Protocol of the Session on November 16, 2007

Meine Damen und Herren! Ich hoffe, dass wir das Gesetz in der nächsten Landtagssitzung auf den Weg bringen können und freue mich auf die Beratungen mit Ihnen gemeinsam in den nächsten Wochen. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei der SPD)

Herzlichen Dank, Herr Minister.

Den Gesetzentwurf der FDP in der Drs. 5/949 bringt der Abgeordnete Herr Wolpert ein. Bitte schön, Sie haben das Wort.

Herr Minister, Ihrer freundliche Einladung, den Gesetzentwurf zusammen mit Ihrem einzubringen, würde ich gern aufgreifen und Sie zurück einladen, Ihren Gesetzentwurf zusammen mit unserem einzubringen.

(Minister Herr Dr. Daehre: Der ist doch von mir!)

Vielleicht glauben die Abgeordneten dann nicht mehr, dass wir ein engagiertes Kabarett seien.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Regelungsgehalt des vorliegenden Gesetzentwurfes lässt sich verhältnismäßig schnell erfassen. Genau genommen soll nur ein Datum geändert werden.

Dieser Gesetzentwurf ist kurz, aber notwendig; denn er gibt uns Zeit, ein Gesetz zu beraten, welches die Grundlage für einen Plan bilden soll, der die weitere Entwicklung unseres Landes darstellen will.

Wir haben an dieser Stelle schon einmal über das Vorschaltgesetz gesprochen und darüber, zu welchem Zeitpunkt es außer Kraft treten soll. Zuerst sollte es gar kein Vorschaltgesetz geben, sondern gleich ein Landesplanungsgesetz. Es sollte gelten, als sich die Kreise am 1. Juli 2007 neu gliederten. Da Gespräche mit dem Landkreistag laut Herrn Minister Daehre bereits im März 2006 geführt wurden, war die Hoffnung auf eine rechtzeitige Regelung groß.

Dann beschlossen die Koalitionsfraktionen, dass es auch nicht verkehrt wäre, die neuen Kreistage zu befragen, zu welchen Planungsregionen sie gehören möchten, und verabschiedeten dieses Vorschaltgesetz.

(Herr Felke, SPD: Gut so!)

- Ja, das ist gut so.

Das Gesetz sollte zuerst bis zum 30. November 2007, dann bis zum 31. Dezember 2007 gültig bleiben. Es sollte eine Jacke gestrickt werden, die dem Land passt, und weitere Jäckchen, die den Planungsregionen passen, so zumindest der Minister. Nun wollte die Jacke und wohl auch eines der Jäckchen trotz mehrerer Anproben aber nicht so recht passen.

Meine Damen und Herren! Ich werfe Ihnen gar nicht vor, dass Sie so lange für die Vorbereitung des Gesetzentwurfes zum Landesplanungsgesetz gebraucht haben. Das spricht für eine gewisse Sorgfalt, die übrigens jedem Gesetzentwurf zuteil werden sollte. Uns zeigt es, dass Regelungen, die Bestrebungen und Beschlüsse der Kreistage weitgehend abbilden wollen und bestimmend für die weitere Entwicklung unseres Landes sind, trotz allen guten Willens einfach ihre Zeit brauchen.

Angst macht mir, meine Damen und Herren, dass die Regierungsfraktionen nicht selbst auf die Idee gekommen sind, die Regelung des Außerkrafttretens dieses Gesetzes zu ändern. Das lässt drei Gründe vermuten:

Erstens. Sie haben es schlicht vergessen. Dies würde nichts machen; denn wir haben ja daran gedacht.

Oder zweitens: Sie nehmen einen rechtsfreien Raum in Kauf, der, wie der Minister im April 2007 ausführte, zum Beispiel in irgendeiner Form zur Entstehung zusätzlicher Windkraftanlagen genutzt werden könnte.

Oder drittens: Sie wollen die Änderung des Landesplanungsgesetzes allen Ernstes noch im Dezember 2007 verabschieden. Das macht mir am meisten Angst. Ich traue den Regierungsfraktionen vieles zu,

(Herr Schwenke, CDU: Ich Ihnen auch!)

aber dass sie in zweieinhalb Wochen über einen Gesetzentwurf beraten wollen, für deren Erarbeitung die Landesregierung 20 Monate gebraucht hat, das traue ich Ihnen nicht zu.

(Zustimmung bei der FDP - Frau Weiß, CDU: Doch!)

Mut macht mir in diesem Zusammenhang die Aussage des geschätzten Kollegen Güssau, der vor nicht einmal einem Jahr hier erklärte, das Landesplanungsgesetz sei „der Auftakt zu einem künftigen raumordnerischen Großvorhaben“.

(Herr Güssau, CDU: Damit hat er Recht!)

Er garantierte uns, „dass wir uns über die gesamte Wahlperiode hinweg damit auseinander setzen werden“.

(Herr Schröder, CDU: Landesentwicklungsplan!)

Da ich das auch so sehe, bin ich beruhigt und sicher, dass die Regierungsfraktionen nicht vorhatten, das Landesplanungsgesetz als Schnellschuss durch den Ausschuss zu jagen.

Meine Damen und Herren! Die Geltungsdauer des Vorschaltgesetzes bis zum 31. Dezember 2007 zu begrenzen, war mutig. Es ist jetzt aber, wie es ist. Wir sollten

uns Zeit nehmen, das Landesplanungsgesetz mit der notwendigen Aufmerksamkeit zu behandeln, die es auch verdient.

Wir denken - nach den bisherigen Erfahrungen ist das schon fast tollkühn -, dass eine Anhörung und eine ordentliche Ausschussberatung sowie eine zweite Lesung im Landtag binnen drei Monaten zu bewältigen ist. Wenn sie ebenfalls der Meinung sind, dass wir umfassend und sorgfältig beraten sollten, aber keine Zeit bei den weiteren Schritten der Landesplanung verlieren dürfen, dann müssten Sie diesem Gesetzentwurf zustimmen.

Insbesondere vor dem Hintergrund, dass Sie den Landesentwicklungsplan erst im Jahr 2010 verabschieden wollen, haben wir tatsächlich noch drei Monate Zeit, die Grundsätze dieses Landesentwicklungsplans in Ruhe parlamentarisch zu bearbeiten. - Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der FDP - Zustimmung bei der LINKEN)

Herzlichen Dank für die Einbringung, Herr Wolpert. - Die Landesregierung beabsichtigt nicht zu reden. Damit können wir gleich in die Debatte der Fraktionen eintreten. Als erstem Redner erteile ich Herrn Lüderitz für die Fraktion DIE LINKE das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte erst einmal Herrn Wolpert für seine Ausführungen danken. Diese decken sich in vielen Dingen mit dem, was uns bewegt.

Herr Minister Dr. Daehre, auch der zweite Versuch, die Planungsregionen im Land neu zuzuschneiden, ist nicht besser als der erste. Es ist der erneute untaugliche Versuch, eine zu kurz gegriffene Kreisneugliederung in ein Regionalplanungskonzept zu pressen und dabei auch noch einige regionale Befindlichkeiten zu bedienen.

Haben Sie doch endlich den Mut, der noch immer ausstehenden Funktionalreform auf dem Gebiet der Landesplanung vorzugreifen und ermöglichen Sie die Wahrnahme der Regionalplanung auf Kreisebene.

Werte Damen und Herren! Gestatten Sie mir, aus dem Brief des Landrates des Harzkreises Herrn Dr. Ermrich, CDU, an Landtagsabgeordnete zu zitieren. Er stellte fest:

„Aus meiner Sicht sind deshalb nur zwei Wege denkbar:

Erstens. Die Zuständigkeit für die Regionalplanung wird jeweils den Landkreisen zugeordnet. Nach der Kreisgebietsreform ist es folgerrichtig, auch eine Funktionalreform konsequent umzusetzen und den Landkreisen, die nun über mehr Verwaltungskraft verfügen, auch mehr Verantwortung zu übertragen.

Zweitens. Sollte dies nicht gewollt sein,“

- das ist augenscheinlich der Fall -

„so muss aus meiner Sicht“

- der Sicht des Landrates -

„ein vernünftiger Zuschnitt der Planungsregionen gewahrt bleiben.“

Ich glaube, dem bleibt nicht viel hinzufügen. Der CDULandrat gibt eigentlich fast genau die Auffassung meiner Fraktion wieder, die mein Kollege Herr Dr. Köck bei der Einbringung des ersten missglückten Versuchs bereits dargelegt hat.

Ich möchte von dieser Stelle aus meinem Kollegen Herrn Dr. Köck herzliche Genesungswünsche aussprechen.

(Zustimmung bei allen Fraktionen)

Ich weiß, dass einige Fachpolitiker und auch der Minister seine Auffassung noch einmal brieflich erhalten haben.

Unsere Auffassung ist:

Erstens. Es muss auch einem Landkreis ermöglicht werden, die Regionalplanung in eigener Regie zu übernehmen.

Zweitens. Sie informieren in Ihrem Gesetzentwurf darüber, welche Aufgaben an die Regionalplanung zusätzlich abgegeben werden; das Ganze ist sehr nebulös.