Protocol of the Session on November 16, 2007

Ich schlage vor, die Abstimmung über die selbständigen Bestimmungen, über die Abschnittsüberschriften, über die Gesetzesüberschrift und über das Gesetz in Gänze zusammen vorzunehmen. - Ich sehe keinen Widerspruch. Dann verfahren wir so. Ich lasse somit über das Gesetz in der Fassung der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verfassung abstimmen. Wer stimmt dem Gesetz zu? - Zustimmung bei den Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Keine Gegenstimmen. Wer enthält sich der Stimme? - DIE LINKE und die FDP. Damit ist das Gesetz so beschlossen worden.

Wir kommen nun zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verfassung in der Drs. 5/942. Der Ausschuss vertritt die Auffassung, dass dem Anliegen des Antrags der Fraktion der FDP in der Drs. 5/120 mit dem von der Landesregierung vorgelegten Gesetzentwurf in der Drs. 5/749 entsprochen worden ist, und empfiehlt dem Landtag, den Antrag für erledigt zu erklären. Wer dieser Beschlussempfehlung folgt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Zustimmung bei allen Fraktionen. Damit ist der Beschlussempfehlung gefolgt worden. Der Tagesordnungspunkt 12 ist damit erledigt.

Meine Damen und Herren! Ich rufe den Tagesordnungspunkt 13 auf:

Zweite Beratung

Entwurf eines Gesetzes zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen, dem Land Sachsen-Anhalt und dem Land Mecklenburg-Vorpommern über die Norddeutsche Landesbank - Girozentrale

Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 5/900

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Finanzen - Drs. 5/948

Die erste Beratung fand in der 28. Sitzung des Landtages am 12. Oktober 2007 statt. Berichterstatterin ist die Abgeordnete Frau Dr. Hüskens. Im Ältestenrat ist vereinbart worden, hierzu keine Debatte zu führen. Frau Dr. Hüskens, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Landesregierung hat in der 28. Sitzung des Landtages am 12. Oktober 2007 den Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen, dem Land Sachsen-Anhalt und dem Land Mecklenburg-Vorpommern über die Norddeutsche Landesbank - Girozentrale - eingebracht. Der Landtag hat den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Finanzen überwiesen, der sich in

der Sitzung am 7. November 2007 abschließend mit dem Gesetzentwurf beschäftigt hat.

Der Ausschuss hat mich gebeten, auf einige Dinge hinzuweisen. Es hat bei der Beratung einige formale Aspekte gegeben, die wir der Landesregierung mit der Bitte mitgegeben haben, diese noch einmal mit den Kollegen aus Niedersachsen zu debattieren. Die Landesregierung hat zugesagt, dies zu tun.

Wir haben die Landesregierung gebeten, darauf zu achten, dass in der Begründung zu einem Gesetzentwurf, über die wir in diesem Hause nicht beschließen, künftig keine Verweise auf Gesetze anderer Länder erfolgen. In diesem Fall gab es in der Begründung einen Verweis auf die niedersächsische Landesverfassung und auf die Landeshaushaltsordnung in Niedersachsen. Ich weiß, dass der Minister für Finanzen durchaus für Fusionen zu haben ist, aber ich gehe davon aus, dass dies kein Indiz dafür ist, dass wir zukünftig auch noch Niedersachsen in unseren Verbund aufnehmen wollen.

(Zustimmung von Herrn Prof. Dr. Paqué, FDP)

Ich glaube, unser Verständnis soll es sein, dass wir bei entsprechenden Verweisen die Verfassung und die Gesetze des Landes Sachsen-Anhalt heranziehen.

Darüber hinaus hat mich der Ausschuss gebeten, Sie zu bitten, der Beschlussempfehlung zu folgen. Das Abstimmungsergebnis im Ausschuss lautete 8 : 0 : 3 Stimmen. - Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der FDP)

Vielen Dank, Frau Dr. Hüskens. - Es ist vereinbart worden, hierzu keine Debatte zu führen. Ich komme somit zum Abstimmungsverfahren zu der Drs. 5/948. Gibt es zu den selbständigen Bestimmungen Nachfragen oder Änderungswünsche? - Das ist nicht der Fall. Dann schlage ich Ihnen vor, über die selbständigen Bestimmungen, über die Gesetzesüberschrift und über das Gesetz in seiner Gänze insgesamt abzustimmen. Wer damit einverstanden ist, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Zustimmung bei den Koalitionsfraktionen, bei der FDPFraktion und bei Teilen der Fraktion DIE LINKE. Damit ist der Gesetzentwurf beschlossen worden. Wir verlassen den Tagesordnungspunkt 13.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 14 auf:

Erste Beratung

a) Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Landesplanungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt

Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 5/936

b) Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Vorschaltgesetzes zu Änderungen des Landesplanungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt im Zusammenhang mit der Kreisgebietsneuregelung

Gesetzentwurf der Fraktion der FDP - Drs. 5/949

Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE - Drs. 5/967

Einbringer des Gesetzentwurfs der Landesregierung ist Minister Herr Dr. Daehre; Einbringer des Gesetzentwurfs

der FDP-Fraktion ist der Abgeordnete Herr Wolpert. Herr Wolpert, Sie haben das Wort. Bitte.

(Minister Herr Dr. Daehre: Spreche ich nicht zu- erst?)

- Entschuldigung. Zunächst spricht der Minister für Landesentwicklung und Verkehr Herr Dr. Daehre. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Wolpert, vielleicht kommen Sie gleich mit vor, dann können wir es beide zusammen machen;

(Beifall bei der FDP - Zustimmung von Herrn Tull- ner, CDU)

denn so weit liegen wir gar nicht auseinander.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich darf namens der Landesregierung den Gesetzentwurf in das Hohe Haus einbringen. Mit dem Entwurf des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Landesplanungsgesetzes werden erstens die Planungsregionen der Regionalplanung an den Gebietszuschnitt der neuen Landkreise und kreisfreien Städte angepasst und zweitens die allgemeinen Grundsätze der Raumordnung zur Landesentwicklung als Abwägungsgrundlage für die Aufstellung von Raumordnungsplänen im Land Sachsen-Anhalt festgelegt.

Die Anpassung der Planungsregionen an den gebietlichen Neuzuschnitt der Landkreise ist erforderlich, da diese neben den kreisfreien Städten Träger der Regionalplanung für ihre Planungsregion sind und diese Aufgabe in regionalen Planungsgemeinschaften als Zweckverbände erledigen.

Über die Zuordnung der Landkreise und der kreisfreien Städte wurde langfristig mit den Betroffenen diskutiert. Bereits im Jahr 2006, meine sehr verehrten Damen und Herren, führte mein Haus mit den Landräten und den Oberbürgermeistern Gespräche hierzu. Es waren nicht nur Gespräche mit den Landräten und den Oberbürgermeistern, sondern auch mit dem Städte- und Gemeindebund sowie mit dem Landkreistag. Die entsprechenden Schriftstücke liegen mir hier vor; denn es kommt immer wieder die Diskussion auf, dass die Spitzenverbände nicht einbezogen worden seien. Das geschah bereits im November 2006.

Die fachliche Prämisse war damals, dass der Stadtumlandbereich der Oberzentren nicht durch verschiedene Planungsregionen zerschnitten werden darf, damit in diesen Verflechtungsräumen eine abgestimmte Planung gewährleistet werden kann. Konsens der Gespräche war es, dass die fünf Planungsregionen erhalten bleiben sollen, da sich die Arbeit in ihnen bewährt hat.

Ich möchte anmerken, dass die kommunalen Spitzenverbände - in diesem Fall der Städte- und Gemeindebund - für drei Planungsregionen plädiert haben, dass wir uns aber für fünf Planungsregionen entschieden haben.

Im März 2007 wurde der Gesetzentwurf den Landkreisen und kreisfreien Städten sowie den kommunalen Spitzenverbänden offiziell zur Anhörung zugeleitet. Er traf überwiegend auf Zustimmung. Im Süden unseres Landes entbrannten jedoch heftige Diskussionen über

die Zuordnung des neuen Landkreises Mansfeld-Südharz.

Aus diesem Grunde hatte sich die Landesregierung entschlossen, auch die neuen Kreistage zu dem Gesetzentwurf zu hören, da diese Betroffene sind. Die Frist für diese erneute Anhörung lief Anfang November 2007 aus. In diesem Zusammenhang konnte zur Frage der Zuordnung des Landkreises Mansfeld-Südharz ein Kompromiss mit der Region Halle erzielt werden, den Sie sicherlich kennen. Der Altkreis Sangerhausen wird nach wie vor zur Planungsregion Harz gehören und der Altkreis Mansfeld wird dann zur Planungsregion Halle gehören.

Das bedeutet, dass der Landrat des neuen Landkreises in beiden Planungsregionen vertreten sein kann; er darf nur nicht als Vorsitzender gewählt werden. Das ist übrigens verbreitete Praxis in Deutschland. Es gibt in verschiedenen Bundesländern auch diese Regelung, dass man in zwei Planungsgemeinschaften vertreten sein kann.

Ich denke, dass dieser Kompromiss kein fauler, sondern im Gegenteil ein vernünftiger für die Entwicklung dieses südlichen Teils des Landes Sachsen-Anhalt ist.

Der zweite wesentliche Inhalt des Gesetzentwurfes sind die allgemeinen Grundsätze der Raumordnung zur Landesentwicklung. Es werden Grundsätze für alle raumbedeutsamen Fachplanungen festgelegt, die den Abwägungsentscheidungen bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen zugrunde zu legen sind. Sie sind untereinander nicht widerspruchsfrei, aber es ist die Aufgabe der Abwägung, bei der Festlegung von Zielen im Landesentwicklungsplan im Einzelfall den einen oder anderen Grundsatz stärker oder weniger stark abzuwägen.

Schwerpunkte hierbei sind ohne Zweifel die wirtschaftliche Entwicklung in allen Landesteilen, der Erhalt und der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen sowie die Sicherung der öffentlichen Daseinsvorsorge, um gleichwertige Lebensverhältnisse für die Bevölkerung in allen Teilen des Landes Sachsen-Anhalt zu sichern.

Für viele Abgeordnete dieses Hohen Hauses hat wahrscheinlich eine andere Änderung des Landesplanungsgesetzes große Bedeutung. Aufgrund der vielfach geäußerten Befürchtung, die Landesregierung wolle den Landesentwicklungsplan ohne Einbeziehung des Parlamentes beschließen - das war nie die Absicht der Landesregierung -, wurde die folgende Regelung in das Landesplanungsgesetz aufgenommen: Die Landesregierung stellt vor Beschluss des Landesentwicklungsplanes das Einvernehmen mit dem Landtag her.

Die Koalition aus CDU und FDP hatte damals nur ein „Benehmen“ beschlossen. Die Koalitionsvereinbarung zwischen der CDU und der SPD sieht auch ein „Benehmen“ vor. Wir haben uns jetzt darauf verständigt, dass wir aus dem „Benehmen“ ein „Einvernehmen“ machen. Damit können alle Abgeordneten in die Aufstellung des Landesentwicklungsplanes einbezogen werden.

Wir werden diesen im Jahr 2010 verabschieden, und zwar im Einvernehmen mit dem Hohen Haus. Das ist ein wesentlicher Punkt, der von den Parlamentariern der Koalition eingebracht worden ist. Das war der Wunsch der CDU und der SPD. Ich denke, dass das ein Erfolg für das Parlament ist. Es hat auch einmal andere Diskussionen gegeben.

(Zustimmung bei der CDU und bei der SPD)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn wir uns jetzt zwei oder zweieinhalb Jahre Zeit nehmen, dann werden wir über die Zentren, die Oberzentren, Mittelzentren und Grundzentren zwischen Salzwedel und Zeitz, über die wirtschaftliche Entwicklung, über die Infrastruktur und über vieles andere mehr diskutieren müssen. Wir sollten uns dafür wirklich Zeit nehmen.

Wir haben zweieinhalb Jahre zur Verfügung, um mit Ihnen gemeinsam über den Landesentwicklungsplan, der die Zukunft des Landes für das nächste Jahrzehnt oder die nächsten 15 Jahre regeln soll, zu beraten. Zu dieser Diskussion lade ich Sie schon jetzt herzlich ein. Ich weiß, dass es unterschiedliche Auffassungen gibt. Die Redebeiträge werden das nachher sicherlich deutlich machen.

Meine Damen und Herren! Es geht jetzt darum, dass wir Planungssicherheit für die regionalen Planungsgemeinschaften schaffen, dass wir die Grundsätze formulieren, die im Übrigen auch im Einklang mit dem Städte- und Gemeindebund dahin gehend getroffen worden sind, dass wir noch keine Kriterien für Oberzentren, Mittelzentren und Grundzentren aufstellen. Das alles soll in der parlamentarischen Beratung mit Ihnen passieren. Ich freue mich auf die Diskussion in den Ausschüssen.

Meine Damen und Herren! Ich hoffe, dass wir das Gesetz in der nächsten Landtagssitzung auf den Weg bringen können und freue mich auf die Beratungen mit Ihnen gemeinsam in den nächsten Wochen. - Herzlichen Dank.