Protocol of the Session on December 14, 2007

Lieber Herr Gallert, wir haben den § 5 - -

Meine Damen und Herren! Jetzt hat Herr Gallert das Wort.

Jetzt die Frage, Frau Kuppe: Wie soll das jetzt nach § 5 aussehen? Wer gestattet es einem einzelnen Heimbewohner, dass er in seinem Raum rauchen darf?

(Frau Bull, DIE LINKE: Wenn ja, wer gestattet das?)

Wo muss das beantragt werden? Wer gestattet ihm das?

(Zurufe von der CDU)

Der Antrag kann von einem Heimbewohner oder einer Heimbewohnerin, von der betreuenden Person oder vom Träger gestellt werden. Bei der oberen Landesbehörde wird dann - -

(Herr Gallert, DIE LINKE: Ach so! - Zuruf von Herrn Kosmehl, FDP)

Wir werden ein ganz unkompliziertes, unorthodoxes Verfahren finden.

(Zuruf von Herrn Kosmehl, FDP)

Dann werden die Regularien zur Untersetzung in der Hausordnung der einzelnen Heime getroffen.

Vielen Dank. - Weitere Fragen sehe ich nicht. Wir kommen jetzt zur Debatte. Zuerst erteile ich Frau Dr. Hüskens für die FDP-Fraktion das Wort. Frau Dr. Hüskens, bitte schön.

(Unruhe)

Ich bitte darum, den Schallpegel ein bisschen zu senken. Sonst versteht man Frau Dr. Hüskens womöglich nicht.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich glaube, das war gerade ein schönes Lehrstück für das, was wir im Sozialausschuss in den letzten Wochen durchgemacht haben.

(Beifall bei der FDP und bei der LINKEN)

Um es einmal ganz klar zu sagen: Die FDP ist der Auffassung, dort, wo sich Raucher und Nichtraucher nicht aus dem Weg gehen können, muss Rauchverbot sein, aber auch nur dort.

(Frau Bull, DIE LINKE: Genau!)

Mit dieser Haltung sind wir in die Diskussion gegangen und waren durchaus der Auffassung, dass wir konstruktiv über dieses Gesetz reden können. Sie haben gemerkt, dass wir auch Entschließungs- und Änderungsanträge gestellt haben, um dieses Gesetz zu verbessern. Ich diskutiere heute auch nicht über die Inhalte, sondern es geht mir tatsächlich um das, was Frau Kuppe gerade dargestellt hat, um die handwerkliche Umsetzung politischer Ziele. Und die ist schlecht.

(Beifall bei der FDP und bei der LINKEN)

Hat mich das schon während der Beratung über den Gesetzentwurf geärgert, so kommen Sie jetzt und fegen die ganzen hausinternen Regelungen, die guten hausinternen Regelungen, die wir die ganzen Jahre über im Land bereits hatten, um den Nichtraucherschutz zu gewährleisten - ich erinnere an das Innenministerium, an das Umweltministerium, an das Sozialministerium, an die Justizvollzugsanstalten oder an die Schulen; alle hatten Regelungen gefunden, mit denen der Nichtraucherschutz gewährleistet wird -, mit einem Federstrich weg.

(Beifall bei der FDP und bei der LINKEN - Herr Miesterfeldt, SPD: Das stimmt ja gar nicht!)

Der Gipfel des Ganzen ist das, was in Bezug auf den Bereich der Heime abgelaufen ist. Die Regierungsfraktionen haben uns in der abschließenden Beratung, nachdem wir, ehrlich gesagt, über Stunden versucht haben, herauszufinden, wie wir die zahlreichen nicht sehr strukturierten Empfehlungen der Fachausschüsse in die Beschlussempfehlung integrieren sollten, einen Änderungsantrag auf den Tisch gelegt.

In § 2 des Gesetzentwurfes ist geregelt, dass das Rauchen in allen Heimen nach dem Heimgesetz verboten ist

- das gilt für die Gebäude -, unabhängig davon, ob es sich um einen öffentlichen oder um einen privaten Träger handelt.

Bisher war es so, dass nach § 4 eine allgemeine Ausnahme für die Räumlichkeiten bestand, die den Heimbewohnern zu privaten Zwecken überlassen sind. Die Träger hatten in der Anhörung jedoch dargestellt, dass sie dies nicht gern so haben wollten, sondern gern die Möglichkeit hätten, das Rauchen in ihren Gebäuden insgesamt wie bisher per Hausordnung zu regeln.

(Zuruf von Herrn Kurze, CDU)

Sie haben gesagt, dass sie es eigentlich lieber hätten, wenn zum Beispiel ältere Leute in Gemeinschaftsräumen und nicht alle vereinzelt in ihren Räumen rauchen würden.

(Frau Bull, DIE LINKE: Das geht ja jetzt auch nicht mehr!)

Das ist mit Ihrem Änderungsantrag und dem, was Sie heute hier insgesamt vorlegen, vom Tisch. Ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen, die in Heimen leben, gehen künftig vor die Tür oder, wenn sie das nicht können, rauchen schlicht nicht mehr. Jeder erzählt Ihnen - das ist übrigens auch im Sozialausschuss gesagt worden, selbst von Kollegen aus der SPD -, dass dies aus therapeutischer Sicht überhaupt nicht angemessen ist, dass dies einen erheblichen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte darstellt

(Beifall bei der FDP und bei der LINKEN)

und dass es gerade für Ältere eine Unverschämtheit bedeutet, wenn ihnen gesagt wird, dass sie, wenn sie in einem Heim lebten, nicht mehr rauchen dürften.

(Lebhafter Beifall bei der FDP und bei der LINKEN - Herr Kosmehl, FDP: Genau! - Unruhe bei der CDU)

Hiermit haben Sie uns meiner Meinung nach einen Bärendienst erwiesen; denn ich gehe davon aus, dass zumindest diese Regelung - wenn die anderen Regeln, die wir alle für mehr als bedenklich halten, vor dem einen oder anderen Gericht vielleicht tatsächlich Bestand haben sollten - gerichtlich angegriffen werden wird - das ist bereits angekündigt worden - und verfassungswidrig ist.

(Beifall bei der FDP und bei der LINKEN)

Weil es immer der Landtag ist, der in Gesamthaftung steht, weil er das Gesetz verabschiedet hat - das Ministerium ist dann meist weg -,

(Herr Kosmehl, FDP: Richtig!)

beantragen wir die Rücküberweisung dieses Gesetzentwurfes in den Sozialausschuss, dass wir heute nicht darüber abstimmen, sondern versuchen, zumindest diesen einen Punkt noch einmal nachzubessern und dafür zu sorgen, dass wir ein verfassungskonformes Gesetz verabschieden und nicht eines, mit dem wir alle, auch die Fachleute der SPD, sehenden Auges in eine Klage hineinlaufen und von dem wir wissen, dass das erste Gericht vor Lachen nicht in den Schlaf kommen wird, wenn es das auf den Tisch bekommt. - Ich danke Ihnen.

(Lebhafter Beifall bei der FDP und bei der LINKEN)

Vielen Dank für diesen Beitrag. - Als nächstem Debattenredner erteile ich Herrn Kurze von der CDU-Fraktion das Wort. Bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit der heutigen abschließenden Beratung über den Entwurf eines Gesetzes zur Wahrung des Nichtraucherschutzes im Land Sachsen-Anhalt bringen wir ein Gesetzgebungsverfahren zum Abschluss, das - das meine ich völlig wertfrei - von hoher Emotionalität geprägt war.

Auch in diesem Hohen Haus - ich kann das jedenfalls für unsere Fraktion sagen - kam es zu etlichen intensiven, zum Teil auch hoch emotionalen Diskussionen. Von Beginn an war klar, dass es nicht gelingen würde, ein Gesetz zu beschließen, das bei allen Beteiligten auf große Begeisterung stoßen wird.

Mit dem heute zur Beschlussfassung vorliegenden Gesetzentwurf haben wir einen Weg gefunden, auf dem versucht wird, den unterschiedlichen Interessen gerecht zu werden. Den bundesweiten Vergleich braucht dieser Gesetzentwurf nicht zu scheuen.

Das Gesetz soll Nichtraucher vor den Schäden des Passivrauchens schützen. Daher werden öffentliche Gebäude, Bildungseinrichtungen, Kultureinrichtungen, Sporteinrichtungen, Hotels, Gaststätten und Diskotheken künftig weitgehend rauchfrei bleiben.

Welche wesentlichen Änderungen sind nun seit der ersten Lesung des Gesetzentwurfes im Hohen Hause erfolgt?

Mit dem Gesetzentwurf wird der Nichtraucherschutz für den Landtag von Sachsen-Anhalt verankert. Gegenüber dem Wortlaut des Gesetzentwurfes bei der Einbringung werden die Worte „soweit die Räumlichkeiten für alle öffentlich zugänglich sind“ gestrichen. Uns ist bewusst, dass diese Regelung in diesem Hohen Hause nach wie vor höchst umstritten ist. Ich bin aber froh, dass wir uns auf diese Regelung verständigen konnten; denn es wäre niemandem vermittelbar, warum wir an vielen Orten das Rauchen verbieten wollen, aber für uns selbst eine Ausnahme in Anspruch nehmen wollen.

(Zustimmung bei der CDU - Unruhe)

Ich möchte noch einmal ausdrücklich darauf hinweisen, dass wir den Nichtraucherschutz im Verantwortungsbereich der Kommunen sowie für deren Gemeinderäume aufgrund des Rechts der kommunalen Selbstverwaltung bewusst nicht geregelt haben.

Wir haben uns natürlich ernsthaft mit den Bedenken des Hotel- und Gaststättenverbandes auseinandergesetzt. Daher sieht das Gesetz vor, dass in räumlich wirksam abgetrennten und ausdrücklich als Raucherraum gekennzeichneten Räumen in Gaststätten weiterhin geraucht werden darf. Somit kann der Wirt selbst entscheiden, ob der Schankraum oder ein anderer Raum der Raucher- oder der Nichtraucherraum wird. Mit dieser Wahlfreiheit für Gaststätteninhaber öffnen sich ausreichend Spielräume. Damit ist Sachsen-Anhalt deutlich flexibler als andere Bundesländer.

Einigen Wirbel - das haben wir eben erlebt - hat die Streichung der generellen Ausnahme vom allgemeinen

Rauchverbot in den Zimmern von Heimen verursacht, die den Bewohnerinnen und Bewohnern zur alleinigen Nutzung überlassen sind. Kritiker sehen darin eine Diskriminierung dieser Menschen. Diese ist aber seitens der Regierungsfraktionen keinesfalls beabsichtigt.