Protocol of the Session on April 17, 2008

Lassen Sie mich abschließend begrüßen, dass Frau Tiedge angeregt hat, dass wir den nächsten Tätigkeitsbericht des Datenschutzbeauftragten zur Mitberatung in alle Fachausschüsse überweisen. Wenn Sie sich das umfängliche Werk, also den VIII. Tätigkeitsbericht, ansehen, dann stellen Sie fest, dass wirklich alle Politik

bereiche betroffen sind und nicht nur das federführende Innenressort. Datenschutz geht alle an. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Rothe. - Damit ist die Debatte abgeschlossen und wir stimmen jetzt ab.

Wer bereit ist, den VIII. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz sowie die dazugehörige Stellungnahme der Landesregierung zur Kenntnis zu nehmen, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind offensichtlich alle. Damit hat der Landtag diese beiden Berichte zur Kenntnis genommen und wir haben den Tagesordnungspunkt 7 abgeschlossen.

Ich darf jetzt Schülerinnen und Schüler des Domgymnasiums Magdeburg sowie ihre französischen und niederländischen Gastschüler auf der Südtribüne begrüßen.

(Beifall im ganzen Hause)

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 8 auf:

Beratung

Richtlinie Kombi-Lohn an Bedürfnisse der Kommunen anpassen

Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drs. 5/1204

Einbringerin ist die Abgeordnete Frau Dirlich. Bitte sehr, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich muss zunächst für einen Lapsus um Entschuldung bitten und ich muss darum bitten, dass dieser Lapsus in der Überschrift korrigiert wird. Natürlich soll es in der Überschrift nicht „Kombi-Lohn“ heißen - darum geht es in dem Antrag auch nicht -, sondern es muss richtigerweise „Kommunal-Kombi“ heißen. Im Antrag wird dann auch deutlich, dass es genau darum geht. Es geht also um das Bundesprogramm „Kommunal-Kombi“.

Ich habe nicht die Absicht, mich in dieser Landtagsdebatte mit diesem Bundesprogramm umfangreich auseinanderzusetzen. Ich will nur drei Bemerkungen dazu machen.

Immerhin - das ist durchaus bemerkenswert - wohnt diesem Bundesprogramm die Erkenntnis inne, dass es Menschen gibt, die längerfristige Perspektiven brauchen, auch in der Arbeitsmarktpolitik. Außerdem steckt die Erkenntnis darin, dass in den Kommunen Arbeit zu leisten ist, Arbeiten zu leisten sind, bei denen ein ständiger Wechsel der Ansprechpartnerinnen einfach nur kontraproduktiv ist.

Aber - das ist der Wermutstropfen, um den es heute geht - die Annahme des Bundes, die Kommunen und namentlich die Kreise wären in der Lage, 500 € pro Teilnehmerin und Monat aufzubringen, ist so weit von den Realitäten der Kreise entfernt, dass man nur den Kopf schütteln kann. Eine einfache Beispielrechnung macht das deutlich.

Ich habe es mit 10 000 Teilnehmerinnen gerechnet. Wir reden in Sachsen-Anhalt nicht einmal von diesen 10 000 Teilnehmerinnen. Das Bundesprogramm ist jedoch für ein paar mehr Menschen ausgelegt. Bei 500 € im Monat wären das landesweit etwa 60 Millionen €. Das würde bedeuten, dass jeder Kreis durchschnittlich etwa 4 Millionen € zusätzlich aus dem Kreishaushalt aufbringen müsste. Das ist komplett utopisch. Wir müssen im Kreishaushalt in jedem Jahr 5 Millionen € sparen, und wir wissen nicht, wie wir das hinbekommen sollen. Das ist völlig utopisch.

Deshalb begrüßen wir die Richtlinie des Landes. Wir verzichten in dieser Debatte ganz bewusst auf Forderungen, die dieses Programm und diese Landesrichtlinie weiter verteuern würden. Wir müssen auch anmerken, dass die Höhe des Einkommens in den allermeisten Fällen eben nicht dazu führen wird, Leute aus dem Leistungsbezug herauszubringen. Man muss es anmerken. Wir kritisieren es. Wir wollen es aber mit diesem Antrag nicht ändern.

Zudem fehlen Qualifizierungsanteile. Die einzige Qualifizierung, die man zurzeit für Kommunal-Kombi benötigt, ist, 24 Monate arbeitslos zu sein und im Hinblick auf die Landesrichtlinie über 50 Jahre alt zu sein. Das als Qualifikation für soziale Arbeit reicht aus unserer Sicht wirklich nicht aus. Deshalb fehlen Qualifizierungsanteile in diesem Programm. Wir fordern sie mit unserem heutigen Antrag nicht, weil wir das Programm nicht verteuern wollen und weil wir wissen, wie die Situation in den Kreisen aussieht.

Wir beschränken uns also ausdrücklich auf Wünsche, die aus den Kreisen an uns herangetragen worden sind. Wie ich inzwischen erfahren habe, sind diese auch bereits an die Landesregierung herangetragen worden.

Unter Punkt 1 des Antrags steht die Bitte und die Forderung, diesen Landeszuschuss auch Menschen zugänglich zu machen, die unter 50 Jahren alt sind. Dies muss allerdings unter der Maßgabe geschehen, dass das Einkommen in Höhe von 780 €, welches gemäß Landesrichtlinie erzielt werden soll, nicht unterschritten wird. Das heißt, die Kommunen müssten dann die 200 €, die rechnerisch fehlen, anders aufbringen. Denn wir wollen nicht, dass die Menschen aufgrund der fehlenden 100 € aus dem Bundesprogramm am Ende mit 580 € brutto nach Hause gehen. Das kann es nicht sein. Das wird es ein Stück erschweren. Das wird auch eine Ausnahme bleiben, weil die Kommunen das nicht in dem Umfang leisten können.

Wir denken jedoch, dass viele Kreise - das ist uns so auch gesagt worden - gerade bei der Betreuung von Kindern und Jugendlichen Probleme haben. Das sind im Übrigen Probleme, die das Land mit verursacht hat. Ich kenne natürlich auch über 50-Jährige - ich zähle mich ein bisschen mit dazu -, die mit Jugendlichen ganz gut können. Aber ich glaube, dass diese Personenzahl, wenn wir ehrlich sind, doch zu begrenzt ist. Deshalb sollten wir gerade in diesem Bereich die Möglichkeit, dass auch unter 50-Jährige das Programm in Anspruch nehmen, zumindest einräumen. Wie gesagt, es soll eine Ausnahme bleiben.

Im zweiten Punkt geht es darum, die Möglichkeit zu eröffnen, dass der kommunale Anteil an den Personalkosten, also diesen Kreisanteil von 70 €, auch von den Städten und Gemeinden oder von Dritten aufgebracht werden kann. Die Richtlinie unterstellt, dass die Kreise

70 € an Kosten für die Unterkunft einsparen. Ich gebe zu, das ist recht großzügig gerechnet. Hierbei ist zum Beispiel auch eingerechnet, dass es einen Bundesanteil gibt und dass das Land nach wie vor die ehemaligen Wohngelder an die Kreise herunterreicht.

Trotzdem wird es sehr viele Fälle geben, in denen diese 70 € nicht eingespart werden können. Das ist im Gesetz einfach so angelegt; das wissen wir alle, zumindest diejenigen, die sich intensiver damit beschäftigt haben. Das Einkommen, das jemand erzielt, wird zuerst gegen den Regelsatz aufgerechnet und erst viel später gegen die Kosten für die Unterkunft. Das bedeutet, wenn in einer Familie ein Kind ist und nicht beide in KommunalKombi arbeiten, wird man unter dem Satz für Hartz IV, unter dem Regelsatz, unter dem Leistungssatz bleiben. Die Leute bleiben im Leistungsbezug durch die kommunalen Beschäftigungsagenturen oder die Argen und der kommunale Anteil von 70 € wird genau nicht eingespart.

Es ist im Grunde auch gar nicht einzusehen - das heißt Kommunal-Kombi und es gibt nun einmal auch Städte und Gemeinden -, warum nicht auch eine Stadt oder eine Gemeinde, wenn sie die Möglichkeit dazu hat, diesen Anteil aufbringen sollte oder von mir aus auch Dritte, Vereine, vielleicht sogar Privatpersonen. Warum nicht?

Ich weiß, dass es in den Kreisen durchaus unterschiedliche Haltungen gerade zu diesem Kreisanteil gibt. Wir haben beispielsweise im Altmarkkreis auch darüber diskutiert, dass man, wenn man den Kommunal-Kombi intelligent einsetzt, damit an anderen Stellen im Kreishaushalt durchaus Einsparungen, beispielsweise bei den Hilfen zur Erziehung oder an anderen Stellen, erzielen kann. Nur leider kann man diese Einsparungen nicht vorher errechnen. Deshalb wird es sehr schwierig, in den Haushalten darzustellen, wie man diese Einsparungen erzielen kann. Deshalb also diese Forderung.

Der Antrag enthält auch einen Prüfauftrag. Hierbei geht es um Chancen für Nichtleistungsempfängerinnen und Nichtleistungsempfänger. Wir alle wissen, dass gerade dieser Kreis der Betroffenen riesige Schwierigkeiten hat bzw. dass es fast völlig unmöglich ist, diesem Personenkreis irgendwelche Angebote zu machen. Weder von den Arbeitsämtern werden ihnen Angebote gemacht, schon gar nicht oder nur sehr, sehr selten - das Beispiel Bürgerarbeit hat es gezeigt - aus den Argen oder aus den kommunalen Beschäftigungsagenturen. Das ist ein Zustand, der für diesen Kreis der Betroffenen sehr unbefriedigend ist.

Dieser Kreis besteht vorwiegend aus Frauen und diese Frauen wären gerade für den Kommunal-Kombi sehr gut geeignet. Insofern möchten wir gern, dass geprüft wird, in welcher Art und Weise und auch in welchem Umfang Nichtleistungsempfängerinnen und -empfänger von dem Bundesprogramm Kommunal-Kombi profitieren können.

Ich schlage Ihnen vor, liebe Kolleginnen und Kollegen, über diesen Antrag direkt abzustimmen. Die Richtlinie sollte eigentlich schon komplett fertig sein. Das heißt, wenn der Landtag noch Änderungen wünscht, wenn wir noch Einfluss nehmen wollen, dann müssen wir das aus unserer Sicht heute tun. Deshalb bitte ich Sie um Zustimmung zu unserem Antrag. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei der LINKEN)

Danke, Frau Dirlich, für die Einbringung. - Für die Landesregierung hat jetzt Minister Herr Dr. Haseloff um das Wort gebeten.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Intention, die Sie, Frau Dirlich, vorgetragen haben, ist grundsätzlich nachvollziehbar. Wir haben ein Programm, das insgesamt für die neuen Bundesländer 100 000 Förderfälle enthalten könnte. Es basiert bundesseitig auf einem Finanzierungsschema, das der Bürgerarbeit entnommen wurde, nämlich der Aktivierung der passiv gesparten Leistungen. Der Bund kommt also kostenneutral aus dem gesamten Geschäft heraus und gibt dieses Geld - bis auf die, die über 50 sind; für diese gibt es noch etwas mehr - dann in die entsprechenden kommunalen Strukturen mit der Möglichkeit, Arbeitsplätze zu schaffen und die entsprechenden Zuweisungen vorzunehmen.

Das Land Sachsen-Anhalt hat einen bekannten Anteil von 16 000. Wir haben vor dem Hintergrund des Haushalts und der Haushaltssituation der Kommunen entschieden, dass wir dieses Kommunal-Kombi-Programm durch die Kommunen nachfragen lassen wollen und nachfragen lassen, dass wir alternativ allerdings für spezielle Fälle im Rahmen unserer Haushaltsmöglichkeiten sicherstellen wollen, dass es gegebenenfalls auch ohne eigene kommunale Anteile zu einer entsprechenden Stellenbesetzung kommen kann.

Ich muss aber von der Grundstruktur her erst einmal Folgendes klarstellen: Es handelt sich nicht um ein Landesprogramm, wie wir wissen, es ist ein reines Bundesprogramm, das sich an die Kommunen wendet. Es wird administriert durch das Bundesverwaltungsamt in Bonn. Dort sind die Anträge von den Kommunen oder den kommunalen Trägern zu stellen. Wir sind in dieses Finanzgeschäft überhaupt nicht involviert.

Wir sind nur diejenigen, die bei der Entscheidung „Wir wollen uns beteiligen“ Landkreise in den Stand versetzt haben, mit einem entsprechend heruntergerechneten Budget Träger zu aktivieren, sich in dieses Bewerbungsverfahren einzubringen, sodass es unsererseits keine explizite Richtlinie gibt, sondern faktisch eigentlich nur eine haushaltsbegründende Unterlage, die vom MF mitzuzeichnen ist, weil die Positionen zwar im Haushalt stehen, aber die Konditionen auch gegengeprüft sein müssen.

Heute haben wir das entscheidende Gespräch mit Staatssekretär Sundermann geführt und die Freizeichnung ist nach unseren Konditionen erst einmal formal erfolgt, aber - das muss man klar sagen - mit einer Budgetgröße, mit der sich maximal 2 300 bis 2 500 Förderfälle im Durchschnitt von drei Jahren realisieren lassen.

Das war aber nur möglich, weil wir alle Finanzierungsmöglichkeiten, die sich irgendwie anboten, maximal einzusetzen versucht haben, das heißt Altergruppen einzubringen, die vom Bund noch einmal zusätzlich 100 € ziehen können, und weil wir wiederum in der Lage sind, über unseren noch zu bewirtschaftenden „ÄlterenFonds“ ebenfalls noch Sachkostenzuschüsse zu realisieren. Es gibt noch zwei, drei andere Kriterien, die insgesamt dazu geführt haben, dass wir das Finanzvolumen so maximal wie möglich gestaltet und damit auch die

Förderfallzahl hochgefahren haben, aber eben nur auf 2 300 bis 2 500 von 16 000.

Bisher sind lediglich 32 Anträge aus Sachsen-Anhalt beim Bundesverwaltungsamt eingegangen, bei denen Kommunen ohne Zuschuss des Landes in der Lage waren, diesen Antrag zu stellen, die 50 % des Bundes zu holen und 50 % aus dem eigenen Haushalt zu finanzieren. 16 Anträge von diesen 32 Anträgen sind wohl aktuell genehmigt. Das heißt, es bleibt eine marginale Größe. Selbst wenn diese in den nächsten Monaten wächst, wird nur ein geringer Anteil der Möglichkeiten abgeschöpft werden. Das zeigt uns umso deutlicher, dass wir mit unseren Landesanteilen, mit denen wir etwas bewegen wollen, sehr, sehr sorgsam umgehen müssen und dass wir nicht noch über Konditionsverschiebungen dafür sorgen dürfen, dass die Förderfallzahl weiter sinkt und wir nachher gegebenenfalls vielleicht nur 1 600 bis 1 800 Förderfälle realisieren können.

Bedingt ist die gesamte Situation durch das im Haushalt stehende Gesamtvolumen, das unter Einbeziehung des „Älteren-Fonds“ und verschiedener anderer Dinge, die wir noch aktivieren konnten, in den nächsten fünf Jahren auf ca. 20 Millionen € steigen wird. Damit sind wir erst einmal am Ende unserer Fahnenstange angekommen.

Trotzdem muss man im Quervergleich ganz klar sagen, dass wir pro Kopf, pro Frau und pro Mann und Monat den komfortabelsten Fördersatz bieten, der gegebenenfalls Träger veranlasst, ohne eigene Mitfinanzierungsnotwendigkeit ein entsprechendes Arbeitsverhältnis darzustellen.

Wir haben also 220 € pro Person und Monat und für nichtkommunale Träger weitere 50 € für den Sachkostenanteil, den wir aus dem „Älteren-Fonds“ nehmen. Brandenburg hat 150 € pro Monat. Mecklenburg-Vorpommern hat ebenfalls 150 €. Sachsen hat auch 220 € pro Monat, allerdings ohne Sachkostenanteil. Wir sind also 50 € über dem höchsten nachfolgenden Bundesland, was dieses Programm und dessen Ausschöpfung anbelangt, sodass wir uns an dieser Stelle nicht zu verstecken brauchen.

Ich bin mir dessen bewusst, dass das auf die Inhalte, die wir machen können, eingrenzend wirkt. Nicht alle Tätigkeiten werden gehen. Ich bin mir auch dessen bewusst, dass das dazu führen wird, dass sich bestimmte Personengruppen ausgeschlossen fühlen. Aber ich bitte, immer wieder festzustellen, dass es sich um ein Programm handelt, das sich ausschließlich an die Kommunen wendet; die Kommunen können es abschöpfen.

Am letzten Montag konnte ich mit Herrn Scholz längere Zeit über verschiedene Themen sprechen, auch über dieses Programm. Ich habe das Gefühl gehabt, dass er, nachdem es so zögerlich in allen Bundesländern ohne Landesbegleitung anläuft, durchaus dazu bereit ist, nach einer Erstevaluierung in den nächsten Monaten noch einmal mit uns an den Konditionen zu arbeiten. Ich denke, bis zur Sommerpause wird eine Entscheidung gefallen sein.

Wenn er merkt, dass bei einer optimistischen Hochrechnung vielleicht 15 000 bis 20 000 Förderfälle in den fünf neuen Ländern zuzüglich Berlin gezogen werden und 80 000 nicht zum Zuge kommen, dann wird er politisch auch nicht wollen, dass dieses Haushaltsvolumen, das im Bundeshaushalt vorgesehen ist, einfach ungenutzt bleibt. Aber das ist erst einmal eine Hoffnung, die ich

äußere und die gegebenenfalls auch in Erfüllung gehen kann. Die Entscheidung fällt im Sommer.

Zum heutigen Zeitpunkt möchte ich Sie bitten, mit uns den Beginn dieses Programms aufzuarbeiten und das Programm erst einmal gemeinsam zu beginnen. Ich glaube nicht, dass wir zum jetzigen Zeitpunkt von vornherein die Planungsansätze der Landkreise reduzieren sollten; denn jeder Eingriff in die Konditionen bedeutet eine Reduzierung der Zahl der Förderfälle. Diese Förderfälle sind den Kreisen signalisiert worden, auch mit dem klaren Petitum verbunden, dass man sich darüber Gedanken macht, welche Träger man beauftragt und welche Tätigkeitsfelder realisiert werden sollten. Wir haben auch einen Verstärkungsfaktor für die Landkreise vorgesehen, die besonders hohe Arbeitslosenquoten aufweisen. Dort müssen wir am meisten bewegen und dort ist man auch in der Planung am weitesten fortgeschritten.

Sollte sich in den nächsten Monaten zeigen, dass sich der Bund bewegt, dann müssen wir unsere haushaltsbegründenden Materialien sowieso nachführen und noch einmal schauen, was wir zur Kofinanzierung beitragen können. Wir beabsichtigten auf jeden Fall nicht, an dem Betrag von 70 € noch einmal zu drehen, den die Landkreise als Ersparnissumme beitragen sollen; denn der Betrag von 70 € pro Person und Monat stellt bezüglich der vermittelten Personen aus dem SGB-II-Regelkreis eine belastbare und empirisch erhobene Größe dar, die wir über das System Bürgerarbeit ermittelt haben.

Wir wissen, dass im Durchschnitt eine Einsparung in Höhe von rund 70 € möglich ist und diese auch von den Landkreisen weitergegeben werden kann. Mit dem Innenministerium ist das Haushaltsprozedere besprochen worden. Der Bund geht übrigens von einer Ersparnis in Höhe von 200 € aus, was wirklich eine Illusion wäre, weil er das rein theoretisch ansetzt und durchschnittliche Bedarfsgemeinschaftsgrößen überhaupt nicht berücksichtigt. Deswegen sind wir mit den 70 € auf der richtigen Seite.

Da das Verfahren allerdings so läuft - das jetzt noch einmal als konkrete Erklärung, Frau Dirlich -, dass wir in diesem Finanzgeschäft als Land überhaupt nicht drin sind, sondern das Geld auf die Landkreise verteilen und die Landkreise intern damit beauftragen festzulegen, wer das umsetzen soll, und diese Träger dann die Anträge beim Bundesverwaltungsamt stellen und von dort der Zuschlag erteilt wird, die Konditionen geprüft werden und dann die Arbeitsverträge abgeschlossen werden, ist es uns eigentlich egal, ob letztlich der Landkreis den ersparten Betrag von 70 € gibt - dies wäre begründbar; er spart diesen Betrag wirklich ein; wenn er ihn nicht weitergeben würde, dann hätte er ihn als Plus im Haushalt - oder die Kommunen. An dieser Stelle würden wir uns nicht einmischen.