Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bereits während der ersten Lesung wurde deutlich, dass die Fraktionen diesem Gesetzentwurf grundsätzlich positiv gegenüberstehen.
Der Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien hat sich in der 22. Sitzung am 25. April 2008 mit dem Gesetzentwurf befasst. Auch im Rahmen der Ausschussberatung wurde deutlich, dass alle Fraktionen den Gesetzentwurf im Grundsatz mittragen.
Neben den verschiedenen Änderungen gesetzestechnischer Art, die Sie der Beschlussempfehlung entnehmen können, wurden auf Antrag der Fraktionen der CDU und der SPD zu Artikel 1 - Änderung des Mediengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt - drei Änderungen beraten und jeweils mit 8 : 0 : 2 Stimmen beschlossen.
Erstens. In § 34 Abs. 1 wird die Jahreszahl 2010 durch die Jahreszahl 2015 ersetzt, womit die Digitalisierung des Hörfunks befördert werden soll. Hierzu wird folglich eine als erforderlich angesehene landesrechtliche Festlegung des endgültigen Umstellungszeitpunkts für die terrestrische Übertragung von Rundfunkprogrammen und Telemedien in ausschließlich digitaler Technik getroffen.
Zweitens. § 34 Abs. 7 wird neu gefasst, um bei der Vergabe nicht pauschal von einer hälftigen Aufteilung freier digitaler terrestrischer Übertragungskapazitäten zwischen den öffentlich-rechtlichen Anbietern einerseits und der Medienanstalt Sachsen-Anhalt andererseits auszugehen. Vielmehr soll der nachgewiesene Bedarf zugrunde gelegt werden. Hiermit wird ein bereits praktiziertes Verfahren ausreichend gesetzlich verankert.
Meine Damen und Herren! Ich bitte um etwas mehr Ruhe. Herr Nico Schulz ist hier vorn nicht zu verstehen. Wir hier oben möchten es auch hören.
Drittens. § 38a Abs. 5 wird ersatzlos gestrichen, da die darin gewählte Formulierung zwar mehr Klarheit schaffen sollte, dieses Ziel aber nach Meinung der Antragsteller, der sich der Ausschuss anschloss, nicht erreicht wurde.
Der Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien verabschiedete in der bereits erwähnten Sitzung die Ihnen vorliegende Beschlussempfehlung zu dem Entwurf eines Zweiten Medienrechtsänderungsgesetzes in der Drs. 5/1261 mit 7 : 0 : 2 Stimmen.
Im Anschluss an die Ausschussberatung hat der GBD noch einige Anpassungen redaktioneller Art vorgenommen, die in die vorliegende Beschlussempfehlung eingearbeitet wurden.
Darüber hinaus ist dem GBD nach Drucklegung der Ihnen vorliegenden Beschlussempfehlung noch ein Fehler aufgefallen, nämlich in Artikel 1 Abs. 1, den es noch zu beheben gilt. Dort ist der Verweis auf den ARD-Staatsvertrag zu streichen. Hierüber habe ich die Sprecher der Fraktionen sowie die Staatskanzlei informiert.
Dies vorausgeschickt, bitte ich den Landtag seitens des Ausschusses um Zustimmung zu der Beschlussempfeh
Herzlichen Dank, Herr Schulz, für die Berichterstattung. - Eine Debatte war nicht vorgesehen. Ich bitte, die vom Berichterstatter genannte Änderung zu beachten.
Ich frage, ob wir über die selbständigen Bestimmungen, über die Gesetzesüberschrift und das Gesetz in seiner Gesamtheit abstimmen können. - Ich sehe keinen Widerspruch.
Ich lasse also über die selbständigen Bestimmungen, über die Gesetzesüberschrift - sie lautet: Zweites Medienrechtsänderungsgesetz - sowie über das Gesetz in seiner Gesamtheit abstimmen. Wer dem Gesetz zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Zustimmung bei allen Fraktionen. Gegenstimmen gibt es nicht, Stimmenthaltungen ebenfalls nicht. Damit ist das Gesetz so beschlossen worden und wir können den Tagesordnungspunkt 7 verlassen.
Die erste Beratung hat in der 31. Sitzung des Landtages am 13. Dezember 2007 stattgefunden. Berichterstatter ist der Abgeordnete Herr Dr. Gunnar Schellenberger. Danach folgt eine Fünfminutendebatte. Herr Dr. Gunnar Schellenberger hat jetzt das Wort. Bitte schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wie Sie gehört haben, geht es um den Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes. Auf der Tribüne sitzen gerade Schülerinnen und Schüler und auch Lehrer. Ich kann euch beruhigen: Es geht nicht um eine inhaltliche Reform der Schulen. Es wird also nicht wieder alles umgebaut. Das ist ja immer die Befürchtung, wenn es um eine Änderung des Schulgesetzes geht. Es geht hierbei hauptsächlich um die Schulen in freier Trägerschaft und um die Frage ihrer Finanzierung.
Die Landesregierung hat einen Gesetzentwurf eingebracht, um auf entsprechende verwaltungsgerichtliche Urteile zu reagieren, die sich mit der Frage der Finanzierung der Schulen in freier Trägerschaft beschäftigen.
Natürlich werden, wenn man ein Schulgesetz schon einmal anfasst, auch ein paar andere Dinge mit erledigt. In diesem Falle geht es um die Arbeit der Schulen in freier Trägerschaft und auch noch um andere Dinge, bezogen
auf die Frage der Wahl von Schülersprecherinnen und Schülersprechern. Letzteres betrifft auch die anderen Schulen.
Wir haben uns im Ausschuss für Bildung und Wissenschaft mit dem Gesetzentwurf und natürlich auch mit dem Änderungsantrag, der seitens der Fraktion DIE LINKE eingebracht wurde, beschäftigt. Bei dem Änderungsantrag geht es um die Frage der Kosten der Schülerbeförderung.
Wie das bei einer ordentlichen Beratung eines Gesetzentwurfes üblich ist, haben wir uns zunächst darauf verständigt, eine Anhörung durchzuführen. Das haben wir auch getan, und zwar im Januar 2008. Für die, die es genau wissen möchten: Das war am 16. Januar.
Nach der Anhörung haben wir unsere Beratungen durchgeführt, wobei in diesen Beratungen verschiedene Themen eine Rolle gespielt haben. Ich habe bereits einige Themen angerissen, und zwar ging es hierbei auch um Fragen der Kapazitätsgrenzen von Schulen bzw. von Schulbezirken, Schuleinzugsbereichen, also wenn allgemein bildende Schulen auf die Einrichtung von Schulbezirken oder Schuleinzugsbereichen verzichten. Wir haben uns auch über die Regelung zur Zweitkorrektur von Prüfungsarbeiten unterhalten, sofern sie außer Haus stattfinden soll. Dass eine Zweitkorrektur stattfindet, ist logisch.
Wir haben uns dann am 14. Mai 2008 zu einer weiteren Beratung zusammengefunden, in der eine Reihe von Änderungsanträgen vonseiten der CDU und der SPD und vonseiten der Linkspartei vorlag. Weil wir in der Beratung festgestellt haben, dass noch einige neue Aspekte aufzunehmen sind, die in der ersten Lesung nicht eingebracht worden sind, haben wir uns darauf verständigt, dass wir heute eine zweite Lesung durchführen. Wir möchten dann, um diese Schulgesetznovelle nicht zu gefährden, eine dritte Lesung durchführen, um bestimmte Themen aufzugreifen.
Die eingebrachten Änderungsanträge der Fraktionen der CDU und der SPD enthalten entsprechende Änderungen, und zwar des § 18 Abs. 4. Hierin geht es speziell um die berufsbildenden Schulen und die Frage der Doppelförderung. Es gibt nach dem SGB III die Möglichkeit, entsprechende Maßnahmen zu fördern und die Lehrgangskosten im Rahmen der beruflichen Bildung zu erstatten. Um an dieser Stelle eine Doppelförderung zu vermeiden, haben wir eine entsprechende Änderung des § 18 Abs. 4 eingebracht. Mit der Gesetzesänderung wird klargestellt, dass es diese Doppelförderung nicht geben soll und nicht geben kann.
Eine weitere spezifische Änderung betraf den § 29 Abs. 1. An dieser Stelle zielt das Schulgesetz darauf ab, dem Vertreter des Schulträgers - dieser hat bisher nur eine beratende Stimme - in der Gesamtkonferenz ein Stimmrecht zu verschaffen. Dies findet an dieser Stelle entsprechend Berücksichtigung.
Weiterhin wurden mit der Neufassung des § 48 verschiedene Sachverhalte aufgegriffen, und zwar die Modi zur Wahl der Schülersprecherinnen und Schülersprecher, um hier eine Öffnung hineinzubekommen. Wir haben uns darauf verständigt, dass an dieser Stelle mehrere Varianten möglich sind. Insgesamt sind es vier Varianten, bisher war es nur eine Variante.
Wir haben uns darauf verständigt, so wie das in guter Art und Weise im Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur üblich ist, über die Änderungsanträge abzustimmen, die zu den Themen eingebracht worden sind, die ich Ihnen gerade vorgestellt habe.
Dabei wurden die Änderungsanträge der Fraktion DIE LINKE nicht beschlossen; sie wurden mehrheitlich abgelehnt. Die anderen Änderungsanträge, die verschiedene Themen betreffen, die im Rahmen der dritten Lesung aufgegriffen werden sollten, hat die Fraktion DIE LINKE dann verständnisvollerweise zurückgezogen, sodass wir die Möglichkeit haben, in den nächsten Beratungen ausführlich über diese Änderungsanträge zu diskutieren
Ich hoffe, ich habe deutlich gemacht, weshalb wir an dieser Stelle auf drei Lesungen Wert legen. Ich kann Ihnen sagen - Sie werden staunen -, dass diese Beschlussempfehlung im Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur einstimmig gefasst worden ist.
Ich würde mich freuen, wenn Sie, sehr geehrtes Hohes Haus, dieser Beschlussempfehlung heute zustimmen, damit wir die Möglichkeit haben, unsere Beratung fortzusetzen, um noch vor der Sommerpause ein ordentliches Schulgesetz zu verabschieden, welches die Möglichkeit eröffnet, im Rahmen der Finanzierung für Schulen in freier Trägerschaft einige Änderungen vorzunehmen, die rechtskonform sind. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Gunnar Schellenberger, für die Einbringung. - Bevor ich dem Herrn Minister das Wort erteile, begrüße ich Seniorinnen und Senioren aus Merseburg auf der Südtribüne. Herzlich willkommen, meine Damen und Herren!
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Dr. Schellenberger hat erklärt, dass wir mit dieser Zwischenlesung, die nicht einer ständigen Übung entspricht, einem Rat des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes folgen, weil eine Reihe von Aspekten in der Erörterung der Gesetzesvorlage hinzugekommen sind, um die der Entwurf ergänzt werden soll. Das betrifft die Sachverhalte, die genannt worden sind.
Mir ist einfach nur wichtig, kurz zu benennen, dass das sehr oft in fraktionsübergreifendem Einvernehmen und vor allem im Konsens zwischen Landesregierung und Koalitionsfraktionen geschehen ist. Das betrifft zum Beispiel das Stimmrecht für den Schulträger in der Gesamtkonferenz. Darin sind wir uns schnell einig geworden. Es betrifft auch die Wahl des Landesschülerrates. Es ist eine Neuregelung, die wesentlich mehr Autonomie in die Schulen trägt und vor allem den Schülerinnen und Schülern selbst die Möglichkeit eröffnet, bei der Wahl des Schülersprechers der Schule unter verschiedenen Optionen diejenige zu wählen, die ihnen angemessen ist.