Da das Verfahren allerdings so läuft - das jetzt noch einmal als konkrete Erklärung, Frau Dirlich -, dass wir in diesem Finanzgeschäft als Land überhaupt nicht drin sind, sondern das Geld auf die Landkreise verteilen und die Landkreise intern damit beauftragen festzulegen, wer das umsetzen soll, und diese Träger dann die Anträge beim Bundesverwaltungsamt stellen und von dort der Zuschlag erteilt wird, die Konditionen geprüft werden und dann die Arbeitsverträge abgeschlossen werden, ist es uns eigentlich egal, ob letztlich der Landkreis den ersparten Betrag von 70 € gibt - dies wäre begründbar; er spart diesen Betrag wirklich ein; wenn er ihn nicht weitergeben würde, dann hätte er ihn als Plus im Haushalt - oder die Kommunen. An dieser Stelle würden wir uns nicht einmischen.
Entscheidend ist, dass sich eine Gesamtsumme ergibt, damit wir mit dem, was wir landesseitig aufbringen, eine durchschnittliche Lohnsumme erreichen, die wir für sittlich vertretbar halten. Das heißt für mich ganz klar, dass wir, obwohl es im öffentlichen Dienst für einfache Tätigkeiten im Arbeiterbereich auch Bezahlungsgrößen unterhalb von 6 € gibt, über 6 € brutto zahlen sollten. Weil ich auch das nicht unterschreiten möchte, bitte ich Sie einfach, das, was wir momentan ausgehandelt haben, erst einmal so stehen zu lassen.
Ich verspreche Ihnen, wir beobachten das gemeinsam, weil es für mich nach wir vor einen Druckpunkt darstellt,
von 2 500 auf 16 000 rein theoretisch mögliche Förderfälle zu kommen. Das möchte ich gern mit Ihnen gemeinsam für das Land ausschöpfen. Deswegen werden wir auch weiterhin an diesem Programm arbeiten. - Herzlichen Dank.
Danke, Herr Minister. - Für die SPD-Fraktion spricht die Abgeordnete Frau Hampel. Sie haben das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Bevor ich im Einzelnen auf den Antrag der Fraktion DIE LINKE eingehe, gestatten Sie mir ein paar grundsätzliche Anmerkungen zum Bundesprogramm Kommunal-Kombi. Ich erinnere mich noch gut an die Diskussion, als der erste Entwurf des Bundesprogramms bei uns auf dem Tisch lag. Ich behaupte einmal, es war ein schwerer Start, nicht zuletzt deshalb, weil wir mitten in den Haushaltsberatungen steckten.
Es folgte danach eine Reihe von Beratungen mit dem Wirtschaftministerium und dem Finanzministerium, um gemeinsam Wege dafür auszuloten, möglichst viele zusätzliche Arbeitsplätze in den Kommunen unseres Landes finanziell zu unterstützen, trotz der derzeit recht schwierigen Finanzlage. Ich denke, das zeigt uns allen in diesem Hause, dass wir der Bekämpfung von Langzeitarbeitslosigkeit in unserem Land einen hohen Stellenwert einräumen.
Unstreitig und klar war uns allen zu diesem Zeitpunkt, dass die vom Bund für ungefähr 15 800 Förderfälle bereitgestellten Mittel für Sachsen-Anhalt weder allein durch die Kommunen noch gänzlich vom Land aufgebracht werden konnten. Deshalb ist es auch aus meiner Sicht als ein Erfolg zu werten, dass das Land an dieser Stelle den Kommunen einen Großteil der Kostenlast abgenommen hat, bis zum Jahr 2012 immerhin mehr als 20 Millionen € bereitstellt und damit zwischen 2 300 und 2 500 sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze im kommunalen Bereich geschaffen werden.
Nun zu Ihrem Antrag. Sie schlagen eine Veränderung in zwei Punkten vor, erstens das Programm auch für den unter 50-Jährigen zugänglich zu machen, zweitens dass der kommunale Anteil auch von Städten und Gemeinden sowie von Dritten geleistet werden kann. Nicht zuletzt ist der Prüfauftrag bezüglich der Einbeziehung von Nichtleistungsempfängern zu nennen.
Zu dem ersten Punkt möchte ich sagen, dass die Einschränkung schlichtweg mit der Finanzierung und im Weiteren mit der Zahl der möglichen Förderfälle zu tun hat. Das haben Sie selbst auch so ausgeführt. Der Bund zahlt nun einmal den Zuschuss für die Beschäftigung von über 50-Jährigen immerhin mit 100 € pro Förderfall. Wenn dieser Zuschuss wegfiele, müsste eine Kompensation durch Dritte, nicht zuletzt durch die Kommune als Arbeitsgeber, erfolgen.
Ob diese Anstrengung durch die Kommune unternommen werden kann, wissen wir nicht. Aber ich sehe den Schwerpunkt, auch in Anbetracht der guten Konjunktur auf dem Arbeitsmarkt, eher darin, hierbei auf Qualifizierung zu setzen und zu versuchen, die unter 50-Jährigen wieder im ersten Arbeitsmarkt zu integrieren. Deshalb
Zu Punkt 2. Es ist nie die Intention des Landes gewesen, eine finanzielle Beteiligung von Gemeinden und Städten sowie von Dritten auszuschließen. Im Gegenteil: An dieser Stelle ist jedes Engagement wichtig und wird begrüßt. Ich denke, auch hierbei sind die entsprechenden Regelungen zukünftig möglich.
Zu Ihrem Anliegen, in den Prüfauftrag auch Nichtleistungsbezieher einzubeziehen. Dabei kann ich Ihrer Intention wirklich gut folgen. Aber dafür - das hat der Minister gesagt - enthält die Bundesrichtlinie keine Ermächtigungsgrundlage; das ist bedauerlich. Das Land kann das mit eigenen Mitteln nicht zusätzlich aufnehmen, sodass wahrscheinlich die Nichtleistungsbezieher jedenfalls bei diesem Bundesprogramm außen vor bleiben.
Mich hat ein bisschen gewundert, dass Sie an dieser Stelle keine kritische Bewertung zur Entgelthöhe abgegeben haben. Sie haben es begründet. Trotzdem habe ich gerade das von Ihnen ein Stück weit erwartet.
Ich möchte deshalb sagen, dass das für uns Sozialdemokraten durchaus ein sehr wichtiger Punkt ist. Wir wollen die Richtlinie gemeinsam mit Minister Haseloff, wie er es bereits angekündigt hat, weiterhin genauestens betrachten.
Es ist durchaus richtig, dass die Höhe der gewährten Mittel pro Förderfall mit 220 € im Vergleich zu anderen Bundesländern eine der höchsten ist. Das wird jedoch bei einem Arbeitnehmerbruttolohn von 780 € pro Monat wahrscheinlich nicht dazu führen, dass alle, die nach diesem Bundesprogramm gefördert werden, keine Leistungen nach SGB II mehr erhalten. Es muss daher weiterhin unsere Zielsetzung sein - daher wollen wir uns genau mit der folgenden Praxis auseinandersetzen -, dass hierdurch wenigstens die Mindestlohngrenze nicht unterschritten wird.
Angesichts dessen habe ich mich über das Angebot des Ministers gefreut, erst einmal das Bundesprogramm starten zu lassen, dabei die Richtlinie des Landes aber nicht aus dem Auge zu verlieren und gemeinsam zu schauen, ob wir bei der Kofinanzierung des Landes noch Änderungen vornehmen können. Wir werden das wahrscheinlich auch weiterhin im Ausschuss gemeinsam mit dem Ministerium sehr intensiv beraten.
Ich habe versucht, auf die einzelnen Punkte Ihres Antrages einzugehen. Ich plädiere dafür, den Antrag abzulehnen.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wieder einmal steht ein Arbeitsmarktprogramm auf der Tagesordnung. Nachdem wir uns zwei Jahre lang mehrfach mit der Bürgerarbeit beschäftigt haben, geht es nun um den Kommunal-Kombi.
Wie Sie wissen, stehen wir Liberale derartigen Programmen äußerst skeptisch gegenüber. Die vielfältigen Grün
de dafür haben wir wiederholt vorgetragen: die Gefahr der Entstehung eines grauen Arbeitsmarktes mit Beschäftigungsgesellschaften, die letztendlich nur von Subventionen leben; die Verdrängung der auf dem Markt tätigen Unternehmen; der Widerspruch zwischen dem avisierten Stellenabbau im öffentlichen Dienst und der gleichzeitigen Schaffung eines neuen öffentlichen Sektors über derartige Programme.
Ich will auf diese und weitere Gründe, die generell gegen eine aktive Arbeitsmarktpolitik sprechen, nicht weiter eingehen. Wir haben uns alle schon des Öfteren darüber ausgetauscht. Bemerkenswerterweise hat jedoch bislang keine der vielen arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen zu einem spürbaren und nachhaltigen Rückgang der Arbeitslosigkeit beigetragen.
Sehr geehrte Damen und Herren! Ziel des KommunalKombis ist laut der entsprechenden Richtlinie des Bundes - ich zitiere - „die Schaffung von zusätzlichen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen in Regionen mit erheblichen Arbeitsmarktproblemen durch Förderung von befristeten Beschäftigungen“. Das bedeutet letztlich nichts anderes, als dass wieder einmal nur an den Symptomen herumgedoktert wird.
Die erheblichen Arbeitsmarktprobleme, sprich: der hohe Anteil an Langzeitarbeitslosen, haben eine ganz einfache Ursache: die beschäftigungsfeindliche Politik in Deutschland. Hohe Steuern und Abgaben, eine überbordende Bürokratie, ein unflexibler Arbeitsmarkt und ein starrer Kündigungsschutz verhindern, dass viele Menschen einen Arbeitsplatz finden. Genau an dieser Stelle muss der Kampf gegen die Arbeitslosigkeit ansetzen. Teure Arbeitsmarktprogramme helfen nicht.
Sehr geehrte Damen und Herren! Als Landespolitiker Geld des Bundes ausschlagen zu wollen, bedarf einer besonderen Begründung. Hier gebe ich Ihnen meine und die der FDP-Fraktion: Im Rahmen des KommunalKombis gibt nicht nur der Bund Gelder für eine Maßnahme aus, die aus ordnungspolitischer Sicht abzulehnen ist. Das Programm zwingt zudem auch die Kommunen bzw. das Land, sich an diesem fragwürdigen Projekt finanziell zu beteiligen.
Wir Liberalen lehnen deshalb den Kommunal-Kombi in Gänze ab. Daraus ergibt sich zwangsläufig, dass wir auch den vorliegenden Antrag der LINKEN ablehnen; denn er läuft auf eine Ausweitung dieses Programms hinaus. Das können und das wollen wir nicht verantworten.
Herr Kollege, ich wollte nur einmal neugierig fragen, ob der liberale Bürgermeister von Barleben, Herr Keindorff,
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Franke hat mir die Vorlage geliefert: Das Thema Bürgerarbeit steht also einmal wieder auf der Tagesordnung.
Als Sachsen-Anhalt das Modell Bürgerarbeit eingeführt hat, war die Skepsis auch in diesem Hause sehr groß. Die einen hatten Angst vor einer neuen ABM. Den anderen ging das arbeitsmarktpolitische Instrument nicht weit genug. Heute wissen wir, dass Bürgerarbeit, auch wenn Herr Franke das verneint, wirksam war. Das haben wir in unserem eigenen Land nachweisen können.
Die Akzeptanz ist sogar größer geworden. So hat unser Land auch dadurch punkten können, dass wir dieses Modell Bürgerarbeit exportiert haben, etwa nach Bayern. Die Stärke dieses Modellprojekts liegt darin, dass es regional angebunden ist, dass zielgerichtet in den Regionen vermittelt werden kann und dass die Akzeptanz dieses Modells in der Bevölkerung gegeben war. - So weit der Rückblick.
Die Zukunft besteht für uns darin, das Angebot des Bundes zum Kombilohn so mit Leben zu füllen, dass die beschäftigungspolitische Wirkung für Sachsen-Anhalt optimiert wird. Insoweit kann ich meinem Kollegen Franke nicht folgen. Ich sehe es nicht als Zwang, sondern durchaus als Chance an, den Kommunal-Kombi bei uns einsetzen zu können; denn es gibt noch sehr viele Menschen, die ohne den Kommunal-Kombi nicht in eine sinnvolle Beschäftigung gebracht werden könnten.
In der Regel war es so, dass mit dem Kommunal-Kombi oder Kombilohnmodellen Personen unterstützt worden sind. Vorhin korrigierte Frau Dirlich das Ganze. Es geht nicht um Kombilohn, sondern um Kommunal-Kombi.