de im Einzelnen erfüllt sind, ist von den zuständigen Strafverfolgungsbehörden und den Gerichten zu beurteilen.
Bei der Zerstörung von Feldern, welche der Forschung und dem Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen dienen, kommen grundsätzlich die Tatbestände der Sachbeschädigung und, sofern das Feld eingezäunt ist oder war, des Hausfriedensbruchs in Betracht. Bei diesen Delikten handelt es sich um so genannte Strafantragsdelikte; das heißt, dass die Tat nur auf Antrag verfolgt wird, es sei denn, die Strafverfolgungsbehörde hält wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten. Ob ein solches besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung vorliegt, prüft der Staatsanwalt anhand jedes Einzelfalls. Mithin obliegt es im Regelfall dem Geschädigten, seinen Strafverfolgungswillen mittels Strafantrag geltend zu machen, was im vorliegenden Fall auch erfolgt sein soll.
Bereits aus der Ausgestaltung dieser Delikte als Antragsdelikte ergibt sich aber, dass der Gesetzgeber diese nicht als Schwerkriminalität eingeordnet hat. Dies wird auch bei der Strafandrohung sichtbar; bei Sachbeschädigung sieht der Strafrahmen eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe vor, bei Hausfriedensbruch eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder Geldstrafe. - So weit die strafrechtliche Seite.
Nun einige Worte zur zivilrechtlichen Seite. Das Institut für Pflanzenzüchtung in Gatersleben hat als Eigentümer des zerstörten gentechnisch verbesserten Weizens aller Voraussicht nach gegen die Täter einen Anspruch auf Schadenersatz nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Da der Freilandversuch durch Freisetzungsbescheid des dafür zuständigen Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit genehmigt worden ist, können die Täter nicht geltend machen, dass von den gentechnisch veränderten Pflanzen erhebliche Gefahren für die natürlichen Lebensgrundlagen ausgehen; sonst wäre er nicht genehmigt worden.
Soweit sie behaupten, sich für deren Erhalt eingesetzt zu haben, kommt für ihr Handeln weder ein rechtfertigender Notstand nach dem Strafgesetzbuch noch ein zivilrechtlicher Rechtfertigungsgrund nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch in Betracht. Insoweit hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit die Gefahrenlage abschließend geprüft. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herzlichen Dank für die umfangreiche Beantwortung, Frau Ministerin. Es gibt Nachfragen von den Abgeordneten Herr Wolpert und Herr Kosmehl. Bitte schön, die Herren.
Frau Ministerin, gibt es eigentlich einen Grund dafür, dass sich die Landesregierung zu diesem Vorfall erst heute auf Nachfrage äußert?
In der Pflicht, den Strafantrag zu stellen, ist das Institut selbst. Die Prüfung der strafrechtlichen Relevanz obliegt
den Strafverfolgungsbehörden. Warum sollte sich die Landesregierung dazu äußern, zumindest zu dem konkreten Fall? Im Allgemeinen lehnen wir diese Zerstörungen ab; das ist an vielen Stellen gesagt worden. Dem ist eigentlich nichts hinzuzufügen.
Bevor ich die zweite Frage aufrufe, begrüße ich auf der Südtribüne ganz herzlich Damen vom Verband Selbständiger Frauen, Magdeburg. Herzlich willkommen! Es ist schön, dass Sie da sind.
Wir kommen zu Frage 2 des Abgeordneten Harry Czeke der Fraktion DIE LINKE zum Thema Abstimmungsverhalten im Bundesrat. Die Antwort darauf wird Staatsminister Herr Robra geben. Bitte schön, Herr Czeke, Sie haben das Wort.
Jedes Jahr im Mai findet in Deutschland und auch in Sachsen-Anhalt die Europawoche statt. Dieses Jahr war der Höhepunkt in Sachsen-Anhalt die Veranstaltung „Europa geht weiter“, bei der Jugendliche an fünf Tagen und fünf verschiedenen Orten in Workshops Wünsche und Forderungen an Europa bzw. die Europäische Union erarbeiten konnten. Unter anderem forderten die Jugendlichen im Rahmen dieser Veranstaltung mehr Mitentscheidungsrechte für Jugendliche und mehr direkte Demokratie in Europafragen, vor allem aber in Bezug auf die Ratifizierung von Verträgen der Europäischen Union.
Vor dem Hintergrund der Europawoche, die Europa den Jugendlichen näher bringen sollte, und der Beschlussfassung zum Lissabon-Vertrag im Bundesrat frage ich die Landesregierung:
1. Wie und inwieweit hat die Landesregierung das Stimmungs- und Meinungsbild in Sachsen-Anhalt und vor allem der Jugendlichen zum Lissabon-Vertrag wahrgenommen und in ihr Stimmverhalten im Bundesrat einfließen lassen?
2. Wie und inwieweit will die Landesregierung in Zukunft die Belange und Forderungen von Jugendlichen zum Thema Europäische Union anhören und berücksichtigen, um auch die Identifikation der Jugendlichen mit Europa bzw. der Europäischen Union zu fördern?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Namens der Landesregierung beantworte ich die Anfrage des Abgeordneten Czeke wie folgt.
Zu Frage 1: Die Landesregierung hat am 23. Mai 2008 im Bundesrat dem Gesetz zum Vertrag von Lissabon, dem Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes und dem Gesetz über die Ausweitung und Stärkung der Rechte
Wie Sie wissen, gab es wegen der Blockadehaltung der LINKEN in Berlin eine einzige Enthaltung zu dem Gesetz zum Vertrag von Lissabon vom Land Berlin. Alle anderen Länder haben zugestimmt und damit in dem im Grundgesetz und in den Verfassungen der Länder niedergelegten Verfahren unsere demokratische Zustimmung zu dem Vertrag von Lissabon zum Ausdruck gebracht.
Bevor wir im Kabinett gemäß Artikel 68 Abs. 3 Nr. 2 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt das Stimmverhalten der Landesregierung festgelegt haben, hatten ich und auch andere Mitglieder der Landesregierung sowie Mitglieder des Landtages Gelegenheit, an dem von der Landesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung Sachsen-Anhalt e. V. gemeinsam mit der Landesregierung durchgeführten Jugendevent auf der Elbe teilzunehmen.
Die dort geführten Diskussionen mit den Jugendlichen brachten nach meiner Wahrnehmung vor allem eines zum Ausdruck, nämlich eine große Bejahung des europäischen Einigungsprozesses und die Bereitschaft zur Mitgestaltung des Zusammenwachsens Europas. Auf dieser Grundlage fand auch der Vertrag von Lissabon breite Zustimmung. Sein Geist entspricht in vollem Umfang den Erwartungen unserer Jugendlichen.
Zu Frage 2: Die Landesregierung betrachtet Jugendliche seit Jahren als besonders wichtige Zielgruppe der europapolitischen Öffentlichkeitsarbeit. Vielfältige Maßnahmen vermitteln das Thema Europa in der Schule. Davon zeugen nicht zuletzt auch unsere 16 Europaschulen im Land.
Darüber hinaus sind die Aktivitäten der Europawoche, das jährlich stattfindende Jugendevent, die Schulprojekttage, die Angebote für Planspiele sowie Schulfahrten zu europäischen Institutionen und die Teilnahme an europäischen Wettbewerben wichtige Instrumente, um jungen Menschen Kenntnisse und Informationen über die Europäische Union mit auf ihren Weg zu geben und mit ihnen ins Gespräch zu kommen.
Die Landesregierung wird diese Aktivitäten auch in Zukunft fortsetzen und nach Möglichkeit weiter verstärken. - Danke schön.
Wir kommen zur Frage 3 des Abgeordneten Uwe Heft zum Thema Bundesautobahn A 14 Magdeburg - Schwerin. Darauf antworten wird der Minister für Landesentwicklung und Verkehr Herr Dr. Daehre. - Bitte schön, Herr Heft.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Medienberichten zufolge erhöht sich der Aufwand für die Verlängerung der Bundesautobahn A 14 um ca. 500 Millionen € auf 1,29 Milliarden €.
1. Welche konkreten Quellen und Ursachen hat diese avisierte Kostenexplosion? Den zusätzlichen Aufwand bitte ich positionsbezogen darzustellen.
2. Wie wird sich die Landesregierung zu der avisierten Verteuerung der Nordverlängerung der Bundesautobahn A 14 sowohl in der Öffentlichkeit als auch gegenüber dem Bundestag und dem Europäischen Parlament bzw. der Europäischen Kommission positionieren? - Danke.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich beantworte die Kleine Anfrage des Abgeordneten Heft wie folgt:
Wie Sie in den letzten Tagen der Presse entnehmen konnten, haben sich die Kosten gemäß der Vorplanung für den gesamten Verlauf der Trasse der A 14 über die drei Bundesländer Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern im Vergleich zur aktuellen Kostenschätzung von insgesamt 775 Millionen € auf 1,29 Milliarden € erhöht.
Diese Entwicklung ist natürlich alles andere als erfreulich. Aber ich möchte deutlich machen, dass die Verlängerung der A 14 von der A 2 bis Ludwigslust/Schwerin für die Zukunft des Landes Sachsen-Anhalt - darin bin ich mir auch mit den Kollegen in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern einig - eine herausragende Bedeutung hat. Nur mit dem Lückenschluss kann die Entwicklung der Altmark und des gesamten Raumes bis hin zur Ostsee vorangebracht und den Abwanderungsbewegungen entgegengewirkt werden.
Die gesamten Kosten, die sich auf der Grundlage der laufenden Entwurfsbearbeitung bisher ergeben, belaufen sich für den Abschnitt in Sachsen-Anhalt auf rund 810 Millionen €. Im Vergleich dazu beliefen sich die Schätzungen zum Zeitpunkt der Vorplanung in den Jahren 2004/2005 auf etwa 510 Millionen €. Während sich also die Kosten für 1 km Autobahn zum Zeitpunkt der Vorplanung auf durchschnittlich etwa 5,2 Millionen € beliefen, sind es nunmehr 8,3 Millionen €, die 1 km Autobahn kostet. Die Gründe für diese Kostenerhöhung sind vielfältig; ich komme gleich darauf zurück.
Meine Damen und Herren! Diese 5,2 Millionen €, die in den Vorplanungen angenommen worden sind, beruhen auf den Werten des Abschlusses der Autobahn zwischen Magdeburg und Halle sowie aus den Abschnitten, die im Bereich der A 38 durchgeführt worden sind. Man kann sagen, dass wir ohne Brücken bei ca. 5 Millionen € liegen. Wenn verstärkt Brücken eingebaut werden, dann liegen wir bei 6,2 Millionen €.
Die Planer haben dieses zur Grundlage gemacht. Ich lege Wert darauf, dass das die gleichen Werte sind, die auch in den anderen Ländern, nämlich in Brandenburg und in Mecklenburg-Vorpommern, die Grundlage für die Planungen der Autobahn bzw. für die Realisierung waren, sodass wir in Deutschland insgesamt auf einen Wert zwischen 5 Millionen € bis 6 Millionen € pro Autobahnkilometer gekommen sind.
Allein die Auswirkungen aus den Anforderungen des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Januar 2007 zur A 143, Westumfahrung Halle, führen zu erheblichen Mehrkosten. Hier ist beispielsweise die gestiegene Anzahl von Querungsbauwerken für die verschiedenen Tierarten zu nennen, die notwendig geworden sind. Allein die zusätzlichen Bauwerke verursachen Mehrkosten in Höhe von 70 Millionen €.
Ein weiterer Kostenfaktor ist die Anpassung der landschaftspflegerischen Begleitpläne, die zu etwa 56 Millionen € Mehraufwand führt. Diese Erhöhung ist darauf zurückführen, dass die Kosten eines landschaftspflegerischen Begleitplanes in der Vorplanung wie bei den anderen Autobahnen mit 6 % der Baukosten veranschlagt worden sind, was den üblichen Erfahrungswerten bei vergleichbaren Projekten entsprach. Aktuelle Berechnungen für die Verkehrsabschnitte I und II, Ortsumgehung Colbitz, zeigen jedoch, dass diese Kosten heute nicht mehr ausreichen; sie liegen bei rund 11,5 % der Baukosten.
Weitere Positionen, die zwischenzeitlich eine Kostensteigerung von 30 Millionen € aufweisen, sind erhörte Aufwendungen für die archäologischen Grabungen im Bereich Sachsen-Anhalts sowie Mehraufwendungen für Leitungsverlegungen. Zusätzliche Maßnahmen im Straßenwegenetz führen zu Mehrkosten in Höhe von ca. 20 Millionen €. Ebenfalls rund 20 Millionen € betragen die Mehraufwendungen aufgrund der Erhöhung der Mehrwertsteuer von 16 auf 19 %.
Nachdem gegenüber der Vorplanung im Januar 2008 eine Standortauswahl von Nebenanlagen, unbewirtschafteten Rastanlagen, so genannten PWC-Anlagen, sowie Tank- und Rastanlagen erfolgte, sind nunmehr die Kosten in Höhe von 17 Millionen € in die Gesamtkostenplanung aufgenommen worden.
Erhöhte Grunderwerbskosten - danke schön, Herr Präsident - und Entschädigungszahlungen führen zu einem weiteren Mehraufwand in Höhe von 23 Millionen €.
Zu erwähnen wäre noch der Bereich des Lärmschutzes. - Er kann das von hinten besser lesen als ich hier vorn. Da muss ich meine Brille einmal putzen. Oder hat er eine Kopie? - Kontrolliert das!