Als Drittes gibt es den Zukunftsfonds, den wir demnächst vielleicht einmal bekommen. Ich möchte die Gelegenheit nutzen, die Regierungsfraktionen zu bitten, die Einrichtung des Fonds trotz möglicherweise vorhande
nen weiteren Gesprächsbedarfs nicht noch weiter zu verschieben, weil wir ansonsten Probleme mit der Zuführung der Mittel bekommen, die wir in diesen Haushalt eingestellt haben. Ich nenne die Jährlichkeit des Haushaltes als Stichpunkt. Man sollte langsam einmal gucken, dass wir in die Puschen kommen.
Jetzt bekommen wir eine Steuerschwankungsreserve, einen weiteren Fonds. Ich muss ganz klar sagen: Wenn wir keine Schulden hätten oder wenn wir ein Neuverschuldungsverbot haben wollten, dann fände ich das super, dann sollten wir das sofort machen. Aber wir haben Schulden. Der Minister hat vorhin für alle, die es noch nicht mitbekommen haben, auch noch einmal gesagt, wie hoch unsere Schulden sind. Das ist schon ganz ordentlich. Und wir haben, glaube ich, vor vier Wochen beschlossen, dass wir kein Neuverschuldungsverbot wollen. Also zahlen wir nach wie vor schön Zinsen für unsere Schulden. Das geschieht zum Teil auch mit sehr langfristigen Laufzeiten.
Nun legen wir Geld an. Dafür bekommen wir Zinsen. Das kennt jeder auch aus seinem Privathaushalt. Aber wir können dieses Geld nicht langfristig anlegen, weil wir davon ausgehen müssen, dass wir es auch einmal brauchen, und zwar nicht erst in 20 Jahren, sondern vielleicht im übernächsten Jahr oder in vier Jahren. Also müssen wir schon schauen, dass wir auch den Zugriff haben.
Ich bin sehr gespannt auf die Haushaltsberatungen, wenn dargestellt wird, wie hoch die Renditen sein sollen; denn davon hängt im Endeffekt die Größe des Deltas ab zwischen den Zinsen, die wir für unsere Schulden zahlen, und den Zinsen, die wir für unser Haben bekommen. Das muss man sich definitiv ansehen.
Deshalb sind wir im Augenblick relativ skeptisch, ob ein weiterer Fonds Sinn macht, ob das wirklich der richtige Weg ist. Vielleicht wäre es in dem Fall besser, solange wir Schulden haben - die werden uns vorerst nicht ausgehen -, alle Mittel, die wir übrig haben, in die Tilgung zu bringen, um uns dadurch für die Zukunft zu entlasten. Über diesen Punkt müssen wir schlicht und ergreifend im Ausschuss debattieren. Das ist meine generelle Bemerkung.
Ich habe mir das Gesetz im Einzelnen angesehen. Ich lehne einen Punkt schlichtweg ab. § 5 ermächtigt die Landesregierung, über diesen Fonds zu verfügen. Wenn wir jetzt artig in jedem Jahr Mittel in Höhe von mindestens 50 Millionen € einzahlen und irgendwann einmal eine Summe von 500 Millionen € haben, dann ist das auch bei einem Gesamtvolumen von 10 Milliarden € ein erklecklicher Batzen.
Ich bin mir ehrlich gesagt nicht sicher, ob das nicht verfassungsrechtlich bedenklich ist, weil wir in unserem Budgetrecht eingeschränkt werden. Wir müssen im Ausschuss definitiv darüber debattieren, wie der Landtag in der Lage sein wird, hier zu beschließen und festzulegen.
Im Augenblick kann die Landesregierung mehr oder weniger entscheiden, ob, wann und in welcher Höhe sie Mittel entnimmt. Es könnte durchaus sein, dass auch wir im Landtag wollen, dass Mittel entnommen werden, dass die Landesregierung das aber nicht will und dass wir dann alle nur traurig hinterherschauen können.
Wir würden einer Überweisung an den Finanzausschuss zustimmen. Ich glaube, das ist der Ausschuss, der über den Sachverhalt beraten muss. Dann werden wir sehen,
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Gestatten Sie mir zumindest eine Vorbemerkung. Das Loblied, das Herr Minister Bullerjahn auf Bayern gesungen hat,
ist aus der Sicht der Union nichts Schlechtes. Wir müssen aber nicht befürchten, dass Sie, Herr Bullerjahn, hier demnächst im Janker auftreten, damit das noch unterstrichen wird?
Lassen Sie mich zum Ernst der Sache zurückkommen. Die beiden Kolleginnen, die vor mir gesprochen haben, haben Punkte angesprochen, die auch uns als CDUFraktion umtreiben. Wir befassen uns heute - das hat der Minister ausgeführt - mit dem - ich sage es einmal so - Schlussstein einer Architektur von Einrichtungen, von finanziellen Konstruktionen, die diesen beschriebenen Dreiklang abrunden sollen. Die Einzelheiten sind bereits ausgeführt worden; das zu wiederholen erspare ich mir an dieser Stelle.
Wir müssen trotz aller Handlungszwänge, die aufgrund von Rechtsverpflichtungen, von Bundesgesetzen und anderem sowie aufgrund unserer eigenen Projekte, die wir jetzt haben, bestehen, schon aufpassen, dass wir uns nicht der Flexibilität berauben, um auf konkrete und meist spontane, nicht vorhergesehene Entwicklungen eingehen zu können.
Nun ist der Fonds - Frau Hüskens hat darauf hingewiesen - eher für kurzfristige Anlagen gedacht, weil wir hiermit einen Puffer einbauen wollen. Ich will aber auch darauf hinweisen, dass wir als CDU-Fraktion uns dem nicht verschließen wollen - ganz im Gegenteil -, dass wir aber die drei Risiken auch aus unserer Sicht kurz benennen wollen.
Das erste Risiko ist die Nichtkonditionierung. Ohne ein Verschuldungsverbot, ohne die Ergebnisse der Föderalismusreform II, die wir irgendwann hoffentlich bekommen werden, macht das nur halb so viel Sinn, weil wir uns auch selbst binden müssen, keine neuen Schulden aufzunehmen. Nur dann macht diese Konstruktion, glaube ich, richtig Sinn. - Das ist der erste Punkt.
Der zweite Punkt - diesen hat Frau Hüskens ebenfalls angesprochen - ist die parlamentarische Beteiligung. Wir werden sehr viel Wert darauf legen, dass wir als Parlament uns selbst einbeziehen und dass wir der Regierung - bei allem Vertrauen, das ich als Mitglied einer die Regierung tragenden Fraktion empfinde - nicht die alleinige Herrschaft über dieses Projekt zubilligen.
Der dritte Punkt - darauf will ich nur kurz hinweisen - ist der Zeitpunkt der Beratung. Der Minister hat angedeutet, dass er aus seinen Erwägungen heraus eine zügige Beratung wünscht. Ich will nur ganz zaghaft darauf hinweisen, dass wir im Moment auch noch andere wichtige Themen in den Ausschüssen haben, sodass wir einmal
schauen sollten, ob wir das erreichen können. Wir wollen nichts künstlich verzögern, aber wir müssen auch aufpassen, dass es in unseren Arbeitsrhythmus hineinpasst.
Die Fragen, die jetzt aufgeworfen worden sind, bedürfen einer tiefgründigen Erörterung, und diese sollten wir uns im Ausschuss auch gönnen. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Tullner. - Zum Schluss der Debatte hören wir noch den Beitrag der SPD-Fraktion. Es spricht Frau Fischer. Bitte schön.
Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Kurz zum Hintergrund des Gesetzentwurfs. Wir wollen, dass Sachsen-Anhalt nicht nur in den Jahren 2008 und 2009 keine neuen Schulden mehr aufnimmt, wie es jetzt im Entwurf des vorliegenden Doppelhaushalts vorgesehen ist, sondern wir wollen, soweit wir das überhaupt überschauen können, darüber hinaus bei gleichzeitiger Tilgung der aufgelaufenen Schulden keine weiteren Schulden aufnehmen.
Um das realisieren zu können, sollen Mittel in Höhe von 500 Millionen € zur Vorsorge, also als Absicherung für Zeiten, in denen die Einnahmen nicht planmäßig verlaufen, in eine allgemeine Rücklage eingestellt werden. Ich glaube auch, dass Mittel in Höhe von 500 Millionen € - die diesbezüglichen Erläuterungen des Finanzministers sind ganz glaubhaft gewesen - ausreichen sollten, um in wirtschaftlich schlechten Zeiten praktisch kein Darlehen aufnehmen zu müssen.
Das ist also eine Absicherung von Einnahmeausfällen, zum Beispiel Steuermindereinnahmen, aus ganz unterschiedlichen Gründen. Ich meine, das kann doch nicht falsch sein. Damit sind aus meiner Sicht auch die Ausgaben gesichert, die wir mit den Einnahmen bezahlen wollen. Warum also diese Vorbehalte?
Inwieweit Einzelheiten des Gesetzentwurfs der Änderung oder der Fein- bzw. Nachjustierung bedürfen, das wird die Diskussion im Finanzausschuss zeigen. Aber auch bei diesem Gesetzentwurf gilt wie bei allen Gesetzentwürfen: Ganz selten verlassen Gesetzentwürfe der Regierung nach der zweiten Lesung unverändert das Parlament.
Jetzt habe ich hier ein paar Vorbehalte gehört, zum Beispiel von Ihnen, Frau Dr. Klein von der LINKEN. Sie sagten, dem Haushalt werde Geld entzogen. Ja, das ist richtig. Solange der Fonds nicht das Volumen von 500 Millionen € erreicht hat, fehlt das Geld auf der Ausgabenseite für andere Dinge, die man vielleicht ganz gern hätte.
Sie, Frau Dr. Klein, haben auch gesagt, es solle unsere Aufgabe sein, einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen. Aber genau für den Fall, dass Steuermindereinnahmen anfallen und damit Einnahmeausfälle vorhanden sind, kann man auf diesen Fonds zurückgreifen. Daher sehe ich auch hier schon die Aufgabe des Landes gewahrt.
Es sind verschiedene andere Risiken bzw. Probleme benannt worden: die parlamentarische Beteiligung, der Zeitpunkt der Beratung usw. Ich denke, wir sollten darüber
Zur parlamentarischen Beteiligung. Damit wir, das Parlament, nicht völlig unbeteiligt an der Verwaltung des Sondervermögens des Landes insgesamt bleiben, könnte eine Art Beirat zum Beispiel dafür sorgen, dass über die richtigen und notwendigen Inhalte und die Vorgehensweise mit der Landesregierung, also mit dem Finanzministerium, beraten wird, sodass wir in Form eines Beirates die Verwaltung des Vermögens begleiten können.
Nun ist mir natürlich bewusst, dass ein Geschäft wie das der Vermögensanlage eine Kunst ist und dass so manche Vorgehensweise dieser Kunstexperten auf begrenztes Verständnis stößt. Ich durchschaue auch nicht immer alles, was mir Anlageexperten erzählen. Dennoch sollten wir, glaube ich, soweit wir es auch fachlich verstehen, die Mitsprache nicht aus der Hand geben und uns intensiv daran beteiligen.
Ich weiß sehr wohl, dass all diese Vorsorgemaßnahmen, die wir beschlossen haben oder noch beschließen wollen, also der Altlastenfonds, der Pensionsfonds, die Zukunftsstiftung, die im Dezember kommen wird - -
Wer war da so skeptisch? - Frau Dr. Hüskens, Sie sagten, wir würden das nicht schaffen. Ich denke, wir schaffen das, weil es wichtig ist und weil wir auch schon Dinge festgelegt haben, die für den Doppelhaushalt gelten sollen.
Ich weiß sehr wohl, dass all diese Vorsorgemaßnahmen, die mit der Bildung der Steuerschwankungsreserve ihren Abschluss finden, nicht überall auf Gegenliebe stoßen. Es sind fest angelegte Mittel, die für allgemeine laufende Ausgaben nicht zur Verfügung stehen, weil sie nur einem ganz bestimmten Zweck dienen.
Auch wenn es sich ein bisschen abgedroschen anhört: Unseren Kindern, deren Kindern und Kindeskindern sind wir eine auf Nachhaltigkeit und Verlässlichkeit ausgerichtete Finanzpolitik schuldig. Das haben wir doch genau gewusst und das haben wir auch gewollt.
Es geht nämlich um dieses berühmte Konsolidieren. Es geht darum, keine neuen Schulden aufzunehmen und alte Schulden zu tilgen, zu investieren so viel es geht, auch durch 100-prozentige Kofinanzierung, vorzusorgen durch die Bildung dieser Steuerschwankungsreserve.
Wenn nun, wie der Finanzminister eben sagte, die Bayern auch erkannt haben, dass all das heute nötig ist, und wenn das nun genau den Prämissen entspricht, die seit eineinhalb Jahren die Grundlage des Handelns unserer Landesregierung sind, dann, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen, hat sich Herr Beckstein ein sehr gutes Konzept nachhaltiger Finanzpolitik von Sachsen-Anhalt abgeschaut.
Respekt vor seinem Mut, würde ich sagen. Aber es ist der richtige Weg für ein vermeintlich reiches Land wie Bayern, aber erst recht für eines wie Sachsen-Anhalt. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Fischer. - Damit ist die Debatte beendet und wir stimmen über den Antrag auf Überweisung
des Gesetzentwurfs in der Drs. 5/946 ab. Es ist beantragt worden, diesen an den Finanzausschuss zu überweisen. Wer stimmt dem zu? - Offensichtlich alle. Dann ist das so beschlossen und der Tagesordnungspunkt 17 ist beendet.