Sehr geehrter Herr Graner, wenn Ihnen das Thema wichtig gewesen wäre, dann hätte es sicherlich einer intensiven Beratung im Ausschuss und vielleicht auch in der Anhörung bedurft. Da Sie aber den Antrag einbrachten und gleich verabschieden wollten, weil das sozusagen en passant passierte, zweifele ich an der Ernsthaftigkeit. Außerdem, so glaube ich, muss nicht jeder Vorschlag von 14-Jährigen in diesem Parlament umgesetzt werden. Deswegen sitzen hier erwachsene Männer und Frauen, um intensiv über Politik zu beraten.
Als letzter Debattenrednerin erteile ich Frau Feußner von der CDU-Fraktion das Wort. Bevor Frau Feußner das Wort nimmt, möchte ich Schülerinnen und Schüler der Clausewitz-Schule Burg auf der Südtribüne begrüßen. Herzlich willkommen!
Von Frau Feußner wurde mir signalisiert, dass sie auf ihren Debattenbeitrag verzichtet. Damit sind wir am Ende der Debatte, wenn es keine weiteren Fragen gibt.
Es ist interfraktionell beantragt worden, die Beschlussempfehlung an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur zurückzuüberweisen. Vom Abgeordneten Herrn Kley ist noch ein Antrag auf Überweisung in den Finanzausschuss gestellt worden. Ich würde diesen Antrag zur Abstimmung stellen wollen.
Herr Präsident, ich möchte kurz darauf hinweisen, dass der Gesetzentwurf an den Ausschuss für Finanzen überwiesen ist, wenn es so ist, wie es hier dargestellt wurde, nämlich dass vorgesehen ist, finanzielle Mittel anzufassen, anders als bei der ersten Einbringung.
Ich hatte es so verstanden, dass das, was wir heute in der Drucksache beraten haben, in den Finanzausschuss zu überwiesen ist. So hatte ich das verstanden.
Das würde ich nun zur Abstimmung stellen wollen. Wer der Überweisung dessen, was heute vorliegt, in den Finanzausschuss zustimmt, den bitte ich um das Karten
zeichen. Wer stimmt zu? - Zustimmung bei der FDP und bei der LINKEN. Wer lehnt das ab? - Die Koalition. Damit ist der Antrag auf Überweisung in den Finanzausschuss abgelehnt worden.
Ich stelle nun den Vorschlag zur Abstimmung, dass die heute beratene Beschlussempfehlung, die von allen Fraktionen getragen wurde, mit den Drucksachen, die vorliegen, einschließlich der beiden Änderungsanträge des heutigen Tages wieder in den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur zurücküberwiesen wird. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Zustimmung bei allen Fraktionen. Damit ist der Überweisung zugestimmt worden. Wir können den Tagesordnungspunkt 8 verlassen.
Ich mache Ihnen jetzt, da Sie so kontinuierlich und konzentriert gearbeitet haben, den Vorschlag, dass wir vor der Mittagspause noch einen Tagesordnungspunkt aufgreifen, und zwar den Tagesordnungspunkt 9. Zu diesem ist keine Debatte verabredet worden. Sind Sie damit einverstanden?
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Tierseuchenkasse und zur Ausführung des Tierseuchengesetzes
Einbringer ist die Ministerin für Landwirtschaft und Umwelt Frau Wernicke. Es ist verabredet worden, zu diesem Tagesordnungspunkt keine Debatte zu führen. Frau Wernicke, Sie haben das Wort. Bitte.
Herr Präsident, Landwirtschaft kann auch manchmal schwer sein, zumindest was die Wortwahl betrifft. - Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bringe den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Tierseuchenkasse und zur Ausführung des Tierseuchengesetzes ein.
Das Gesetz über die Tierseuchenkasse und zur Ausführung des Tierseuchengesetzes wurde im Juli 2002 erlassen. Damit wurde ich ermächtigt, private Dritte mit der Erledigung staatlicher Aufgaben zu beauftragen. Ich habe von dieser Ermächtigung Gebrauch gemacht und dem Landeskontrollverband für Leistungs- und Qualitätsprüfung durch Verordnung Aufgaben der Viehkennzeichnung, der Registrierung von Vieh und als regionale Stelle für Sachsen-Anhalt im Verkehr mit der zentralen Datenbank des Herkunftssicherungs- und Identifikationssystems für Tiere übertragen. Diese Maßnahme hat die Veterinärverwaltung auf allen Verwaltungsebenen des Landes erheblich entlastet und dem Personalaufwuchs entgegengewirkt.
In den vergangenen Jahren haben sich sowohl der Rahmen des Tierseuchenrechts als auch des Tierschutzrechtes erheblich erweitert. Damit ergeben sich zusätz
liche Registrierungspflichten, zum Beispiel für Nutzfisch- und Bienenhaltungen sowie für die Zirkusse.
Zusätzlich machen Erweiterungen des Herkunftssicherungs- und Identifikationssystems für Tiere tiergesundheitliche Aspekte betreffend die Teilnahme niedergelassener Tierärzte an diesem System erforderlich. Das betrifft Tierärzte, die von der zuständigen Behörde mit der Wahrnehmung amtlicher Aufgaben beauftragt sind oder von den im HIT-System erfassten Tierhaltern zur Durchführung bestimmter, eigentlich dem Tierhalter obliegenden Aufgaben bevollmächtigt sind. Diese Tierärzte erhalten im System klar definierte Kompetenzen im Sinne von Lese- und Schreibrechten.
Um diesem Personenkreis den Zugang zum System zu ermöglichen, müssen diese mit einer Registriernummer analog der für Tierhaltungen ausgestattet werden. Die Verwaltung der bereits vergebenen und noch verfügbaren Registriernummern und die Stammdatenpflege für vergebene Registriernummern sollen für alle Tierhaltungen und den eng begrenzten Personenkreis an zentraler Stelle beim Landeskontrollverband erfolgen. Die Änderung des Gesetzes über die Tierseuchenkasse und zur Ausführung des Tierseuchengesetzes soll die Rechtsgrundlage für die Erweiterung der Aufgabenübertragung an den Landeskontrollverband schaffen.
Angehört wurden zum Änderungsentwurf der Landesbauernverband, der Landvolkverband, der Verband der Landwirte im Nebenerwerb, der Landeskontrollverband, der Landkreistag und der Städte- und Gemeindebund. Der Landesbauernverband und der Landeskontrollverband haben Stellungnahmen abgegeben, in denen sie keine Einwände gegen das Gesetzesvorhaben erhoben haben. Die übrigen Verbände haben keine Stellungnahmen abgegeben.
Ich habe jetzt nicht gehört, in welchen Ausschuss der Gesetzentwurf überwiesen werden soll; ich nehme an, in den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. - Andere Wünsche bezüglich einer Ausschussüberweisung sehe ich nicht. Damit kommen wir zum Abstimmungsverfahren zu der Drs. 5/1254 - Überweisung in den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten; die erste, die wir heute durchführen. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Zustimmung bei allen Fraktionen. Damit ist der Überweisung zugestimmt worden und wir können den Tagesordnungspunkt 9 verlassen.
Meine Damen und Herren! Ich würde jetzt in die Mittagspause eintreten wollen. - Ich wünsche Ihnen guten Appetit. Erholen Sie sich gut, damit wir genauso flott weitermachen können.
Ich möchte Sie noch an die Gespräche um 13 Uhr mit dem MDR erinnern. Wir werden mit den Fraktionsvorsitzenden das Gespräch mit den Vertretern führen, die heute im Hause waren.
rung der Grundsätze des Petitionsausschusses - beginnen. - Herzlichen Dank. Die Mittagspause ist damit eingeläutet.