Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Gesetz wird in knapp drei Wochen zum 1. Januar 2008 in Kraft treten. Die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten davon losgelöst erst sechs Monate später in Kraft zu setzen, halte ich für eine kluge Entscheidung. Damit haben Einrichtungen, Behörden, Organisationen und auch Privatleute Zeit, um erforderliche Umstrukturierungs- und Organisationsmaßnahmen in die Wege zu leiten. Diese Zeit muss aber auch genutzt werden. Ich erwarte nebenbei, dass dann auch die Akzeptanz für das Nichtraucherschutzgesetz bei denjenigen wachsen wird, die jetzt noch skeptisch oder ablehnend sind.
Grundlage für jede Akzeptanz ist natürlich erst einmal die Kenntnis von Inhalten. Unter „www.nichtrauchensachsen-anhalt.de“ werden Sie in den kommenden Tagen auf der Internet-Plattform des Landes Informationen zum Nichtraucherschutzgesetz und Hinweise rund um das Thema finden. Zugleich haben wir unter Beachtung des Entschließungsantrags Anzeigen vorbereitet, die in den nächsten Tagen in Print- und Hörfunkmedien, vor allem in der „Volksstimme“, in der „Mitteldeutschen Zeitung“, beim MDR und bei Radio SAW veröffentlicht werden.
Zusammenfassend kann ich sagen: Am heutigen Tag wird das Nichtraucherschutzgesetz verabschiedet. Ich bitte Sie alle um Zustimmung; denn dies ist ein guter Tag für Sachsen-Anhalt.
Der Einstieg in einen konsequenten Nichtraucherschutz ist gemacht. Ich bedanke mich bei allen, die sich mit ganz viel Mühe, Engagement und manchmal auch mit Zähigkeit bei diesem Thema engagiert haben. - Danke.
Frau Ministerin, es gibt dennoch eine Nachfrage. Die Abgeordnete Frau Bull wollte gern eine Frage stellen. Wollen Sie sie beantworten?
Frau Ministerin, ich nehme Bezug auf Ihre Argumentation zur Situation oder zu den nunmehrigen Regelungen in der Beschlussempfehlung bezüglich der Situation von Menschen mit Behinderungen und älterer Menschen, die ihr Zuhause in Heimen haben. Der jetzigen Beschlussempfehlung folgend besteht also nicht mehr die Möglichkeit, gemeinschaftliche Raucherräume regelhaft vorzuhalten, und nach dem Änderungsantrag im Sozialausschuss auch nicht mehr die Möglichkeit, in privaten Räu
men zu rauchen. Die Ausnahme wird reduziert auf die Möglichkeit, einen Antrag auf personenbezogene Ausnahmen zu stellen.
In Ihrer Begründung berufen Sie sich auf die Zustimmung der Liga. Ich frage Sie deshalb, ob Sie davon Kenntnis haben, dass die Liga - ich bin mir jetzt nicht ganz sicher, ob es der DPWV oder die Liga war - der jetzigen Beschlussempfehlung, so wie sie den Ausschuss für Soziales verlassen hat, ihre Zustimmung entzogen hat?
durch die Liga kenne ich nicht. Ich kenne die Stellungnahme der Liga, die während der Anhörung im Plenarsaal des Landtages im September 2007 vorgetragen wurde. Dabei ist von den Vertreterinnen und Vertretern - übrigens auch von der Landesstelle für Suchtfragen noch einmal unterstrichen - ausdrücklich die Meinung geäußert worden, dass es so, wie es die ursprüngliche Regelung sowohl im Regierungsentwurf als auch im Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen vorsah, in den Heimen nicht praktiziert wird; vielmehr wird auf der Grundlage der Hausordnungen eine Verfahrensweise gewählt, die das Rauchen nicht in allen Zimmern für alle Bewohnerinnen und Bewohner erlaubt, sondern es werden zum Teil Gemeinschaftsräume eingerichtet oder andere Lösungen gefunden.
Die Auseinandersetzung mit diesem Tatbestand, der in der Anhörung vorgetragen wurde, hat dazu geführt, dass diese Erlaubnis, in jedem einzelnen Zimmer in Heimen rauchen zu dürfen, aufgehoben wurde und die Regelung gekommen ist, dass - -
- Ja, so sieht jetzt die Beschlussempfehlung aus. Sie hat sich an der Anhörung orientiert. Ich halte das auch für eine Möglichkeit. Also auch die andere Regelung hätte es zugelassen, weiterhin über Hausordnungen eigenständige Regelungen zu schaffen. Auch das wird jetzt möglich sein.
§ 5 stellt Instrumente für die Heimträger bereit, um den individuellen Bedürfnissen und den Bedürfnissen aller
Frau Ministerin, es gibt jetzt noch Nachfragen vom Abgeordneten Herrn Schulz, von Frau von Angern und vom Fraktionsvorsitzenden Herrn Gallert. Wollen Sie zuerst fragen, Herr Gallert? Sie haben das Vorgriffsrecht.
Frau Ministerin, eine kurze Frage. Waren Sie beim letzten Bundesparteitag Ihrer Partei in Hamburg dabei?
Aber Sie waren dabei. Sie wissen sicherlich, dass der ganze Parteitag unter Rauchverbot stand. Es durfte nicht geraucht werden. Allerdings wurde eine Ausnahme gemacht für Helmut Schmidt, unseren Altbundeskanzler. Der durfte in der ersten Reihe qualmen. Wäre mit dem neuen Gesetz, das wir heute beschließen, eine Sonderausnahme für ähnliche Fälle in Sachsen-Anhalt auch möglich?
Wir verabschieden mit unserem Nichtraucherschutzgesetz keine Lex Altbundeskanzler Helmut Schmidt, sondern eine Regelung für Sachsen-Anhalt. Über Ausnahmeregelungen kann dann über Antragstellung nach § 5 immer entschieden werden.
Frau Ministerin, jetzt gibt es die nächsten Fragen. Es fragen Frau von Angern und dann Herr Gallert. Dann können wir sicherlich die Beratungen mit den Debattenbeiträgen fortsetzen. - Bitte schön, Frau von Angern.
Frau Ministerin, habe ich Sie richtig verstanden, dass Sie der Meinung sind, dass man in Zukunft unter Zuhilfenahme von Regelungen in der Hausordnung in Hei
Da geht es nicht um ein Unterlaufen, sondern es geht um angepasste Regelungen, die der Sicherheit und der Individualität der Bewohnerinnen und Bewohner gerecht werden. Es ist grundsätzlich - das ist die grundsätzliche Regelung im Gesetz - in den Zimmern nicht erlaubt zu rauchen. Aber wenn es die Individualität eines Bewohners oder einer Bewohnerin erfordert, kann sowohl auf der Grundlage der Hausordnung als auch auf der Grundlage eines Antrags nach § 5 davon abgewichen werden.
Die Hausordnung untersetzt die Handlungsweise der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den einzelnen Einrichtungen. Sie ist praktisch Ausführungsrecht von geltendem Recht in Sachsen-Anhalt.
Frau Dr. Kuppe, als ich das in der Fraktion gehört habe, konnte ich es kaum glauben. Aber jetzt spitzt sich das wirklich zu. Eines noch einmal ganz deutlich: Eine Hausordnung kann das Rauchen nicht erlauben, wenn das Gesetz es verbietet - Punkt.
(Beifall bei der LINKEN und bei der FDP - Herr Scharf, CDU: Das hat sie nicht gesagt! Sie dre- hen der Ministerin das Wort im Munde herum!)