Herzlichen Dank, Herr Kosmehl, für Ihren Beitrag. - Wir kommen jetzt zu dem letzten Debattenbeitrag, dem der Fraktion der SPD. Ich erteile dem Abgeordneten Herrn Dr. Brachmann das Wort. Bitte schön, Herr Dr. Brachmann.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! „Aller guten Dinge sind drei“, so hat Frau Tiedge ihren Redebeitrag begonnen. Das sagte auch Herr Dr. Dix, Datenschutzbeauftragter des Landes Berlin. Er war nämlich das dritte Mal in drei aufeinander folgenden Legislaturperioden in Sachsen-Anhalt, um in einer Anhörung zu den Gesetzesvorhaben, die im Landtag jeweils anstanden, Stellung zu nehmen. Er äußerte die Überzeugung, dass der Landtag nunmehr ein gutes Informationszugangsgesetz verabschieden werde. Dieser Tag ist heute gekommen.
Dass es dazu drei Anläufe brauchte, zeigt, dass das Informationszugangsgesetz mit zahlreichen Widerständen verbunden war und an der einen oder anderen Stelle sicherlich noch ist. Das ist nicht nur in Sachsen-Anhalt so. Das zeigt auch die Entwicklung in anderen Ländern, in denen es inzwischen Informationszugangsgesetze gibt. Auch der Werdegang des Bundesgesetzes hat das verdeutlicht.
Dabei geht es gar nicht vornehmlich um parteipolitische Sichtweisen. Die Trennlinie war eher immer zwischen Regierenden und Nichtregierenden. Insbesondere die Innenminister der Länder, die die politische Verantwortung für die allgemeine Verwaltung tragen, waren meist in gutem Einvernehmen mit den kommunalen Spitzenverbänden der Überzeugung, man brauchte so etwas eigentlich alles nicht.
Insoweit gilt mein Dank dem Innenminister Herrn Hövelmann dafür, dass er diese Verweigerungshaltung seiner Vorgänger, die es auch bei uns im Land gab, und die seiner Fachbeamten überwunden hat und dass wir heute nun einen Regierungsentwurf zur Abstimmung stellen können.
Mein Dank gilt aber auch dem Koalitionspartner dafür, dass es möglich wurde, hier eine Mehrheit für diesen Gesetzentwurf zu finden. In die Koalitionsvereinbarung ist dieses Projekt nicht aufgenommen worden.
(Frau Weiß, CDU: Dass Sie solche Zugeständ- nisse machen! - Zuruf von Herrn Stahlknecht, CDU - Frau Budde, SPD, lacht - Unruhe)
Anerkennung - das ist heute schon wiederholt gesagt worden - gilt natürlich auch der Fraktion DIE LINKE, die das Thema im sachsen-anhaltischen Landtag fortwährend vorangetrieben hat.
Frau Tiedge, es gelingt einer Oppositionspartei relativ selten - das hat in der Tat etwas mit Parteipolitik und Parteitaktik zu tun -, einen Gesetzentwurf durch das Parlament zu bringen. Mir ist auf Anhieb kein Fall eingefallen, in dem dies - jedenfalls in dieser Legislaturperiode - schon einmal gelungen wäre. Es ist aber Aufgabe der Opposition, die Regierung anzutreiben. Das hat sie mit diesem Gesetzentwurf immer getan.
Ich denke, wenn es nicht gleich zu Beginn der Legislaturperiode eine erneute, die dritte Einbringung des Gesetzentwurfes der PDS gegeben hätte, dann wäre sicherlich der Regierungsentwurf nicht bald darauf gefolgt. Die Zeitspanne, die die Landesregierung brauchte, um einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzubereiten, war vertretbar.
Dass sie dann doch nicht den PDS-Entwurf zur Grundlage genommen hat, ergab sich nicht nur aus rein parteipolitischen Erwägungen, Frau Tiedge.
Es ergab sich auch aus sachlichen Erwägungen. Auf diese hat der Herr Innenminister bereits hingewiesen. Es geht uns - das ist jetzt nicht fadenscheinig -
Wir haben auch ein einheitliches Verwaltungsverfahrensrecht auf der Grundlage eines Bundesgesetzes, das die Länder antizipiert haben. Ich würde mir so etwas für das Informationszugangsrecht auch wünschen.
Natürlich wurden auch Schwächen übernommen - Frau Tiedge, darin haben Sie vollkommen Recht -, die das Bundesgesetz vorzeichnet. Aber das zeigt auch, dass der Werdegang dort ein Kompromiss war. Darauf ist in der Anhörung auch aufmerksam gemacht worden. Aber ein Informationsverhinderungsgesetz ist es nicht. Ich denke, das alles ist ein Prozess. Auch das Informationszugangsrecht wird sich und muss sich weiterentwickeln. Es wird in den nächsten Jahren sicherlich auch noch weitere Veränderungen erfahren.
Meine Damen und Herren! Ob es ein gutes Gesetz ist - Herr Dix hat das als Anspruch formuliert -, bleibt sicherlich abzuwarten; das wird die Praxis zeigen müssen. Insoweit ist es auch gut und richtig, dass im Verlauf der parlamentarischen Beratung eine Evaluierungsklausel aufgenommen worden ist.
Nun haben wir heute aktuell noch einmal den Streit, Herr Kosmehl: zwei oder fünf Jahre? Also, auf einen gesetzgeberischen Fehler hat bereits Herr Stahlknecht hingewiesen. Sie haben das auch noch einmal deutlich gemacht.
Ich will noch eines klarmachen: Mit der entsprechenden Regelung im Bundesgesetz ist die Bundesregierung beauftragt worden, eine Evaluierung vorzunehmen und dem Parlament zu berichten. Sie nehmen in Ihrem Änderungsantrag darauf Bezug, dass der Bundesbeauftragte für den Datenschutz einen Bericht vorlegt.
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz wird das aufgrund der analogen einschlägigen Regelungen in Sachsen-Anhalt im Übrigen auch tun müssen, und das nach zwei Jahren. Es wird also ein gleicher Bericht auf der Grundlage einer anderen Regelung nach zwei Jahren hier entsprechend vorzulegen sein.
Aber die Landesregierung soll nach fünf Jahren über das Gesetzesvorhaben insgesamt berichten. Das ist die Absicht der Regierungskoalition. Dabei soll es bleiben. Deswegen bitte ich um Zustimmung zu der Beschlussempfehlung. Das ist auch der Grund dafür, dass wir dem Änderungsantrag der FDP-Fraktion nicht folgen werden. - Vielen Dank.
Zu § 15 Satz 1 gibt es in der Drs. 5/1287 einen Änderungsantrag der Fraktion der FDP. Darüber lasse ich jetzt abstimmen. Wer diesem Änderungsantrag seine Zustimmung erteilt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Zustimmung bei der LINKEN und bei der Fraktion der FDP. Wer lehnt ihn ab? - Ablehnung bei den Koalitionsfraktionen. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt worden.
Ich schlage Ihnen jetzt vor, dass wir über die selbständigen Bestimmungen, die somit unverändert geblieben sind, die Gesetzesüberschrift - sie lautet: Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG-LSA) - und das Gesetz in Gänze zusammen abzustimmen. - Ich sehe dagegen keinen Widerspruch. Dann stelle ich das so zur Abstimmung. Wer dem so zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Zustimmung bei den Koalitionsfraktionen und bei der Fraktion der FDP. Wer lehnt ab? - Niemand. Gibt es Stimmenthaltungen? - Wie angekündigt, bei der LINKEN. Damit ist das Gesetz so beschlossen worden und wir können den Tagesordnungspunkt 5 verlassen.
Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag über die Flutung der Havelpolder und die Einrichtung einer gemeinsamen Schiedsstelle
Die erste Beratung fand in der 37. Sitzung des Landtages am 17. April 2008 statt. Berichterstatter des Aus
schusses für Umwelt ist der Abgeordnete Herr Kley. Es ist keine Debatte vereinbart worden. Herr Kley, Sie haben das Wort, bitte schön.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir hatten Ihnen im Rahmen der Einbringung dieses Gesetzentwurfs in der letzten Sitzung eine zügige Beratung versprochen. Ich möchte an dieser Stelle den Abgeordneten und den Beteiligten der Landesverwaltung dafür danken, dass dies möglich war.
Im Ausschuss selbst wurde, nachdem ihm der Gesetzentwurf überwiesen und der Gesetzentwurf im Plenum beraten worden war, zum Thema selbst keine intensive Beratung gewünscht. Stattdessen wurde noch einmal das Thema der Entschädigungen insbesondere im landwirtschaftlichen Bereich durch das Land Sachsen-Anhalt angesprochen. Dieses Thema - so ist man übereingekommen - soll am heutigen Tag nicht Gegenstand der Beratung sein, sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt thematisiert werden.
Deshalb schlägt der Ausschuss Ihnen den Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag in unveränderter Fassung zur Annahme vor. - Ich danke Ihnen.
Herzlichen Dank für die Berichterstattung. - Meine Damen und Herren! Wir kommen jetzt zum Abstimmungsverfahren zur Drs. 5/1236. Ich frage Sie, ob ich über die selbständigen Bestimmungen in Gänze abstimmen lassen kann. - Ich sehe keinen Widerspruch.
Ich lasse damit abstimmen über die selbständigen Bestimmungen, über die Gesetzesüberschrift - sie lautet: Gesetz zum Staatsvertrag über die Flutung der Havelpolder und die Einrichtung einer gemeinsamen Schiedsstelle - sowie über das Gesetz in seiner Gesamtheit. Wer stimmt dem zu? - Zustimmung bei allen Mitgliedern des Hohen Hauses. Ich erspare mir, nach den Stimmenthaltungen und Gegenstimmen zu fragen. Damit ist das Gesetz so beschlossen worden und wir können den Tagesordnungspunkt 6 verlassen.
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien - Drs. 5/1261
Die erste Beratung hat in der 37. Sitzung des Landtages am 17. April 2008 stattgefunden. Berichterstatter ist der Abgeordnete Nico Schulz. Eine Debatte ist nicht vereinbart worden. Herr Schulz, Sie haben das Wort.