im Untersuchungsausschuss gemeinsam dazu beitragen, dass dieser Untersuchungsausschuss später nicht in einem Atemzug mit Briefköpfen oder Vorzimmern genannt wird, sondern dass wir in diesem Untersuchungsausschuss unserem Auftrag als Volksvertreter wirklich gerecht werden. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Graner. - Die letzte Debattenrednerin ist, wenn sie möchte, Frau Hunger von der Fraktion DIE LINKE. - Frau Hunger möchte. Bitte, dann haben Sie jetzt das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Stadelmann, dass Sie von dem Ansinnen, einen Untersuchungsausschuss einzusetzen, überrascht waren, kann ich mir nicht so richtig erklären; denn wir haben schon in der ersten Debatte gesagt, dass wir uns diese Möglichkeit offen halten werden. Insofern mussten Sie damit durchaus rechnen.
Zu den Bedenken, dass dieser Untersuchungsausschuss nicht aufklären könnte, hat sich Herr Kley sehr deutlich geäußert. Ich denke, wir sollten sehen. Wenn man den Willen hat und das Interesse an der Aufklärung besteht, dann wird man sich im Ausschuss äußern.
Ich möchte auf noch einen wichtigen Aspekt hinweisen: Der Untersuchungsausschuss ist eigentlich der einzige Ausschuss, der öffentlich zugänglich ist. Vor dem Hintergrund, dass ein starkes öffentlichen Interesse an der Aufklärung der Dinge besteht, ist es, denke ich, auch aus diesem Grund richtig, einen Untersuchungsausschuss einzusetzen.
Ich möchte noch einmal auf den Vorschlag eingehen, der erstaunlicherweise kein Antrag ist. Er ist uns seit gestern Abend bekannt. Es ist ein wenig verwunderlich, dass man sich so spät entscheidet; denn es ist schon ein wenig länger bekannt, dass dieser Untersuchungsausschuss eingesetzt werden soll. Nach wirklich genauer Betrachtung würde ich sagen, die Formulierung, so wie sie darin gebraucht ist, ist kein Untersuchungsauftrag, sondern die mögliche Schlussfolgerung im Hinblick darauf, was ich eigentlich erreichen will. Das nehme ich darin vorweg.
Dieser Auftrag, der damit angeblich ausgesprochen wird, erweitert unseren Antrag nicht wirklich. Aus diesem Grund lehnen wir die Aufnahme dieses Vorschlages ab.
Herr Präsident, ich möchte nur etwas zum Abstimmungsverfahren sagen, wenn es erlaubt ist. Die Redner der Koalition haben den Antragstellern das Angebot unter
breitet, den Einsetzungsantrag, der aus unserer Sicht im Text sehr oberflächlich und schwach ist, substanziell qualitativ zu verbessern.
Dieses Ansinnen ist von den Antragstellern abgelehnt worden. Insofern macht es keinen Sinn, jetzt noch lange darüber nachzudenken oder darüber zu beraten, wie man damit umgeht. Aus unserer Sicht können wir auch gleich darüber abstimmen.
Vielen Dank. Das macht es dem Präsidium in der Abstimmung sicherlich etwas leichter. - Es gibt keine weiteren Debattenredner. Wir sind damit am Ende der Debatte und kommen jetzt zum Abstimmungsverfahren.
Meine Damen und Herren! Ich lasse nun über die Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses in der Drs. 5/1260 abstimmen. Wer mit Ja stimmt, den bitte ich jetzt um das Kartenzeichen. - Zustimmung bei der LINKEN und bei der FDP. Wer lehnt ab? - Keine Ablehnung. Wer enthält sich der Stimme? - Enthaltung bei der Koalition. Damit ist die Einsetzung des parlamentarischen Untersuchungsausschusses beschlossen.
Ich komme zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 1 b. Es geht um die Besetzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses. Dazu liegt Ihnen in Drs. 5/1277 ein interfraktioneller Antrag vor. Wer diesem Antrag die Zustimmung geben will, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Zustimmung bei allen Fraktionen. Ich erspare mir die Fragen nach Gegenstimmen und nach Enthaltungen. Auch dieser Antrag ist beschlossen worden.
Gemäß § 5 Abs. 3 des Untersuchungsausschussgesetzes haben die Mitglieder des Untersuchungsausschusses mit der Bestätigung durch den Landtag ihre Rechtsstellung erworben. Sie können mit der Arbeit beginnen. - Der Tagesordnungspunkt 1 ist damit erledigt.
Gemäß § 45 unserer Geschäftsordnung findet auf Antrag monatlich eine Fragestunde statt. Ihnen liegt die Drs. 5/1263 mit vier Kleinen Anfragen vor.
Ich rufe zuerst die Anfrage des Herrn Abgeordneten Veit Wolpert, FDP, mit dem Titel Feldzerstörungen in Gatersleben - Reaktion der Landesregierung auf. Antworten wird die Ministerin für Landwirtschaft und Umwelt. Herr Wolpert, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In den frühen Morgenstunden des 21. April 2008 kam es zu Feldzerstörungen auf dem Gelände des Leibniz-Instituts für Pflanzengenetik und Kulturpflanzenforschung (IPK) in Gatersleben. Hierbei wurden große Teile eines Forschungsfeldversuchs mit gentechnisch verbessertem Weizen zerstört. Der finanzielle Schaden soll erheblich sein.
2. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, dazu beizutragen, dass solche gewaltsamen Eingriffe in das Eigentumsrecht und die Forschungsfreiheit nicht als „Kavaliersdelikte“ bagatellisiert werden?
- Meine Damen und Herren, ich bitte doch um Aufmerksamkeit. Sie können ansonsten mit Sicherheit nicht verstehen, was die Ministerin jetzt zu sagen hat.
Das wäre jammerschade. - Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich beantworte die Frage des Abgeordneten Wolpert namens der Landesregierung wie folgt.
Zum ersten Teil der Frage. Bei dem zerstörten Feldversuch handelt es sich um gentechnisch veränderten Winterweizen, der mit dem Ziel der Erhöhung des Kornproteingehalts angebaut wurde. Dieser gentechnisch veränderte Winterweizen wird bereits sei 2006 unter Freiluftbedingungen und zu Forschungszwecken getestet. Die Weizenfreisetzung ist nach einer umfangreichen Sicherheitsbewertung unter Beteiligung mehrerer Bundesbehörden und des Landes durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit genehmigt worden. In diesen Entscheidungsprozess sind auch Fragen der Sicherheit der Genbank eingeflossen. Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist Teil des Verfahrens.
Meine Damen und Herren! Ich bitte jetzt wirklich herzlich zuzuhören, was die Frau Ministerin zu sagen hat.
Danke. - Der durch die Zerstörung verursachte finanzielle Schaden kann durch das Institut noch nicht genau beziffert werden, dürfte aber im sechsstelligen Eurobereich liegen. Zu dem unmittelbaren Schaden auf dem Versuchsfeld kommt der ideelle Schaden, das heißt die Beeinträchtigung der Forschung.
Solche Zerstörungen fremden Eigentums sind nicht akzeptabel und sind konsequent strafrechtlich zu verfolgen.
Meine Damen und Herren! Leider ist diese Feldzerstörung in Gatersleben kein Einzelfall. Nach einer Analyse des Bundesverbandes deutscher Pflanzenzüchter hat sich die Zahl der Feldzerstörungen in Deutschland in den Jahren 2001 bis 2006 von zwei auf 22 erhöht. Auch im Jahr 2007 ist es wiederholt zu Zerstörungen von Feldern mit gentechnisch veränderten Pflanzen gekommen.
Vor wenigen Tagen meldete die Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft, dass auf dem Gelände der diesjäh
rigen Feldtage in Buttelstedt bei Weimar zahlreiche Maisanbauparzellen zerstört wurden. Die Aktion richtete sich offenbar gegen gentechnisch veränderten Mais. Neben Maissorten zahlreicher Züchter aus dem In- und Ausland sollte auf einer kleinen Fläche auch BT-Mais MON 810 im Feld gezeigt werden. Von der Zerstörung sind auch Demonstrationsflächen zahlreicher konventionell gezüchteter Maissorten betroffen. Die Sorten wurden von deutschen und internationalen Züchtungsunternehmen entwickelt.
Nach Aussage der Gesellschaft ist diese Zerstörung in der Geschichte der DLG-Feldtage beispiellos. Sie richte sich insgesamt gegen Innovationen in der Landwirtschaft. - Dem brauche ich nicht viel hinzuzufügen. Die Landesregierung sieht das genau so.
Von Feldzerstörungen waren in den vergangenen Jahren aber auch Sortenversuche und Versuche zur Sicherheits- und Koexistenzforschung betroffen. Das heißt, Feldzerstörungen treffen den Forschungsstandort Deutschland. Feldzerstörungen treffen den Wirtschaftsstandort Deutschland mehrfach: Investitionen in Forschung und Entwicklung sind vergeblich, Langzeitstudien können nicht ausgewertet werden. Im Einzelfall können an das Forschungsprojekt gebundene Diplomarbeiten oder Dissertationen nicht beendet werden.
Des Weiteren ist der Erkenntnisgewinn zur Unbedenklichkeit von gentechnisch veränderten Kulturpflanzen behindert. Das ist umso bedauerlicher, als gerade Kritiker der grünen Gentechnik bemängeln, die Sicherheit von gentechnisch veränderten Pflanzen und Lebensmitteln sei nicht hinreichend erforscht. Ich muss forschen, um die Sicherheit nachweisen zu können.
Ein weiterer Punkt, den wir als Landesregierung kritisch sehen: Genehmigungsbehörden fehlt die Datenbasis zur Prüfung und Bewertung neuer Sorten. Deshalb können diese auch nicht zugelassen werden. Landwirte haben keine Möglichkeit mehr, sich ein eigenes Urteil über die Vor- und Nachteile einzelner Sorten zu bilden. - Das sind einige negative Auswirkungen von Feldzerstörungen. Die Liste ließe sich weiter fortsetzen.
Sachsen-Anhalt hat sich unter anderem im Rahmen der Biotechnologieoffensive für eine verantwortungsvolle Nutzung der Bio- und Gentechnologie entschieden. Für Forschung und Entwicklung in diesem innovativen Technologiebereich sind Anbauversuche weiterhin unentbehrlich. Verantwortungsvolle Nutzung der grünen Gentechnik heißt für mich, dass die Sicherheit der Umwelt - ich glaube, darin sind wir alle einer Meinung - und die Gesundheit von Mensch und Tier oberste Priorität haben müssen.
Auch das kann ich hier versichern: Kein Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen erfolgt ohne umfangreiche Sicherheitsbewertung durch zahlreiche Behörden. Sowohl das europäische als auch das deutsche Gentechnikrecht bieten hierfür einen entsprechenden Rechtsrahmen.
Zum zweiten Teil der Frage. Nach Auskunft des Institutes in Gatersleben ist gegen die Täterinnen und Täter Anzeige erstattet worden. Es ist Aufgabe der Strafverfolgungsbehörden, die erforderlichen Ermittlungsverfahren zu führen. Auch die Frage, ob und welche Straftatbestän
de im Einzelnen erfüllt sind, ist von den zuständigen Strafverfolgungsbehörden und den Gerichten zu beurteilen.