der Lage deutlich gemacht. Die Teilnehmer, unter anderem Vertreter von Opferverbänden und der Lagergemeinschaften Buchenwald, Ravensbrück und Sachsenhausen, der hiesige Gedenkstättenleiter, die Bürgermeisterin von Prettin - ihr muss von dieser Stelle aus herzlich gedankt werden, weil die Gedenkstätte aufgrund ihrer Initiativen überhaupt noch am Leben ist; durch die Initiativen des Gemeinderates, des Stadtrates von Prettin ist es gelungen, die Gedenkstätte bislang nicht schließen zu müssen; deshalb an dieser Stelle unser herzlicher Dank an sie -,
sowie Abgeordnete der Landtagsfraktionen von Linkspartei.PDS, SPD und CDU, mussten leider und zum Teil mit Bestürzung feststellen, dass die Übernahme der KZGedenkstätte in die Trägerschaft des Landes von einer Lösung noch weit entfernt ist.
Es hätte dem Innenminister bzw. den Vertretern des Innenministeriums gut zu Gesicht gestanden, bei der 2. Konferenz zur Zukunft der Lichtenburg personell vertreten zu sein - doch man glänzte durch Abwesenheit -; denn dies hätte zumindest den Konferenzteilnehmern die Möglichkeit geboten, viele der bohrenden Fragen hinsichtlich des Weiterbestehens der Gedenkstätte und des gesamten Schlosskomplexes direkt an die Verantwortlichen zu stellen.
So kann man heute nur Folgendes spekulativ in den Raum stellen: Hat das Innenministerium diese drängenden Fragen gefürchtet? Sind Lösungsansätze nicht absehbar? Gibt oder soll es keine Zukunft für die Lichtenburg geben?
Aber vielleicht steht uns der Innenminister in der heutigen Debatte noch Rede und Antwort. Und vielleicht oder doch besser: hoffentlich - diesbezüglich lassen wir uns gern eines Besseren belehren - ist die Zukunft der Lichtenburg gar nicht so schwarz, wie wir sie hier zeichnen.
An der jetzigen prekären Situation ändert zunächst auch die Aufnahme der Gedenkstätte in das vom Landtag im Februar 2006 beschlossene und am 1. Januar 2007 in Kraft tretende Gedenkstättenstiftungsgesetz für das Land Sachsen-Anhalt nichts. Es ist unbestritten: Die Aufnah
me der KZ-Gedenkstätte Lichtenburg in Prettin - vor allem auf Drängen der Opferverbände und des Zentralrats der Juden in Deutschland sowie meiner Fraktion - in § 2 Abs. 2 des besagten Stiftungsgesetzes ist und war ein Erfolg oder, besser gesagt, ein Teilerfolg. Wenn da nicht das so genannte Kleingedruckte in § 22 Abs. 2 wäre. Darin heißt es nämlich - ich zitiere -:
Das heißt also konkret und unmissverständlich: Ohne die Klärung der Frage der Landesträgerschaft bis zum 31. Dezember 2006 ist und bleibt die Eingliederung der KZ-Gedenkstätte in die Gedenkstättenstiftung ein bloßes im Gesetz fixiertes Lippenbekenntnis. Ohne die Aufnahme in die Gedenkstättenstiftung des Landes ist das Ende der Gedenkstätte absehbar und unausweichlich - eine Kette ohne Ende.
Trotz jahrelanger Verhandlungen mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben ist die geplante Übernahme der Immobilie durch das Land immer noch ungeklärt. Es ist uns auch nicht völlig klar, auf welcher Seite sich die eigentlichen Verhinderungs- oder Verzögerungspartner des geplanten Eigentumswechsels befinden.
Fazit: Wenn das Land also bis zum Ende des Jahres die Trägerschaft nicht offiziell übernimmt, dann ist der Platz der Lichtenburg im Stiftungsgesetz, der unter anderem eine finanzielle Förderung sichert, obsolet. In der Konsequenz hätte das die endgültige Schließung der Gedenkstätte zur Folge.