Protocol of the Session on November 16, 2007

Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) in Sachsen-Anhalt

Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drs. 5/935

Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der SPD - Drs. 5/972

Einbringer des Antrages der Fraktion DIE LINKE ist der Abgeordnete Herr Lüderitz. Bitte sehr, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Auch wenn sich die heutige Sitzung fast dem Ende neigt, möchte ich Sie doch mit der EU-Wasserrahmenrichtlinie konfrontieren.

Wir haben dieses Thema vor fast genau einem Jahr mit einem Antrag über den Stand der Defizitanalyse und der Monitoringprogramme in dieses Hohe Haus eingebracht. Man könnte nun meinen, in unserer Fraktion wäre dieses Thema einfach wieder einmal an der Reihe. Das ist aber leider nicht so; denn es gab dafür sehr konkrete Anhaltspunkte.

Konnte ich Ihrem Hause, Frau Ministerin, noch vor einem Jahr eine gute Arbeit bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie bescheinigen, so fällt die heutige Bewertung wesentlich kritischer aus. Die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie vor Ort ist weder konsequent noch richtliniennah und schon gar nicht kann von einer breiten Beteiligung der Öffentlichkeit und der Nutzer gesprochen werden.

Meine Damen und Herren! Ich möchte dies auch begründen. Das MLU hat sich mit der Verordnung vom 24. November 2006 einen sehr engen Zeitplan gesteckt. Das ist durchaus positiv. Die Einbeziehung der Akteure vor Ort erfolgte aber erstmals am 31. August 2007 oder konkret erst am 5. September 2007 mit den Leitern der Umweltämter der Kreise bzw. kreisfreien Städte.

Daran wird deutlich, dass dieser späte Termin unweigerlich zu erheblichen Konflikten führen muss. Zur Erinnerung: Die Verordnung ist vom 24. November 2006, die Gewässerforendiskussion vom April 2007, die Information an die Landkreise vom 5. September 2007 und der Abgabetermin für die Maßnahmenpläne ist der 22. Dezember 2007.

Warum ein solcher Zeitverzug von fast neun Monaten? - Eine positive Annahme könnte sein, dass man die Kreisneugliederung berücksichtigt habe und die Kreise nicht zusätzlich belasten wollte. Eine negative Annahme könnte sein, dass ein konkretes Konzept zur Umsetzung fehlte. Vielleicht gibt es dazu eine Antwort von Ihnen, Frau Ministerin.

Was bedeutet dies aber für die lokalen Akteure? Artikel 14 der EU-Wasserrahmenrichtlinie fordert bekanntermaßen - ich zitiere -:

„Der Erfolg der vorliegenden Richtlinie hängt von einer engen Zusammenarbeit und kohärenten Maßnahmen auf gemeinschaftlicher, einzelstaatlicher und lokaler Ebene ab. Genauso wichtig sind jedoch die Information, die Konsultation und die Einbeziehung der Öffentlichkeit einschließlich der Nutzer.“

Leider ist die Umsetzung des Artikels 14 im Land Sachsen-Anhalt begrenzt auf die Gewässerforen Nord und Süd und dort nur auf die Landesebene der Verbände. Der Änderungsantrag der Koalition geht in Gänze an diesem Artikel vorbei.

Die späte Einbeziehung der Umweltämter auf Kreisebene und die damit verbundene enge Terminstellung für die Erarbeitung der ersten Entwürfe der Maßnahmenpläne ermöglichen weder eine Einbeziehung der interessierten Öffentlichkeit noch der Nutzer.

So wurden zwar in den meisten Landkreisen so zeitnah wie möglich Informationsveranstaltungen mit unmittelbar Betroffenen durchgeführt - in meinem Landkreis geschah das am 11. Oktober 2007 -, aber weder wurden die Landkreise in die Lage versetzt, lokale Analysedaten zu übergeben - es gab lediglich eine CD, die eine Gesamtübersicht Sachsen-Anhalts enthielt -, noch gab es detailliertes Anleitungsmaterial des Landesverwaltungsamtes für die handelnden Akteure vor Ort.

Dafür gab es aber die Zielstellung - zumindest in meinem Landkreis -, bis zum 10. Dezember 2007 konkret untersetzte Maßnahmenpläne zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie vorzulegen. Diese zeitliche Vorgabe, die der Landkreis zu verantworten hat, ist vor dem Hintergrund des Termins durchaus moderat.

Uns erreichten - ich meine, zu Recht - die Hilferufe der Kommunen, der Unterhaltungsverbände und der Nutzer, dass eine solche Terminkette nicht umsetzbar ist. Hierauf bezieht sich auch die erste Forderung in unserem Antrag, und nicht, wie in dem Änderungsantrag, auf eine formale Anhörung auf der Ebene der Flussgebietsgemeinschaften, sondern direkt vor Ort. Das erfordert, den Zeitraum mindestens bis zum 31. März 2008 zu verlängern.

Der für die Flussgebietsgemeinschaften vorgesehene Endtermin gegenüber der EU ist damit nicht gefährdet; denn dieser ist erst der 31. Dezember 2008. Wir haben eine sechsmonatige Anhörungsfrist, die wir in diesem Rahmen einhalten können. - Kollege Daldrup ist leider nicht da.

(Herr Borgwardt, CDU: Doch, dort steht er!)

- Doch. Herr Daldrup, ich erwarte, dass Sie diese Fristverlängerung für die Landkreise auch unterstützen; denn Sie haben diese Diskussion in der letzten Sitzung des Umweltausschusses des Kreistages unter anderem mit angefacht.

(Herr Dr. Thiel, DIE LINKE: Hört, hört!)

Im zweiten Teil des ersten Punktes haben wir uns ausdrücklich auf Niedersachsen bezogen. Warum? - Meine Damen und Herren, ich hatte die Gelegenheit, an einer bundesweiten Tagung in Braunschweig teilzunehmen. Das Thema war: Herausforderungen bei der Umsetzung

der EU-Wasserrahmenrichtlinie. Dort wurde von einem Teilnehmer geäußert, dass Sachsen-Anhalt die Entwicklung leider irgendwie verschlafen habe und dass man dort diesbezüglich leider nicht früher aufstehe.

Diese Formulierung stammt, wie gesagt, nicht von mir, sondern von Herrn Franz Prinz zu Salm-Salm. Dieser ist bekanntlich kein Freund der LINKEN. Er bezog sich auf den von mir zitierten Artikel 14 der EU-Wasserrahmenrichtlinie und auf die Einbeziehung der Nutzer - die der Öffentlichkeit hatte er dabei weniger im Sinn. Seine Sicht bezüglich der Umweltverbände ist durchaus nachvollziehbar. Er verwies dabei zu Recht darauf, dass die Umsetzung auf lokaler Ebene in anderen Bundesländern wesentlich besser erfolgt und besser koordiniert wird.

Mehrere Länder haben ihre Herangehensweise dargestellt. Das Modell des CDU-regierten Niedersachsens war für mich und viele andere Teilnehmer aus SachsenAnhalt das praktikabelste. Dort werden Wassergebietskörperschaften auf enger lokaler Ebene gebildet, im Allgemeinen in den Landkreisen, und unter Einbeziehung aller Betroffenen die Bestandsaufnahme, das Monitoring, die Aufstellung der Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme bis hin zur Umsetzung und zum Controlling begleitet.

Das funktioniert ausgesprochen gut unter dem Dach der Flussgebietsgemeinschaften, die es in Niedersachsen gibt, vergleichbar mit unseren Gewässerforen. Es sind keine Doppelstrukturen, Herr Stadelmann. Fragen Sie einfach einmal bei Ihren Kollegen in Niedersachsen oder in Sachsen nach.

Die Komplexität der Aufgaben bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie, die bekanntermaßen eine Leistung der Daseinsvorsorge bei der Wasserversorgung beschreibt, wird auch in Artikel 15 der EU-Wasserrahmenrichtlinie dargestellt. Sie wird auch in unserem Haushaltsplanentwurf 2008/2009 deutlich, in den bereits in erheblichem Umfang EU-Mittel eingestellt worden sind. In dieser Regelung ist auch beschrieben, dass sich von den bewerteten Gewässern 98 % der Oberflächengewässer und 80 % der Grundwasserkörper in einem Zustand befinden, der den Anforderungen der Wasserrahmenrichtlinie noch nicht genügt.

Die Ausgangsdaten sind also alles andere als positiv und bedürfen einer umfangreichen finanziellen und materiellen Arbeit, um hierbei eine wesentliche Verbesserung zu erreichen.

Um einigen Kolleginnen und Kollegen gleich ein Argument zu nehmen: Schuld daran ist nicht allein die DDR. In Niedersachsen und in Schleswig-Holstein sieht es nicht viel besser aus; und diese Länder waren, wie allgemein bekannt sein dürfte, nie Bestandteil der DDR.

Bei dieser Ausgangslage darf bezweifelt werden, dass die EU-Mittel allein für die Finanzierung von Maßnahmen ausreichen werden. Es wird auch weiterer Landesmittel sowie weiterer Drittmittel bedürfen. Auch diesbezüglich ist die Wasserrahmenrichtlinie der EU relativ unerbittlich und gibt klare Vorgaben.

Deshalb habe ich die Bitte, dass der Innenausschuss sich mit dem Problem der zukünftigen Beitragsfinanzierung der Maßnahmenpläne befasst. In der Wasserrahmenrichtlinie können wir dazu lesen:

„Die Mitgliedstaaten sorgen bis zum Jahr 2010 dafür, dass die Wassergebührenpolitik angemessene Anreize für die Benutzer darstellt, Wasser

ressourcen effizient zu nutzen und somit zu den Umweltzielen dieser Richtlinie beiträgt, und dass die Wassernutzungen, die zumindest in die Sektoren Industrie, Haushalte und Landwirtschaft aufzugliedern sind, unter Berücksichtigung des Verursacherprinzips einen angemessenen Beitrag zur Deckung der Kosten der Wasserdienstleistungen leisten.“

(Zuruf von Herrn Stadelmann, CDU)

Das würde in stringenter Umsetzung bedeuten, dass die jetzige Gebührenfestsetzung, die fast ausschließlich auf quantitative Abnahmen abstellt und den Tatbestand der Wasserbelastung nicht kennt, völlig zu überarbeiten ist. Damit sollte man aber nicht erst, wie in der Wasserrahmenrichtlinie festgelegt, im Jahr 2010 beginnen, sondern spätestens Ende 2008 mit der Diskussion über die Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme, die bis zum Jahr 2015 reichen und konkrete Finanzbedarfe enthalten müssen.

Noch ein Wort zu dem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen. Er löst nicht das Zeitproblem der Betroffenen vor Ort und ermöglicht auch nicht eine Beteiligung der Nutzer und - das ist mir besonders wichtig - der Öffentlichkeit vor Ort. Er beteiligt die Öffentlichkeit eben nur formal und vor Ort überhaupt nicht.

(Zustimmung von Herrn Czeke, DIE LINKE)

Ich freue mich auf eine anregende Diskussion heute im Plenum und hoffe, dass wir anschließend in den Ausschüssen weiter beraten.

Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Danke, Herr Lüderitz, für die Einbringung. - Für die Landesregierung spricht Frau Ministerin Wernicke. Bitte sehr.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich denke, wir stimmen darin überein, dass sich die Landesregierung, aber auch die Landespolitik das Ziel gesetzt haben, einen kooperativen Gewässerschutz zu sichern. Diese Zielsetzung ist und bleibt insbesondere mit Blick auf die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie aktuell.

Wir haben seit dem Jahr 2004 in doch zügigem Tempo und - das darf ich betonen - ausnahmslos fristgerecht eine Bestandsaufnahme gemacht, Monitoringprogramme aufgestellt und umgesetzt und die erste von drei vorgeschriebenen Anhörungsstufen absolviert. Nun stehen wir vor einem weiteren entscheidenden Schritt: Die Aufstellung der Entwürfe für die Maßnahmenprogramme der Flussgebietsgemeinschaften steht an.

Auch vor dem Hintergrund der denkbar engen Fristen aus Brüssel sind die Arbeiten daran mit dem festen Ziel verknüpft, das Prinzip der Kooperation und der Freiwilligkeit zu einem tragenden Pfeiler der Maßnahmenplanung in Sachsen-Anhalt zu machen.

Ein wichtiger Teil der Hausaufgaben ist bereits erledigt. Erstmals sind europäische Fördermittel für derartige wasserwirtschaftliche Maßnahmen eingeplant. Eine wei

tere Voraussetzung haben wir ebenfalls realisiert. Wir haben eine vorgezogene Beteiligung der Öffentlichkeit aufgebaut. Dazu gehören die Gewässerforen und der Gewässerbeirat.

Seit Ende August 2007 ist nunmehr auch die eben beschriebene Vor-Ort-Beteiligung zur Maßnahmenplanung angelaufen. Hierzu sind alle Landkreise aufgerufen, bis zum 31. Dezember 2007 gemeinsam mit den lokal beteiligten Institutionen und Verbänden Maßnahmenvorschläge zu unterbreiten. Diese werden dann durch das Landesverwaltungsamt gebündelt. Bis Ende Januar 2008 legt das Landesverwaltungsamt auf dieser Grundlage einen Vorschlag für die Beiträge Sachsen-Anhalts vor. Diese Beiträge sind für die Entwürfe der Maßnahmenprogramme auf der Ebene der Flussgebiete vorgesehen.

Der Beitrag - damit bin ich schon bei der Fristsetzung - muss der Flussgebietsgemeinschaft bis zum 28. Februar 2008 übergeben werden. Das ist ein feststehender Termin, den wir nicht verschieben können.

Wenn die Fraktion DIE LINKE nun fordert, die landesinterne Frist für die lokale Einbeziehung bis zum 30. März 2008 zu verlängern, so ist das mit der Abgabefrist gegenüber der Flussgebietsgemeinschaft Elbe nicht vereinbar.

Ich denke schon, dass das Land mit der Einführung der kleinräumigen Beteiligungsebene unterhalb des Gewässerbeirates und der Gewässerforen vom Grundsatz her seiner Selbstverpflichtung zum kooperativen Gewässerschutz nachkommt.

Wenn wir die Frist für die Einreichung der Zuarbeiten bis zum 30. März 2008 zeitlich verlängern würden, dann könnte das Land den Termin 28. Februar 2008 nur mit eigenen Beiträgen halten. Dann würde die Beteiligung tatsächlich zu einer Scheinbeteiligung degradiert, und die Anstrengungen des Landes, den Beteiligten die Möglichkeit einer tatsächlichen Einflussnahme zu gewähren, wären zunichte gemacht.