Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! „Zukunft des Brand- und Katastrophenschutzes“ - so hat die FDP-Fraktion ihren heutigen Antrag überschrieben. Wenn Sie ihn zur Kenntnis genommen haben, dann werden Sie feststellen, dass es ein sehr weiter Bogen ist, den wir in dem Bereich des Brand- und Katastrophenschutzes gespannt haben. Er geht von der europäischen Ebene über die Bundesebene bis hin zu dem, was wir im Land Sachsen-Anhalt getan haben bzw. noch zu tun haben.
Der Reihe nach. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Europäische Kommission hat eine Mitteilung an das Europäische Parlament und den Rat mit dem Titel „Stärkung der Katastrophenabwehrkapazitäten der Europäischen Union“ geleitet. Dieses Dokument, das in der Drs. 185/08 des Bundesrats zu finden ist, hat es in sich; denn es wird nicht mehr und nicht weniger als der Versuch unternommen, den Katastrophenschutz in weiten Bereichen auf die europäische Ebene zu ziehen und damit den Ländern, zumindest in Deutschland und in Österreich, originäre Aufgaben zu entziehen und ihnen diesen Bereich wegzunehmen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach der Antragstellung hat am vergangenen Freitag der Bundesrat
einen Beschluss zur Stellungnahme über die Mitteilung der Kommission gefasst. Ich bin sehr dankbar dafür, dass die Bundesländer im Bundesrat eine Formulierung gefunden haben, die sich inhaltlich sehr differenziert mit dem Thema auseinandersetzt, die aber auch an vielen Stellen klar sagt, wo aus der Sicht des Bundesrats, der Bundesländer, Einhalt zu gebieten ist.
So heißt es in Nr. 2: Der Bundesrat - das sei exemplarisch als Beispiel für die Formulierungen genommen - sieht zwar durchaus eine gewisse Notwendigkeit einer stärkeren Koordinierung der Europäischen Union im Bereich des Katastrophenschutz, allerdings ohne Verlagerung operativer Aufgaben von der Mitgliedstaatsebene auf die EU-Ebene. Wenn man das noch weiter führt, bedeutet das letztlich auch eine Verlagerung von der Länderebene, also eine unter der Mitgliedstaatsebene, auf die EU-Ebene.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist, glaube ich, aus der Sicht des Landes Sachsen-Anhalt und des Landtages, weil wir für den Bevölkerungsschutz und für den Brand- und Katastrophenschutz zuständig sind, sehr wichtig, dass wir uns einmal im Fachausschuss für Inneres mit diesem europäischen Dokument auseinandersetzen, ohne dass es vom Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten an den Innenausschuss überwiesen worden ist.
Ich habe jetzt das Verfahren durch meinen Antrag etwas abgekürzt, dem Sie hoffentlich zustimmen werden. Wir sollten uns dann inhaltlich einmal mit den auf europäischer Ebene laufenden und zukünftigen Aktivitäten auseinandersetzen, damit wir wissen - solche Prozesse sind in Brüssel sehr langwierig -, womit wir rechnen müssen und wozu wir gegebenenfalls auch weitere Stellungnahmen vielleicht nicht nur des Bundesrats, sondern auch des Landtages von Sachsen-Anhalt abgeben müssen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ausgangspunkt für die Handlungen der Europäischen Kommission waren verheerende Naturkatastrophen in den vergangenen Jahren, insbesondere Waldbrände in Griechenland, überhaupt in Südeuropa und Hochwasser mit damit verbundenen Überschwemmungen im Jahr 2007 in einigen Teilen Europas.
Ich will an dieser Stelle deutlich sagen, auch aus der Sicht der Länder müssen wir Solidarität mit europäischen Regionen üben. Wenn sie Hilfe brauchen, muss Hilfe gewährt werden. Das haben europäische Regionen für uns bei unserem Hochwasser im Jahr 2002 gemacht. So wären auch die deutschen Länder und auch Feuerwehren aus Sachsen-Anhalt bereit, in anderen europäischen Regionen, wo das möglich ist, zu helfen.
Davon unabhängig ist allerdings die Frage, ob wir zentrale Eingreifgruppen auf europäischer Ebene vorhalten müssen. Diese Differenzierung müssen wir in die Diskussion in Brüssel hineinbringen, damit in europäischen Regionen, beispielsweise in Griechenland, nicht der Eindruck entsteht, niemand will uns helfen, wenn wir mit Waldbränden von extremen Ausmaßen zu kämpfen haben.
Nein, Solidarität in Europa muss gelebt werden. Dem können sich auch die deutschen Länder mit ihrer Zuständigkeit für den Brand- und Katastrophenschutz nicht verweigern. Aber die Zuständigkeit und die Hilfeleistung sind aus meiner Sicht zwei unterschiedliche Aspekte. Deshalb müssen wir das auch in der Diskussion in Europa deutlich machen.
Wie gesagt, der Bundesrat hat mit seiner Stellungnahme am vergangenen Freitag die Diskussion aus der Sicht der Länder auch differenziert dargestellt. Ich bin mir sicher, dass wir feststellen, dass der Landtag von Sachsen-Anhalt mit der Stellungnahme des Bundesrates sehr zufrieden sein kann, wenn wir uns mit der Mitteilung der Europäischen Kommission näher beschäftigen - zumindest für die FDP-Fraktion kann ich das sagen, die derzeit nicht regierungstragend ist -, weil sie die Interessen der Länder tatsächlich differenziert vertritt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich komme zur zweiten Ebene. Das ist die Ebene der Bundesrepublik Deutschland, also die Bundesebene. Da geht es mir insbesondere um die Frage der Zusammenarbeit zwischen dem Bund und den Ländern im Katastrophenschutz. Wenn Sie die Diskussionen - zumindest die Fachsprecher werden das sicherlich noch in Erinnerung haben - im Jahr 2007 verfolgt haben, so werden Sie in Erinnerung haben, dass es eine schon länger währende Auseinandersetzung bzw. Gespräche über eine Neuordnung des Bevölkerungsschutzes insbesondere bei der Frage der Finanzierung von so genannten ergänzenden Katastrophenschutzausrüstungen durch den Bund für die Länder gegeben hat.
Der Bund hat - zugegebenermaßen würden wir das, wenn wir auf Bundesebene als Parlamentarier Verantwortung tragen würden, sicherlich auch so sehen - zunächst einmal gesagt, eigentlich will ich meine Finanzierung reduzieren, und die Länder könnten stärker bei der Finanzierung herangezogen werden, da sie zuständig sind und die Fahrzeuge vor Ort nutzen.
Dieses Spannungsfeld ist am Ende in Gesprächen mit dem Bundesinnenministerium und der Innenministerkonferenz dahin gehend gelöst worden, dass der Bund seine Forderung nicht ganz durchsetzen konnte, aber auch die Länder keine Komplementärfinanzierung durch den Bund in Höhe von 100 % durchsetzen konnten. Ich glaube, diese Zusammenarbeitsvereinbarung ist eine tragfähige Übereinkunft zwischen Bund und Ländern.
Aber ich will an dieser Stelle auch so deutlich sagen - ich führe diese Gespräche auch innerhalb der FDP -, es gibt immer wieder die Versuche auch der Bundestagsabgeordneten, die Kompetenz für den Bevölkerungsschutz noch stärker auf der Bundesebene zu konzentrieren und damit auch den Ländern ihre Kompetenz gerade im operativen Bereich wegzunehmen.
Exemplarisch kann man das festmachen an der Antwort der Bundesregierung in der Drs. 16/6867 vom 29. Oktober 2007. Es handelt sich um eine Kleine Anfrage einiger Abgeordneter der FDP-Fraktion. Darin heißt es: Das operative Krisenmanagement der Länder vor Ort wird vom Bund nicht infrage gestellt. - Da hätte ich gesagt, das ist super, dann könnten sie den Rest weglassen. Aber das haben sie nicht. Es geht weiter: Allerdings bleibt mit den Ländern zu diskutieren, ob nicht bei bestimmten Großschadenslagen dem Bund zentrale Koordinierungskompetenzen, gegebenenfalls auch fachliche Weisungsrechte gegenüber den Landesregierungen zustehen sollten.
Ich kann feststellen, die Diskussion ist im Bund zwar derzeit durch die Einigung ein Stück weit verschoben. Aber sie wird bei nächster Gelegenheit wieder aufgenommen werden. Deshalb ist es aus der Sicht der FDP auch für den Landtag wichtig, dass wir uns mit dem Thema beschäftigen und - ich setze voraus, dass die Lan
desregierung bei Kompetenzübertragungen weiterhin wachsam ist - unsere Kompetenzen auch in diesem Bereich erhalten.
Gleiches wie bei Schadensereignissen auf europäischer Ebene gilt natürlich auch hier: Die Kompetenz für die Entscheidungen vor Ort schließt die Hilfeleistung und die Solidarität unter den Ländern und mit dem Bund und von Bundeswehr und THW in den Ländern nicht aus. Sie ist gefordert, sie ist gelebt und wird auch zurückgegeben.
Davon unabhängig sollte man allerdings die Kompetenzfrage entscheiden; denn bisher, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist der Bund einen Beweis dafür schuldig geblieben, dass es bei Großschadensereignissen - länderübergreifendes Hochwasser wird immer als Beispiel genommen - tatsächlich zu Defiziten in der Absprache mit den Ländern gekommen ist und der Bund das besser hätte lösen können.
Es gibt sicherlich immer mal wieder Probleme. Wir haben das beim Hochwasser im Jahr 2002 mit Sachsen und Sachsen-Anhalt im Bereich Bitterfeld beispielsweise auch gehabt. Aber die Probleme haben wir lösen können. Ich bin mir sicher, der Bund hätte es nicht schneller und vor allem nicht besser lösen oder gar ein solches Problem vermeiden können.
Deshalb bin ich der Meinung: Lassen Sie uns Subsidiarität leben, und dort, wo es sachnäher zu entscheiden ist, soll die Entscheidung auch getroffen werden. Die Solidarität auch mit anderen Ländern wird weiterhin gewährleistet.
Der dritte Punkt, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist der Brand- und Katastrophenschutz im Land Sachsen-Anhalt selbst. Ich habe der Diskussion zu einigen Tagesordnungspunkten heute entnommen, dass man in den Reihen der Koalitionsfraktionen schnell dabei ist, es als Schaufensterantrag darzustellen, wenn man eine Berichtspflicht in einen Antrag hineinschreibt. Unter Umständen hält man mir das vor. Ich bitte mir das nachzusehen, weil ich glaube, dass es zu dem Themenkomplex, von der europäischen Ebene über die Bundesebene bis hin zum Landesbrandschutz, gehört, dass auch ein Bericht über die Anzahl der Fahrzeuge und Ähnliches gegeben werden kann.
Wir haben ausdrücklich - das will ich zu den Koalitionsfraktionen sagen - kein Zeitfenster gesetzt, weil wir natürlich wissen, dass eine solche Darstellung auch Zeit braucht. Ich bin mir sicher, dass wir das leisten, dass wir das vielleicht im Herbst oder auch zur Jahreswende diskutieren können. Das passt dann zeitlich auch zu dem vom Innenministerium federführend erarbeiteten „Leitbild Feuerwehr“; auch damit wollte sich der Innenausschuss ja beschäftigen. Insofern sehen Sie mir bitte diese Berichtspflicht nach.
Ich will an dieser Stelle noch zwei Dinge abschließend sagen. Erstens. Vor einer Woche haben wir - einige Kollegen konnten daran auch teilnehmen - das 70-jährige Bestehen der Brand- und Katastrophenschule Heyrothsberge feiern können. Eine Einrichtung, die weit über die Grenzen Sachsen-Anhalts hinaus bekannt ist und vor allem anerkannt ist, weil die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sich über Jahrzehnte, ja über Generationen hinweg, wie das auf der Veranstaltung deutlich wurde, ihre Anerkennung und ihre Kompetenz erarbeitet haben und immer wieder weitergeben.
An dieser Stelle muss man auch erwähnen, dass alle Landesregierungen Sachsen-Anhalts gut daran getan haben, mit dem Landtag gemeinsam diese Schule auch sächlich und personell auszustatten, Investitionen durchzuführen. Zuletzt stand auch die Frage der Absicherung eines Personalkonzeptes im Vordergrund.
Diese Schule ist ein Juwel für Sachsen-Anhalt. Sie hilft, den Bevölkerungsschutz in Sachsen-Anhalt zu verbessern; denn der weitaus überwiegende Teilnehmerkreis besteht aus Feuerwehrkameradinnen und -kameraden aus Sachsen-Anhalt. Aber sie ist auch dazu geeignet, unser Land insgesamt in Deutschland und in Europa, teilweise weltweit, bekannt zu machen.
Deshalb, meine sehr geehrten Damen und Herren, will ich an dieser Stelle abschließend die Bitte äußern, dass es uns gelingt, diese Schule und den Brand- und Katastrophenschutz in Sachsen-Anhalt auch zukünftig mit ausreichenden Mitteln auszustatten. Das betrifft insbesondere ein Problem bei der personellen Ausstattung. Wir haben zwar formal die Stellen bereitgestellt und haben auch entsprechend ausgebildet, dann gehen diese Kollegen jedoch - das kann man den Kollegen sicherlich auch nicht verwehren - beispielsweise in die Berufsfeuerwehr nach Magdeburg, weil sie sich dort bessere Chancen und ein angenehmeres Umfeld erhoffen.
Wenn am Ende von elf Auszubildenden, von denen die Landesregierung und der Landtag gesagt haben, dass sie für die zukünftige Ausbildung notwendig sind, nur noch fünf Kameraden übrig bleiben, fehlt die Hälfte der eigentlich Ausgebildeten für die Ausbildung der Feuerwehrkameradinnen und -kameraden.
Das heißt, wir müssen zukünftig noch stärker darauf achten, es entweder attraktiver zu machen, an der Brand- und Katastrophenschutzschule zu bleiben, oder Möglichkeiten zu finden, dass die Berufsfeuerwehren selbst ihre Leute mit ausbilden, dafür aber unsere Landesdienstmitarbeiter nicht abwerben, damit die Katastrophenschutzschule weiterhin bestehen bleiben kann.
Ich bitte um Zustimmung zu diesem Antrag, damit sich der Innenausschuss weiter mit diesem Thema befassen kann. - Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Verehrter Herr Kosmehl, ich bin Ihnen und der FDPFraktion sehr dankbar dafür, dass es diesen Antrag gibt - das meine ich ganz ehrlich -, weil er die Möglichkeit bietet, ein Thema einmal in das Zentrum der Diskussion zu stellen, das sonst sehr selten, und wenn überhaupt, im Zusammenhang mit Haushaltsberatungen, eine Rolle spielt.
Sie haben die drei verschiedenen Ebenen angesprochen, auf denen wir tatsächlich Entwicklungen hatten und haben, die auch Konsequenzen für das Land Sachsen-Anhalt auf europäischer Ebene haben. Sie haben richtigerweise angesprochen, dass eine entsprechend ausdifferenzierte Stellungnahme des Bundesrates erst
Ich will deutlich sagen, dass wir uns natürlich den internationalen Verpflichtungen - selbst wenn wir für die nationale Katastrophenschutzregelung zuständig sind - nicht entziehen können und auch nicht entziehen wollen. Insofern beinhaltet eine ganze Reihe von Vorschlägen, die die Europäische Kommission gemacht hat, durchaus Dinge, an denen wir sehr gern teilhaben wollen, weil das natürlich auch eine Herausforderung für die Kameradinnen und Kameraden ist, die sich im Katastrophenschutz in diesem Lande bewähren und die dort tätig sind.
Im Übrigen - wenn ich das einflechten darf - haben wir in Sachsen-Anhalt bei dem, was an Brand- und Katastrophenschutztätigkeit geleistet wird, einen Anteil von Ehrenamtlichen, der immerhin bei 98 % liegt. Deshalb ist es wichtig, an dieser Stelle dafür Sorge zu tragen, dass die Basis für dieses ehrenamtliche Engagement erhalten bleibt, sowohl materiell als auch organisatorisch-personell.
Sie haben in Bezug auf den Bund dargestellt, dass er sich auf - ich sage es einmal salopp - seine Kernkompetenzen im Bevölkerungsschutz zurückziehen will. Dabei geht es dem Bund ähnlich, wie es einem Land und auch einem Land wie Sachsen-Anhalt hin und wieder geht.
Es gab einen Prüfbericht des Bundesrechnungshofes, der die Überprüfung der Angemessenheit der Aufwendungen der Bundesrepublik Deutschland für diesen Bereich zum Inhalt hatte. Der Bundesrechnungshof hat dargestellt: Lieber Bund, du macht’s viel mehr, als du gesetzlich machen musst. - Das ist formal erst einmal eine sachlich korrekte Feststellung.
Wir müssen dem Bund dankbar sein, dass er über zwei Jahrzehnte deutlich mehr geleistet hat, als er formal hätte leisten müssen. Das darf man auch deutlich sagen und das haben auch die Innenminister und -senatoren der Länder gegenüber dem Bundesinnenminister deutlich gemacht.
Aber die Frage ist: Wie weit darf oder muss sich der Bund jetzt zurückziehen? Das ist natürlich eine Frage, die dann auch auszuhandeln ist. Ich will ein Beispiel nennen, wie das auch tatsächliche Auswirkungen auf Sachsen-Anhalt hat. Der Bund wird etwa ein Drittel der durch ihn bisher zur Verfügung gestellten Fahrzeuge künftig nicht mehr zur Verfügung stellen. Das heißt für Sachsen-Anhalt: Von den im Moment im Lande vorhandenen 320 Fahrzeugen des Bundes im erweiterten Katastrophenschutz werden nur 198 übrig bleiben, inklusive der Unterhaltungsmittel, die man natürlich braucht, um ein Fahrzeug technisch auf einem ordentlichen Stand zu halten, um es frostfrei unterzubringen und alles Weitere zu gewährleisten, was damit zu tun hat.
Das heißt, das wird für uns die Frage zur Konsequenz haben: In welchem Maße und in welchem Umfang sind wir bereit und in der Lage - das ist auch eine Haushaltsfrage -, die Lücke, die durch die Entscheidung des Bundes entsteht, zu schließen?
Wir sind - wenn ich das noch ausführen darf - in den zurückliegenden anderthalb Jahrzehnten nicht in der Lage gewesen - auch mit den entsprechenden Unterstützungsmöglichkeiten des Bundes nicht -, die ursprünglich geplante Ausstattung im Katastrophenschutz in Sachsen-Anhalt zu 100 % aufzubauen. Wir liegen irgendwo zwischen 50 und 60 % der ursprünglichen Planungen.
Natürlich kann man hinterfragen, ob die ursprüngliche Planung von Anfang der 90er-Jahre heute noch sachgerecht ist; das muss man ohnehin tun. Aber ich will damit nur einmal sagen, welche Lücke an der Stelle bereits objektiv vorhanden ist und welche neue Lücke möglicherweise dadurch entsteht, dass der Bund künftig nicht mehr alle Aufgaben wahrnimmt und auch nicht mehr alle Aufgaben finanziert.
Wir können es nicht allein den Trägern übertragen, indem wir sagen: Der Bund ist ja sehr großzügig. Der Bund sagt, die Fahrzeuge, für die ich künftig nicht mehr selbst den Ersatz beschaffen und finanzieren will, schenke ich den Ländern. - Großzügig, wie der Bund ist, schenkt er die Fahrzeuge den Ländern. Wir können dann als Land sagen, wir schenken es den Kommunen oder dem Deutschen Roten Kreuz, der JohanniterUnfall-Hilfe, dem Malteser Hilfsdienst, je nachdem, wer vor Ort im Katastrophenschutz tätig ist.
Damit ist natürlich die Frage verbunden: Wer bezahlt die Unterhaltung, und wer bezahlt, wenn das Fahrzeug irgendwann überhaupt nicht mehr fährt, weil es 30 Jahre alt ist, die Ersatzbeschaffung? - Das sind Fragen, die tatsächlich einer Diskussion bedürfen. Deshalb bin ich Ihnen wirklich sehr dankbar dafür, dass wir die Gelegenheit haben, diese einmal sehr intensiv zu diskutieren.