Rauchverbot in den Zimmern von Heimen verursacht, die den Bewohnerinnen und Bewohnern zur alleinigen Nutzung überlassen sind. Kritiker sehen darin eine Diskriminierung dieser Menschen. Diese ist aber seitens der Regierungsfraktionen keinesfalls beabsichtigt.
Die Streichung erfolgte - lassen Sie mich das ruhig noch einmal betonen -, nachdem die Sachverständigen dies in der Anhörung zu diesem Gesetzentwurf ausdrücklich erbeten haben.
Sie dient ausschließlich dem Schutz. Sie entspricht den Sicherheitsbedürfnissen dieser Menschen und der geltenden Praxis in Einrichtungen im Land.
Ausnahmen hiervon sind möglich. Wir haben es eben gehört. Wir haben darüber diskutiert. In § 5 sind diese vorgesehen.
Wer sich in Heimen, in Alten- und Pflegeheimen auskennt, der weiß, dass das geltende Praxis ist. Ich will nicht zu emotional werden, aber ich verstehe das nicht, was sich von mir aus gesehen links abspielt. Wenn ich daran zurückdenke, wie es war, als meine Oma vor 20 Jahren im Altenheim in Burg lag, und ich diese Empörung hier höre, dann finde ich das ein Stück weit heuchlerisch. Das muss man hier einmal betonen.
Dieses Gesetz tritt mit einer Übergangsfrist in Kraft. Vorgesehene Sanktionen wegen Verstößen gegen das Gesetz, Ordnungswidrigkeiten, greifen erst am 1. Juli 2008. Somit haben viele, die betroffen sind, die Möglichkeit, sich darauf einzustellen. Ich denke schon, dass wir dieses Gesetz, flankiert durch die Informationskampagne, am Ende vernünftig umsetzen können.
Ich bitte um etwas Ruhe, damit wir wenigstens noch den Schluss der Rede von Herrn Kurze hören können.
und auch der eine oder andere sich einzelne Regelungen anders vorstellen können. Ich denke beispielsweise an die Regelung für Diskotheken. Andere als die heute zu beschließenden Regelungen waren aber nicht zu vereinbaren. Ich selbst habe in der ersten Debatte über diesen Gesetzentwurf die Frage in den Raum gestellt, ob es tatsächlich notwendig sei, ein Nichtraucherschutzgesetz zu verabschieden
oder ob es nicht untergesetzliche Regelungen, wie zum Beispiel Hausordnungen oder Betriebsvereinbarungen, gäbe, über die das am Ende geregelt werden könnte.
Durch die verschiedenen Vorträge der Sachverständigen im Rahmen der Anhörung fühlte ich mich in dieser Auffassung eigentlich ein Stück weit bestätigt; denn alle - alle! - haben im ersten Satz gesagt: „Toll, dass ihr was macht“, und im zweiten Satz kam dann „Aber...“.
Dennoch stehe ich heute zu dem Beschluss und zu dem Gesetzentwurf. Ich denke, dass es am Ende ein ausgewogener Kompromiss ist. Die Evaluationsklausel stellt sicher, dass im Hinblick auf die Umsetzung und Wirksamkeit bestehende Mängel aufgezeigt werden. Wir können diese dann im Nachgang beseitigen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem heutigen Beschluss kann das Gesetz pünktlich am 1. Januar 2008 in Kraft treten.
Abschließend danke ich allen Beteiligten für die intensive Diskussion. Denjenigen, die sich per E-Mail gemeldet haben und die im Ältestenrat, in den befassten Ausschüssen oder in den Fraktionen darüber diskutiert haben, vielen Dank für das, was sie eingebracht haben. Dank natürlich auch an das Ausschusssekretariat.
Namens der CDU-Fraktion bitte ich um Zustimmung zu der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales. - Vielen Dank.
Herr Kollege Kurze, können Sie uns aus der Sicht eines Sozialpolitikers der Koalitionsfraktionen erklären, welche Motivation Sie beim Umgang mit den Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse bewogen hat, bis auf eine oder zwei kleine Anregungen sämtliche anderen Anregungen der mitberatenden Ausschüsse einfach vom Tisch zu wischen?
Das betrifft insbesondere die von Ihnen, den Koalitionsfraktionen, maßgeblich bestimmte Beschlussempfehlung des Rechts- und Verfassungsausschusses, der wesentliche Bedenken vorgetragen hat und darum gebeten hat, den Gesetzgebungs- und Beratungsdienst einzuschalten. Warum haben die Sozialpolitiker der Koalitionsfraktionen nicht auf die mitberatenden Ausschüsse gehört, sondern deren Anregungen vom Tisch gewischt?
Lieber Herr Kollege Kosmehl, ich könnte sagen, unser soziales Gewissen hat uns geleitet. Aber ich will es nicht so lax abtun. Wir haben uns über ein halbes Jahr lang mit diesen Fragen beschäftigt. Mich hat es schon gewundert, dass am Ende in vielen beratenden Ausschüs
Mich hat es schon gewundert, dass die Empfehlung zur Prüfung wieder an uns zurückkommt, wenn wir als Sozialpolitiker gewisse Rechtsfragen in den Ausschuss für Recht und Verfassung geben. Das ist für uns nicht einfach gewesen.
Ich habe mir von den Kollegen sagen lassen, dass der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst, der seine Arbeit sicherlich immer ordentlich vorbereitet, in allen beratenden Ausschüssen mal dies, mal das und mal jenes gesagt hat.
Wir haben uns im Ausschuss letztlich auf die Aussagen gestützt, die im Ausschuss noch einmal vorgetragen wurden. Deshalb denken wir schon, dass mit dem, was wir übernommen haben, dieses Gesetz noch fortentwickelt werden konnte. Ich glaube, dass wir damit auf einem guten Weg sind.
Es gibt noch eine Nachfrage von Frau Dr. Hüskens. Wollen Sie diese auch noch beantworten? - Dann bitte, Frau Dr. Hüskens.
Herr Kurze, ich will kurz bei dem Punkt der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verfassung bleiben. Nachdem wir eine Frage zu verfassungsrechtlichen Bedenken in den Rechtsausschuss gegeben haben, sind, so glaube ich, fünf oder sechs Fragen zurückgekommen mit dem ganz klaren Votum, wir mögen bitte den Gesetzgebungs- und Beratungsdienst zur Stellungnahme auffordern.
Ich bin lange genug im Landtag, um zu wissen, dass die Koalitionsfraktionen auch im Ausschuss für Recht und Verfassung eine Mehrheit haben.
Demzufolge gehe ich davon aus, dass es Kollegen von der SPD und der CDU waren, die das Votum, das wir dann bekommen haben, formuliert haben, zumal ein SPD-Mann dem Ausschuss vorsitzt.
Jetzt habe ich eine Frage. Sie werden das wahrscheinlich wie ich drei, vier Tage vor der Sitzung des Sozialausschusses bekommen haben. Was haben Sie denn abgesprochen, um herauszufinden, was die Motivation für den Ausschuss für Recht und Verfassung war, den Sozialausschuss dort so hineinlaufen zu lassen?
Liebe Frau Kollegin Dr. Hüskens, die Motivation kann ich nicht ergründen; denn die Gedanken sind frei und ich kann nicht in die Köpfe hineinschauen.
Ich denke, dass der Ausschuss unter dem Vorsitz des Kollegen Brachmann versucht hat, dieses Gesetz ein Stück weit in die richtige Richtung zu bringen. Ich glaube, das, was er angemeldet hat, schwebt am Ende wie ein Damoklesschwert über allem: verfassungsrechtliche Bedenken. Ich bin kein Anwalt. Wenn ich einer wäre, könnte ich zu jedem Gesetzentwurf verfassungsrechtliche Bedenken anmelden. Diese gibt es überall.
Wir haben in ganz Deutschland Nichtraucherschutzgesetze. Überall geht es genau um diese Frage: Bestehen dort verfassungsrechtliche Bedenken? Diese Frage müssen nun einmal die Gerichte klären. Ich habe versucht, Ihnen dies zu begründen.
Es ist die große Frage, ob man ein Gesetz haben muss oder nicht. Ich glaube, wenn man Gesundheitsministerin ist, dann ist es ein gutes Recht zu sagen: Jawohl, wir machen etwas für die Nichtraucher. Wir versuchen, sie vor dem Passivrauchen zu schützen.
Ich glaube, das ist der richtige Weg. Deshalb haben wir uns als Koalitionsfraktionen dem Gesamtkonzert angeschlossen. Jedes Land macht ein solches Gesetz. Wir können in Sachsen-Anhalt letztlich keine Insellösung durchziehen. Das können wir nicht. Deshalb stimmen wir in dieses Konzert ein und hoffen, dass wir damit für unsere Kinder, für unsere Jugendlichen und für unsere Familien ein gutes Werk leisten. - Vielen Dank.
Herr Kurze, es gibt noch vier Nachfragen, und zwar von Herrn Czeke, von Herrn Dr. Brachmann, von Frau von Angern und von Frau Tiedge. Wollen Sie diese noch beantworten? - Gut.