Protocol of the Session on May 29, 2008

- jeder zitiert den, der ihm am wichtigsten ist; ich zitiere Frau Merkel -

(Heiterkeit)

zur Eröffnung des Highlevel-Segments der 9. Vertragsstaatenkonferenz zum Erhalt der biologischen Vielfalt das europäische Ziel bekräftigt, den Verlust der Biodiversität bis zum Jahr 2010 nicht nur zu reduzieren, sondern den Biodiversitätsverlust bis zum Jahr 2010 zu stoppen. Um dieses ambitionierte Ziel zu erreichen, sagte Frau Merkel zu, dass die Bundesregierung erhebliche zusätzliche Mittel zur Verfügung stellt. Frau Hampel hat dies schon genannt.

Ich denke, das ist auch Ausdruck dafür, dass Deutschland damit eine klare Vorreiterrolle bei der Umsetzung des Übereinkommens zum Schutz der biologischen Vielfalt einnimmt. In erster Linie sollen die Gelder für den Ausbau eines globalen Netzes von Schutzgebieten an Land und auf dem Meer verwendet werden. In Verbindung mit der so genannten Live-Web-Initiative soll es Staaten somit ermöglicht werden, schutzwürdige Gebiete zu melden und unter Schutz zu stellen, auch wenn Ihnen dafür die finanziellen Mittel fehlen.

Wichtige Impulse für die weiteren Verhandlungen sind die Erschließung von Möglichkeiten der Nutzung von Erlösen aus der Versteigerung von CO2-Zertifikaten für den Naturschutz, die Schaffung verbindlicher Regeln zum gerechten Vorteilsausgleich zwischen Arm und Reich bei der Umsetzung von Schutzzielen, die Festlegung internationaler Standards für den Zugang zu den genetischen Ressourcen und die Vermeidung negativer Folgen des Biomasseanbaus zur Energieerzeugung für die Welternährung und die biologische Vielfalt. Die Bundeskanzlerin machte deutlich, dass Armutsbekämpfung, Klimaschutz und die Bewahrung der biologischen Vielfalt zusammengehören.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Übereinkommen zum Schutz der biologischen Vielfalt wurde im Jahr 1992 auf der UN-Weltkonferenz in Rio de Janeiro verabschiedet. Es ist das erste internationale Regelwerk, das den Schutz aller Elemente der belebten Umwelt umfasst und diesen mit der nachhaltigen Nutzung biologischer Ressourcen durch den Menschen verbindet. Die Konvention fordert nicht nur den Erhalt der Artenvielfalt, sondern sie hat den Schutz der gesamten biologischen Vielfalt, der genetischen Diversität, der Vielfalt, aber auch der Funktionsfähigkeit von Ökosystemen und damit der Lebensgrundlage der Menschheit zum Ziel.

Seit dem Jahr 1992 sind dem Übereinkommen 189 Staaten und die Europäische Union beigetreten. Für die Bundesrepublik Deutschland trat das Übereinkommen nach der Unterzeichnung am 12. Juni 1992 am 29. Dezember 1993 völkerrechtlich in Kraft. Ein wesentliches Ziel ist die Erhaltung der biologischen Vielfalt. Dabei ist zu beachten, dass Biodiversität deutlich mehr ist als nur Naturschutz. - Ich glaube, dahin ging auch die Frage des Kollegen Tullner.

Biodiversität ist deutlich mehr als nur Artenschutz. Es geht weltweit um den Schutz der Lebensräume, der Arten und der genetischen Vielfalt. Es geht um eine nachhaltige und somit naturverträgliche Nutzung der natürlichen Ressourcen, sodass auch künftige Generationen die Chance bekommen, in und mit einer intakten Natur zu leben, und es geht um eine global ausgewogene und gerechte Aufteilung der Vorteile aus der Nutzung der Ressourcen und der Belastungen aufgrund des Schutzes.

Dabei wird deutlich, meine sehr verehrten Damen und Herren, biologische Vielfalt wird es nicht zum Nulltarif geben. Wir haben in Sachsen-Anhalt rechtzeitig reagiert. Bei der Planung der Förderprogramme für den Zeitraum von 2007 bis 2013 habe ich mich sehr dafür eingesetzt - wenn es um Naturschutz geht, ist das immer gar nicht so einfach -, für die anstehenden Naturschutzaufgaben Mittel einzuplanen. Es ist gelungen, im ELER, dem Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum, neben der Förderung von Agrarumweltmaßnahmen insgesamt etwa 60 Millionen € für die Naturschutzförderung vorzusehen.

Die Mittel werden wir auf die Umsetzung des Netzwerkes „Natura 2000“ im Land, das Kernstück der europäischen Naturschutzpolitik, konzentrieren. Das kohärente Schutzgebietssystem „Natura 2000“ umfasst in Sachsen-Anhalt 265 FFH- und 32 EU-Vogelschutzgebiete mit insgesamt etwa 232 000 ha. Das sind 11,32 % der Landesfläche. Das Land Sachsen-Anhalt wird diese Fläche in den kommenden Jahren grundsätzlich über nationale Schutzgebietsausweisungen sichern.

Im Kontext mit den internationalen Bemühungen zur Schaffung eines globalen Schutzgebietssystems möchte ich nur kurz auf den Ausbau des Netzes der Großschutzgebiete in unserem Land Sachsen-Anhalt eingehen. Als Beleg für die qualitativ sehr hochwertige Arbeit der Großschutzgebietsverwaltungen und deren Akzeptanz in den Regionen möchte ich nur beispielhaft einige Fakten anführen.

Im Jahr 2005 wurden die Naturparke Fläming und Unteres Saaletal mit einer Gesamtfläche von etwa 23 000 ha ausgewiesen. Unsere Modellregion für nachhaltiges Wirtschaften im Einklang von Mensch und Natur, das Biosphärenreservat Mittelelbe, konnte im Jahr 2006 im Konsens mit der Region von etwa 45 000 ha auf etwa 125 000 ha erweitert werden. Das Jahr der deutschen Biosphärenreservate im Jahr 2009 wurde auf den 30. Geburtstag der ersten Biosphärenreservate in Deutschland, Flusslandschaft Mittlere Elbe in Sachsen-Anhalt und Vessertal in Thüringen, gelegt.

Vor wenigen Tagen konnte der Naturpark Saale-UnstrutTriasland auf Initiative der Region hin um ein Drittel auf 103 000 ha vergrößert werden.

(Zustimmung von Frau Feußner, CDU)

Noch in diesem Jahr, Frau Hampel, möchten wir gemeinsam, denke ich, das Schutzgebietssystem Sachsen-Anhalts durch die Ausweisung des Biosphärenreservates „Karstlandschaft Südharz“ noch einmal deutlich erweitern.

Die Aktivitäten der Großschutzgebiete zum Erhalt der Biodiversität wurden in einem Veranstaltungskalender zusammengefasst, der auf der Homepage des Ministeriums veröffentlicht wurde. Die Koalitionspartner haben in ihrer Koalitionsvereinbarung formuliert, dass SachsenAnhalt eine Nachhaltigkeitsstrategie braucht, und zwar in allen Politikbereichen. Ein zentraler Beitrag für diese Nachhaltigkeitsstrategie ist der Schutz der biologischen Vielfalt im Land.

Sachsen-Anhalt besitzt deutschlandweit und international besondere Verantwortung für die Erhaltung von Tier- und Pflanzenarten, deren Verbreitungs- oder Vorkommensschwerpunkte in Sachsen-Anhalt liegen. Dazu gehören deutschlandweit mindestens 55 Arten, zum Beispiel der Elbebiber und der Feldhamster, und weltweit sieben Arten, zum Beispiel der Rotmilan. Deutschlandweit haben drei Arten in Sachsen-Anhalt ihr einziges Vorkommen. Zum Beispiel ist das Vorkommen der Hornburger Grasnelke, meine sehr verehrten Damen und Herren, weltweit auf Sachsen-Anhalt begrenzt. - Das sind nur wenige Beispiele, die unsere besondere Verantwortung unterstreichen.

Sachsen-Anhalt nimmt eine besondere Verantwortung für die komplexen Wasser- und Landlebensräume, die aktiven und naturnahen Flussauen, strukturreiche Waldgesellschaften mit hohem Altholzanteil, wärmegeprägte Trockenlebensräume sowie für natürlicherweise seltene Biotope wahr.

Die Umsetzung des ökologischen Verbundsystems über Festlegungen der Raumordnung, durch Flächennutzungspläne, durch Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, Flurbereinigungsverfahren und einiges mehr zielt auf die Vernetzung dieser Lebensräume. Für bedeutende Landschaftsräume wurden im Land Arten- und Biotopschutzprogramme sowie Artenhilfsprogramme entwickelt.

Ein wichtiges Ziel in diesem Kontext muss es sein, einer breiten Öffentlichkeit zu vermitteln, dass Arten nur als Teil der sie umgebenden biologischen Vielfalt zu schützen und zu erhalten sind. Gerade am Beispiel des Biosphärenreservats Südharz wird deutlich, wie wichtig es ist, die Menschen mitzunehmen. Ansonsten werden uns die ehrgeizigen Ziele nicht gelingen, wenn wir die Menschen nicht davon überzeugen.

(Zustimmung von Herrn Stadelmann, CDU)

Am 4. April 2008 diskutierten wir in Magdeburg im Rahmen der Naturschutztagung des Landes gemeinsam mit 130 Vertretern aus Politik, Verwaltung und zahlreichen Verbänden, aber auch mit zahlreichen prominenten Gästen Möglichkeiten und Wege der weiteren Optimierung und des Erhalts der biologischen Vielfalt in unserem Land. Diese Überlegungen und die Ziele und Aufgaben der Naturschutzpolitik der Landesregierung sind ein Baustein in der Strategie des Landes zum Schutz der biologischen Vielfalt.

Ich lege besonderen Wert darauf, dass, aufbauend auf der nationalen Strategie zum Erhalt der biologischen Vielfalt, unter Mitwirkung von zahlreichen entsprechenden Institutionen, Vereinen und Verbänden sowie der Kommunen, aber insbesondere auch der Hochschulen die einzelnen Ziele und Maßnahmen des Landes als Prozess verstanden werden, der sich dynamisch in die Strategie des Landes zum Erhalt der biologischen Vielfalt einbindet.

Ich begrüße diesen Antrag durchaus und bin mir darin sicher, dass wir im Umweltausschuss - ich gehe davon aus, dass die Überweisung zunächst dorthin stattfindet - dieses anspruchsvolle Ziel diskutieren. Ich bin auf die Beiträge und die Vorschläge aus dem Parlament gespannt. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Frau Ministerin Wernicke. - Nunmehr erteile ich Herrn Kley das Wort, damit er für die FDP-Fraktion sprechen kann. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Thema Biodiversität ist ja in diesem Hause nicht neu. Wir hatten bereits vor zwei Monaten eine Aktuelle Debatte dazu. Offensichtlich war die Regierungskoalition der Meinung, dass die Aussagen, die dabei getätigt wurden, nicht ausreichend und befriedigend waren. Ansonsten hätten Sie nicht den Antrag gestellt, die Landesregierung möge ein Konzept vorlegen.

Den Zeitplan, in Abstimmung mit Verbänden, Kommunen und anderen bis Ende 2008 ein Konzept vorzulegen, und das dazu noch mit elf prioritären Maßnahmen, erscheint mit höchst ambitioniert. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sollte das geschafft werden, ziehe ich durchaus den Hut. Allein die Festlegung von elf prioritären Maßnahmen lässt mich auf eine Unzahl von posterioren Maßnahmen hoffen, sodass ich erwarte, dass dieses Konzept das Konzept der Bundesregierung, das, glaube ich, nur 114 Seiten umfasst, weit in den Schatten stellen wird.

Aber im Ernst, meine Damen und Herren: Ich bezweifele ein wenig, dass man hierbei noch von einer Gesamtstra

tegie reden kann, zumal die einzelnen Themen in der Landtagsdebatte - so scheint mir - doch auseinandergehackt werden. Wir hatten das letzte Mal das Thema Transfer 21. Das ist bei Ihren prioritären Maßnahmen leider nicht dabei. Es geht um die Frage der Schaffung einer gesellschaftlichen Akzeptanz für den Artenschutz, die auch von der Bundesregierung und der UNO mit in den Vordergrund gestellt wurde.

Es ist nämlich das Hauptproblem der heutigen Zeit, meine sehr geehrten Damen und Herrn, dass wir über Schutzgebiete diskutieren und diese möglichst als Vollschutzgebiete, als Absperrung. Dann wundern wir uns, wenn unsere Nachkommen, unsere Kinder nicht mehr in der Lage sind, den hohen Wert der Artenvielfalt zu erkennen, weil sie eben nicht mehr das Wissen über die verschiedenen Vogelarten, über Schmetterlinge und Insekten vermittelt bekommen haben, wie es früher gang und gäbe war und noch erlebt werden konnte. Bei vielen Schutzgebieten selbst in Großstädten - ich erinnere nur an die Rabeninsel in Halle - ist heute das Betreten durch den Menschen verboten; sie sind damit nicht mehr erlebbar und auch für die Umweltbildung nicht mehr zugänglich.

An dieser Stelle, meine sehr geehrten Damen und Herren, brauchen wir zum einen einen Paradigmenwechsel; zum anderen muss sich der Unterricht in der Schule wieder deutlich diesem Feld zuwenden.

(Zustimmung von Minister Herrn Prof. Dr. Olbertz)

- Sehr geehrter Herr Kultusminister, ich danke Ihnen für Ihren Beifall. Sie sind ja gerade dabei, in den Sekundarschulen wesentliche Veränderungen durchzuführen. Was ich auf der Konferenz Transfer 21 - auf der ich mich auch gefreut hätte, die anderen Kolleginnen und Kollegen zu treffen - an ersten Programmpunkten für das neue Lehrprogramm in der Sekundarschule „Bildung für nachhaltige Entwicklung“ gesehen habe, lässt mich doch hoffen, dass hier auch künftig das eine oder andere näher an den Schüler herangebracht wird.

Wenn Sie sich aber die gegenwärtigen Lehrpläne anschauen, dann stellen Sie fest, dass lediglich zwei Unterrichtseinheiten vorgesehen sind zum Beispiel für die gesamte Taxonomie der Vertebraten, was viel zu wenig erwähnt wurde, und dass das Ganze mit 22 Unterrichtsstunden zum Biosystem Wald vom Ökologischen her vielleicht gut aufbereitet ist, man bei geringer Artenkenntnis aber von niemandem erwarten kann, dass er sich für dieses sensible Thema, welches auch mit Einschränkungen verbunden ist, erwärmt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das geht schon bei der Frage der Ernährung los. Wir hatten jüngst eine Diskussion, bei der die Frage erwähnt wurde, welche Nahrungsmittel sozusagen die Artenvielfalt schonen. Wenn Sie sich einmal die Fische angucken, die Sie dann noch essen dürfen, dann bleibt nicht mehr viel übrig. Das ist zwar noch ein bisschen der Hering, die Makrele, aber dann geht es auch schon los. Wer isst in dieser Runde nicht gern Thunfisch?

(Herr Kosmehl, FDP: Nein, Fische sind Freunde, kein Futter! - Zuruf von Herrn Tullner, CDU)

Bei deren Fang werden die Delfine mit den Schleppnetzen sozusagen mit herausgezogen. Dazu sollte man sich klar äußern.

Bei vielen anderen Nahrungsmitteln stellt sich die Frage, woher beziehen wir sie und wie verwenden wir sie. Mit

dieser Debatte leisten wir einen Beitrag für den Erhalt der Biodiversität auf der Erde.

Auch die Landwirtschaft muss einen Beitrag dazu leisten. Das hatten wir hier bereits in der Aktuellen Debatte erwähnt. Die großen Monokulturen, der Umbruch entsprechend den jeweiligen wirtschaftlichen Zyklen sorgt dafür, dass Lebensräume nachhaltig vernichtet werden. Die entstehen auch nicht wieder durch einen kurzfristigen Fruchtwechsel auf Schlägen, die mehrere Hektar umfassen.

Deshalb, meine sehr geehrten Damen und Herren, glaube ich, dass das Ausweisen von Biosphärenreservaten das eine ist, aber eine Strategie deutlich mehr umfasst.

Wir sind natürlich für eine Annahme dieses Antrages und freuen uns auf eine intensive Diskussion in all den vielen genannten Ausschüssen. - Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Kley. - Jetzt könnte für die SPD-Fraktion noch einmal Frau Hampel sprechen. - Sie spricht nicht. Dann kommt jetzt für die Fraktion die LINKE Herr Lüderitz dran. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wie gesagt: Vor einem Jahr hatten wir die Aktuelle Debatte fast zum gleichen Thema. Frau Wernicke, Sie haben heute viele Worte wiederholt, die Sie damals schon gesagt haben. Vielleicht liegt in der Wiederholung auch die Mutter der Weisheit. Bereits damals war die Forderung aller Redner: Global denken, lokal handeln. Ich will noch einmal darauf eingehen, was seitdem passiert ist.

Die Umsetzung, werte Koalitionäre und Frau Ministerin, ist meines Erachtens in diesem einen Jahr immer noch sehr dürftig: Wir haben keine konkrete Untersetzung der nationalen Strategie der Bundesregierung für SachsenAnhalt. Die Naturschutzkonferenz, damals für den September angekündigt, fand mit sechsmonatiger Verspätung statt, und auf die Anmerkungen der Verbände und der Wissenschaft, die Sie bereits erwähnt haben, ist man dort kaum eingegangen. Man ist auch in der Umsetzung sehr weit zurückgeblieben.

Die zum Beispiel vom Kollegen Bergmann und mir geforderten Konzepte für Biotopverbünde, für Wanderungsräume und Schutzgebiete - und das, Kollege Kley, übrigens ohne dass ich aus diesen Wanderungsräumen Sperrzonen machen will; sondern es geht darum, die für die Flora und Fauna und auch für die Menschen offen zu lassen - fehlen für Sachsen-Anhalt nach wie vor.

Die Managementplanung - das wurde von Kollegin Hampel auch angesprochen - läuft, wenn überhaupt, nur zögerlich an. Was mit der Landschaftspflege gegenwärtig passiert - auch das wurde hier schon angesprochen -, ist auch eher ein Desaster als eine vernünftige Entwicklung.

Das konkrete Konzept, das eigentlich auf der Naturschutzkonferenz von vielen Verbänden und auch von uns als Opposition erwartet wurde, gibt es nicht. Es gab eine Zehn-Punkte-Aufzählung des Ministeriums, nicht mehr als eine einfache Information.

(Widerspruch bei der CDU)