Herr Kurze, es gibt noch vier Nachfragen, und zwar von Herrn Czeke, von Herrn Dr. Brachmann, von Frau von Angern und von Frau Tiedge. Wollen Sie diese noch beantworten? - Gut.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Kollegen! Es ist richtig, dass der Sozialausschuss den Gesetzentwurf mit zwei Fragen an den Rechtsausschuss überwiesen hat. Dazu hat der Rechtsausschuss auch Stellung genommen.
Es ist aber die Aufgabe des Rechtsausschusses, sich insgesamt zu dem Gesetzentwurf Gedanken zu machen. Es ist nun einmal so, dass wir beim Nichtraucherschutz verfassungsrechtliches Neuland betreten. Darauf gibt es keine eindeutigen Antworten. Daher sind Fragen formuliert worden, die verfassungsrechtlich relevant sind.
Insoweit ging die Empfehlung an den federführenden Sozialausschuss, diese verfassungsrechtlichen Fragen mit den sachlichen Gegebenheiten, die natürlich vom federführenden Ausschuss zu verantworten sind, verantwortungsbewusst abzuwägen und eine entsprechende Beschlussempfehlung zu erarbeiten.
Wir haben dem federführenden Ausschuss für den Fall, dass er diesen Dingen nachgehen möchte, empfohlen, dann auch dem GBD die Möglichkeit für eine Stellungnahme zu geben.
Ich sage an dieser Stelle noch einmal: Ich hatte dem GBD im Vorfeld der abschließenden Beratung des So
zialausschusses gebeten, sich darauf einzustellen, dass er dann dazu etwas sagen kann. Insoweit, denke ich, ist der Ausschuss seinen Verpflichtungen nachgekommen.
Das war eine Klarstellung. - Jetzt erteile ich den drei Fragestellern Herrn Czeke, Frau von Angern und Frau Tiedge das Wort und dann möchte das abschließen. - Wollen Sie die Fragen beantworten, Herr Kurze? - Dann bitte.
Herr Kollege Kurze, man sieht jetzt, wohin man mit Emotionen kommen kann. Ich sage einmal, auch als Nichtjurist kann man verfassungsrechtliche Bedenken haben.
Habe ich Sie in Ihren Ausführungen richtig verstanden, dass der GBD mal so und mal so, mal hü und mal hott argumentiert hat? Waren Ihre Äußerungen so zu verstehen?
Lieber Herr Kollege Czeke, ich wollte damit zum Ausdruck bringen, dass es in den unterschiedlichen Ausschüssen die verschiedensten Wortmeldungen des GBD gegeben hat. Wir haben versucht, einen Großteil dieser Empfehlungen zu befolgen. Am Ende könnte man es so oder so ausdrücken. Darin gebe ich Ihnen Recht.
Vor meiner Frage möchte ich eine persönliche Erklärung zu den Ausführungen von Herrn Dr. Brachmann abgeben.
Ich möchte ganz deutlich sagen: Im Rechtsausschuss ist der Antrag gestellt worden, die Fragen, die wir gemeinsam aufgeworfen haben, an den GBD weiterzuleiten, damit er sie im Sozialausschuss beantworten kann. Dieser Antrag ist von der CDU und der SPD abgelehnt worden.
(Beifall bei der FDP - Herr Kosmehl, FDP: Ja- wohl! - Herr Stahlknecht, CDU: Wo ist der abge- lehnt worden?)
- Er ist im Ausschuss für Recht und Verfassung abgelehnt worden. Ich halte es für heuchlerisch, wenn man sich, nachdem das mit der Koalitionsmehrheit abgelehnt wurde, hier hinstellt und sagt: Ich habe den GBD vorher angerufen und gebeten, dass er die Fragen im Ausschuss für Soziales beantworten möge.
Ich komme zu meiner Frage. Ich möchte Sie fragen, Herr Kurze: Sind Sie tatsächlich der Meinung, dass sich nur Anwältinnen und Anwälte an die Verfassung halten müssen?
Oder sind Sie nicht auch der Auffassung, dass man sich als Landesgesetzgeber generell - unabhängig von der fachpolitischen Couleur - an die Verfassung zu halten hat?
Liebe Frau Kollegin von Angern, ich könnte die Frage zurückwerfen: Fühlen Sie sich an unser Grundgesetz in Deutschland gebunden oder nicht?
Ich fühle mich selbstverständlich an unser Grundgesetz, an die Verfassung gebunden. Als Nichtjurist kann ich mit dieser Aussage umgehen. Verfassungsrechtliche Bedenken kann man haben. Natürlich würde ich der Sache auch folgen. Es müssen am Ende die Gerichte entscheiden, ob es verfassungsrechtliche Bedenken gibt oder nicht.
Frau Tiedge und dann noch Herr Stahlknecht. Das ist aber wirklich die allerletzte Frage, die ich zulasse.
Herr Kurze, ist es allen Ernstes Ihre Auffassung von einem seriösen Gesetzgebungsverfahren, dass man, wohl wissend, dass es rechtliche Bedenken gibt, das Gesetz trotzdem verabschiedet, weil dann die Gerichte darüber entscheiden können, ob es verfassungsrechtliche Bedenken gibt oder nicht?
Liebe Kollegin Tiedge, ich schließe mich dem Ausschussvorsitzenden an, der ganz klar dargelegt hat, dass der mit diesem Gesetz beschrittene Weg ein neuer Weg ist, dass es bisher keine gesetzlichen Regelungen in diesem Bereich in dieser Art und Weise gibt und dass wir im Vorfeld natürlich nicht wissen können, was auf uns zukommt.
Dabei kann es natürlich diese Bedenken geben. Ich will sie auch nicht vom Tisch wischen. Ich denke schon, dass am Ende mit dem Gesetzeswerk im Großen und Ganzen unser Ziel, der Schutz von Kindern, Jugendlichen und Familien vor dem Passivrauchen, umgesetzt werden kann. - Vielen Dank.
Herr Präsident, ich will ergänzend zu den Ausführungen des Vorsitzenden des Rechtsausschusses zwei Dinge klarstellen: Erstens hat - es ist mir wichtig, dies zu sagen - dem Ausschuss nicht die Kraft gefehlt, und zweitens haben wir Dinge, die wir aus der Sicht des Rechtsausschusses verfassungsrechtlich für überprüfenswert halten, aufgeschrieben - das ist ein völlig normales Verfahren - und gesagt, dass der federführende Ausschuss,
auch um ein zügiges Verfahren zu garantieren, die ihm zugeleiteten Fragen gemeinsam mit dem GBD erörtern und dann entscheiden möge.
Der Rechtsausschuss ist nicht das Notariat der anderen Ausschüsse. Das will ich in dieser Runde auch einmal sagen. Wir haben dort eine völlig seriöse Arbeit gemacht. Wir haben die Fragen skizziert. Dann hat der federführende Ausschuss - -
- Lieber Kollege Kosmehl, dass Sie in der Opposition gelegentlich eine andere Auffassung haben, macht doch Spaß.
Aber am Ende muss es der Sozialausschuss entscheiden. Wir haben diese Beschlussempfehlung. Ich gehe davon aus, dass sich der Sozialausschuss mit diesen verfassungsrechtlichen Fragen auseinandergesetzt und sie gezählt und gewogen hat.
Das ist eine Erklärung gewesen. Herr Wolpert - wirklich als Allerletzter! -, wollen Sie eine Frage stellen oder eine Erklärung abgeben?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es mag noch viel darüber gestritten werden, was im Rechtsausschuss passiert ist. Ich weiß es und ich habe es auch im Protokoll nachgelesen. Ich habe zu allen Änderungswünschen Anträge gestellt, die bis auf einen allesamt abgelehnt worden sind.
Meiner Auffassung nach ist es durchaus die Aufgabe des Rechtsausschusses, sich als Gesetzgebungsorgan mitberatend zu verfassungsrechtlichen Bedenken zu äußern und diese nicht nur aufzuwerfen, sondern sich auch eine Meinung dazu zu bilden. Dazu hat der Ausschuss nicht die Kraft gehabt.
Dem Kollegen Brachmann sage ich: Wenn der Gesetzgeber Gesetze beschließen würde, die alt wären, dann würde er sich nie auf Neuland begeben. Es ist selbstverständlich die Aufgabe, sich mit neuen Gesetzen auf Neuland zu begeben und auch herauszufinden, ob man das für verfassungswidrig oder nicht für verfassungswidrig hält. Das ist die Aufgabe des Ausschusses und das ist nicht geschehen.
Deswegen ist dieses Gesetzgebungsverfahren durchaus nicht ein üblicher Vorgang, sondern es ist - - Ich möchte diesen Ausdruck jetzt vermeiden.