Meine Damen und Herren! Ein weiterer Schwerpunkt sind die erhöhten Stahlpreise. Im Bereich der A 14 haben wir es damit zu tun, dass wir ca. 100 Brückenbauwerke realisieren werden. Deshalb werden sich dort auch die erhöhten Stahlpreise niederschlagen. Wir haben die Hoffnung, dass die Stahlpreise wieder sinken, sodass dieser Posten nicht so durchschlägt, wie es im Moment angenommen werden muss.
Zu Frage 2. Vor dem Hintergrund der aktuellen Kostenentwicklung möchte ich noch einmal darauf verweisen, dass es derzeit in ganz Deutschland kein Gebiet gibt, das über eine so schlechte Autobahnerschließung verfügt wie die Region Nordost. Dieses wiederum führt zu erheblichen Standortnachteilen insbesondere in den nördlichen strukturschwachen und dünn besiedelten Teilen des Landes Sachsen-Anhalt. Das Gleiche gilt für Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und das östliche Niedersachsen.
Die Folgen für die wirtschaftlichen Entwicklungschancen in dem betroffenen Raum sind erheblich. Es muss unser
Ziel sein, die Wettbewerbsfähigkeit der einheimischen Wirtschaft zu steigern. Es muss eine wirksame Netzergänzung zur Verbindung der Wirtschaftszentren des mitteldeutschen Raumes mit dem norddeutschen Raum sowie mit den Nord- und Ostseehäfen geschaffen werden. Nur so können die Standortnachteile minimiert werden. Der Ausbau der Infrastruktur wird dabei neben den regionalen Verkehrsströmen auch den nationalen und transeuropäischen Verkehren Rechnung tragen.
Darum besteht weiterhin das Ziel, die Planung für die A 14 zügig voranzutreiben. Dass dieses Ziel nicht ohne die entsprechenden Investitionen zu erreichen ist, muss ich wohl nicht explizit erläutern. Im Hinblick auf die Kostensteigerung ist es nunmehr Aufgabe aller Beteiligten, Kosteneinsparpotenziale zu erschließen. Diesbezügliche Abstimmungen der Länder mit dem Bund laufen bereits.
Ich kann Ihnen versichern, dass sämtliche Einzelkostenpositionen auf ihr Einsparpotenzial hin überprüft werden und wir mit dem Bund nach Lösungsmöglichkeiten suchen, um die Finanzierung des Projekts dann stemmen zu können.
Ein wesentlicher Anteil der Mittel für die A 14 wird von der Europäischen Union im Rahmen der EFRE-Förderung zur Verfügung gestellt. Der dazu erforderliche EFRE-Großprojektantrag wird derzeit vorbereitet und von der Deges bei der Kommission in Brüssel eingereicht. Natürlich wird die Deges die Kosten auch detailliert darstellen und begründen.
Meine Damen und Herren! Es ist unstrittig, dass die Kosten der A 14 erheblich gestiegen sind. Aber wir benötigen den Lückenschluss und die Verbindung mit dem Norden. Das bisher zugrunde gelegte Finanzierungskonzept ist in Abstimmung mit dem Bund und den Ländern fortzuschreiben. Ich bin Bundesverkehrsminister Tiefensee ausgesprochen dankbar dafür, dass er nach der Veröffentlichung der Kostensteigerung deutlich gemacht hat, dass auch der Bund zu dieser Nordverlängerung steht und dass wir jetzt gemeinsam versuchen müssen, dieses Problem zu lösen.
Ich bin mir darin sicher, meine Damen und Herren, dass Lösungen gefunden werden. Es werden in den nächsten Tagen Beratungen der einzelnen Straßenbauverwaltungen mit dem Bund in Berlin stattfinden. Ich gehe davon aus, dass wir noch vor der Sommerpause zu einem politischen Gespräch kommen werden, bei dem sich die drei Minister mit Bundesminister Tiefensee zu dem Thema A 14 treffen werden. Wir hoffen, dass wir dann zu einer Lösung kommen werden.
Abschließend darf ich noch anmerken, meine Damen und Herren, dass es nicht nur die A 14 betrifft, sondern dass wir nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur A 143 davon ausgehen müssen, dass Straßenbauprojekte jetzt generell teurer werden. Wir akzeptieren dieses, wenn es dazu dient, dass wir zu einer weiteren Verbesserung des Natur- und Umweltschutzes kommen. Ich muss aber auch sagen, dass wir dann, wenn wir all dieses realisiert haben, an die Grenzen dessen gestoßen sind, was überhaupt noch machbar ist.
Meine Damen und Herren! Deshalb hoffe ich, dass dann, wenn wir dieses alles umgesetzt haben, was zu einer enormen Kostensteigerung führt, der eine oder andere Widerstand aufgegeben wird und wir sagen kön
nen: Wir haben wirklich alles für den Naturschutz getan. Mehr ist dann nicht zu machen. - Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister. Es gibt eine Nachfrage des Fraktionsvorsitzenden Herrn Gallert. - Bitte schön, Herr Gallert.
Herr Daehre, ist es denn eine Option der Landesregierung in diesen politischen Gesprächen, die Mehrkosten durch landeseigenes Geld auszugleichen?
Damit wir uns hier ganz klar positionieren: Das werden die Länder nicht machen, weder Mecklenburg-Vorpommern noch Brandenburg noch Sachsen-Anhalt. Es handelt sich um eine Bundesfernstraße. Wir müssen es gemeinsam stemmen. Dass wir alles ausloten müssen, wie wir es dann für die nächsten Jahre regeln, ist eine völlig andere Sache. Aber eine Bundesautobahn mit Landesgeldern zu finanzieren - das, denke ich, scheidet aus, meine Damen und Herren.
Wir werden diesbezüglich schwierige Verhandlungen haben; das ist unbestritten, das will ich hier auch gar nicht auf irgendeine Weise verniedlichen. Ich habe schon Anfragen leichter beantwortet als solche, bei denen wir über Kostensteigerungen reden müssen, zumal in dieser Größenordnung.
Aber ich kann Ihnen hier eines versichern - ich bitte, dass auch das mitgenommen wird -, nämlich dass diese Zahlen von den Verwaltungen stammen, die in den letzten zehn bis 15 Jahren Straßenbauprojekte in SachsenAnhalt in einer Größenordnung realisiert haben, die wir alle kennen, dass es bisher nie zu exorbitanten Steigerungen gekommen ist und es keine Schieflage gegeben hat, dass jemand auf irgendeine Weise versucht hat, es herunterzurechnen. Es sind alles Zahlen aus den Verwaltungen und keine politisch dargestellten Zahlen. - Herzlichen Dank.
Wir kommen zu der Frage 4. Sie wird von dem Abgeordneten Herrn Dr. Detlef Eckert, DIE LINKE, zu dem Thema der Kürzung der Zuwendungen für AidsBeratungsstellen gestellt. Anstelle der Ministerin Frau Dr. Kuppe wird Ministerin Frau Professor Dr. Kolb antworten. Bitte schön, Herr Eckert, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Rahmen der zehnprozentigen Kürzung der Zuweisungen an Vereine und Verbände etc. für das Jahr 2008 ist auch den Aids-Hilfen eine entsprechende Mittelkürzung angekündigt worden. Nach Informationen von der Aids-Hilfe Halberstadt soll das Ministerium für Gesundheit und Soziales dem Landesverband empfohlen haben, die gesamte Kürzung der Mittel in Höhe von 18 000 € der Halberstädter Aids-Hilfe aufzuerlegen.
1. Gab es ein Gespräch zwischen Ministerium oder Sozialagentur und Landesverband der Aids-Hilfe mit einer solchen Aussage?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Namen der Landesregierung beantworte ich die Anfrage in Vertretung von Frau Dr. Kuppe wie folgt.
Ich möchte der Beantwortung zunächst eine generelle Aussage voranstellen, nämlich die, dass seitens des Ministeriums für Gesundheit und Soziales mit allen Zuwendungsempfängern, die insbesondere institutionell gefördert werden, auf der Basis des Haushaltsführungserlasses des Ministeriums der Finanzen vom 16. Januar 2008 Gespräche geführt wurden. Die Zuwendungsempfänger sind auf die nur 90-prozentige Freigabe der im Haushaltsplan veranschlagten Mittel hingewiesen und gebeten worden, nach Einsparmöglichkeiten zu suchen.
Zu 1: Nein. Das Ministerium für Gesundheit und Soziales führte mit dem Landesgeschäftsführer der Aids-Hilfe Sachsen-Anhalt e. V., Herrn Warminsky, am 20. März 2008 ein Informationsgespräch. Hierbei wurde Herr Warminsky auf die Problematik der begrenzten Mittelfreigabe hingewiesen und gebeten, vorsorglich geeignete Einsparungsmöglichkeiten zu prüfen.
Eine Empfehlung, die Gesamteinsparung bei der AidsHilfe Halberstadt vorzunehmen, wurde durch das Ministerium für Gesundheit und Soziales nicht gegeben. Ein Gespräch der Sozialagentur Sachsen-Anhalt mit dem Landesverband hat nicht stattgefunden.
Eine Antwort auf die zweite Frage erübrigt sich, da Frage Nr. 1 verneint worden ist. - Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Frau Ministerin. - Weitere Fragen liegen nicht vor. Damit sind wir am Ende der Fragestunde und wir können den Tagesordnungspunkt verlassen.
Entwurf eines Gesetzes zur Aufbewahrung von Schriftgut der ordentlichen Gerichtsbarkeit, der Fachgerichtsbarkeiten, der Staatsanwaltschaften, der Justizvollzugsbehörden sowie sonstiger Justizbehörden und -einrichtungen im Lande SachsenAnhalt (Justizschriftgutaufbewahrungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt - JSchrAG LSA)
Die erste Beratung fand in der 34. Sitzung des Landtages am 25. Januar 2008 statt. Berichterstatter ist der Abgeordnete Herr Bernward Rothe, SPD. Eine Debatte ist nicht vereinbart worden. Herr Rothe, Sie haben jetzt das Wort. Bitte schön.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Gesetzentwurf ist in der 33. Landtagssitzung am 24. Januar 2008 an den Ausschuss für Recht und Verfassung überwiesen worden.
Bei der ersten Beratung im Ausschuss in der 24. Sitzung am 27. Februar 2008 informierte die Justizministerin Frau Professor Kolb, mit dem Gesetz solle nicht etwas völlig Neues geschaffen werden. Hintergrund der Gesetzesinitiative sei vielmehr eine gewisse Grauzone, da es für die Aufbewahrung von Schriftgut der Justiz von dem Zeitpunkt des Verfahrensabschlusses bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Archivierungsvorschriften gälten, keine gesetzliche Regelung gebe.
In Sachsen-Anhalt erfolge die Aufbewahrung des Schriftgutes der Justiz auf der Grundlage von Verwaltungsvorschriften. Da es sich hierbei um personenbezogene Daten handele, sei die Gefahr eines Eingriffes in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung gegeben. Deshalb müsse bei der Aufbewahrung von Schriftgut der Justiz bzw. personenbezogener Daten im Einzelfall abgewogen werden. Hierfür bedürfe es einer gesetzlichen, einer parlamentsgesetzlichen Grundlage.
Im Rahmen der Ausschussberatung wurden verschiedene Problempunkte angesprochen. Durch den Landesbeauftragten für den Datenschutz wurde darauf hingewiesen, dass die in § 2 des Gesetzentwurfes vorgesehenen Regelungen im Rahmen einer Verordnung näher ausgeführt werden müssten. Wichtig sei, dass die Aufbewahrungsfristen nicht bis zum Ende ausgeschöpft würden. Die Daten sollten nur so lange vorgehalten werden, wie es tatsächlich erforderlich sei.
Der Vertreter des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes wies darauf hin, dass das Ministerium der Justiz und das Landesverfassungsgericht vom Anwendungsbereich des Gesetzes ausgenommen würden. Dies sei zumindest begründungsbedürftig. In dem Gesetzentwurf der Landesregierung sei bezüglich der Aufbewahrung von Schriftgut auf das Ende des Verfahrens abgestellt worden. In Anlehnung an das Archivgesetz sei es besser, auf die letzte inhaltliche Beratung abzustellen, weil das Ende des Verfahrens nicht eindeutig regelbar sei. Zudem sei die Verordnungsermächtigung nicht hinreichend bestimmt und müsse in dem Gesetz so gefasst werden, dass sie sinnvoll angewendet werden könne.
Bezüglich der Verordnungsermächtigung sah das Ministerium der Justiz keine Schwierigkeiten, zumal das auf Bundesebene offenbar keinerlei Probleme bereite und auch die anderen Bundesländer die Verordnungsermächtigung so umgesetzt hätten. Es gehe darum, dass die Voraussetzungen für die Aufbewahrung des Schriftgutes näher ausgestaltet würden, wobei der Schwerpunkt auf die Verhältnismäßigkeit zu legen sei.
Meine Damen und Herren! Ich bitte doch darum, dass Sie sich ein bisschen mäßigen. Was der Herr Vortra
gende sagt, können wir hier vorn nicht verstehen. Ich bitte doch wirklich darum, die Disziplin zu wahren.