Protocol of the Session on April 17, 2008

„Eine Verletzung von Rechtsvorschriften des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten (Bundesbodenschutzgesetz)... liegt hier aller Voraussicht nach hinsichtlich des Bescheides vom 5. März 2004“

- sie beziehen sich auf den Bescheid -

„nicht vor. Gemäß § 3... findet dieses Gesetz auf schädliche Bodenveränderungen und Altlasten Anwendung, soweit Vorschriften des Bundesberggesetzes und der aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen über die Errichtung, Führung und Einstellung eines Betriebes Einwirkungen auf den Boden nicht regeln.“

Also, darauf hat sich das Gericht erst einmal zurückgezogen. Ich denke, die Staatsanwaltschaft wird sich nun sehr genau überlegen, wie oft und an welcher Stelle sie dort Bohrungen vornimmt und wie diese zu bewerten sind.

Ich habe meine Redezeit noch nicht überschritten. Deswegen noch zwei Worte zu dem Betrieb und zu den geforderten Mehrkontrollen. Man muss einfach wissen, dass dieser zertifizierte Entsorgungsfachbetrieb mit einem Qualitätsmanagement arbeitet und dass dort die Ein- und Ausgangskontrollen, wie sie üblicherweise von einem solchen Betrieb erwartet werden, vorgenommen werden. Wenn man weiß, dass dort täglich ungefähr 1 000 t angekommen sind und diese 1 000 t chargenweise nach den erforderlichen Maßstäben deklariert worden sind, dann weiß man auch - ich sage es ein wenig vereinfacht -, dass 999 t nicht untersucht worden sind, und das werden Sie auch nicht ändern.

Das werden Sie auch nicht mit der doppelten Anzahl an Untersuchungen ändern. Dann werden Sie vielleicht 499 t nicht untersucht haben. Aber damit wird das Problem im Grunde genommen nicht gelöst; vielmehr wird es mit dem gelöst, was wir im Antrag zu Tagesordnungspunkt 2 fordern, nämlich dass das Verwaltungshandeln in diesem Bereich stringenter durchgeführt wird und dass wir vor allem auf der bundesgesetzlichen Ebene klären, wie wir dieses Problem vom Tisch kriegen.

Ich möchte vorausblickend auf Tagesordnungspunkt 2 sagen: Uns hilft an dieser Stelle kein Aktionismus. Natürlich müssen wir Aufklärung verlangen. Das hat Kollege Graner schon gesagt, dem ich für seinen Beitrag aus der Sicht der örtlich Betroffenen dankbar bin. Wir müssen an dieser Stelle aufklären. Dann müssen wir ganz sachlich unsere Schlussfolgerungen ziehen und das tun, was wir im Lande tun können, und auch dafür sorgen, dass das bundesweit geregelt wird.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Stadelmann. Es gibt drei Nachfragen, und zwar von den Abgeordneten Herrn Kley, Herrn Czeke und Herrn Graner. Wollen Sie diese beantworten?

Bitte, Herr Kley, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Kollege Stadelmann, Sie haben vorhin in Ihren Ausführungen darauf hingewiesen, dass das Problem nicht bei den Tongrubenbetreibern liegt, sondern bei denen, die Interesse an einer ordnungsgemäßen Entsorgung in einer Verbrennungsanlage haben, und die Schlimmsten sind offensichtlich die, die auch noch versuchen, Recht und Gesetz zur Durchsetzung zu verhelfen, indem sie Kontrollen durchführen, wenn auch über eine Detektei.

(Herr Scharf, CDU: Das hat er gar nicht gesagt!)

Sind Sie der Meinung, dass derjenige, der einer Sache nachforscht, der Schlimme ist, und nicht derjenige, der Recht und Gesetz bricht?

(Herr Gürth, CDU: Quatsch!)

Ob hier jemand Recht und Gesetz bricht, wird das Gericht entschieden. Ich bin nicht der Meinung, dass das nicht zulässig ist oder dass man das nicht machen darf. Das habe ich auch gesagt.

Ich wollte nur darauf aufmerksam machen, dass es, wenn man das stringent durchzieht, ein Problem gibt. Das Problem liegt zum einen in den Entsorgungskosten zwischen 20 € pro Tonne und 100 € pro Tonne, die irgendwann auf uns alle zurückfallen.

Zum anderen besteht das Problem darin, dass bestimmte Wirtschaftszweige - ob das die Abfall- und die Entsorgungswirtschaft oder auch die Mineralwirtschaft ist, also die Grundstoffwirtschaft, die Ton, Steine, Erden usw. ausgräbt - ihrer Verpflichtung nach dem Berggesetz nicht mehr nachkommen können und dort Verfüllungen vornehmen müssen mit Material, bei dem man, weil das verboten ist, nicht einmal Blumenerde einbauen kann.

Vielen Dank. - Nun kommt Herr Czeke an die Reihe, dann Herr Graner. Bitte.

Herr Kollege, Sie sind mir als ausgesprochener Fachmann bekannt. Sie sagten in Ihrem Beitrag, eine sicherere Grube als die, um die es jetzt hierbei geht, gibt es nicht aufgrund der Tonmächtigkeit. Frau Wernicke hat uns am 19. März 2008 im Ausschuss zugesagt - das ist im Protokoll nachzulesen -, man geht allen Hinweisen nach.

Nun hat auch die Debatte eben gezeigt, dass aus der Grube tatsächlich mehr Wasser gepumpt wird, als an Niederschlagswasser niedergeht. Diesem Hinweis müsste man doch auch nachgehen, um festzustellen, welcher Herkunft diese Wässer sind. Nun weiß ich, dass Sie im Gewässerschutz sehr bewandert sind. Wie gehen wir denn damit fachlich jetzt um?

Das Problem, das die Betreiber der Tongrube jetzt haben, ist das Deponieproblem. Ich habe mit den Betrei

bern gesprochen, und sie sind nicht glücklich - von dem Medienecho einmal ganz abgesehen - über die Folgen, die bereits in Möckern für sie ersichtlich sind, weil diese zusätzliche Kosten verursachen. Die gleichen Folgen werden sie in Vehlitz auch zu tragen haben, weil man jetzt ganz normal wie bei einer Deponie damit umgehen muss.

Es ist auch nicht richtig - ich weiß nicht, wer es gesagt hat, vielleicht Herr Kley -, dass es Quatsch sei, das jetzt abzudecken, dass das alles nichts bringe usw. Man muss es abdecken, um überhaupt erst einmal feststellen zu können, was für ein Gas dort austritt, um es zu untersuchen und anschließend behandeln zu können.

Wenn man das Gas nicht fasst, dann weiß man gar nicht, was darin ist, weil man eben nicht genau weiß - ich habe versucht, das mit den 1 000 t klar zu machen -, was im Einzelnen darin ist. Also werden wir als Land ganz normal mit dem Betreiber reden müssen, wie damit umzugehen ist, wenn aus diesem Tagebaurestloch, das verfüllt worden ist, eine Deponie wird. Dann muss ich es auch so behandeln. Dann muss ich das Abgas und das Abwasser, das dort abgepumpt wird, entsprechend behandeln; das ist ganz logisch.

Vielen Dank. - Herr Graner erhält als letzter Fragesteller das Wort.

Herr Kollege Stadelmann, ich möchte noch einmal auf die Frage der Kontrollen eingehen. Sie sagten - wie ich finde, mit Recht - bei einem Umfang von 1 000 Chargen kann man nicht jede einzelne kontrollieren. Das ist völlig klar; darüber sind wir uns einig. Aber sind Sie nicht mit mir der Meinung, dass man durch häufigere Stichproben eine höhere Sicherheit hätte, was den Inhalt der dort deklarierten Stoffe angeht? Das heißt, dass man die eine oder andere Charge oder auch Lkw-Ladung herausnimmt, so wie das an der Grenze beim Zoll auch passiert. Dort gehen so und so viele Lkw durch und einer wird herausgewinkt und kontrolliert.

An dieser Stelle haben Sie Recht. Das kann man natürlich tun, eine erhöhte Sicherheit durch mehr Kontrollen und Stichproben verlangen. Wenn Sie sich mit Vertretern der Branche unterhalten, dann stellen Sie eine große Aufregung im ganzen Land fest, weil jetzt überall Kontrollen und Stichproben gemacht worden sind, weil man bis zum Letzten überprüft wird. Aber auch aufgrund meiner beruflichen Erfahrungen muss ich sagen, dass das alles irgendwo Grenzen hat. Das können Sie machen. Die Lösung ist folgende: eindeutige gesetzliche Grundlagen und eine Vereinbarung mit dem Berufsverband oder auch mit dem Fachverband, womit man sich verpflichtet. Selbstkontrollen - das zeigt die Erfahrung - sind immer ein gutes Mittel in der Industrie und im Gewerbe, um die Qualitäten zu sichern.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank. - Wir sind damit am Ende der Aktuellen Debatte. Beschlüsse werden gemäß § 46 der Geschäfts

ordnung des Landtages nicht gefasst. Das Thema ist somit abgeschlossen.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 2 auf:

Beratung

Konsequenzen aus der Abfallentsorgungspraxis in Sachsen-Anhalt ziehen

Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drs. 5/1188

Alternativantrag der Fraktionen der CDU und der SPD - Drs. 5/1216

Einbringer ist der Abgeordnete Herr Lüderitz von der Fraktion DIE LINKE. Bitte schön, Herr Lüderitz, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nun geht es gleich weiter mit Abfall. Der Begriff „Müll“ ist etwas zu kurz gegriffen. Wir sprechen an dieser Stelle über Abfall. Darum auch die erste Frage, die ich Ihnen zu beantworten versuche: Warum nach der Debatte noch ein Antrag? - Ich will das in kurzer und prägnanter Form begründen.

Erstens - das haben wir eben schon gehört - weil es mehr als berechtigte Forderungen der betroffenen Bürger nach konkreten Maßnahmen des Landes zu ihrem Schutz gibt. Wenn man in den Regionen war - auch das haben einige Vorredner bereits gesagt -, dann weiß man, worüber man hierbei spricht. Es gibt eine vielfache und sehr begründete Angst.

Zweitens weil die Landesregierung durch die Medien zwar zum Handeln gezwungen wurde, aber nur blanker Aktionismus herausgekommen ist. Ein konzeptionelles Handeln fehlte. Daher kann es die Aufgabe der Opposition nur sein, dieses Handeln endlich einzufordern.

Drittens weil das bisherige Handeln der Ministerien und Behörden einfach unzureichend war und - meine Damen und Herren, das hat, glaube ich, die Aktuelle Debatte deutlich gemacht - weil wir an dieser Stelle erhebliche Defizite haben, insbesondere hinsichtlich der Kontrolltätigkeit sowie bei der Umsetzung von Boden- und Umweltschutz im Bereich des Abfallrechtes in SachsenAnhalt.

(Beifall bei der LINKEN)

Viertens weil der Blick nach Berlin zur Heilung der Gesetzeslage allein nicht ausreicht. Es ist ganz einfach verbindliches landespolitisches Handeln erforderlich, und das fehlt nach unserer Auffassung nach wie vor.

Die zweite Frage, die sich stellt, ist: Was will die LINKE mit ihrem Antrag erreichen?

Erstens. Wir wollen eine umfassende und tiefgründige Berichterstattung aller drei betroffenen Fachministerien zu den bekannten 201 betroffenen Anlagen, zu den mehr als 400 Aufbereitungsanlagen im Land Sachsen-Anhalt und zu den noch immer nicht so richtig aufgeführten Anlagen im Bereich des Ministers Daehre. Dabei reicht nach unserer Auffassung nicht nur ein bloßes Aufzeigen der bisherigen Aktivitäten aus. - Dies als Anmerkung hinsichtlich des Alternativantrages der Koalitionsfraktionen.

(Beifall bei der LINKEN)

Zweitens. Wir wollen eine öffentliche Information zu den Konsequenzen, die sich aus dem Nichthandeln der Landesregierung konkret ergeben haben.

(Zuruf von Herrn Gürth, CDU)

Die zurzeit diskutierten Veränderungen - ich erinnere nur an die Verfahren im Bergamt, wo man den jetzigen Bergamtschef gegen den vorherigen ausgetauscht hat; Herr Klamser war es davor schon einmal -, die eventuelle Bündelung im Landesverwaltungsamt, die Frau Ministerin bereits vorsichtig angedeutet hat, oder die monatlichen Abstimmungsrunden der Fachämter bis hin zu der Bildung einer Arbeitsgruppe reichen nicht aus.

Das reicht einfach nicht aus. Schon gar nicht sind diese Maßnahmen konzeptionell untersetzt.

Drittens. Wir wollen, dass die Kontrolltätigkeit insgesamt neu geordnet wird. Das in Sachsen-Anhalt gegenwärtig praktizierte Regime entspricht weder hinsichtlich der Kontrolldichte noch hinsichtlich der inhaltlichen Vorgaben und schon gar nicht hinsichtlich der Analyse der Daten den aktuellen Erfordernissen. Auch das haben wir recht deutlich und mehrfach in dieser Runde gehört. Einfach nur auf das nicht verbindliche Laga-Informationsblatt M 20 zu verweisen, reicht eben nicht.